2006-254 (1)


1. Einleitung

Am 19. Oktober 2006 hat Landrätin Madeleine Göschke eine Interpellation mit folgendem Wortlaut eingereicht und um schriftliche Beantwortung gebeten:


Die mit der Interpellation engereichten Fragen beantwortet der Regierungsrat wie folgt:


1. Ist sich die Regierung der Wichtigkeit des Mittagstisches für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und für die Prävention bei Kindern bewusst?


Die Regierung nimmt den durch das Bildungsgesetz vorgegebenen Auftrag ernst und ist bemüht, der Forderung nach einer Verpflegungsmöglichkeit dort gerecht zu werden, wo die entsprechenden Bedürfnisse bestehen. Insbesondere unterstreicht der Regierungsrat seine Absicht, einen wesentlichen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu leisten. Nicht im Vordergrund allerdings steht dabei in Bezug auf die Umsetzung von § 15, lit. g des Bildungsgesetzes das Anliegen der Prävention.




2. Weiss die Regierung, dass die Zeit für die organisierenden Gemeinden und für die Berufsplanung der Eltern schon heute sehr knapp geworden ist?


Die Regierung ist sich im Klaren darüber, dass das Einrichten einer Verpflegungsmöglichkeit über den Mittag einer genügend gross bemessenen Vorlaufszeit bedarf. Ebenso ist die Regierung in ihren Entscheiden, die flächendeckend Wirkung entfalten und einen erheblichen Finanzbedarf generieren, auf Sorgfalt bedacht. Deswegen ist die Koordination mit dem FEB-Gesetz unabdingbar. Der Regierungsrat hat gemäss RRB 578 am 16.3.2004 den Auftrag zur Bildung einer Kommission gegeben, welche den Gesetzesentwurf für Familienergänzende Betreuung auszuarbeiten hatte. Auf Ebene des FEB-Gesetzes werden zur Zeit im Zusammenhang mit dem Angebot von Tagesstrukturen auch Tagesschulansätze überprüft.




3. Wann gedenkt die Regierung ihre Vollzugsverordnung zum Mittagstisch in Kraft zu setzen?


Der Regierung ist es ein wichtiges Anliegen, die Verpflegungsmöglichkeit über den Mittag gemäss Bildungsgesetz mit dem FEB-Anliegen zu verknüpfen. Zusammen mit dem FEB-Gesetz soll dem Landrat ein Vorschlag für die Schaffung einer Sekundarschule mit einem integrierten Mittagstisch für alle Schülerinnen und Schüler unterbreitet werden. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe werden gemäss Fahrplan in der ersten Hälfte des Jahres 2007 in die Vernehmlassung gegeben. Vom Erlass von Vollzugsverordnungen zur Mittagsverpflegung sieht der Regierungsrat ab.




4. Wird damit die kantonale Trägerschaft ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen, sodass den Schülerinnen und Schülern über Mittag eine finanziell tragbare Verpflegung angeboten wird, ohne dass die Standortgemeinden finanziell belastet werden?


Das Bildungsgesetz sieht keinen Mittagstisch vor. Mit dem Angebot einer Verpflegungsmöglichkeit ist die Abgabe von Essen nicht a priori verbunden. Dies sei im Zusammenhang mit der Ausgangssituation betont, die sich durch die gegebenen gesetzlichen Vorgaben ergibt.


Diese ändert sich, wenn eine Mittagsverpflegung im Rahmen von Tagesschul-strukturen angeboten ist. Die Abgabe einer Verpflegung an die Schülerinnen und Schüler wäre dann zwingend und müsste für alle Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. Dem Regierungsrat ist klar, dass der Wechsel solcher Parameter zu erweiterten Kosten für den Kanton führt, die nur partiell auf die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler überwälzt werden könnten. Eine ausserordentliche Belastung der Standortgemeinden der Sekundarschulen steht jedoch nicht zur Debatte.


Liestal, 19. Dezember 2006


Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin



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