Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf)
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Bericht an den Landrat - Landratsbeschluss (Entwurf) |
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| Bericht Nr: | 2007-005 | |
| vom: | 4. September 2007 | |
| Titel des Berichts: | Genehmigung des Spezialrichtplans Salina-Raurica und der Projektierungs- und Verpflichtungskredite für die Schlüsselprojekte im Gebiet Salina-Raurica und Realisierung von ersten Projekten | |
| Bemerkungen: | Kommissionsbericht || Verlauf dieses Geschäfts |
Landratsbeschluss (Entwurf)
Genehmigung des Spezialrichtplans Salina-Raurica und der Projektierungs- und Verpflichtungskredite für die Schlüsselprojekte im Gebiet Salina-Raurica und Realisierung von ersten Projekten
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
| ://: | 1. | Der Landrat genehmigt den Spezialrichtplan Salina-Raurica. |
| 2. | Der Landrat stimmt der Gesamtplanung Salina-Raurica zu. | |
| 2.1. | Dem Gestaltungswettbewerb und der Realisierung des Projekts Längi-Park wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto 3'850'000 CHF (inkl. MwSt.) zu Lasten der Voranschläge ARP 2007-2009 des Kontos ARP Nr. 2350.318.20-006 bewilligt. | |
| 2.2. | Der Landrat nimmt Kenntnis vom Beitrag der Gemeinde Pratteln in der Höhe von 562'500 CHF und den Beiträgen von Privaten in Höhe von 900'000 CHF zu Gunsten der Konti Nr. 2350.465.60-006, 2350.466.00-006, 2350.462.11-006. | |
| 3.1. | Der Projektierung und der Realisierung des Projekts Rhein-Park wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto 2'810'000 CHF (inkl. MwSt.) zu Lasten der Investitionsrechnung (1'000'000 CHF) sowie der laufenden Rechnung (1'810'000 CHF) bewilligt. | |
| 3.2. | Der Landrat nimmt Kenntnis von den Beiträgen von Privaten in Höhe von 1'320'000 CHF zu Gunsten der Konti Nr. 2350.465.60-006, 2350.466.00-006, 2350.462.11-006. | |
| 4. | Der Projektierung und der Realisierung des Projekts Rand-Park wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto 50'000 CHF (inkl. MwSt.) für die Projektierung zu Lasten des Voranschlags des ARP-Kontos Nr. 2350.318.20-006 bewilligt. | |
| 5.1. | Von der Projektierung und der Realisierung des Projekts Grün- und Freiraumkonzept wird Kenntnis genommen. | |
| 5.2. | Der Landrat nimmt Kenntnis des Beitrags der Gemeinden Pratteln und Augst in Höhe von 200'000 CHF. | |
| 6.1. | Der Erstellung des Bahnhofsvorplatzes wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto 2'500'000 CHF (inkl. MwSt.) zu Lasten der laufenden Rechnung Konto Nr. 2317.364.00-015 (1'000'000 CHF) sowie der Investitionsrechnung Konto Nr. 2350.503.30-006 (1'500'000 CHF) bewilligt. | |
| 6.2. | Der Landrat nimmt Kenntnis von dem Beitrag der Gemeinde Pratteln in Höhe von 500'000 CHF zu Gunsten Konto Nr. 2317.462.10-015. | |
| 7. | Der Projektierung der drei neuen Haltestellen und des Tram-Trassees wird zugestimmt und für die Projektierung ein Verpflichtungskredit von brutto 1'344'000 CHF (inkl. MwSt.) zu Lasten des Kontos Nr. 2317.364.00-016 bewilligt. | |
| 8. | Dem Aufbau eines Verkehrs- und Mobilitätsmanagements wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto 300'000 CHF (inkl. MwSt.) zu Lasten des Kontos Nr. 2312.501.20-150 bewilligt. | |
| 9.1 | Der Verlegung der Rheinstrasse wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit für die Projektierung von brutto 2'000'000 CHF (inkl. MwSt.; ohne Berücksichtigung der anfallenden Sanierungskosten Rheinstrasse) zu Lasten des Kontos Nr. 2312.501.20-150 sowie für den Landerwerb von brutto 10'500'000 CHF zu Lasten des Kontos Nr. 2312.501.20-150 bewilligt. | |
| 9.2 | Der Landrat nimmt Kenntnis von den Landkäufen in Höhe von 10'500'000 CHF für die Rheinstrassenverlegung und von den Landverkäufen an Dritte. | |
| 9.3 | Der Regierungsrat wird beauftragt, eine langfristige Option für die Verlegung der Rheinstrasse ab ARA Rhein südlich der A2 bis zum Anschluss Liestal zu prüfen. | |
| 10. | Von der Projektierung und der Realisierung des Rückbaus Rheinstrasse wird Kenntnis genommen. | |
| 11. | Der Projektierung der Verkehrsberuhigung Hauptstrasse Augst wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto 300'000 CHF (inkl. MwSt.) zu Lasten des TBA-Kontos Nr. 2312.501.20-139 bewilligt. | |
| 12. | Der Durchführung von Störfalluntersuchungen wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto 100'000 CHF (inkl. MwSt.) zu Lasten des Kontos Nr. 2380.318.20-100 bewilligt. | |
| 13. | Von der Projektierung und Umsetzung von Lärmschutzmassnahmen wird Kenntnis genommen. | |
| 14. | Der Durchführung des Gebietsmanagements wird zugestimmt. Der Verpflichtungskredit in der Höhe von 300'000 CHF zu Lasten Konto Nr. 2350.318.20-006 wird bewilligt. | |
| 15. | Der Verpflichtungskredit in der Höhe von brutto 1'000'000 CHF zu Lasten des Kontos Nr. 2350.318.20-006 für die Durchführung des Gebietsmarketings wird bewilligt. | |
| 16. | Der Regierungsrat trifft geeignete Massnahmen, damit die historischen Relikte der Salzgewinnung (namentlich die Türme und zugehörige Bauten) am bestehenden oder einem nahe liegenden Standort eine definitive Bleibe in einem würdigen, ihrer Bedeutung für die Kantonsgeschichte entsprechenden Rahmen ("Salinapark") finden können. | |
| 17. | Die Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. | |
| 18. | Die Ziffern 2.1, 3.1, 5.1, 6.1, 7, 8, 9, 11, 12, 14, 15 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung. | |
| 19. | Dieser Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass | |
| a) der Bundesrat den Spezialrichtplan genehmigt hat. | ||
| 20. | Die Ziffern 2.2, 3.2, 5.2, 6.2, 9.2 dieses Beschlusses erfolgen unter dem Vorbehalt, dass Dritte Kreditbeiträge rechtskräftig beschlossen haben. Die Kredite werden, da wo keine Rechtsgrundlagen für den Kostenteiler vorliegen, erst rechtskräftig, wenn die entsprechenden Verträge allseitig unterzeichnet vorliegen und die Beitragszahlungen zugesichert sind. |
Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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