2007-28
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Postulat von Jürg Wiedemann, Grüne Fraktion: Benzoldämpfe aus Zapfsäulen
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Autor/in:
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Jürg Wiedemann
, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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1. Februar 2007
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Nr.:
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2007-028
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Gemäss der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gehören Benzoldämpfe zu den Krebs erzeugenden Stoffen der Klasse 1. Bereits in kleinster Konzentration sind sie gesundheitsgefährdend. Bei einem Mittelklasswagen entweichen bei einer Geschwindigkeit von 70 km/h 1.7 Milligramm Benzoldämpfe pro Kubikmeter aus dem Auspuff; beim Tanken an Zapfsäulen beträgt die durchschnittliche Konzentration sogar mehr als 5'000 Milligramm pro Kubikmeter. Der Bund hat dieses erhebliche Gesundheitsrisiko bereits Ende der aOer Jahre erkannt und auch die notwendigen Gesetzesänderungen in der Luftreinhalteverordnung erlassen. Die Tankstellenbetreiber/innen müssen ihre Zapfsäulen seit 1992 mit Gasrückführsystemen so ausgerüstet haben, dass höchstens 10% der Benzoldämpfe in die Umwelt entweichen können,
Leider nützen diese Gesetze nichts, wenn die' Kantone nicht für die Einhaltung sorgen. Im vergangenen Jahr überprüfte das Amt für Umwelt im Kanton Solothurn 109 Zapfsäulen. Das Resultat war gemäss dem Amtschef Markus Egli erschreckend: Bei fast einem Drittel der Zapfsäulen entwich deutlich zu viel Benzol. Auch im Kanton Zürich war die Situation nicht wesentlich besser. Gefährdet ist insbesondere das Tankstellenpersonal, welches täglich diesen Dämpfen ausgesetzt ist. Das Gesundheitsrisiko wird als beträchtlich eingestuft.
In Deutschland sind alle Tankstellen mit Geräten ausgerüstet, welche automatisch Alarm anzeigen, wenn die austretende Benzolkonzentration erhöht ist. Erfolgt innert 72 Stunden keine Reparatur, so wird die Zapfsäule automatisch ausser Betrieb gesetzt. In der Schweiz existiert keine solche Regelung. Deshalb sind die Kantone für die Einhaltung der Luftreinhalteverordnung gefordert. Bislang ist der Vollzug der Luftreinhalteverordnung völlig ungenügend.
Ich bitte den Regierungsrat folgendes zu prüfen und dem Landrat darüber zu berichten:
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1.
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Durchführung von unangemeldeten Kontrollen an Baselbieter Tankstellen, die darüber Auskunft geben, in welchen Konzentrationen Benzoldämpfe beim Tanken entweichen.
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2.
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Fallen die Ergebnisse in Baselland in ähnlich schlecht aus wie in Solothurn oder Zürich, so sind geeignete Massenahmen zu ergreifen, welche die Einhaltung der Luftreinhalteverordnung garantieren.
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