2006-253 (1)
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Beantwortung der Interpellation von Madeleine Göschke-Chiquet, "Ausbau der Zone Süd auf dem EAP: Finanzielle Folgen für den Kanton Baselland?"
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vom:
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12. Dezember 2006
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Nr.:
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2006-253
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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1. Text der Interpellation
2. Einleitende Bemerkungen
Das Schweizer Unternehmen Jet Aviation wurde 1967 in Basel gegründet. Mittlerweile ist das Unternehmen global tätig, verfügt aber am Flughafen Basel-Mulhouse (Schweizer Sektor) weiterhin über einen sehr wichtigen Betrieb. Am EuroAirport arbeiten ca. 1'000 Angestellte (weltweit rund 3'500 Personen) für Jet Aviation. Das Unternehmen ist somit der grösste Arbeitgeber auf dem Flughafen. In Basel werden hauptsächlich Wartungs- und Innenausstattungsarbeiten angeboten.
Jet Aviation will ihre Aktivitäten in Basel auszudehnen und plant, einen Grossraumhangar auf dem EuroAirport zu bauen. Mit einer Fläche von 10'000 m2 und einer Höhe von 28 m sollen in diesem Hangar Flugzeuge bis zur Grösse eines Airbus A380 unterbracht werden.
Die Kosten des Hangars und des Vorfeldes, die von Jet Aviation übernommen werden, werden auf 30 Millionen Schweizer Franken geschätzt. Diese industrielle Ausdehnung sollte 400 neue Arbeitsplätze schaffen. Die Jet Aviation Direktion machte auch klar, dass, wenn diese Projekt sich nicht auf unserem Platz verwirklichen könnte, eine Umsiedlung dieser Aktivität an einen anderen Standort in Betracht käme, mit der Konsequenz eines allmählichen Abbaus auf dem Flughafen Basel-Mulhouse. Das Unternehmen legte plausibel dar, dass insbesondere die Innenausstattung von grösseren Flugzeugen ein Wachstumsmarkt ist und es damit rechnen kann, dass sein Auftragsvolumen steigt. Damit diese Aufträge erfüllt werden können, benötigt Jet Aviation zusätzliche Kapazitäten. Da der bisherige Werkplatz in Basel-Mulhouse an seine Grenzen stösst, sucht das global tätige Unternehmen nach Ausbaumöglichkeiten. Grundsätzlich ist es sehr interessiert daran, diesen Ausbau in Basel zu realisieren.
3. Beantwortung der Fragen:
1. Trifft die Darstellung der erwähnten Medienmitteilung zu?
Antwort des Regierungsrats:
Die Medienmitteilung des Flughafens ist korrekt.
Der Flughafen führt die Erschliessung der Grundstücke durch. Die Erschliessungsarbeiten umfassen im Wesentlichen:
- aufgrund der schon erstellten Umweltverträglichkeitsprüfung muss ein Bach verlegt werden; zudem sind Massnahmen zur Vermeidung einer Überflutung zu erstellen;
- öffentliche Schweizer Verbindungsstrasse;
- Servicestrasse;
- Rollweg, Beleuchtung;
- Anbindung an verschiedene Netze (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, usw.).
Aufgrund der vorläufigen Kostenzusammenstellung betragen diese Erschliessungsarbeiten insgesamt 17,3 Millionen € (rund 27.5 Millionen Franken). Das Projekt soll von den Trägern des Flughafens in Frankreich und der Schweiz, dem Flughafen und Jet Aviation selbst finanziert werden. Die französischen Gebietskörperschaften sowie die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben sich bereit erklärt, ihren Kostenanteil bei den jeweils zuständigen Gremien zu beantragen.
Der Kanton Basel-Landschaft hat also noch keine Beitragsleistung vereinbart. Die Vertretung des Kantons im Flughafenverwaltungsrat hat lediglich versprochen, sich dafür einzusetzen, dass der vorgesehene Beitrag von unserem Kanton geleistet wird.
2. Mit welchem Betrag beteiligt sich der Kanton Baselland am Ausbau der Zone Süd?
Antwort des Regierungsrats:
Der Flughafen wird beantragen, dass der Kanton Basel-Landschaft aus dem Wirtschaftsför-derungsfonds einen Projektbeitrag von 227'000 € leistet. Dies entspricht einem Anteil von 1.3% der Erschliessungskosten resp. 0.6% der Kosten des Gesamtsprojekts (inkl. Hangar und Vorfeld). Den Hauptteil der Erschliessungskosten (rund 60%) übernehmen die französischen Gebietskörperschaften.
3. Kann dieser Betrag durch unerwartete Mehrkosten beeinflusst werden?
Die Leistung des Wirtschaftsförderungsfonds wird vertraglich fixiert. Unerwartete Projektmehrkosten müssen durch den Bauherrn, den Flughafen, getragen werden.
4. Unter welcher Bezeichnung ist dieser Betrag im Budget enthalten?
Im Budget 2007 ist der Beitrag aus dem Wirtschaftsförderungsfonds nicht enthalten.
Aufgrund der verhältnismässig raschen Projektierung dieses Bauvorhabens war es unmöglich, diese Leistung zu budgetieren. Die Budgetierung ist aber auch keine zwingende Voraussetzung für eine Beitragszahlung durch den Wirtschaftsförderungsfonds. Ansonsten könnten Gesuche nicht innert nützlicher Frist bearbeitet und Zahlungen ausgelöst werden, was letztlich die Zielsetzung des Fonds in Frage stellen würde.
Liestal, 12. Dezember 2006
IM NAMEN DES REGIERUNGSRATES
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin
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