2007-40 (6)



I. EINLEITUNG

Auftrag


Gemäss Kantonsverfassung § 67 Abs.1 lit.a hat der Landrat den vom Regierungsrat jährlich erarbeiteten Amtsbericht zu genehmigen. Zudem hat er die Amtsberichte der kantonalen Gerichte und jene der selbständigen Verwaltungsbetriebe nach den entsprechenden Gesetzesvorschriften zu genehmigen oder zur Kenntnis zu nehmen.


Die Geschäftsprüfungskommission übt im Auftrag des Landrates die parlamentarische Oberaufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung der Exekutivorgane unseres Staates aus. Durch § 61 des Landratsgesetzes ist sie beauftragt, die erwähnten Berichte zu prüfen und darüber zu berichten.


Der vorliegende Bericht befasst sich mit dem Amtsbericht des Regierungsrates für das Jahr 2006. Der ergänzende Bericht 2007/040a zu den Jahresberichten 2006 diverser Institutionen folgt im 2. Semester 2007.




Der Amtsbericht 2006


Allgemeines


Der Amtsbericht 2006 stellt die Berichterstattung über die im Jahresprogramm 2006 festgelegten Zielsetzungen dar, welches sich in der Regel auf neue Vorhaben, welche einer parlamentarischen Beratung bedürfen oder die sonst von besonderer Bedeutung sind beschränkt. Damit wird über den grossen Bereich staatlicher Leistungen, welche Direktionen und Dienststellen der kantonalen Verwaltung aufgrund von gesetzlichen Vorgaben und Leistungsaufträgen erbringen, nicht berichtet. Dennoch sollen im Amtsbericht auch bedeutende Arbeiten und aussergewöhnliche Ereignisse Platz finden, die nicht Bestandteil des Jahresprogramms waren. Eine ergänzende Berichterstattung wird die GPK punktuell auch in ihrem Tätigkeitsbericht vornehmen.




Vorgehen der GPK


Die Vorarbeit wurde in den Subkommissionen geleistet, welche die Berichterstattung zuhanden der Gesamtkommission vorbereiteten. Die Subkommissionen prüften den Amtsbericht 2006 und führten Gespräche mit den Direktionen, die in der Regel mit schriftlichen Fragebögen und deren Antworten vorbereitet wurden. In der Gesamtkommission wurden die Subkommissionsberichte behandelt und genehmigt.




Feststellungen


In den Jahresprogrammen werden die Vorhaben mit dem geschätzten Sach- und Personalaufwand verknüpft. Bereits in den Vorjahren bemängelte die GPK, dass die effektiven Zahlen im Amtsbericht nur teilweise nachgeführt werden. Der Amtsbericht 2006 weist erneut solche Lücken auf.


Die GPK wiederholt ihr Anliegen, die Angaben in der Spalte über die finanziellen Auswirkungen (Angaben aus dem Jahresprogramm) im Amtsbericht systematisch für alle Direktionen auf den aktuellen Stand per Ende Jahr nachzuführen. Grössere Abweichungen sind zu kommentieren. Die Kolonne über die finanziellen Auswirkungen soll demnach nicht nur Angaben über das Budget, sondern vielmehr auch über die per Ende des Berichtsjahres effektiv eingesetzten Mittel enthalten.


Beharrlich bleibt die GPK auch an den notorischen «Ladenhütern» dran: Die Regierung vertröstet den Landrat jedes Jahr mit neuen Terminen für den Agenturbericht und den Subventionsbericht. Es wäre sehr wünschenswert, wenn diese Berichte nun endlich im aktuell versprochenen Zeitraum als Vorlagen in den Landrat gelangten. Von der damaligen Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission, die den Subventionsbericht initiiert hat (der von GPK und FIK genehmigte Schlussbericht der Arbeitsgruppe datiert vom 01. März 2001), wird in der nächsten Legislatur nur noch ein Mitglied im Landrat wirken.


Die Anhänge zum Amtsbericht hat die GPK zur Kenntnis genommen. Die parlamentarischen Aufträge, die nicht innert der gesetzlichen Frist seit der Ueberweisung erfüllt worden sind, behandelt die GPK im Rahmen ihres Berichts zur Sammelvorlage 2007/041.



II. BERICHTE DER SUBKOMMISSIONEN ZUM AMTSBERICHT 2006 DES REGIERUNGSRATES

Die Berichterstattung des Regierungsrates (Vorlage 2007/040) wird mit Zusatzinformationen ergänzt (Numerierung analog Amtsbericht) und punktuell mit weiteren Informationen aus der Verwaltungstätigkeit versehen.



2. FINANZ- UND KIRCHENDIREKTION

Berichterstattung zum Amtsbericht


2.01 Finanzwesen


2.01.01 Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP)


Per Ende 2006 beträgt das Entlastungsvolumen rund 75 Mio. Franken. Mit den im Budget 2007 enthaltenen Massnahmen werden die Entlastungen insgesamt gegen 100 Mio. Franken betragen. Allfällige Entlastungen aus der Neustrukturierung der Sekundarschulkreise können kurzfristig nicht verwirklicht werden. Die Finanzierung der H2 durch die temporäre Aufhebung des Verkehrssteuerrabattes ist aus dem GAP-Projekt herausgelöst worden.


