2007-136


Die Amtliche Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer (AKK) verkündet am 17. März 2007 öffentlich, dass sie im Bündnis mit den Gewerkschaften vpod und lvb die Volksinitiative «Bildungsvielfalt für alle» mit allen Mitteln bekämpfen werde.

Diese Kampfansage erfolgt noch ehe die Regierung oder das Parlament die Volksinitiative inhaltlich beraten haben. Selbst ein allfälliger Gegenvorschlag der Regierung wird - noch bevor ein solcher überhaupt thematisiert ist - rundweg abgelehnt. Grundlage für eine solch undifferenzierte Position des AKK-Vorstandes kann nur eine rein ideologische Aversion gegenüber den Optionen einer freien Schulwahl sein. Eine sachliche Diskussion des Volksbegehrens wird offenbar glatt verweigert.


Die AKK wird nach Aufwand aus dem Budget der BKSK, also aus Steuergeldern, staatlich finanziert. Den Lehrerinnen und Lehrern stehen zusätzlich bis zu drei bezahlte (ebenfalls staatlich finanzierte) Schulhalbtage zur Teilnahme an Aktivitäten der AKK zu.


Der AKK steht nach Gesetz und Verordnung ein Mitspracherecht gegenüber dem Regierungsrat in bildungspolitischen Fragen zu. Sie hat damit die Funktion eines beratenden Organs gegenüber dem Regierungsrat.


Gesetz und Verordnung sichern auch Lehrerinnen und Lehrern an privatrechtlichen Schulen mit einem Bildungsauftrag des Kantons die gleichberechtigte Mitsprache in der AKK zu. Diese Gleichberechtigung der Privatschullehrerschaft müsste somit auch für Verlautbarungen der AKK gegenüber dem Regierungsrat und der Öffentlichkeit gelten. In Geschäftsleitung und Vorstand der AKK führen allerdings ausschliesslich gewerkschaftlich engagierte Staatsschullehrer das Wort. Privatschullehrer sind vom Meinungsbildungsprozess in diesen Gremien ausgeschlossen.


Ich bitte den Regierungsrat höflich um Beantwortung dieser Anfrage gemäss §38 Absatz 2, erster Satz des Landratsgesetztes; an einer der nächsten Landratssitzungen.



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