2007-14


1. Zusammenfassung

Mit dem Projekt "Schweiz Mobil " soll die Schweiz weltweit als führend für nachhaltige kombinierte Mobilität mit neuen verbesserten Angeboten für Freizeit, Tourismus und Alltag positioniert werden. Es werden national hervorragende Routen und Routenhöhepunkte für Wandern, Velowandern, Mountain Bike, Inline Skating und Paddeln bestimmt, die nach einheitlichen Grundsätzen signalisiert und an sogenannten Serviceorten mit dem ÖV und IV verknüpft werden. Die Angebote werden mit kundenfreundlichen, modernen Mitteln kommuniziert und verkauft. Angesprochen werden die gesamte Schweizer Bevölkerung und ausländische Gäste.


Die Kosten von "Schweiz Mobil " werden zu je 45% vom Bund und den Kantonen und zu 10% von den beteiligten privaten Organisationen und Unternehmungen finanziert. Massgebend für die Bemessung der Kantonsanteile sind die Kriterien "Anteil Angebot" und "Anteil Bevölkerung". Gemäss diesem Finanzierungsschlüssel entfallen auf den Kanton Basel-Landschaft 159'000.- Franken als einmaligen Beitrag. Zusammen mit den Kosten für die Signalisation der Mountain Bike-Route ergibt sich ein Gesamtbetrag von Fr. 166'500.-.



2. Das Projekt "Schweiz Mobil "

Mit dem Projekt "Schweiz Mobil " soll die Schweiz weltweit als führend für nachhaltige kombinierte Mobilität mit neuen verbesserten Angeboten für Freizeit, Tourismus und Alltag positioniert werden. Es werden national hervorragende Routen und Routenhöhepunkte für Wandern, Velowandern, Mountain Bike, Inline Skating und Paddeln bestimmt, die nach einheitlichen Grundsätzen signalisiert und an sogenannten Serviceorten (in der Regel grössere Orte mit Bahnhöfen) mit dem öffentlichen Verkehr und dem motorisierten Individualverkehr verknüpft werden. Die Angebote werden mit kundenfreundlichen, modernen Mitteln (Internet und Print) kommuniziert und verkauft. Angesprochen werden die gesamte Schweizer Bevölkerung und ausländische Gäste. Profitieren soll aber nicht nur die Freizeit- und Tourismusmobilität; die neuen und verbesserten Angebote dienen auch dem Pendler-, Einkaufs- und Geschäftsverkehr.


Als Ziele werden genannt:

Die Trägerschaft des Projektes "Schweiz Mobil " setzt sich aus verschiedenen Bundesämtern, den Kantonen und privaten Organisationen aus den Bereichen Verkehr, Breitensport und Tourismus zusammen. Entwickelt und realisiert wird "Schweiz Mobil " durch die gemeinnützige Stiftung Veloland Schweiz.

Das Projekt "Schweiz Mobil " beansprucht ein Budget von total maximal 15 Mio Fr. für die Planung und Realisierung. Das Projektbudget wird in einer Public-Private-Partnership finanziert mit folgendem Kostenteiler: 45% Bundesämter, 45% Kantone, 10% private Organisationen/Unternehmungen (vgl. Beilage "SchweizMobil: Übersicht Budget/Finanzierung"). Kantone und Private leisten grundsätzlich Globalbeiträge an das Projektbudget nach einem zum voraus erarbeiteten Schlüssel. Der Finanzierungsschlüssel für die Kantone basiert auf den Kriterien "Anteil Angebote" (Gewicht 50%) und "Anteil Bevölkerung" (50%) (vgl. Beilage "Finanzierungsschlüssel Kantone").


Die Eröffnung von "Schweiz Mobil " ist für 2008 vorgesehen. In der Betriebsphase ab 2008 erwachsen den Kantonen keine festen, wiederkehrenden Kosten. Erwünschte Investitionen in Qualitätsverbesserungen und Ergänzungen des Angebots "Schweiz Mobil " erfolgen nur in Absprache resp. auf Wunsch der zuständigen Stellen und sind von diesen separat zu finanzieren.



3. Bisheriges Vorgehen

Die Stiftung Veloland Schweiz hat den Kantonen das Projekt "Schweiz Mobil " erstmals am 12. Mai 2003 mit einem Beitragsgesuch (Kanton BL: Fr. 268'000.-) unterbreitet. Mit Schreiben vom 22. Mai 2003 hat die Bau- und Umweltschutzdirektion das Beitragsgesuch aufgrund der damaligen finanziellen Situation abgelehnt. Ein Jahr später im Mai 2004 hat die Stiftung Veloland Schweiz ein überarbeitetes Beitragsgesuch in der Höhe von Fr. 171'000.- eingereicht. Die Bau- und Umweltschutzdirektion hat auch dieses Beitragsgesuch ablehnen müssen (Schreiben vom 16. Juni 2004).