2.01.04 Umsetzung und Konkretisierung der Standards BS/BL


Der Kanton Basel-Landschaft erfüllt bereits seine Pflichten bei der interkantonalen Zusammenarbeit gemäss Interkantonaler Rahmenvereinbarung (IRV). Im Rahmen der Partnerschaftsverhandlungen werden Kriterien für die Zusammenlegung von Dienststellen entwickelt. Die Zusammenlegung der kantonalen Laboratorien befindet sich in der Prüfphase. Die Zusammenlegung der statistischen Aemter wird gegenwärtig nicht weiter verfolgt. Neben unterschiedlichen Aufgaben im Bereich Statistik hat das Baselbieter Amt das Gemeinderechnungswesen zu betreuen und ist zuständig für den kantonalen Finanzausgleich.




2.03 Sozialwesen


2.03.02 Interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)


Die IIZ koordiniert im Sozialbereich auf kommunaler und kantonaler Ebene zwischen den verschiedenen Vollzugsstellen: neben der Ausdehnung auf jugendliche Arbeitslose wurde unser Kanton für ein Pilotprojekt des Bundes ausgesucht.


2.03.03 Datenaustausch mit externen Sozialhilfestellen der Gemeinden


11 Gemeinden verfügen über das gleiche Klienten-Informationssystem wie das kantonale Amt. Hier funktioniert der Datenaustausch problemlos. Mit zwei weiteren Informationssystemen in total 12 Gemeinden ist die Vernetzung nun ebenfalls möglich. Wenn diese Vernetzung abgeschlossen ist (zwei Gemeinden verzichten aus Gründen der Gemeindeautonomie darauf) können rund 80 % aller Fälle in elektronischer Form gemeldet werden. Dies erleichtert vor allem bei den Gemeinden das Meldewesen für die Sozialhilfestatistik (siehe auch 2.03.06 im Amtsbericht).




2.04 Asylwesen


Am 24. September 2006 stimmte das Schweizervolk dem revidierten Asylgesetz und dem neuen Ausländergesetz zu. Per 01. Januar 2007 traten die Änderungen im Bereich Verfahrens- und Zwangsmassnahmen sowie die neuen Härtefallregelungen in Kraft. Per 01. Januar 2008 treten die finanzwirksamen Bestimmungen mit dem Sozialhilfestopp in Kraft. Die nötigen Massnahmen und Anpassungen für die konkrete Umsetzung des Bundesgesetzes werden durch die eingesetzte Arbeitsgruppe im 2007 getroffen.




2.04.03 Nichteintretensentscheide


Mit RRB 1889 vom 12. Dezember 2006 wurde die Schliessung der Nothilfeunterkunft in Muttenz per 30. Juni 2007 beschlossen. Die Auslastung war im dritten Quartal des Berichtsjahres auf unter 10 Personen pro Tag gesunken.




2.06 Familienfragen


Die strategische Zielsetzung in Bezug auf die Umsetzung der im Gesamtkonzept «Familienfragen BL» im Jahre 2004 aufgezeigten familienpolitischen Instrumente und Empfehlungen erfolgte im Berichtsjahr gemäss der Priorität des Regierungsrates und in Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen:


2.06.01 Dokumentation und Beratung/Information


Die aufgebaute Fachdokumentation konnte nicht betrieben werden. Dazu wäre eine 30 - 40 %-Stelle sowie entsprechende Hard- und Software für den Ausleihbetrieb nötig gewesen.


2.06.02 Empfehlungen des Gesamtkonzeptes


Für die Dossierübenahme «Familie und Beruf» per 01. Januar 2006 nach Abschluss des gleichnamigen Impulsprogrammes fehlten der Fachstelle im Berichtsjahr Mittel und Personalressourcen.


Die mit RRB Nr 578 vom 16. März 2004 eingesetzte Kommission «Gesetzesentwurf Familienergänzende Kinderbetreuung (KEB)/Kantonales Familiengesetz (KFG)» ist nach wie vor an der Arbeit. Die Vernehmlassung zum Gesetz «Familienergänzende Kinderbetreuung» wird voraussichtlich Ende Juni 2007 eröffnet.


Zwecks verwaltungsexterner Koordination der Familienfragen wurde im Berichtsjahr das «Baselbieter Bündnis für Familien» konzipiert und vorbereitet. Zur Gründung am 11. Januar 2007 wurden von der Fachstelle ausgewählte, familienpolitische Akteure aus dem Baselbiet eingeladen.




2.07 Steuerwesen


2.07.01 Revision der Familienbesteuerung


Die im Landrat am 21. September 2006 beschlossene Vorlage 2006/108 zur steuerlichen Entlastung von Familien und tiefen Einkommen sowie zur Umsetzung des Bundesgerichtsentscheids vom 27. Mai 2005 betreffend Wohneigentumbesteuerung tritt per 1. Januar 2007 in Kraft. Der Regierungsrat rechnet mit Mindereinnahmen von jährlich 40 Mio. Franken ab 2007.


Die Programmanpassungen an die neue Software NEST, welche seit anfangs 2006 in Betrieb ist, gestalten sich als aufwendig und komplex.


2.07.02 Weiterführung der Unternehmenssteuerreform


Die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform (Vorlage 2007/034) ist erfolgt. Die Vorlage kommt 2007 in die parlamentarische Beratung. Die Inkraftsetzung per 1. Januar 2008 wird weiterhin als möglich erachtet. Der Regierungsrat rechnet mit Mindereinnahmen von jährlich 54 Mio. Franken ab 2008.


