2007-4 (1)


1. Ausgangslage

Das Strafvollzugskonkordat der Nordwest- und Innerschweiz stammt aus dem Jahr 1959. Inhalt dieses Konkordates ist die Vereinheitlichung des Vollzugs von Strafen und Massnahmen durch die beteiligten Kantone. Damit soll eine möglichst hohe Rechtsgleichheit zwischen den Kantonen geschaffen werden. Das revidierte Strafgesetzbuch, welches seit 1. Januar 2007 in Kraft ist, hat zur Folge, dass der Konkordatstext verändert und angepasst werden muss.
Die Konkordatskonferenz, bestehend aus den Regierungsräten und Regierungsrätinnen der elf Mitgliedskantone, hat im Mai 2006 den vorliegenden Konkordatstext einstimmig verabschiedet.


Ziele der Revision sind:




2. Beratung in der Kommission


Die Mitglieder der Justiz- und Polizeikommission liessen sich in der Sitzung vom 26. März 2007 durch Frau Barbara Zimmerli, stv. Leiterin Bewilligungen, Freiheitsentzug und Soziales, über die Vorlage informieren. In der Sitzung vom 23. April 2007 folgte die inhaltliche Diskussion und Verabschiedung der Vorlage, ebenfalls in Anwesenheit von Barbara Zimmerli.
Einführung und Diskussion zeigten auf, dass der Kanton Baselland den Vollzug nicht im Alleingang bewältigen könnte, vor allem weil er über keine eigenen Strafvollzugsanstalten für Erwachsene verfügt. Solche einzurichten, wäre aufwändig und sehr teuer.
Die Zusammenarbeit der Konkordatskantone funktioniert sehr gut.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Aufnahme des Jugendstrafrechts und die Verankerung der Informationspflicht. Die Bedeutung der Kontrollstelle ist gestiegen, weil über den Baufonds grosse finanzielle Mittel verwaltet werden. Statt einzelner kantonaler Fachkommissionen soll es künftig noch eine konkordatsweite Fachkommission geben, die allenfalls regional unterteilt werden kann. Die Fachkommissionen wurden nach dem Tötungsdelikt am Zollikerberg 1994 eingerichtet. Die Einrichtung einer einzigen Fachkommission bewirke, dass Kriterien z.B. für Hafturlaube einheitlich gehandhabt werden.


Der Inhalt des Konkordatstextes führte zu keinen weiteren Diskussionen. Beanstandet wurde die Tatsache, dass es dem Parlament nicht möglich ist, inhaltliche Veränderungen vorzunehmen. Der Landrat könnte nur Einfluss nehmen, wenn die Regierung verpflichtet würde, vor der Aufnahme von Verhandlungen über einen Staatsvertrag zu informieren. Allerdings dürfte es für das Parlament schwierig werden mitzuwirken, wenn mehrere Kantone involviert sind.


Eintreten war in der Kommission unbestritten. Das Konkordat wurde einstimmig genehmigt.




3. Antrag an den Landrat


Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat einstimmig, das Konkordat über den Vollzug von Strafen und Massnahmen nach dem Schweizerischen Strafgesetzbuch und dem Recht der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz (Strafvollzugskonkordat) zu genehmigen.


Birsfelden, 7. Mai 2007


Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
die Präsidentin: Regula Meschberger



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