Inzwischen haben sämtliche Kantone ausser Basel-Landschaft dem Projekt "Schweiz Mobil " zugestimmt und entsprechende Beiträge zugesichert. Das Projekt "Schweiz Mobil " konnte finanziell nochmals optimiert werden, so dass eine weitere Reduktion des benötigten Beitrages für unseren Kanton resultierte (vgl. Kapitel 6).


Mit Schreiben vom 11. Mai 2006 stellte die Bau- und Umweltschutzdirektion ein Beitragsgesuch an die Lotteriefondsverwaltung zur Realisierung von " Schweiz Mobil " im Kanton Basel-Landschaft. Im Auftrag der Lotteriefondsverwaltung hat die Stiftung Veloland Schweiz mit Schreiben vom 15. August 2006 ein gleichlautendes Beitragsgesuch mit zusätzlichen Unterlagen eingereicht. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion hat die Beitragsgesuche mit Schreiben vom 14. November 2006 abgelehnt. Sie stützt sich dabei auf das Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrates vom 13. November 2006, worin festgestellt wird, " dass das Projekt "SchweizMobil" Aktivitäten umfasst, die in unserem Kanton unmittelbar zu den gesetzlich geregelten öffentlichen Aufgaben gehören oder deren Förderung das basellandschaftliche Recht zur gesetzlichen Aufgabe erklärt ". Der Rechtsdienst weist darauf hin, dass es sich beim Projekt " Schweiz Mobil " ohne Zweifel um ein Gemeinschaftsprojekt der Tourismusförderung gemäss § 1 des Tourismusgesetzes BL handelt, für welche der Landrat Kredite sprechen kann.


Der Regierungsrat ist der Meinung, dass der Kanton Basel-Landschaft in diesem nachhaltigen und vorbildhaften gesamtschweizerischen Projekt nicht abseits stehen darf. Ein Mitwirken des Kantons Basel-Landschaft hat auch darum höchste Priorität, weil nur so der Anschluss des Kantons Basel-Stadt und die Realisierung der vorgesehenen internationalen bzw. nationalen Routenangebote mit Teilstrecken im Kanton Basel-Landschaft in kundengerechter Qualität sichergestellt werden können.



4. Angebot "Schweiz Mobil " im Kanton Basel-Landschaft

Die Konzept- und Planungsarbeiten zu den " Schweiz Mobil" -Routen, d.h. die Wahl der nationalen Routen und Routen-Highlights zu einem Wanderland Schweiz (einschliesslich verschiedener Routen des Projektes "Kulturwege Schweiz" von ViaStoria, Bern), Veloland Schweiz, Mountainbikeland Schweiz, Skatingland Schweiz und Paddelland Schweiz, zu einer einheitlichen Routensignalisation und zur kundenfreundlichen Kommunikation aller Angebote sind im Gange. Sie sollen bis anfangs 2007 im Wesentlichen abgeschlossen sein.


Das Routenangebot im Kanton Basel-Landschaft (auf der Basis von Routenkonzept und Gesuchsgrundlage August 2006) umfasst:


5. Rechtliche Grundlagen

Gemäss §§ 1 und 5 des Tourismusgesetzes BL vom 19. Juni 2003 [GS 34.1340] kann der Landrat zur Stärkung des basellandschaftlichen Kantonsgebietes als Reise- und Tourismusziel Beiträge an interkantonale, regionale und überregionale Gemeinschaftsprojekte der Tourismusförderung sprechen.


Mit Gutachten vom 13. November 2006 hat der Rechtsdienst des Regierungsrates festgestellt, dass es sich beim Projekt "Schweiz Mobil " ohne Zweifel um ein solches Gemeinschaftsprojekt handelt.


Im Weiteren enthalten das kantonale Strassengesetz [GS 29.252], das Dekret über den Regionalplan Fuss- und Wanderwege [GS 31.490] sowie der Regionalplan Radrouten [LRB Nr. 1647 vom 29.10.98] weitere Bestimmungen, die sich auf die Bereiche "Wandern" und "Velofahren" beziehen. So beschliesst der Landrat u.a. über zusammenhängende Netze für regionale Radrouten und Wanderwege.



