2007-155
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Standardvertrag mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) für die Jahre 2007 bis 2010
(Nicht im Jahresprogramm 2007 aufgeführt) |
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vom:
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19. Juni 2007
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Nr.:
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2007-155
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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1. Ausgangslage
Gemäss § 2 Abs. 3 des Spitalgesetzes [ SGS 930 ] kann der Kanton Beiträge an Grundlagenbeschaffung auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsfürsorge leisten. Im Interesse einer verbesserten und koordinierten Information über das schweizerische Gesundheitswesen haben Bund und Kantone beschlossen, ein nationales Gesundheitsobservatorium (OBSAN) aufzubauen. Dieses dient der Bereitstellung und Aufbereitung wissenschaftlich zuverlässiger und benutzerfreundlicher Daten über das schweizerische Gesundheitswesen. Während das OBSAN bis Ende 2002 ausschliesslich vom Bund finanziert wurde, wird es ab 2003 gemeinsam durch den Bund und die Kantone getragen.
In diesem Sinne hat die Schweizerische Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) an ihrer Plenarversammlung vom 6. Juni 2002 beschlossen, den Kantonen ab 2003 eine schrittweise Mitfinanzierung des Betriebs des OBSAN zu empfehlen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Leistungskatalog sind in der Beilage ersichtlich. Für das Jahr 2007 haben alle Kantone einen Standardvertrag mit dem OBSAN abgeschlossen. Die Beiträge der einzelnen Kantone bemessen sich aufgrund der Einwohnerzahl.
2. Berichterstattung über die Zusammenarbeit mit der OBSAN
Im Sinne einer Versuchsphase hat die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion bis 2006 jeweils eine einjährige Leistungsvereinbarung über den Gesamtbetrag von 55'700 Franken mit dem OBSAN abgeschlossen. Das OBSAN erbringt einerseits generelle Leistungen und andererseits für die Kantone individualisierte Leistungen.
Unter die generellen Leistungen fallen beispielsweise die kantonsweise Aufbereitung und Beobachtung von mehr als 100 Einzelindikatoren im Gesundheitsbereich wie z.B. Fallzahlen von Bluthochdruck und deren Behandlung oder die Anzahl von Spitexstellen pro 1'000 Einwohner. Ausserdem werden ganze Themenbereiche bearbeitet wie beispielsweise im Bericht „Panorama Gesundheit - Die Schweiz im europäischen Vergleich", im „Schweizerischen Gesundheitsbericht" oder in der Analyse zur „Entwicklung der Pflegebedürftigkeit in der Schweiz".
Als individualisierte Leistungen bietet das OBSAN beispielsweise Datenanalysen aus verschiedensten Datenbanken an, zu denen der Kanton Basel-Landschaft keinen direkten Zugriff hat (z.B. Datenpool santésuisse). Diese Leistungen können als Vertragskanton zu Vorzugskonditionen bezogen werden (rund 40% günstiger als der Vollkosten-Tarif). Für diese individualisierten Leistungen stehen als Leistungskredit 60% des Gesamtbeitrags zur Verfügung. Die Leistungskredite sind ebenfalls in der Beilage dargestellt.
Es ist absehbar, dass das Informationsbedürfnis im Bereich der Gesundheitsplanung in den nächsten Jahren unter anderem mit der anstehenden Revision der Spitalfinanzierung und der damit geplanten Erteilung von Leistungsaufträgen zunehmen wird. Das OBSAN hat sich als ein kompetenter Partner in den entsprechenden Bereichen erwiesen.
In den Jahren 2003 - 2005 wurden insbesondere eine koordinierte Auswertung der Schweizerischen Gesundheitsbefragung durchgeführt. Diese wurde im Auftrag von 6 deutschschweizer Kantonen (BE, BS, BL, LU, SG, ZG) erstellt. Dadurch konnten beträchtliche Synergien realisiert und interkantonale Vergleiche ausgearbeitet werden. Durch die Weiterführung der Vereinbarung mit dem OBSAN standen für den Kanton Basel-Landschaft bis zum Jahr 2007 insgesamt rund 24'000 Franken an Netto-Leistungskrediten zur Verfügung. Damit wurden unter anderem die Kosten des Gesundheitsberichts abgedeckt.
