2007-17 (1)
Bericht Nr. 2007-017 an den Landrat |
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Bericht der:
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Umweltschutz- und Energiekommission
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vom:
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18. April 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Verpflichtungskredit für die Verlegung der Amphibien aus der "Zurlindengrube", Gemeinde Pratteln (Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung), ins Gebiet "Klingenthal", Gemeinde Muttenz, zwecks Aufwertung des Gebietes "Zurlindengrube" als Industriebauland
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Die Zurlindengrube liegt mitten im Perimeter von Salina-Raurica. Die ehemalige Kiesgrube hat sich zu einem Lebensraum für Fauna und Flora entwickelt. Vor allem selten gewordene und bedrohte Amphibien leben heute dort. Im Rahmen des Projektes Salina-Raurica soll die Zurlindengrube aufgehoben und überbaut werden. Um die Fläche ihrer neuen Nutzung zuführen zu können, soll das bedeutende Amphibienlaichgebiet verlegt werden.
Bereits Ende 2005 beantragte der Regierungsrat dem Landrat einen Verpflichtungskredit, um die Amphibien aus der Zurlindengrube ins Gebiet Wirtslöli / Im Oos (Pratteln) zu verlegen (Vorlage 2005/325 ). Die Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) unterstützte die Anstrengungen der Regierung, durch diese Verlegung der Amphibien wertvolles Industrieland zu gewinnen, war aber der Meinung, dass diese ihren Kreditantrag auf der Basis einer unvollständigen Vorlage stellte. Die vorgeschlagene Lösung war teuer, die baulichen Massnahmen im Grundwasserschutzgebiet aufwendig. Die Kommission bemängelte, dass in der Vorlage keine weiteren und günstigeren Ersatzstandorte vorgeschlagen worden waren. Sie empfahl daher einstimmig Eintreten auf die Vorlage, beantragte aber dem Landrat, die Vorlage zurückzuweisen und die Regierung zu beauftragen, eine neue Vorlage mit ergänzenden Informationen, vorab zu alternativen Standorten, zu unterbreiten.
Der Landrat folgte am 23. Februar 2006 mit 75 : 0 Stimmen dem Rückweisungsantrag der UEK und beauftragte die Regierung, eine neue Vorlage auszuarbeiten.
Erst elf Monate später, am 23. Januar 2007, unterbreitete der Regierungsrat die hier zur Diskussion stehende Vorlage 2007-017 . Aktualität und Dringlichkeit erhielt sie durch das konkrete Interesse eines Investors, sich bald im Gebiet Zurlinden anzusiedeln und eine beträchtliche Anzahl neuer Arbeitsplätze zu schaffen.
Der Regierungsrat schlägt eine Verlegung ins Gebiet Klingenthal (Muttenz) vor. Für die baulichen Massnahmen am neuen Standort beantragt er einen Verpflichtungskredit von brutto 2,571 Mio. Franken. Ferner werden für einmalige Abgeltungen und für jährlich wiederkehrende Pflegemassnahmen finanzielle Mittel beantragt.
2. Beratung in der Kommission
Die UEK befasste sich an ihren Sitzungen vom 5. Februar 2007 und vom 19. März 2007 mit dem Geschäft. Begleitet wurde sie dabei von Regierungsrätin Elsbeth Schneider-Kenel, Hans-Georg Bächtold (Leiter Amt für Raumplanung, ARP) und Susanne Fischer (ARP, Projektleiterin), Benedikt Schmidt (Koordinationsstelle für Amphibien- und Reptilienschutz in der Schweiz, Karch), Erich Kohli (Bundesamt für Umwelt / BAFU, Sektion Arten und Biotope) sowie Markus Stöcklin, Leiter des BUD-Rechtsdienstes.
Zum vorgeschlagenen Standort Klingenthal
Das Amt für Raumplanung hatte fünf Standortalternativen untersucht; neben der grundsätzlichen Eignung des Gebietes war die nahe Lage zum heutigen Standort ein wichtiges Kriterium.
Vier der fünf Alternativen wurden verworfen, da es sich entweder um Industriebauland handelte, das Land nicht zu erwerben war oder weil sich das Gebiet nicht eignete. Beim ursprünglich vorgeschlagenen Gebiet Wirtslöli/ Im Oos handelt es sich um eine regionale Wasserschutzzone. Aufgrund einer Machbarkeitsstudie zeigte sich, dass eine Verlegung dorthin wegen Altlasten nicht möglich ist.