2.07.05 Einführung Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende


Die GAP-Massnahme «Einführung der Lohnmeldepflicht für Arbeitgebende» ist seit 1. Januar 2006 in Kraft. Für die administrative Arbeit wurde eine Person angestellt. Die IT-Anpassung kostet rund 300'000 Franken. Der Regierungsrat rechnet mit einem Mehrertrag von jährlich 15 Mio. Franken ab 2006.


2.07.10 Anpassung des Steuer- sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes


Die Bestimmungen des neuen Partnerschaftsgesetzes auf Bundesebene führten zur Anpassung des Steuer- sowie des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes (Vorlage 2006/163) und sind seit dem 01. Januar 2007 in Kraft. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich noch nicht abschätzen.




2.08 Statistik


2.08.06 Aufbau einer kantonalen Namen- und Adressendatenbank (KANADA)


Mit dem Aufbau der kantonalen Namen- und Adressendatenbank (KANADA) soll ein Abbau der Redundanzen in der Adresshaltung der Verwaltung der Spitäler und der öffentlich-rechtlichen Anstalten erreicht werden. Ein grosser Teil der Adressbestände - rund 5 Mio. -, wird heute mehrfach gespeichert und nachgeführt. Ein Abbau scheint bei diesen Zahlen begründet. Bei der Umsetzung muss noch die Problematik der Zugriffe auf die Daten gelöst werden. Es gibt noch offene Fragen, wer worauf zugreifen darf, da nicht jede/r alles sehen darf.




2.09 Personalwesen


2.09.01 Evaluation (Enterprise Resource Planning ERP)


Es ist geplant, das derzeitige Finanz- und Rechnungswesensystem auf den 01. September 2009 abzulösen. Die Evaluation für die Wahl des fachlich geeignetsten Produkts wurde Mitte 2006 gestartet und sollte im Februar 2007 abgeschlossen werden. [ LRV 2007/058 ]




2.11 Luftverkehr


2.11.03 Attraktivität des Flughafens


Die Kantonsvertreter im Verwaltungsrat des Flughafens engagieren sich in vielen Projekten, um die positiven Effekte des Flughafens zu erhalten und zu verbessern, so zum Beispiel bei der Erschliessung neuer Industrie- und Gewerbezonen auf dem Flughafen.


2.11.04 Instrumenten-Lande-System auf Piste 34 (ILS 34)


Der Regierungsrat konnte seine zentralen Anliegen durchsetzen:
- das ILS 34 darf nur aus Sicherheitsgründen benutzt werden (meteorologische Bedingungen)
- schriftliche Vereinbarungen aller wesentlichen Benutzungsbedingungen
- Verbesserung des Beobachtungskonzeptes bei unerwartet hohem Südlandeanteil.


Die Pistenbenutzung soll für die Bevölkerung transparenter und nachvollziehbarer dargestellt werden.


* * *


Diverse Themen aus der übrigen Tätigkeit der FKD


Finanzhaushaltsgesetz


Die GPK hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit der Thematik Kreditüberschreitungen befasst. Sie nimmt gerne zur Kenntnis, dass ihre Anregungen im Rahmen der Revision des Finanzhaushaltsgesetzes geprüft werden. Nebst einer angemessenen Erhöhung der Finanzkompetenz wäre demnach auch eine Kreditüberschreitungskompetenz zu prüfen. Somit wäre dann klar, wann der Regierungsrat beim Landrat einen Zusatzkredit einholen muss.


GPK-Motion Managementaudit auf Direktionsebene
Die Motion wird in das neue Finanzkontrollgesetz eingearbeitet und umgesetzt. Dieses sollte im 1. Quartal 2007 in die Vernehmlassung gehen.


Subventionsbericht
Der Subventionsbericht wird in der ersten Jahreshälfte 2007 an den Landrat überwiesen.


Agenturbericht
Der Bericht ist bereit für das verwaltungsinterne Mitberichtsverfahren. Die Vorlage soll noch im 1. Semester 2007 an den Landrat überwiesen werden.



3. VOLKSWIRTSCHAFTS- UND SANITAETSDIREKTION

Berichterstattung zum Amtsbericht


3.01 Wald


3.01.01 Waldprogramm und Waldpflege


Gemäss Amtsbericht beabsichtigt der Bund, die Botschaft zur Revision des Waldgesetzes im April 2007 zu veröffentlichen. Deshalb wurden die im Kanton geplanten Aufgaben weiterhin sistiert.


3.01.02 Gefahrenhinweiskarte


Es muss festgestellt werden, dass auch im Baselbiet ein gewisses Gefahrenpotential durch die Klimaerwärmung entstehen könnte. Zweck der Gefahrenhinweiskarte ist es deshalb u.a., dass in den Gemeinden längerfristig nicht Baugebiete in Gefahrenzonen ausgeschieden werden.




3.02 Arbeit/Wirtschaft


3.02.01 Freier Personenverkehr/flankierende Massnahmen


3.02.02 Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit


Dem Amtsbericht ist zu entnehmen, dass die flankierenden Massnahmen zum Freien Personenverkehr erfolgreich umgesetzt wurden. Im Budget 2007 wurde eine zusätzliche Inspektorenstelle eingesetzt, da die Kontrolleure vermehrt auch mit den flankierenden Massnahmen beschäftigt waren. Der Bund wird das neue Gesetz zur Schwarzarbeitsbekämpfung per 01.01.2008 in Kraft setzen und sich dann auch zu 50 % an den Kosten der Inspektoren beteiligen.


