2006-252
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Paul Jordi, SVP: Sonnenkollektoren in der Gemeinde Blauen
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Autor/in:
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Paul Jordi
, SVP
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Eingereicht am:
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19. Oktober 2006
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Nr.:
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2006-252
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Ausgangslage
In der Gemeinde Blauen hat ein Hauseigentümer vor 8 Jahren (1998) auf seiner Liegenschaft Sonnenkollektoren (4m2) montiert. Die Anlage ist auf der vom Dorfkern abgewandte Dachseite installiert. Seit dem Jahre 2002 gibt es nun eine entsprechende Zonenvorschrift: Diese lassen Solaranlagen nur ausnahmsweise auf Hauptgebäuden im Dorfkern zu. Gemäss Medienberichten muss nun diese Anlage nach einer Gerichtlichen Verfügung demontiert werden!!!!
Auszug aus dem Energiegesetz
Das Energiegesetz will im
§ 1, unter c.
nicht erneuerbare Energien möglichst durch erneuerbare Energie ersetzt wird
Ich bitte den Regierungsrat um eine schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
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1.
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Stimmt die Behauptung des Eigentümers, dass 1998 überhaupt keine Vorschriften zur Erstellung von Sonnenkollektoren im Dorfkern gab?
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2.
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Im Energiegesetz will man u.a. Alternativenergien fördern, könnte man im vorliegenden Fall nicht eine grosszügigere Auslegung des Baugesetzes anwenden?
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3.
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Es gibt immer wieder Fälle, da wird ein Bauobjekt erstellt, ohne dass ein Baugesuch eingereicht wurde. Nachträglich reicht der Eigentümer ein solches ein, er bezahlt die normalen Bewilligungsgebühren und allenfalls eine Strafgebühr. Wenn ein öffentliches Baugesuch gestellt wird, hätte auch jeder Mann/jede Frau die Möglichkeit einer Einsprache gegen dieses einzureichen. Wäre dies im vorliegenden Fall nicht möglich?
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