6. Kosten

Der Grundbeitrag für den Kanton Basel-Landschaft gemäss Finanzierungsschüssel Kantone beträgt Fr. 159'000.-. Für die Beitragsberechnung massgebend ist neben der Bevölkerungszahl das Routenangebot (vgl. Beilage "Finanzierungsschlüssel Kantone"). Der Grundbeitrag von Fr. 171'000.- gemäss Beilage konnte auf einen Betrag von Fr. 159'000.- reduziert werden (vgl. Kapitel 3).


Die Signalisation der Angebote im Bereich Mountain Bike ist nicht im Projekt "Schweiz Mobil " enthalten. Die Planung (Stand Januar 2007) sieht eine Mountain Bike-Route Basel-Nyon vor, die über ca. 30 km durch den Kanton Basel-Landschaft führt. Wird der gleiche Ansatz zu Grunde gelegt wie bei den Wanderwegen, so resultieren Kosten in Höhe von Fr. 7'500.- für die Signalisation der Mountain Bike-Route. Die Finanzierung dieser Signalisation muss durch den Kanton erfolgen. Zum Grundbeitrag von Fr. 159'000.- ist deshalb der Betrag für die Signalisation der Mountain Bike-Route zu addieren, womit sich ein Gesamtbetrag von Fr. 166'500.- ergibt.


Die Signalisation der Angebote im Bereich Wandern sind im Projekt "Schweiz Mobil " enthalten. Aufgrund der Projektentwicklung wird der für die Signalisation budgetierte Betrag wieder den Kantonen zurück erstattet. Mit diesem Betrag müssen die Kantone die notwendigen Signalisationen selbständig tätigen. Für den Kanton Basel-Landschaft werden Fr. 13'750.- rückerstattet (entspricht 55 km a 250.-), die für die Signalisation der neuen Wanderangebote zu verwenden sind. Mit diesen Signalisationsarbeiten soll der Verein Wanderwege beider Basel betraut werden, der bereits heute im Auftrag des Amtes für Raumplanung die Signalisation des kantonalen Wanderwegnetzes erstellt und betreut.


Für die definitive Festlegung der Angebote greift "Schweiz Mobil " auf die Kenntnisse von Experten oder Fachorganisationen vor Ort zurück. Diese werden für ihren Aufwand entschädigt. So fliessen ca. Fr. 8'000.- indirekt wieder in den Kanton Basel-Landschaft zurück.


Nach Abschluss der Planungs- und Realisierungsphase werden den mitfinanzierenden Projektträgern keine festen, wiederkehrenden Betriebskosten erwachsen. Die Kontrolle und der Unterhalt der Signalisationen erfolgen im Rahmen der bereits bestehenden Regelungen durch das Amt für Raumplanung (Wanderwege) und das Tiefbauamt (Radrouten) und verursachen keine zusätzlichen Kosten.


Die Subventionsvoraussetzungen gemäss § 6 Absatz 2 Bst. a-e des Finanzhaushaltsgesetzes vom 18. Juni 1987 [GS 29.492] sind wie folgt erfüllt.


Die Leistungen im Rahmen des letztlich verfügbaren Budgets werden einerseits durch die von der Stiftung Veloland Schweiz ("Auftragnehmerin") mandatierte Projektleitung und anderseits durch die von der Projektleitung beauftragten und vom Delegierten für Finanzen (Dr. G. Ganz) genehmigten Dritten erbracht. Dies sind Fachorganisationen (z.B. Wanderorganisationen), Schweiz Tourismus, SBB, Verlage, Druckereien etc., die von der Auftragnehmerin für die Erfüllung spezifischer Leistungen beauftragt werden. Trägerschaftsausschuss und Trägerschaftskonferenz haben die im Projektbeschrieb dargestellten Leistungen genehmigt und kontrollieren deren Umsetzung.


Die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen und die richtige Erfüllung der subventionierten Aufgabe gewährleistet das Amt für Raumplanung der Bau- und Umweltschutzdirektion. Die darin eingebettete Fachstelle für Fuss- und Wanderwege ist Ansprechperson für die Projektleitung "Schweiz Mobil " und koordiniert sämtliche Planungs- und Projektierungsarbeiten mit den übrigen betroffenen Verwaltungsstellen und den betroffenen Gemeinden.



7. Antrag

Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 23. Januar 2007


Im Namen des Regierungsrates
die Vizepräsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin


Beilagen:
- SchweizMobil, Finanzierungsschlüssel der Kantone
- SchweizMobil: Übersicht Budget/Finanzierung, Stand Dezember 2006
- Entwurf eines Landratsbeschlusses (gemäss den Angaben der Landeskanzlei und des Finanzhaushaltgesetzes)



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