3.02.04 Familienzulagengesetz


Die Umsetzung des neuen Familienzulagengesetzes bei den Selbständigerwerbenden war mit Schwierigkeiten verbunden. Kommt hinzu, dass der Vollzug nicht beim KIGA liegt, sondern die Ausgleichkassen für die Einschätzungen zuständig sind. Bei vielen Kassen war eine Statutenänderung nötig, um die Anforderungen in unserem Kanton zu erfüllen.


3.02.05 KMU-Initiativen


Die Arbeiten für die Prüfung der bestehenden Erlasse wurden aufgenommen. Es ist aber schlicht nicht möglich, die ganze Gesetzessammlung innerhalb der gesetzten Frist zu überarbeiten, deshalb der Hinweis im Amtsbericht, dass dem Landrat eine Fristverlängerung zur Umsetzung der Initiativen beantragt werden muss.




3.03 Landwirtschaft


3.03.01 Aus- und Weiterbildung / LZE (Rechenschaftsbericht)


Entsprechend den Vorbereitungen auf Bundesstufe wird auch die Grundausbildung Landwirtschaft neu zugeordnet werden. Es werden nun die Schnittstellen geprüft und der Bereich - analog zu den Gesundheitsberufen - in die Zuständigkeit der BKSD übertragen. Es ist auch vorgesehen, dem Landrat eine Vorlage zum Umbau der alten Hauswirtschaftsschule zu unterbreiten.




3.04 Rheinhäfen


3.04.02 Verbesserung der Hafeninfrastruktur


Trotz der vom Landrat beschlossenen Fusion der Rheinhäfen beider Basel wird sich die Vorlage zum Ausbau der Hafenbahn verzögern.




3.05 GIS / AV


3.05.01 Weitere Umsetzung LRB GIS


Das Vermessungsamt zügelte an die Frenkendörferstrasse und die Kreisgeometerbüros Sissach und Waldenburg/Liestal werden in Liestal zusammengefasst werden, weil in den Kreisgeometerbüros weniger Arbeit anfällt. Der Landrat hat beschlossen, dass die Kreisgeometerbüros bis spätestens 2014 aufgehoben werden und die Nachführung der Vermessung privaten Büros übertragen wird.


Die Verordnung über die Einsicht in Geodaten des Kantons im Internet vom 16.08.2005 regelt die Grundsätze der Nutzung und des Transfers der Geodaten. Die Zugriffsberechtigung wird laufend geprüft und adaptiert und auch mit der Datenschutzbeauftragten abgesprochen.




3.06 Melioration


Das derzeit beim Vermessungsamt untergebrachte Meliorationsamt wird in den Ebenrain wechseln; damit können Synergien genutzt werden.




3.07 Gesundheitsförderung


Die Zuordnung der verschiedenen Aktivitäten zu den diversen Stellen ist schwer nachzuvollziehen. Es wird zwar viel gemacht, aber der Ueberblick fehlt. Dazu wurde seitens der Direktion ausgeführt, dass die Angebote vernetzt ablaufen müssen, weil sonst Mehrfachstrukturen mehr Mittel ohne grossen Effekt beanspruchen.


3.07.01 Gesundheitsförderung im Frühbereich


Es wird mit Genugtuung festgestellt, dass das Thema im Rahmen des Schwerpunktprogramms «Ein gesunder Lebensanfang» wieder aufgenommen wird und dass man weiter daran arbeitet. Der Widerstand der Gemeinden gegen das ursprüngliche Projekt ist erklärbar mit den Kosten, welche auf die Gemeinden zugekommen wären. Die Verordnung sei evtl. etwas zu rigide gewesen, indem man den Gemeinden einige Aufgaben übertragen wollte.




3.08 Gesundheitswesen


3.08.01 Regionale Zusammenarbeit


Die regionale Zusammenarbeit in der Spitalversorgung Basel-Landschaft und Basel-Stadt wird den Landrat auch in Zukunft beschäftigen.




3.09 Kantonsspital Bruderholz


Im Kantonsspital Bruderholz wirkt seit 01. April 2006 ein neuer Spitalverwalter.


Als positiv wird hervorgehoben, dass das KSB Radiologie-Leistungen (CT + MRI) an das UKBB verkaufen könne und die Anlagen so voll ausgelastet seien.




3.10 Kantonsspital Liestal


3.10.02 Reorganisation Frauenklinik


Es wird mit Freude zur Kenntnis genommen, dass der Chefarztposten mit einer Frau besetzt wurde und die Oeffnung der Frauenklinik für Belegärzte und -ärztinnen ebenfalls positiv aufgenommen wurde.


Die Vertragsgrundlagen für das Belegarztsystem werden zusammen mit dem Kantonsspital Laufen erarbeitet und sollen künftig einheitlich für alle Spitäler angewendet werden, die das Belegarztsystem einzuführen gedenken.




3.13 Kantonsspital Laufen


3.13.01 Sicherstellung der Grundversorgung


Es wird eine Landratsvorlage für die dringend nötige Sanierung der Operationssäle angekündigt. Darin wird auch die Anschaffung eines CT-Gerätes enthalten sein. Die Röntgenanlage musste kurzfristig über den laufenden Unterhalt ersetzt werden.




