2007-20 (1)
Bericht Nr. 2007-020 an den Landrat |
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Bericht der:
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Geschäftsprüfungskommission
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vom:
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26. April 2007
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Rechenschaftsbericht des Regierungsrates zum Regierungsprogramm 2004-2007
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Bemerkungen:
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1. Auftrag
Gemäss § 44 des Landratsgesetzes berichtet der Regierungsrat dem Landrat am Ende der Amtsperiode über die Umsetzung des Regierungsprogramms.
Der Landrat nimmt vom Rechenschaftsbericht über den Vollzug des Regierungsprogramms und des Finanzplanes Kenntnis (§ 61 der Geschäftsordnung des Landrates). Mit Beschluss Nr. 558e vom 1. Februar 2007 überwies das Büro des Landrates die Vorlage 2007/020 zur Vorberatung an die Geschäftsprüfungskommission.
Die GPK hat den Rechenschaftsbericht direktionsweise durch die zuständige Subkommissionen geprüft. Der vorliegende Bericht wurde an den GPK-Sitzungen vom 29. März 2007 (Subkommissionspräsidien) und 26. April 2007 (GPK-Plenum) behandelt.
2. Feststellungen der GPK zu Form und Inhalt des Rechenschaftsberichts
Drei Viertel des Papierbergs des Rechenschaftsberichts bestehen in der vollständigen Wiederholung des Regierungsprogramms. Direktionsweise wird bis auf die unterste Ebene jede Massnahme in uneinheitlicher Weise kommentiert, was zu grossen Teilen bereits in einem der Amtsberichte der Periode nachzulesen stand. Die Regierung legt damit neuerlich eine Fleissarbeit vor, welche die GPK verdankt, in dieser Form aber nicht wünschte.
Nachdem bereits der letzte Legislaturbericht in der vorgelegten Form nicht befriedigt hatte, war der Rechenschaftsbericht 1999-2003 nur dank Stichentscheid des Präsidenten einem Rückweisungsantrag durch die GPK entgangen. Die Hinweise im GPK-Bericht 2003/070 lauteten damals:
«Das übergeordnete Ziel des Regierungsprogramms 1999-2003 lautete: Ausbau der Standortgunst des Kantons Basel-Landschaft. Die GPK vermisst im vorliegenden Rechenschaftsbericht insbesondere Aussagen darüber, ob und wie dieses Hauptziel erreicht wurde. Aber auch in bezug auf alle anderen Zielsetzungen findet man keine Bewertungen oder Würdigungen der Regierungsarbeit. Möglicherweise hat die GPK diese Entwicklung mit ihrer Forderung nach Vereinheitlichung der Berichterstattung begünstigt. Das Abhaken der vielen einzelnen Programmpunkte birgt jedoch die Gefahr, dass dabei der Gesamtüberblick verloren geht. Der hohe Detaillierungsgrad, der beim Amtsbericht Sinn macht, könnte daher im Rechenschaftsbericht zu Gunsten einer generellen Betrachtungsweise verlassen werden.
Der Aufbau des Regierungsprogrammes böte aus Sicht der GPK die Möglichkeit, einen Rechenschaftsbericht aus höherer Warte zu erstellen: Im Regierungsprogramm stellt jede Direktion ihrem Teil eine generelle Absichtserklärung voran. Die einzelnen Ziele sind zu Programmgruppen zusammengefasst, die mit einer Uebersicht eingeleitet werden. Der Rechenschaftsbericht könnte sich darauf beschränken, die Erreichung der generellen Absichten und die Uebersichten zu kommentieren.
Auf Direktionsstufe und direktionsübergreifend auf Stufe des Gesamtregierungsrates sollte der Versuch gewagt werden, eine qualitative Bilanz zu ziehen. Die Beurteilung des Erreichten im Sinne einer Standortbestimmung könnte zugleich als Grundlage für das neue Legislaturprogramm dienen. Ein solcher Bericht wäre für alle Beteiligten lohnender und könnte einem grösseren Kreis die Arbeit von Regierung, Verwaltung und Parlament näher bringen.»
Das damalige Anliegen hat seine Gültigkeit behalten. Im vorliegenden Rechenschaftsbericht 2004-2007 wurde zwar in unterschiedlicher Weise versucht, je Direktion eine kurze Gesamtschau zu halten, insgesamt hat sich aber wenig verändert, das Gewicht des Berichts resultiert weit stärker aus dem Umfang als aus seinem Inhalt.