Beim Klingenthal handelt es sich um eine aktive Kiesgrube, die im Besitz der Bürgergemeinde Basel ist und von der Firma Meyer-Spinnler betrieben wird.
Aus ökologischer Sicht ist eine solche bestehende Kiesgrube ideal. Die Amphibien finden dort vergleichbare Bedingungen wie in der Zurlindengrube vor, die dem angestammten Lebensraum der Amphibien - Flussauen vor deren Begradigung - sehr ähnlich ist; damit werden die Chancen zur erfolgreichen Verlegung stark erhöht. Für das Gebiet Klingenthal spricht zudem, dass es an die Lachmatt anschliesst, wodurch mittels Trittsteinbiotopen eine gute Vernetzung mit der Umgebung geschaffen werden kann.
Die beiden Experten, Benedikt Schmidt und Erich Kohli, attestierten dem Klingenthal, dass es gut als Ersatzstandort geeignet sei. Sie erachten das Gebiet als genügend gross.
Die Bürgergemeinde Basel hat ihr grundsätzliches Einverständnis für die Verlegung des Biotops erklärt und ist bereit, in die Verhandlungen einzusteigen. Es gibt dabei zahlreiche Details neu zu regeln, welche in einer Nutzungsvereinbarung festgehalten werden sollen.
Die Kommission bekundete zum Teil Mühe damit, dass noch vieles der Klärung bedarf. Hans-Georg Bächtold konnte darlegen, dass es schwierig sei, Verhandlungen mit der Grubenbesitzerin zu führen, ohne dass ein entsprechender Grundsatzentscheid des Landrates vorliege.
Parallelbetrieb während maximal fünf Jahren
Bei der Verlegung stehen die Kreuzkröten im Vordergrund, aber es leben insgesamt 20 Arten der Roten Liste in der Zurlindengrube, die schützenswert sind und für die ein neuer Lebensraum geschaffen werden soll. Das Ziel ist es, am Ersatzstandort neue Metapopulationen (Kernpopulationen mit miteinander vernetzten Teilpopulationen) anzusiedeln. Wie die beiden Experten, Benedikt Schmidt und Erich Kohli, betonten, ist es für den Erfolg einer solchen Umsiedlung eine wesentliche Voraussetzung, dass beide Standorte eine bestimmte Zeit parallel betrieben werden. Als Motto gilt "Je länger, desto besser", aber die Experten erachteten einen Zeitraum von fünf Jahren als sinnvoll.
Angesichts des notwendigen Parallelbetriebs stellte sich der Kommission auch die Frage, ob dieser mit den Interessen des Investors zu vereinbaren sei. Hans-Georg Bächtold betonte, dass dies der Fall sei, denn für eine erste Bauetappe würde der Investor das heutige Amphibienlaichgebiet nicht benötigen. Im Zusammenhang mit einer allfälligen Erweiterung, die frühestens in fünf Jahren ins Auge gefasst würde, würde der Investor das Land - im Sinne einer Baulandreserve - benötigen. Insofern besteht zwischen den Interessen des Amphibienschutzes und des Investors derzeit kein Konflikt. Allerdings ist es mit Blick auf die Planungssicherheit sicherlich von Vorteil, wenn der Landrat den Grundsatzentscheid zugunsten der Verlegung nun fällen kann. Um keine Zeit zu verlieren, sollten die Arbeiten noch in diesem Frühjahr (Laichzeit) beginnen.
Die Kommission verständigte sich darauf, dass der Parallelbetrieb maximal fünf Jahre betragen soll. Es ist vorgesehen, im Rahmen von regelmässigen Erfolgskontrollen, an denen auch das BAFU beteiligt sein wird, festzustellen, wann sich genügend Tiere im Klingenthal angesiedelt haben und ein funktionsfähiges Biotop im Klingenthal besteht. Dann kann das Amphibienlaichgebiet in der Zurlindengrube aufgehoben werden, was wünschenswerterweise vor Ablauf der fünf Jahre der Fall sein wird.