3.14 Kantonale Psychiatrische Dienste


3.14.01 Folgeplanung II zum Psychiatriekonzept BL


Die Projekte sind wegen der Chefarztwechsel in allen Bereichen ausgestellt worden, damit die neuen Chefärzte bzw. -ärztinnen einbezogen werden können.




3.15 Kantonales Laboratorium


Die Zusammenlegung der beiden Laboratorien von Basel-Stadt und Basel-Landschaft im «Futuro» der Gebäudeversicherung wird von den Regierungen weiterverfolgt.



4. BAU- UND UMWELTSCHUTZDIREKTION

Berichterstattung zum Amtsbericht


Allgemeines


Im Zusammenhang mit erwarteten Kostenüberschreitungen beim Projekt Hochwasserdamm in Allschwil (Programmpunkt 4.03.03), liess sich die Subko III beim diesjährigen Besuch zum Amtsbericht von der Direktionsvorsteherin aufzeigen, welche Führungsinstrumente zur Verfügung stehen.


Gemäss Aussage des Leiters Abteilung Wirtschaft und Finanzen sei beim Projekt Hochwasserdamm Allschwil durch das interne Controlling der BUD frühzeitig erkannt worden, dass es bei gewissen Positionen zur Ueberschreitung des vorgegebenen Kostenrahmens gekommen ist. Durch diese rasche Erkennung sei es möglich gewesen, rechtzeitig nötige Massnahmen einzuleiten. Durch den Beizug einer externen Beratungsfirma wird nun versucht, durch Projektoptimierungen sowie eine Neubeurteilung der Prioritäten den vorgegebenen Kreditrahmen nicht zu überschreiten.


Sicher hat der Umstand, dass beim beschriebenen Projekt das einstufige Verfahren (Grobe Planung, Kostengenauigkeit +/- 20 %) zur Anwendung kam, einen entscheidenden Einfluss auf den gesamten Ablauf. In der Praxis wird das zweistufige Verfahren derzeit erst ab einer Projektsumme von 10 Mio. Franken (detaillierte Planung, Kostengenauigkeit +/- 10 %) angewandt; künftig soll nicht nur der Betrag, sondern auch die Komplexität des Projektes berücksichtigt werden.


Zurzeit beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der BUD mit dem Umgang mit dem Projektänderungswesen, den Aenderungsforderungen durch Nutzer (Change-Management) sowie dem Umgang mit Mehrforderungen der Unternehmer (Claim-Management).




4.01 Tiefbau Verkehr + Bau OeV


Die im Rahmen des Jahresprogramms vorgesehenen Arbeiten konnten grossteils plangemäss ausgeführt werden. Bei einigen Projekten kam es zu terminlichen Verschiebungen und damit verbunden zu Kreditübertragungen.




4.02 Individualverkehr


Mit dem neuen Finanzausgleich (NFA) wird der Bund ab 2008 die Zuständigkeit für den Betrieb und Erhalt der Nationalstrassen vollständig übernehmen. Mit dem Projekt NSNW (Nationalstrassen Nordwestschweiz) wird der Übergang in die neue Trägerschaft sichergestellt. Ende Frühjahr sollte die Vorlage, welche die Rahmenbedingungen für die Gründung einer AG beinhaltet, in den Landrat kommen, so dass Ende Jahr die formelle Gründung der neuen Trägerschaft vorgenommen werden kann. Sicher ist schon zum heutigen Zeitpunkt, dass die Gebietseinheit (Kantone BS, AG, SO und BL) vom Werkhof Sissach aus betreut wird. Der neue Leiter ist auch schon bestimmt. Auch die Vorgabe, dass es nicht zu Entlassungen von Mitarbeitenden kommen soll, konnte eingehalten werden.


4.02.05 Umfahrung Sissach


Am 20. Dezember 2006 konnte der Tunnel eröffnet werden. Noch ausstehend ist das Gerichtsurteil zum Tagbruch. Zurzeit werde an einer einvernehmlichen, aussergerichtlichen Lösung gearbeitet.



5. JUSTIZ-, POLIZEI- UND MILITAERDIREKTION

Berichterstattung zum Amtsbericht


5.01 Polizei


5.01.05 Umsetzung der Vorschläge der Fachgruppe «Gewalt im Oeffentlichen Raum»


Im Einzelnen wurden auf der Grundlage eines Berichts vom Dezember 2005 mit 43 Massnahmen für alle Direktionen in der Justiz-, Polizei-und Militärdirektion im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten z.B. bereits folgende Massnahmen realisiert:
- Ein eigener Dienst für die Jugendsachbearbeiter/innen;
- Die Jugendanwaltschaft hat sich stärker mit den Schulsozialarbeiter/inne/n und den polizeilichen Jugendsachbearbeiter/inne/n vernetzt;
- Durchführung von Elternworkshops durch die Jugendanwaltschaft;
- Einrichtung von fünf Runden Tischen für sechs Gemeinden (das Angebot steht auch allen anderen Gemeinden offen);
- Ausbau der gemeindepolizeilichen Ressourcen;
- Ausbau der Videoüberwachungen an neuralgischen Orten durch die Gemeinden (der bei der JPMD angesiedelte Datenschutz hatte dazu ein Musterreglement erarbeitet).


