2007-167
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation der Grünen Fraktion: Auswahlverfahren bei der Besetzung des Bankrates
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Autor/in:
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Philipp Schoch
, Grüne
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Eingereicht am:
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21. Juni 2007
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Nr.:
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2007-167
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Der Bankrat der BLKB ist für die Aufsicht, die Leitung und die Kontrolle im Konzern verantwortlich. Der Bankrat soll explizit kein politisches Gremium sein. Die Mitglieder des Bankrates sollen spezifische Fähigkeiten (siehe Punkt § 2 Verordnung zum Bankrat) ausweisen.
Der Regierungsrat schlägt dem Landrat die Zusammensetzung des Bankrates vor. Der Landrat ist an die Wahlvorschläge der Regierung gebunden.
Verordnung zum, Bankrat: § 2 Bankrat
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1
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Die Mitglieder des Bankrats müssen für ihre Tätigkeit bei der Bank qualifiziert und in der Lage sein, die Aktivitäten der Bank selbständig zu beurteilen.
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2
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Sie müssen berufliche Qualifikationen aufweisen oder Erfahrung haben vor allem in folgenden Bereichen:
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a.
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abgeschlossenes Studium zweckmässigerweise in Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft, Jurisprudenz oder Revision bzw. entsprechend tiefe und breite berufliche Erfahrung in diesen Disziplinen, oder
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b.
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mehrjährige Erfahrung in Untemehmensführung (mindestens höhere KadersteIle), oder
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c.
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mehrjährige berufliche Erfahrung im Finanzsektor oder in der Revision.
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3
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Bei der Wahl des Bankrates ist auf eine angemessene Vertretung aller Bevölkerungsstände und Geschlechter zu achten.
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Wir bitten den Regierungsrat folgende Fragen schriftlich zu beantworten:
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1.
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Wie sieht das Auswahlverfahren der Bankratsmitglieder aus?
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2.
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Wer hat Antragsrecht (der Bankratspräsident? politische Parteien?) zu Handen desRegierungsrates?
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3.
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Trifft es zu, dass der Bankrat politisch unabhängig zusammengesetzt wird? Falls ja,warum ist der überwiegende Teil der Bankratsmitglieder parteigebunden?
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4.
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Falls nein, was gedenkt der Regierungsrat gegen die krass den Wähleranteilenwiedersprechende Zusammensetzung des Bankrates zu unternehmen?
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5.
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Von den 11 Bankratsmitgliedern ist der Präsident der einzige Bankfachmann; Entspricht dies "den höheren Anforderung an die fachliche Qualifikation" und dem "strengeren Anforderungsprofil für Verwaltungsräte" gemäss Landratsvorlage?
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6.
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Warum wurde das Angebot der Grünen Fraktion, welche mehrere ausgewiesene Bankspezialisten mit Erfahrung in Unternehmensführung vorschlagen wollte, nicht einmal diskutiert?
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7.
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Wurden die vorgeschlagenen Bankratsmitglieder durch die Eidgenössische Bankenkommission bezüglich Gewähr für eine ordentliche Führung der Bank überprüft, wie dies bei nicht staatlichen Banken vorgeschrieben ist?
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8.
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Erhält das Regierungsmitglied, welches im Bankrat Einsitz hat, dieselbe Entschädigung wie die übrigen Bankräte?
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