Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Bewilligung der Verpflichtungskredite für die Sanierung der Abwasseranlagen Frenketäler Phase 1 | |
| vom: | 14. August 2007 | |
| Nr.: | 2007-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Rechtliche Grundlagen
Für Bau und Betrieb von Abwasseranlagen sind folgende Rechtsgrundlagen massgebend:
| Stufe Bund | - | Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar 1991 (Stand 7. November 2006) |
| - | Gewässerschutzverordnung vom 28. Ok-to-ber 1998 (Stand 7. November 2006) | |
| Stufe Kanton | - | Gesetz über den Gewässerschutz (GSchG BL) vom 5. Juni 2003 |
| - | Gewässerschutzverordnung (GschV BL) vom 13. Dezember .05 | |
| - | Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion, Teil AIB vom 18. Dezember 01 |
Gemäss Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer sorgen die Kantone für die Erstellung der öffentlichen Kanalisation und der zentralen Anlagen zur Reinigung von verschmutztem Abwasser.
Laut eidgenössischer Gewässerschutzverordnung müssen die Inhaber von Abwasseranlagen die Anlagen in funktionstüchtigem Zustand erhalten.
Gemäss Dienstordnung der Bau- und Umweltschutzdirektion ist das Amt für Industrielle Betriebe unter anderem für Planung, Bau, Betrieb und Unterhalt der kantonalen Abwasseranlagen verantwortlich.
3. Bedarf
3.1 Strategische Stossrichtung Abwasserreinigung
Bei gleichbleibenden, respektive leicht sinkenden Jahreskosten soll der durch die Anlagen erzeugte Umweltnutzen gesteigert werden.
Dies wird erreicht durchfolgende Massnahmen:
| - | Umweltnutzen steigern mit neuen Anlagen, wo aktuelle Gewässerschutzdefizite bestehen (gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten), |
| - | Steigerung Umweltnutzen der bestehenden Anlagen (Optimierung, generieren von Zusatznutzen), |
| - | lange Nutzung der bestehenden Infrastruktur, |
| - | Betriebsoptimierungen (Betriebsmittel, Energie, Material, etc.) |
| - | Synergienutzen innerhalb AIB, |
| - | Kooperationen mit Dritten |
3.2 Stand der Umsetzung
Aufgrund der ungenügenden Gewässerqualität und anstehender Baumängel wurden bereits ausgeführt:
| - | ARA Ergolz 1, Sissach (Ausbau), 1994 |
| - | ARA Birsig, Therwil (Ausbau), 1997 |
| - | Erhaltungsmassnahmen Schlammbehandlung ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf, 2006 |
| - | Optimierung Betriebsräume Abteilung Anlagen im Netz in Füllinsdorf, 2006 |
| - | Diverse lokale Kläranlagen, Ausbau 1989-2004 |
| - | Mischwasserbecken im Einzugsgebiet der ARA Ergolz 1 in Sissach und der ARA Rhein in Pratteln, 1991-2001 |
| - | Kanalsanierungen |
Aufgrund der ungenügenden Gewässerqualität und anstehender Baumängel werden aktuell ausgeführt:
| - | Abwassersanierung Birstal (Ableitung, Ausbau ARA Birs 2 in Birsfelden, Aufhebung ARA Birs 1 in Reinach, Neubau 6 Mischwasserbecken) |
| - | Sanierung ARA Liesberg (Reinigungswerte nicht eingehalten, Erhaltungsmassnahmen) |
Anstehende ARA Sanierungen:
| - | ARA Ergolz 2 in Füllinsdorf (Erhaltungsmassnahmen) | 2008/2009 |
| - | ARAs Frenketäler (Erhaltungsmassnahmen, Entlastung von Abwasser vermeiden, Mischwasserbehandlung,) | 2008-2012 |
Mittelfristige Planung:
| - | Lokale ARA (Erhaltungsmassnahmen, Kapazitäten erhöhen) | ab 2009 |
| - | Kanalsanierungen (Erhaltungsmassnahmen) | ab 2008 |
| - | weitere Mischwasserbecken (ARA - GEP) | ab 2008 |
3.3 Situation Siedlungsentwässerung in den Frenketälern
In den Einzugsgebieten der vorderen und der hinteren Frenke reinigen insgesamt acht Kläranlagen das Abwasser der angeschlossenen Bevölkerung sowie der Industrie- und Gewerbebetriebe. Die Siedlungsentwässerung in den Frenketälern erfolgt grösstenteils im Mischsystem. Neben dem Schmutzwasser wird somit auch das anfallende Niederschlagswasser von Dächern, Strassen und Plätzen aus dem Siedlungsgebiet in die ARA abgeleitet.
Die lokalen Kläranlagen Bennwil, Arboldswil, Titterten, Lampenberg und Liedertswil wurden alle in den letzten Jahren ausgebaut. Im Talbereich liegen die drei grösseren Anlagen ARA Frenke 1 in Reigoldswil, ARA Frenke 2 in Niederdorf und die ARA Frenke 3 in Bubendorf.
In den folgenden beiden Grafiken wird der Anteil ARA Frenke 1 in Reigoldswil auf den Abfluss der hinteren Frenke und der Anteil ARA Frenke 2 in Niederdorf auf den Abfluss der vorderen Frenke gezeigt.
