2007-141 (1)


1. Ausgangslage

Am 5. Juni 2007 wurden die formulierten Volksinitiativen mit Verfassungsergänzung und Gesetzesgrundlage zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleineren und mittleren Unternehmen vom Volk deutlich angenommen. Verfassungsänderung und Gesetz sind seit dem 6. Juni 2007 in Kraft.


Die Schlussbestimmungen des KMU-Entlastungsgesetzes sehen klare Fristen zur Umsetzung des KMU-Entlastungsgesetzes vor. Es sind dies:


a. Innert Jahresfrist (bis zum 6. Juni 2006)

b. Innert zweier Jahre (bis zum 6. Juni 2007), der Landrat kann diese Frist angemessen verlängern [ KMU-Entlastungsgesetz Art 8 Absatz 2 ]

Gemäss § 8 des KMU-Entlastungsgesetzes erstattet der Regierungsrat dem KMU-Forum über die getroffenen Massnahmen und über den Sachstand regelmässig Bericht. Der Regierungsrat lehnt seinen ersten Umsetzungsbericht jetzt dem Landrat vor.




2. Zielsetzung der Vorlage




3. Kommissionsberatung


3.1. Organisation der Beratung


Die Vorlage wurde von der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission an der Sitzung vom 17. August 2007 beraten. An der Beratung waren Regierungsrat Peter Zwick, Rosmarie Furrer, Generalsekretär VSD, und Simon Schmid, Wirtschaftsdelegierter Baselland, für die Erläuterung des Sachverhaltes sowie zur Beantwortung von Fragen anwesend.




3.2. Beratung im Einzelnen


Regierungsrat Peter Zwick orientiert über die seit dem Inkrafttreten des KMU-Entlastungsgesetzes getroffenen Massnahmen und Arbeiten. Die Konstituierung des KMU-Forums und die Einrichtung der KMU-Anlaufstelle sind abgeschlossen. Beide haben ihre Arbeit gemäss der gesetzlichen Zweckbestimmung aufgenommen. Die Kommission wird zudem eingehend über die Ausarbeitung, Einführung und Durchsetzung der Regulierungsfolgeabschätzung in Kenntnis gesetzt. Für neue Erlasse wird diese bereits angewendet. Noch nicht abgeschlossen werden konnte die Regulierungsfolgeabschätzung für alle bestehenden Anlässe. Dafür mussten innerhalb eines Jahres über 700 Gesetze, Dekrete und Verordnungen auf ihre KMU-Verträglichkeit durchforstet worden. Dieser Zwischenschritt zur konkreten Umsetzung ist nun abgeschlossen. Als Resultat liegt eine Prioritätenliste derjenigen Rechtserlasse vor, deren KMU-Verträglichkeit näher durch die zuständigen Direktionen zu prüfen ist. Diese Arbeiten sind jetzt in Gang. Die Direktionen reichen allfällige Vorschläge zur Gesetzesänderung an die VSD zurück. Nach Abschluss dieses Prozesses, der bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossen sein soll, wird die VSD eine Vorlage ausarbeiten, um das KMU-Entlastungsgesetz letztlich umzusetzen.


Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. Detailfragen der Kommissionsmitglieder zur personellen und zeitlichen Umsetzung der Regulierungsfolgeabschätzung wurden zur Zufriedenheit beantwortet. Ebenso wurden auf Anfrage die Zusammensetzung des KMU-Forums sowie die Arbeitsweise der KMU-Anlaufstelle näher erläutert.


Beschluss:




4. Antrag


Rünenberg, 13. September 2007


Namens der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission
Der Präsident: Thomas de Courten


Beilage:
- Entwurf des unveränderten Landratsbeschlusses



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