2007-144


Es kommt regelmässig vor, dass junge Leute mit mehrfachen Probleme (schulisch, finanziell, sozial, kulturell, sprachlich etc.) nach der obligatorischen Schulzeit keine Lehrstelle finden und auch nicht in der Lage sind, in eine weiterführende Schule einzusteigen. Sie erhalten demzufolge keine Stipendien.

Manche Privatschulen bieten eine niederschwellige Ausbildung mit einem Abschluss an. Dadurch erhalten die jungen Leute eine Alternative zu einem unfreiwilligen Time-out, das sich auf ihre Qualifikation aus dem Blickwinkel potentieller Lehrfirmen / Arbeitgebenden zusätzlich negativ auswirkt. Diese Privatschulen lösen allerdings keine Stipendien aus. Die Auszubildenden sind auf Sozialhilfeunterstützung für ihren Lebensbedarf und ihre Ausbildungskosten angewiesen.


Das KSA weist in solchen Fällen darauf hin, dass eine Rechtsgrundlage fehlt, um nicht stipendienberechtigte Ausbildungen aus der Sozialhilfe zu finanzieren. Regulären Lehrstellen und Schulausbildungen, welche Stipendien auslösen, sei der Vorzug zu geben. Allerdings erfüllen die Betroffenen die entsprechenden Voraussetzungen aus verschiedenen Gründen nicht. Sie brauchen eine Chance, um mittels Tagesstruktur und Erweiterung ihres Schulwissens mehr Boden unter die Füsse zu bekommen.


Die Position des KSA hat zur Folge, dass finanziell unbemittelte junge Menschen ohne „Anschlusslösung" ratlos und unmotiviert herumhängen, was es doch anerkanntermassen mit allen Mitteln zu vermeiden gilt.


Ich ersuche den Regierungsrat deshalb,


eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es erlaubt, auch nicht stipendienberechtigte Ausbildungen (welche beispielsweise durch private Stiftungen ermöglicht wurden) während des gleichzeitigen Bezugs von Sozialhilfeleistungen zu absolvieren.



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