2007-114


In den beiden Basel wurde schon die Idee spezialisierter Gerichte nach dem Vorbild grosser Kantone diskutiert, wegen der unterkritischen Grösse jedoch nicht realisiert. Im Zentrum des Interesses steht wohl ein Wirtschafts-Strafgericht (ev. samt einem gemeinsamen Untersuchungs-richteramt für Wirtschaftsdelikte) und ein gemeinsames Handelsgericht. Zu prüfen wäre auch ein gemeinsames Sozialversicherungsgericht mit nach Rechtsgebieten spezialisierten Kammern.

Bisher hatte jeder Kanton eigene Verfahrensvorschriften, die eine unübersichtliche Rechtslage schufen und eine Zusammenarbeit zwischen den Kantonen im Bereich der Justiz verhinderten. Mit der Eidgenössischen Justizreform wurde die Grundlage zur Beseitigung für die Schweiz typischen Zersplitterung im Verfahrensrecht geschaffen (Abstimmung vom 12.03.2000). Artikel 191 b Bundesverfassung (nach der Revision von 2000) räumt den Kantonen explizit auch das Recht ein, gemeinsame richterliche Behörden einzusetzen.


Inzwischen wurde das Prozess- und Verfahrensrecht bereits verändert oder wird sich in absehbarer Zeit revidiert:


Die Vereinheitlichung des Verfahrensrechts eröffnet nun die Möglichkeit, zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt (und soweit sinnvoll und möglich auch mit weiteren Kantonen) Gerichte zu betreiben, die auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert sind und deren örtliche Zuständigkeit sich vergrössert. Dadurch würden komplizierte Kompetenz-Abgrenzungen entfallen und zudem könnten speziell ausgebildetes Gerichtspersonal und Fachleute aus der Praxis als nebenamtliche Richterinnen und Richter gewonnen werden. Dabei steht insbesondere die Stärkung der Justiz im Zentrum und nebenbei könnte auch die Effizenz der Verfahren verbessert werden. Ein analoger Anzug wird im Grossen Rat Basel-Stadt eingereicht.


Die Unterzeichneten bitten den Regierungsrat, zusammen mit dem Regierungsrat Basel-Stadt und den Gerichten beider Basel die Möglichkeit gemeinsamer Gerichte zu prüfen und dem Landrat darüber zu berichten.



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