2007-128


1. Rudolf Keller: Uni-Standort Baselland

Die Geschichte wiederholt sich - schon als es um die Fachhochschule Nordwest-schweiz ging, wurde man mehrfach den Eindruck nicht los, dass Baselland als willkommener Zahler zwar hoch geschätzt, ansonsten aber versucht wird, möglichst viele Dinge an Baselland "vorbei zu schmuggeln". Jetzt geht es um UNI-Standorte und Baselland soll wiederum "nur" als zahlende Milchkuh herhalten, obwohl es mög-lich wäre, im Raum Muttenz den einen oder andern Fachbereich unterzubringen. Man bekommt zudem zunehmend den Eindruck, dass sich der zuständige Baselbie-ter Regierungsrat nicht mit voller Kraft für solche Anliegen einsetzt! Deshalb frage ich die Regierung:


Fragen:




2. Madeleine Göschke: Warum keine Freistellung eines der Kinderpornographie verdächtigen Lehrers?


Erneut wurden bei Lehrern grosse Mengen von kinderpornographischem Bildmaterial gefunden (bz und baz vom 15.5.07).Im Kanton Luzern wurde sofort gehandelt und der verdächtige Lehrer von seiner Tätigkeit suspendiert. Nicht so bei einem analogen Fall in unserem Kanton.


Die Baselbieter Polizei informiert den Arbeitgeber nicht und somit darf dieser Lehrer weiterhin unterrichten. Bei diesem seien mehrere Laptops und Festplatten sichergestellt worden, auf welchen tausende von Bildern abgespeichert waren - mit teilweise grauenhaftem Inhalt. Wer solche Bilder konsumiert, macht sich mitschuldig an den scheusslichen Verbrechen, welche Kindern zugefügt werden: Denn ohne Konsumenten keine Produzenten.


Vor drei Jahren habe ich in einer Motion bei Lehrpersonen die sofortige Meldepflicht an die Anstellungsbehörden verlangt. Erst auf die Zusicherung hin, dass sofort gehandelt wird, habe ich meine Motion in ein Postulat umgewandelt. Drei Jahre sind vergangen und noch immer fehlt ein wirksames Gesetz.


Fragen:




3. Madeleine Gösche: Sicherstellung des Autos von massiv alkoholisierten FahrerInnen


Mitte Mai verursachte ein stark alkoholisierter Automobilist einen Verkehrsunfall. Obwohl die Polizei über diesen Fall genau orientiert war - sie hatte dem Betrunkenen Schlüssel und Fahrausweis abgenommen - verunglückte der alkoholisierte Mann später tödlich. Er konnte sein Auto wieder in Gang setzen. Die Polizei hatte es unterlassen, das Fahrzeug des Verunfallten kurzfristig sicherzustellen. Dies mit folgender Begründung: "Bevor die Polizei ein Auto sicherstellt, muss es Anzeichen geben, dass jemand sich nicht an ihre Weisungen halten will" (baz vom 22.6.07). Der Blutalkoholgehalt von 2,33 Promille war für die Polizei leider kein solches "Anzeichen" - mit fatalen Folgen. Weiter begründet die Polizei ihr Verhalten damit, dass ihr der "riesige Parkplatz" fehle für Autos von alkoholisierten Fahrerinnen und Fahrern.


Kein Problem ist dies für die Basler Polizei, welche pro Tag ein bis zwei Fahrzeuge kurzfristig blockiert. Von einem "riesigen Parkplatz" kann folglich keine Rede sein.


Fragen:




4. Philippe Schoch: Neuwahlen Bankrat


Ende Juni 2007 läuft die Amtsperiode des Bankrates der BLKB aus. Für die fällige Gesamterneuerungswahl werden erstmals die neuen Bestimmungen des Kantonalbankgesetzes wirksam. Dem Landrat obliegt es, auf Vorschlag des Regierungsrates alle Mitglieder des auf elf Personen verkleinerten Bankrats zu wählen.


Fragen:

Liestal, 5. Juni 2007


Landeskanzlei Basel-Landschaft



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