2007-160


Mit der 5. IVG-Revision soll das Schwergewicht auf die Integration von Menschen mit Behinderung und / oder Leistungsbeeinträchtigung in die Arbeitswelt gelegt werden. Ziel dieser Integration ist es, dass weniger IV-Renten ausbezahlt werden müssen. Gleichzeitig entspricht diese Forderung dem Wunsch der Mehrheit der Menschen mit Behinderung.

Dieser Forderung soll auch in unserem Kanton Nachachtung verschafft werden. Dazu braucht es die Zusammenarbeit von Kanton, Gemeinden und Wirtschaft.


Ein/e Delegierte soll in Zusammenarbeit mit Firmen jeder Grösse, der Wirtschaftskammer, der kantonalen und den kommunalen Verwaltungen und der Sozialversicherungsanstalt bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Integration von Menschen mit Behinderung behilflich sein. Dazu gehört vor allem die Beratung, die Suche nach Unterstützungsmöglichkeiten, das Abklären von Teilleistungen der IV usw., die Unterstützung der Menschen mit Behinderung während der Probezeit, aber auch die Unterstützung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen. Wichtig sind diese Aufgaben auch beim Erhalt von Arbeitsplätzen, wenn Arbeitnehmende aus gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Gründen in ihrer Leistungsfähigkeit nachlassen.


Mit dieser Integrationsarbeit können IV-Renten eingespart werden, möglicherweise wird aber auch die Sozialhilfe entlastet. Und Kanton und Gemeinden können mit zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen.


Am wichtigsten aber ist das Einhalten des Integrationsversprechens, das während der Abstimmungskampagne bei der 5. IVG-Revision immer wieder gemacht wurde. Und vor allem wird damit die Selbständigkeit und Autonomie des Menschen, der mit einer Behinderung oder einer Leistungsbeeinträchtigung leben muss, gefördert.


Der Regierungsrat sollte mit der Wirtschaftskammer zusammen definieren, welche Anzahl Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung in welchem Zeitraum geschaffen werden soll.


Ich bitte den Regierungsrat, die Schaffung der Stelle einer / eines Delegierten für die Integration von Menschen mit Behinderung oder Leistungsbeeinträchtigung zu prüfen. Dabei sollen Kooperationen mit bestehenden Einrichtungen und Institutionen angestrebt werden.



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