2006-255
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Schriftliche Anfrage von Eric Nussbaumer, SP: Sonnenkollektoranlage in der Gemeinde Blauen
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Autor/in:
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Eric Nussbaumer
, SP
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Eingereicht am:
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19. Oktober 2006
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Nr.:
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2006-255
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In den Medien ist in den letzten Tagen verschiedentlich über eine private 4 m 2 -grosse Sonnenkollektoranlage in der Baselbieter Gemeinde Blauen berichtet worden, welche anscheinend auf Grund eines Gerichtsentscheides entfernt werden muss. Es stellen sich dazu folgende Fragen:
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1.
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Trifft es zu, dass beim Bau der Anlage im Jahre 1997 die geltende kommunale Bauvorschrift das Erstellen von Sonnenkollektoren in der Zone des besagten Objektes verboten hat? Wenn nein, welche damals geltende kommunale Vorschrift wurde verletzt?
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2.
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Welche Rechtsordnung galt beim Bau der besagten Sonnenkollektoranlage sowohl auf kommunaler, wie auch auf kantonaler Ebene?
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3.
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Trifft es zu, dass die Nutzungsplanung und die damit verbundenen Zonenvorschriften für Blauen am 11. Juni 2002 vom Regierungsrat genehmigt und in Kraft gesetzt wurden? Welche Nutzungsplanung galt denn früher, von welchem Zeitpunkt an und bis zum 11. Juni 2002 in Blauen, im speziellen für diese Liegenschaft?
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4.
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Wäre der Bau dieser Anlage im Kanton Bern bewilligungsfrei gewesen?
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5.
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Ist der Regierungsrat der Meinung, dass der Ortsbildschutz in Kernzonen immer über das öffentliche Interesse einer umweltverträglichen Energieversorgung zu stellen ist?
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6.
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Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass zum Erhalt und zur Sanierung eines intakten Ortsbildes zu Beginn des 21. Jahrhunderts auch sichtbare, dachintegrierte Sonnenkollektorenanlagen gehören und es Aufgabe der kantonalen Denkmalpflege wäre, dies umsichtig zu fördern?
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