5.01.06 Polizeiliche Wegweisung von Personen, die im sozialen Nahraum Gewalt ausüben


Die neuen Bestimmungen des Polizeigesetzes traten am 1. Juli 2006 in Kraft. In der Zeit vom 1.7. - 31.12.2006 wurden 42 Wegweisungen von Gewalt ausübenden Personen (40 Männer, 2 Frauen) verfügt. Die bereits seit fünf Jahren detailliert erfasste Polizeiarbeit im sozialen Nahraum zeigt im Jahresvergleich erstmals keine Zunahme mehr, sondern eine leichte Abnahme. Daraus zu schliessen, dass häusliche Gewalt aufgrund der vielfältigen Bemühungen im Kanton Baselland langsam zurückgeht, wäre zwar gemäss Polizeiangaben noch verfrüht. Trotzdem hofft die Polizei, dass das konsequente und unmissverständliche Einschreiten doch auch langsam Wirkung zeigt.




5.06 Bevölkerungsschutz


5.06.02 Sicherheitsfunknetz Basel-Landschaft


Die Subko bemängelte die fehlende Nachführung der Angaben in der Spalte über die finanziellen Auswirkungen (Angaben aus dem Jahresprogramm) im Rahmen des Amtsberichts (vgl. Einleitung/Feststellungen S. 2). Die JPMD nimmt die Anregung gerne auf. Beim vorliegenden Punkt geht es konkret um den Kredit «Polycom». Hier wurden im Jahre 2006 136'000 Franken verbraucht, und zwar für Ingenieurarbeiten, Konzeption und Koordination.




5.09 Rechtsdienst des Regierungsrats


5.09.06 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr


Der Revisionsbedarf wurde gemäss JPMD durch die Überprüfung mittels Effilex sichtbar. Die Kompetenzregelungen müssen in einem Gesetz festgehalten sein, die Regelung in lediglich einer Verordnung oder einem Dekret ist gesetzestechnisch nicht ausreichend.


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Diverse Themen aus der übrigen Tätigkeit der JPMD


Gesetz über die Jugendstrafrechtspflege


Die Inkraftsetzung des Gesetzes über die Jugendstrafrechtspflege ist auf den 1. April 2007 geplant. Die hauptsächlichsten Änderungen durch das Parlament sehen einen leitenden Jugendanwalt und einen Jugendanwalt (früher stv. Jugendanwalt) vor. In Bezug auf die Lohnkosten hat dies eine Erhöhung zur Folge. Künftig wird jedoch auch der Jugendanwalt ein Verfahren durchgehend bis und mit einem Entscheid durchführen.


Besonderes Untersuchungsrichteramt (BUR)


In einem Visitationsbericht der GPK zum BUR wurde die Zusammenarbeit zwischen BUR und Polizei punkto Wirtschaftskriminalität thematisiert. Das BUR wünschte, dass bei der Polizei zusätzliche Ressourcen für den Bereich Wirtschaftsermittlung bereitgestellt werden. Es ging um 300 Stellenprozente. Allseits unbestritten ist, dass eine solche Stellendotierung wünschenswert wäre - aber sie ist gemäss JPMD nicht finanzierbar. Die landrätliche Finanzkommission brachte klar zum Ausdruck, dass bei der Polizei personell nicht ausgebaut werden darf. Deshalb wurde auch die Anzahl der Aspirant/inn/en in der Polizeischule wieder plafoniert.


Die Anzahl der Wirtschaftsdelikte ist generell und überall steigend (Internet etc.). Gemäss JPMD herrscht aber kein Notstand. Der Regierungsrat muss in solchen Fragen immer zwischen der Rechtsstaatlichkeit und den Kosten abwägen. Das heisst, dass eine allfällig verstärkte polizeiliche Ermittlung bei Wirtschaftsdelikten neue Ressourcen beim BUR und den Gerichten bedingen würde.



6. BILDUNGS-, KULTUR- UND SPORTDIREKTION

6.01 Bildungswesen allgemein


Strategische Zielsetzungen (HarmoS-Konkordat)


Mit der Stellungnahme des Regierungsrates zu HarmoS ist der Beitritt zu HarmoS mit einer Umstellung auf 6 Jahre Primarstufe eine strategische Planungsoption. Kernpunkte sind dabei das Einschulungsalter, die Basisstufe/Kindergarten und die Sekundarschuldauer (6/3). Ein kleinerer Bereich ist das Fremdsprachenkonzept. Ob 3 oder 4 Jahre Sekundarschule hat keinen Einfluss auf die Standortfrage. Allerdings haben verschiedene Gemeinden auf 5/4 geplant. Die Entscheide werden Ende 2007, wenn das Konkordat von der EDK verabschiedet ist, eingeleitet.


6.01.04 Gesamtsprachenkonzept


Die BKSD hat im Jahr 2005 ein Grobkonzept erarbeitet, um die Konsequenzen der zur Diskussion stehenden Varianten für den Unterricht, die Weiterbildung und die Finanzierung abzuschätzen. Die favorisierte Variante geht davon aus, dass sich die meisten Klassenlehrpersonen, die heute an der 4. und 5. Klasse Französischunterricht erteilen, gemäss den neuen Anforderungen einerseits fachlich und andererseits fachdidaktisch nachqualifizieren müssen. Es entsteht also ein Weiterbildungsbedarf. Dies betrifft ca. 500 Lehrpersonen der Primarschule. Zum anderen muss für eine Übergangszeit ein Weiterbildungsangebot bereitgestellt werden, womit eine begrenzte Zahl interessierter Primarschullehrpersonen als Fachlehrpersonen sich für den Englischunterricht qualifizieren kann. Für den ganzen Kanton gibt es bei angenommenen zwei Jahreswochenstunden Englischunterricht im 5. Schuljahr der Primarschule einen Kernbedarf von 30 Englisch-Fachlehrpersonen. Ausgehend von den Grobkonzepten von 2005 wird in den nächsten Monaten mit den fünf Partnerkantonen (BS, SO; BE, FR und VS) ein Modell für den Kanton Basel-Landschaft konkretisiert.