Auch im regenarmen Jahr 2003 machte der Anteil gereinigtes Abwasser an der Wasserführung der hinteren Frenke in den kritischen Sommermonaten nur ca. 10% aus.
Die gereinigte Abwassermenge der ARA Frenke 2 in Niederdorf beeinflusst die Wasserführung der vorderen Frenke hingegen stärker. Im Jahr 2003 macht der Anteil in den kritischen Sommermonaten über längere Zeit zwischen 20-30% aus.
Die drei Anlagen ARA Frenke 1 in Reigoldswil, ARA Frenke 2 in Niederdorf ARA Frenke 2 in Niederdorf und ARA Frenke 3 in Bubendorf wurden in den Jahren 1971/72 in Betrieb genommen und sind verfahrenstechnisch ähnlich aufgebaut.
Die ARA Frenke 1 in Reigoldswil reinigt die Abwässer von zirka 1'800 Einwohnern der Gemeinden Lauwil und Reigoldswil. Die ARA Frenke 2 in Niederdorf behandelt das Abwasser von rund 5'500 Einwohnern der Gemeinden Waldenburg, Oberdorf und Niederdorf. Der Anteil Schmutzfracht aus Industrie und Gewerbe entspricht zusätzlich rund 2'000 Einwohnerwerte.
An der ARA Frenke 3 in Bubendorf sind über 10'000 Menschen aus den Gemeinden Hölstein, Ramlinsburg, Bubendorf, Ziefen und Seltisberg angeschlossen. Dazu kommt eine Schmutzfracht aus Industrie und Gewerbe, die derjenigen von rund 10'000 Einwohnerinnen und Einwohnern entspricht.
Im Einzugsgebiet der drei Anlagen ist keine Mischwasserbehandlung vorhanden. Bei Regen fliessen daher grosse Mengen an Mischwasser ohne Behandlung in die Frenke. Unmittelbar vor den Abwasserreinigungsanlagen, wo die Mischwassermengen auf die ARA Kapazität reduziert werden, findet die grösste Entlastung in die Frenke statt.
Für das Abwasser, das bei Trockenwetter durch die Anlagen fliesst, werden die geforderten Reinigungsleistungen aktuell noch weitgehend erbracht.
Auf den drei Anlagen stehen die folgenden spezifischen Probleme an:
Aufgrund der hydraulischen Belastung, entlastet die ARA Frenke 1 in Reigoldswil bereits bei Trockenwetter regelmässig ungereinigtes Abwasser in die hintere Frenke und belastet damit das Gewässer stark. Der sehr hohe Fremdwasseranteil (Fremdwasser = ständig fliessendes, unverschmutztes Wasser aus Brunnen, eindringendes Grundwasser bei undichten Leitungen etc.) im zufliessenden Abwasser verschärft diese Problematik. Die durch das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) in der hinteren Frenke unterhalb der ARA Frenke 1 in Reigoldswil durchgeführten Untersuchungen bestätigen diese Situation. Die maschinellen Einrichtungen der ARA Frenke 1 in Reigoldswil sind in einem sehr schlechten Zustand. In den letzten Jahren mussten diese mehrfach notdürftig repariert werden. Die Betriebssicherheit kann nur noch mit einem erheblichen Aufwand gewährleistet werden.
Die ARA Frenke 2 in Niederdorf verfügt über genügend Kapazität. Bau und maschinelle Anlageteile sind in einem relativ guten Zustand.
Dank Frachtlimiten für die Industrie reicht die Kapazität der ARA Frenke 3 in Bubendorf zurzeit aus. Durch eine angepasste Fahrweise kann die Anlage heute die doppelte Fracht gegenüber der Auslegung verarbeiten. Das Konzept der über 30 Jahre alten Anlage entspricht betreffend Betriebssicherheit und Unterhaltsfreundlichkeit nicht mehr dem heutigen Standard für regionale Anlagen. Mit dem Austausch der wichtigsten Maschinen und der Steuerung der Biologie kann die ARA noch einige Jahre betrieben werden. Die Becken sind in einem relativ guten baulichen Zustand. Aufgrund der hohen Belastung aus Betrieben der chemischen Industrie und der Abfallaufbereitung finden sich im Ablauf der ARA Frenke 3 in Bubendorf verschiedenste organische Spurenstoffe, die mit der vorhandenen Verfahrenstechnik nicht weiter abgebaut werden können.
Die ARA Frenke 3 in Bubendorf ist die Basis für die AIB Mitarbeiter, welche die 23 lokalen Anlagen im Kanton betreiben. Die Infrastrukturbauten für das Betriebspersonal auf der ARA Frenke 3 in Bubendorf sind unbefriedigend. Mit dem Umzug der Betriebsabteilung "Anlagen im Netz" auf die ARA Ergolz 2 konnten zumindest die engen räumlichen Verhältnisse etwas verbessert werden.
Aus den obigen Betrachtungen geht hervor, dass die ARA Frenke 1 in Reigoldswil dringend saniert werden muss. Die Planung für die Sanierung der ARA Frenke 3 in Bubendorf muss begonnen werden um die Sanierung ab ca. 2012 zu realisieren. Dank der genügenden Kapazität und dem durchgeführten Ersatz der wichtigsten Maschinen kann die ARA Frenke 2 in Niederdorf ohne grosse Investitionen mit angepassten Erhaltungsmassnahmen für weitere 10-15 Jahre betrieben werden.
Fortsetzung >>>
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