3. Leistungsvereinbarung 2007 - 2010
Das OBSAN erbringt einerseits generelle Leistungen, welche mit dem allgemeinen Beitrag abgegolten werden und kontinuierlich erbracht werden:
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1.
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Monitoring-Übersicht mit Einzelindikatoren auf der Website
www.obsan.ch
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2.
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Monitoring-Themenmodule
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3.
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Schweizerischer Gesundheitsbericht
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4.
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Bericht über Ergebnisse aus den Themenschwerpunkten
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5.
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Veranstaltungen zu den Themenschwerpunkten
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6.
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Workshop für Kunden
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Auf Wunsch des Kantons erbringt das OBSAN folgende individualisierte Leistungen:
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7.
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Kurzfristige Datenanalysen zur Beantwortung einfacher Fragen
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8.
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Vertiefte komplexe Analysen
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9.
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Aufbau von Datenbanken
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10.
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Telefonische Beratung und Interpretationshilfe
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11.
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Kantonales oder regionales Merkmalsprofil aus den Monitoring-Daten
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12.
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Gesundheitsberichte für Kantone und andere Kunden
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13.
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Kantons-, regions-, oder populationsspezifische Analysen
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14.
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Bearbeitung neuer Problemstellungen
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15.
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Individualisierte Veranstaltungen für einzelne Kunden
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16.
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Geschlossener Kundenbereich auf der OBSAN-Website
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Die generellen Leistungen werden mit dem Beitrag für die Kostendeckung des allgemeinen Betriebs gedeckt, welcher für den Kanton Basel-Landschaft 21'400 Franken beträgt. Für die vom Kanton in Auftrag gegebenen individualisierten Leistungen kann der Netto-Leistungskredit verwendet werden. Sofern nicht der ganze Leistungskredit beansprucht wird, kann er im Rahmen der 4-jährigen Laufzeit auf das nächste Jahr übertragen werden. Der Leistungskredit verfällt drei Monate nach Ablauf des Vertrages. Jedoch werden alle schriftlich erteilten Aufträge vor Ablauf des Vertrages noch diesem Leistungskredit belastet, auch wenn sie erst später erfüllt werden.
Bei einem Abschluss der Vereinbarung beträgt der Netto-Leistungskredit für individualisierte Leistungen bis 2010 jeweils 29'833 Franken pro Jahr. Der Verpflichtungskredit beläuft sich inklusive Beitrag zur Kostendeckung des allgemeinen Betriebes auf jährlich wiederkehrende 53'500 Franken pro Jahr.
Für die Jahre 2007 und 2008 sind unter dem Konto 2200.361.50.100 jeweils die Beträge von 53'500 Franken für die Leistungen des OBSAN budgetiert worden.
Der Beitrag setzt sich aus einer Pauschalabgeltung und einem Entgelt für individualisierte Leistungen für Projektaufträge des Kantons zusammen und gliedert sich wie folgt:
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21'400 Franken
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zur Kostendeckung des allgemeinen Betriebes
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29'833 Franken
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für individualisierte Leistungen des Obsan an den Kanton
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2'267 Franken
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7,6 % Mehrwertsteuer
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53'500 Franken
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Total
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Der jährlich Beitrag des Kantons zur Finanzierung des allgemeinen Betriebes sowie zur Vergütung der Leistungen leitet sich von der aktuellen Bevölkerungszahl des Kantons im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung der Schweiz ab.
Für die Jahre 2007 - 2010 wird ein jährlich wiederkehrender Kredit für die Bereitstellung und Aufbereitung wissenschaftlich zuverlässiger und benutzerfreundlicher Daten über das schweizerische Gesundheitswesen beantragt.
Kredit 2007: 53'500 Franken
Kredit 2008: 53'500 Franken
Kredit 2009: 53'500 Franken
Kredit 2010: 53'500 Franken
4. Schlussbemerkungen und Antrag
Dem Landrat wird mit der vorliegenden Vorlage das Geschäft betreffend Standardvertrag mit dem Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (OBSAN) für die Jahre 2007 bis 2010 unterbreitet. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden im vorliegenden Vertrag geregelt.
Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Landrat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes.
Liestal, den 19. Juni 2007
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
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Landratsbeschluss (Entwurf)
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Vertrag (Vereinbarung 2007 - 2010)
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Leistungskatalog
[PDF]
- Teilfinanzierung
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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