Kreditantrag / Kostenteiler Bund-Kanton
Was den Kostenteiler Bund-Kanton anbelangt, so war die BUD davon ausgegangen, dass sich der Bund mit 63% an den Kosten für die Verlegung der Amphibien beteiligen würde, da die Zurlindengrube im Bundesinventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung provisorisch aufgenommen ist und auch im Anhang 4 der Verordnung über den Schutz der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung (AlgV) als unbereinigtes Objekt aufgeführt ist. Das Ziel ist die definitive Aufnahme in das Inventar.
Erich Kohli machte an der Kommissionssitzung klar, dass der Bund die Umsiedlungsmassnahmen mit dem regionalen Ansatz von lediglich 31% unterstützen werde, da das Laichgebiet nach der Verlegung zunächst von regionalem Wert sei und den nationalen Wert erst mit der Zeit erreiche. Diese Neuigkeiten lösten bei den Beteiligten Erstaunen und Unverständnis aus, müssen aber vorerst akzeptiert werden. Die BUD wird diesen Kostenteiler mit dem BAFU nochmals verhandeln.
Mutation des Regionalplanes Siedlung
Mit der Lösung "Klingenthal" wird das Amphibienlaichgebiet ausserhalb des Perimeters Salina-Raurica verlegt; eine Sicherung des Gebietes kann deshalb nicht durch den entsprechenden Spezialrichtplan erfolgen. Das Amt für Raumplanung schlägt deshalb vor, den Standort im Regionalplan Siedlung als "Vorranggebiet Natur" einzutragen. Mit dieser Mutation lässt sich das Gebiet in Grösse, Umfang und Qualität sichern, ohne dass der neue kantonale Richtplan abgewartet werden muss. Da in sachlicher und zeitlicher Hinsicht eine Verknüpfung zum Spezialrichtplan Salina-Raurica besteht, fand dieser Vorschlag in der Kommission Zustimmung. Es braucht dafür allerdings eine separate Vorlage.
Die Naturschutzverbände, vorab der WWF, hatten sich ebenfalls zur geplanten Verlegung geäussert. Für ihre Zustimmung nannten sie - neben dem bereits erwähnten Parallelbetrieb von fünf Jahren - als Voraussetzung, dass der neue Standort im Regionalplan Siedlung als Naturschutzgebiet ausgeschieden werde.
3. Kommissionsanträge
Die Kommission legt dem Landrat einen in folgenden Punkten abgeänderten Landratsbeschluss vor:
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Ziffer 3
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Angesichts der Kostenbeteiligung des Bundes von lediglich 31% (statt 63%) muss die Summe der vom BAFU zugesicherten Beträge auf neu 797'208 Franken nach unten korrigiert werden (statt 1'620'133 Franken).
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Neue Ziffer 6:
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Der maximal fünfjährige Parallelbetrieb wird zwar im Rahmen der Mutation des Regionalplanes Siedlung festgesetzt werden, dennoch hat sich die Kommission mit 10 : 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür ausgesprochen, folgenden Wortlaut in den Landratsbeschluss einzufügen:
"Der Landrat beschliesst, dass die Naturschutzgebiete 'Klingenthal' und 'Zurlinden' parallel geführt werden, bis die erfolgreiche Umsiedlung der Kreuzkröte erfolgt ist, jedoch maximal fünf Jahre lang."
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Ziffer 7 (alte Ziffer 6)
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Wie bereits erwähnt, soll die Sicherung des Amphibienlaichgebietes als Vorranggebiet Natur durch eine Mutation des Regionalplanes Siedlung und nicht im Rahmen des neuen kantonalen Richtplanes erfolgen. Der Passus muss deshalb wie folgt geändert werden:
"Der Regierungsrat wird beauftragt, den Landratsbeschluss für die Verlegung der Amphibien aus der 'Zurlindengrube' ins Gebiet 'Klingenthal' in eine Anpassung des Regionalplanes Siedlung überzuführen."
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Die Kommission beantragt dem Landrat mit 11 : 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diesem abgeänderten Landratsbeschluss zuzustimmen.
Pratteln, 18. April 2007
Der Kommissionspräsident: Philipp Schoch
Beilage: Von der Kommission abgeänderter Landratsbeschluss (Entwurf)
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