2007-139
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Urs Hammel, SD: Der gläserne Patient
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Autor/in:
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Urs Hammel
, SD
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Eingereicht am:
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7. Juni 2007
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Nr.:
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2007-139
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Biobanken speichern Daten von Tausenden von Menschen.
Seit Oktober 06 existiert ein Datenschatz von nationaler Bedeutung am Basler Universitätsspital.
Eine grosse Biobank, in der künftig Daten von rund 17`000 Personen gespeichert werden.
Ich bitte den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Wird der Patient vor der Operation davon in Kenntnis gesetzt, zu welchen Versuchen sein entnommenes Krebsgeschwulst, Blinddarm, Speichel, Blut und Urin benötigt wird?
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2.
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Sind streng rechtlich genommen die bei einer Operation entnommenen Körperteile nicht weiterhin Eigentum des jeweiligen Patienten?
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3.
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Können Untersuchungen an den menschlichen Proben ohne Rückfrage an den Patienten ausgeführt werden?
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4.
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Da die Biobanken per Computer weltweit vernetzt sind, wird die Gefahr des Missbrauchs doch sicher immer wie grösser? Wie wertet das die Regierung?
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5.
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Muss der Patient eine Einwilligung geben, damit mit seiner „ Probe" Forschung betrieben werden kann?
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6.
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Kann es passieren, dass ein Mensch mit einem schlechten genetischen Profil nur noch mit Mühe bei einer Krankenkasse aufgenommen, eine Versicherung ( Auto ) abschliessen oder bei einem Arbeitgeber Arbeit findet?
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7.
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Wer hat alles Zugriff auf die Biodatenbanken?
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8.
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Interessieren Sich auch die Polizei und Geheimdienste dafür?
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9.
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Existieren im Kantonsspital Liestal oder Bruderholz auch solche Biodatenbanken?
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