6.01.06 Integration


Ziel der Integrationsmassnahmen ist die Herstellung der Chancengleichheit, damit die Zuziehenden möglichst unabhängig von weiterer Hilfe ein selbständiges und erfolgreiches Leben führen können und damit auch zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung des Kantons beitragen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration ist die Sprachkompetenz. Deshalb verfolgt Baselland eine konsequent auf die vorhandenen Ressourcen und auf die Ausbildung ausgerichtete Förderarbeit.


Die heutigen Folgekosten in Form überdurchschnittlicher Stütz-, Gesundheits-, Heim- und Justizkosten sowie Arbeitslosigkeit und Sozialhilfeabhängigkeit sind enorm. Es gibt auf nationaler und internationaler Ebene diverse Untersuchungen. Das kürzlich gegründete Baselbieter Bündnis für Familien will diese Thematik gesamthaft angehen.


6.01.10 Bildungsbericht 2007


Der Bericht zeigt den Wissensstand über das Bildungswesen auch hinsichtlich Effizienz, Effektivität und Chancengerechtigkeit auf.




6.02 Volksschule, Kindergarten, Primarschule, Sekundarstufe I


6.02.14 Basisstufe/ Grundstufe


Der Kanton Basel-Landschaft führt keinen Versuch mit der Basisstufe/Grundstufe durch. Erste Erfahrungen in der EDK-Ost sind durchwegs positiv. Ueber die Einführung der Basis- oder Grundstufe im Kanton Basel-Landschaft wird entschieden, sobald die Versuchsphase abgeschlossen ist, die Erfahrungen ausgewertet sind und die EDK ihre Empfehlungen dazu abgegeben hat.


Portraits von Mittagstischangeboten in Gemeinden


In Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Bildung wurden Portraits von 12 Mittagstisch-Standorten erstellt. Diese Portraits enthalten wichtige Daten, die für Entscheidungsträger (auf Ebene Gemeinde) richtungweisend und beispielgebend sind. Die Portraits sind unter www.bl.ch/jgf aufgeschaltet.


Verordnung KG/PS und Sekundar/Familienergänzende Betreuung


Zwischen den Anliegen des Bildungsgesetzes, bei Bedarf eine Verpflegungsmöglichkeit über den Mittag zu schaffen und den erweiterten Anliegen des Gesetzes über Familienergänzende Betreuung, welches in Erarbeitung ist, besteht ein hoher Koordinationsbedarf. Die Arbeiten dazu sind im Gang.


6.02.19 Werkjahr


Die Einführung des zweijährigen Werkjahres ist mit der Uebernahme der Sekundarschulbauten verknüpft. Die Planung hängt weitgehend vom politischen Werdegang ab. Frühester möglicher Zeitpunkt der Realisierung ist das Schuljahr 2009/2010. Eine Vorlage zu den Sekundarschulbauten soll 2008 in den Landrat kommen.


6.02.21 Angebot «Time Out»


Das Angebot «TimeOut» verhilft Jugendlichen, die disziplinarisch auffällig und im Klassenverband schwer tragbar sind, sich aufzufangen, um dadurch einen Ausschluss aus der Schule zu verhindern. Die Jugendlichen werden in Absprache mit allen Beteiligten vom Schulunterricht befreit und müssen für eine bestimmte Zeit (in der Regel 2 bis 4 Wochen) in einem geeigneten Gewerbebetrieb oder einer Institution der öffentlichen Verwaltung eine unbezahlte Arbeitsleistung erbringen. Die vom AVS eingesetzte TimeOut-Leitung betreut die Jugendlichen während des Arbeitseinsatzes. Pro Woche besuchen die Jugendlichen während eines Halbtages einen speziell für sie strukturierten Unterricht. 29 Jugendliche konnten im Kalenderjahr 2006 vom Angebot «TimeOut» profitieren.


Evaluation Volksschule


Im Jahr 2006 wurden auf der Stufe Kindergarten/Primar die Schulen von Pratteln, Wahlen, Füllinsdorf, Pfeffingen, Langenbruck und Känerkinden/Wittinsburg evaluiert, auf der Stufe Sekundar die Schulen von Frenkendorf, Pratteln, Birsfelden, Muttenz, Allschwil, Münchenstein und Aesch. Nach jeder Evaluation werden systematisch Feedbacks beim Präsidium des Schulrats und bei der Schulleitung eingeholt. Die Ergebnisse belegen, dass die Akzeptanz gegenüber der Externen Evaluation gesamthaft gut ist. Bereits heute lässt sich feststellen, dass die Fachstelle Evaluation gemessen an den ihr zur Verfügung stehenden Stellenprozenten eine mit anderen Evaluationsfachstellen vergleichbare Anzahl Schulen pro Jahr evaluiert.




