2006-247


Ende September 2006 ist an der Urne das neue Asylgesetz (nAsylG) angenommen worden. Die neuen Bestimmungen des Asylgesetzes und des Ausländergesetzes (nAuG) bringen Verschärfungen mit sich, die zu problematischen Situationen in der Umsetzung führen können. Um diesen Problemen bereits im Vorfeld des Inkrafttretens der neuen Bestimmungen und darüber hinaus aktiv zu begegnen, soll der Kanton Baselland eine Härtefallkommission einberufen. Diese hat die Aufgabe, im Detail die Umsetzung von Art. 14 Abs. 2 zu begleiten respektive mit Empfehlungen zuhanden der zuständigen Direktion vorzubereiten. Da das neue Asylgesetz gemäss Art. 89 für bestimmte Fälle von Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, denen eine Ausreisefrist gesetzt worden ist, den Ausschluss von der Sozialhilfe vorsieht, soll auch die Umsetzung dieser Regelung durch die selbe Kommission vorbereitet und begleitet werden. Beide Bestimmungen berühren humanitär heikle Bereiche unseres Rechtsstaates und es ist sinnvoll, Praxis und Umsetzung der beschlossenen Verschärfungen im Sinne der Humanität mit einer Kommission zu begleiten, die alle beteiligten Parteien und Interessengruppen mit einschliesst.

Der Regierungsrat wird ersucht, für die Begleitung der Härtefälle gemäss Art. 14 genehmigten neuen Asylgesetzes eine Kommission (Härtefallkommission) zu bilden. Diese soll sich aus VertreterInnen des Migrationsamtes, des Sozialamtes, von Sozial- und Fürsorgebehörden, der Hilfswerke und der Asylorganisationen zusammensetzen und die Aufgabe übernehmen, die Empfehlungen zuhanden der zuständigen Direktion für die Praxis gemäss Art. 14 Abs. 2 neuen Asylgesetztes zu erarbeiten. Gleichzeitig soll sie zuhanden der zuständigen Direktion die Kriterien für den Ausschluss von Sozialhilfe gemäss Art. 82 Abs 1 neuen Asylgesetztes erarbeiten.



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