Die GPK möchte auch weiterhin die wichtigsten geplanten Massnahmen im Regierungsprogramm sehen. Diese fliessen während der Legislatur aber fortlaufend in die Jahresprogramme ein, zu welchen der Regierungsrat jährlich im Amtsbericht Rechenschaft ablegt. Eine weitere Berichterstattung bis auf Massnahmenebene erübrigt sich deshalb im Rechenschaftsbericht; dieser könnte sich darauf beschränken, die Erreichung der generellen Absichten und die Uebersichten zu kommentieren. Daraus könnte ein Bericht von nicht mehr als 10 Seiten resultieren, welcher nicht Dienststellen rapportieren lässt, sondern eine Beurteilung des Erreichten aus Sicht der Gesamtregierung und jeder Direktion enthält, mehr nicht.
Nota bene hat der Landrat am 05. Juni 2003 bereits bei der Beratung des letzten Rechenschaftsberichts folgenden Antrag der GPK beschlossen:
«In künftigen Rechenschaftsberichten ist eine qualitative Würdigung der Zielerreichung in bezug auf die im Regierungsprogramm festgeschriebenen Schwerpunkte und Absichtserklärungen (nicht der einzelnen Massnahmen) durch den Regierungsrat vorzunehmen.»
Weil die Regierung diesem Anliegen nicht nachgekommen ist, wiederholt die GPK diese Empfehlung im vorliegenden Bericht.
Das Regierungsprogramm 2004 - 2007 setzt vier übergeordnete Legislaturziele:
1. Erhöhung der Standortattraktivität
2. Stärkere Verankerung der Nachhaltigkeit
3. Ausbau der kantonsübergreifenden regionalen Zusammenarbeit
4. Steigerung der Effizienz in der Verwaltung.
Zusätzlich werden drei politische Schwerpunkte gesetzt:
1. Finanz- und Steuerpolitik
2. Bildungspolitik
3. Gesundheitspolitik.
Die Einleitung der FKD im Teil C (Seiten 13-15) entspricht weitgehend unseren Vorstellungen zur generellen Würdigung der Legislaturziele. Drei der vier übergeordneten Ziele werden hier aufgegriffen und z.T. direktionsübergreifend kommentiert. Damit dieser Teil etwas weniger finanzlastig erscheint, müssten auch die Stellungnahmen der übrigen Direktionen vereinheitlicht und darin verarbeitet werden. Zur Nachhaltigkeit nimmt nur die Baudirektion Stellung, obwohl im Regierungsprogramm bekräftigt wird, dass der Grundsatz der Nachhaltigkeit in allen Politbereichen verankert werden soll.
Der Regierungsrat hat zusammen mit dem Landrat und teilweise mit Unterstützung des Stimmvolkes in den vergangenen vier Jahren wichtige Ziele erreicht. Es seien hier u.a. erwähnt: die GAP-Vorlage als Schritt zur Stabilisierung der Staatsquote, die Familienbesteuerung, die Fachhochschule Nordwestschweiz, die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel, der Neubau des UKBB, der Ausbau der Regio-S-Bahn, die Finanzierung der H2. Weitere Vorhaben sind eingeleitet, aber noch nicht vom Landrat verabschiedet.
3. Finanzentwicklung
Dem Regierungsprogramm liegt der Finanzplan 2005-2008 zugrunde, welcher bereits die Entlastungen aus der generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) berücksichtigt. Die finanzielle Entwicklung ist bedeutend positiver ausgefallen. Statt der prognostizierten Defizite von 38 und 39 Mio. Franken ergaben sich in den Jahren 2005 und 2006 positive Abschlüsse von 32 respektive 21 Mio. Franken. Viele Faktoren haben die Entwicklung positiv und negativ beeinflusst. Während GAP unseren Staatshaushalt nachhaltig verbessert, sind andere Faktoren auf die gute Konjunkturlage zurückzuführen. Damit konnten Schulden abgebaut und Rückstellungen für grosse Bauvorhaben getätigt werden, welche die zukünftige Entwicklung ebenfalls positiv beeinflussen.
4. Antrag
Die GPK beantragt dem Landrat, wie folgt zu beschliessen:
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1.
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In künftigen Rechenschaftsberichten ist eine qualitative Würdigung der Zielerreichung in bezug auf die im Regierungsprogramm festgeschriebenen Schwerpunkte und Absichtserklärungen (nicht der einzelnen Massnahmen) durch den Regierungsrat vorzunehmen.
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2.
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Vom Rechenschaftsbericht zum Regierungsprogramm 2004-2007 und vom Kommentar zum Finanzplan 2005-2008 wird Kenntnis genommen.
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Liestal, den 26. April 2007
Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Der Präsident: Dieter Schenk
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