6.03 Mittelschulen, Gymnasien, Sekundarstufe II


6.03.02 Externe Evaluation


Seit 1999 wurden die Gymnasien Liestal, Oberwil, Muttenz, Münchenstein und Laufen sowie die GIB Muttenz und die KV-Schulen von Reinach und Liestal einer externen Evaluation durch die Interkantonale Fachstelle Evaluation Schulen der Uni Zürich IFES unterzogen. Ziel ist die Qualitätsverbesserung. Dabei werden zwei bis drei Themen gewählt. Die Nützlichkeit der externen Evaluation wird bis jetzt durchwegs positiv gesehen.


6.03.04 Stärkung der dualen Berufslehre


Erfahrungen mit der «Passerelle»


Von den rund 20 Berufsmaturand/inn/en, die sich im Sommer 2005 für den einjährigen Passerelle-Kurs an der Maturitätsschule für Berufstätige in Basel angemeldet hatten, bestanden 14 Absolvent/inn/en die Prüfung und konnten ein Studium an der Universität aufnehmen. Per Sommer 2006 konnten bei 36 Anmeldungen zwei Klassen gebildet werden.


Die Passerelle erhöht die Attraktivität der Berufslehre, weil doch noch ein Studium ergriffen werden kann. Damit wird die Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsangeboten erhöht (z.B. vom Maurer zum Architekten).




6.09 Berufsbildung / Berufsberatung


6.09.05 Umsetzen Berufsbildungsgesetz (BBG)


Die Umsetzung des BBG erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt. Für jede Berufsbildungsverordnung wird eine bikantonale Arbeitsgruppe mit Vertretungen der Wirtschaft (OdA = Organisationen der Arbeitswelt), der Berufsfachschulen, der Überbetrieblichen Kurse und der Berufsberatung zusammengestellt. Gemeinsam wird die Umsetzung geplant. Ganz wichtig ist die Information der Lehrbetriebe über die Umstellungen und Änderungen, denn bei den Änderungen besteht immer die Gefahr, dass sich - wegen der damit verbundenen Umtriebe - Lehrbetriebe aus der Lehrlingsausbildung zurückziehen.


In folgenden Berufen sind bisher neue Bildungsverordnungen (Bivos) eingeführt worden:


2005: Detailhandel (2), Informatiker/in (2), Gastro (3)


2006: Coiffeure und Coiffeusen, Betreuung (2), Schreinerpraktiker, Pharmatechnologin/-technologe, Hauswirtschaft, Industrielackierer.


Bis 2011 werden alle rund 350 Berufe neue Verordnungen erhalten.




6.10 Tertiäre Bildung (Uni, FH)


6.10.04 Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW)


Der Personalaufwand der FHNW beläuft sich auf rund 220 Mio. Franken. Die Mehrkosten für die Einführung des neuen Lohnsystems und des GAV betragen 0,6 - 0,8 Mio. Franken (rund 0,3 % des Personalaufwands). Sie sind darauf zurückzuführen, dass Löhne auf die minimale Lohnkurve je Alter und Funktion angehoben werden. In der Parlamentsvorlage zur FHNW wurde noch mit Mehrkosten von 1,2 Mio. Franken gerechnet. Zurzeit befinden sich 15 % aller Mitarbeitenden unterhalb und bis 2 % über der Kurve «Minimaler Lohn». Mit diesen Voraussetzungen ergibt sich für die kommenden Jahre ein Finanzbedarf von rund 300'000 Franken p.a. für diese Lohnanpassungen. Die zu verteilende Lohnsumme wird von den Sozialpartnern in jährlichen Lohnrunden festgelegt. In den ersten Jahren ist die FHNW gefordert, die bestehenden Ungleichheiten bei den Löhnen nach und nach auszugleichen.


6.10.09 FHNW: Trinationaler Bachelor- und Masterstudiengang Bauingenieurwesen


Seit 2002/03 wird mit rund 20 Studierenden pro Jahr der Studiengang durchgeführt. Die Mehrheit stellte bis jetzt immer Frankreich, gefolgt von Deutschland und der Schweiz. Das Feedback der Studierenden, Dozierenden und Unternehmen auf den Studiengang ist positiv.




6.12 Römerstadt Augusta Raurica


6.12.08 Erweiterung Funddepots/Auflösung Einmie tungen


Der Museumsneubau bleibt zurückgestellt. Das Projekt und eine Vorlage an den Landrat «Arbeitsplätze und Depots» sind seit Sommer 2006 fertig, wurden aber in der BUD kurzfristig aus dem Investitionsbudget 2006/07 genommen (sollte für 2008/09 wieder eingestellt sein).


6.12.09 Ersatzinvestition/Auflösung Einmietungen für Arbeitsplätze


Der Museumsneubau bleibt zurückgestellt. Die fertige LRV (siehe 6.12.08) könnte die meisten Raumprobleme der Römerstadt Augusta Raurica lösen und die bisherigen Einmietungen könnten nach dem Umzug eingespart werden. Mit einem längeren Realisierungsaufschub hingegen schwinden die knapp kalkulierten Platzreserven in den neuen Museumsdepot-Hallen rasch dahin.



III. SCHLUSSBEMERKUNG

Die Geschäftsprüfungskommission dankt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Dienste des Kantons Basel-Landschaft für die geleistete Arbeit.



IV. ANTRAG

Die Geschäftsprüfungskommission beantragt dem Landrat, den Amtsbericht 2006 des Regierungsrates zu genehmigen.


Liestal, 26. April 2007


Namens der Geschäftsprüfungskommission:
Dieter Schenk, Präsident



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