2007-163


Die Römerstadt August Raurica erlebte im 1.-3. Jahrhundert ihre Blüte. Sie lag auf dem Knotenpunkt römischer Heerstrassen vom Bodensee ins Elsass und vom Genfersee an den Rhein. Heute liegt der grösste Teil der Stadt unter Erdschichten bis zu 5 Metern verborgen, rund 2/3 der Kernstadt im Kanton Baselland. Die 400-jährige Stadtgeschichte hat sich im Boden weitgehend erhalten.

Einige Überreste der römischen Siedlung wurden bereits erforscht und konserviert. 25 antike Monumente rund um das Römermuseums bilden das in dieser Bodenerhaltung umfassendste archäologische Freilichtmuseum in Mitteleuropa, das jährlich von 140'000 Personen besucht wird. Das Römerfest bietet jeweils spektakuläre Unterhaltung und lässt alljährlich die römische Zeit aufleben. Nach langer Sanierungsarbeit ist auch das Theater wieder zugänglich und wird am 2. Juli in Betrieb genommen, womit das Baselbiet das grösste Amphitheater der Schweiz erhält. Weitere Schritte wie die Restaurierung des Römermuseums und weiterer Monumente sind geplant.


Aufgrund der - im Vergleich mit anderen Römersiedlungen - geringen modernen Überbauung ist Augusta Raurica die am besten erhaltene Stadt in den ehemaligen Nordwestprovinzen und damit ein international bedeutender Forschungsplatz mit einem singulären Ruf. Zudem ist August Raurica der meistbesuchte touristische Ort des Kantons.


Wegen ihrer Bedeutung müssen diese historischen Zeugnisse stets vor Zerstörung bewahrt werden. Gerade während des Baubooms des 20. Jahrhunderts sind einige Teile des Stadtperimeters verschwunden, trotz restriktiver Rahmenbedingungen, Notgrabungen und trotz der Landkäufe durch den Kanton.


Nur eine globale Anerkennung von Augusta Raurica als Weltkulturerbe durch die UNESCO wird garantieren, dass die Römerstadt nachhaltig geschützt und erhalten werden kann. Zudem werden dadurch ihre Einmaligkeit und die touristische Bedeutung herausgestrichen.


Dazu ist ein umfangreiches Bewerbungsdossier und gut vorbereitete Lobbyarbeit in Bern und Paris erforderlich.


Die Unterzeichneten bitten den Regierungsrat (wenn möglich zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Aargau) zu Handen des Bundesrates ein Bewerbungsdossier für die „Liste indicative" zu erarbeiten und zu beantragen, die Aufnahme der Römerstadt Augusta Raurica auf die Liste der Welt-Kulturgüter der UNESCO vorzuschlagen.



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