2007-79
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Änderung des Bildungsgesetzes (Aufhebung von § 110, Sekundarschulen im Laufental / Ergänzung § 28)
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vom:
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17. April 2007
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Nr.:
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2007-079
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Zusammenfassung
1) Ausgangslage
Gemäss § 110 Absatz 1 des Bildungsgesetzes wird das Niveau P der Baselbieter Sekundarstufe I der Schulkreise Laufen und Zwingen längstens bis zum 31. Juli 2010 am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein geführt. Ab 2010 sollen die Schülerinnen und Schüler des Niveaus P an den Sekundarschulen Laufen und Zwingen unterrichtet werden.
§ 110 Absatz 2 des Bildungsgesetzes hält fest, dass der bisherige Sekundarschulkreis Grellingen-Duggingen auf Ende Schuljahr 2003/2004 aufgehoben wird.
2) Erwägungen des Regierungsrates
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Das von der Praxis im übrigen Kanton abweichende Modell Laufen mag grundsätzlich problematisch erscheinen (Sonderfall). Im Interesse der übergeordneten Zielsetzung und unter Beachtung einer engen Kooperation mit der Sekundarschule Laufen ist eine Weiterführung und Verstetigung richtig.
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Die Klassenzahl des Gymnasiums Laufen würde ab dem Jahr 2010 um 8 Klassen reduziert, die an den Sekundarschulen Laufen und Zwingen geführt würden. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden, da keine Synergien mit den Schülerinnen und Schülern des Niveaus P aus dem Kanton Solothurn mehr möglich wären.
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Durch die Abgabe von 8 Klassen könnte die Existenz des gesamten Gymnasiums Laufental-Thierstein gefährdet sein, da es zu klein und zu teuer würde. Das bikantonale Gymnasium ist aber eine wichtige Errungenschaft der Region Laufental-Thierstein; es ist in der Bevölkerung verankert. Ein wichtiges Element für die Attraktivität der Region besteht darin, dass in Laufen eine eidgenössisch anerkannte Matur erworben werden kann.
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Zurzeit gibt es noch keine verlässliche Antwort auf die Frage, ob der Wegfall von 8 Klassen mit anderen Massnahmen aufgefangen werden könnte.
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Eine allfällige Aufhebung von § 110 des Bildungsgesetzes bedeutet weder eine "Zementierung" des Ist-Zustandes noch stellt sie ein Präjudiz für die übrigen Sekundarschulkreise dar. Gerade deshalb geht es für den Kanton Basel-Landschaft darum, seine Handlungsfreiheit nicht zu verringern, indem kurzfristig bestehende Strukturen verändert werden. Besondere vertragliche Regelungen mit anderen Kantonen über die Führung einzelner Anforderungsniveaus sollen aber vorbehalten werden.
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§ 110 Absatz 2 des Bildungsgesetzes kann aufgehoben werden, da der Sekundarschulkreis Grellingen-Duggingen bereits aufgelöst worden ist.
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3) Ergebnisse der Vernehmlassung
Die Mehrheit der zur Vernehmlassung Eingeladenen teilt die Erwägungen des Regierungsrates. Kritik oder Ablehnung ist zu verzeichnen bei den Stellungnahmen der Sozialdemokratischen Partei Baselland, beim Gewerkschaftsbund Baselland, beim vpod region basel sowie bei der Schulleitungskonferenz der Sekundarschulen.
Die detaillierten Angaben zu den Rückmeldungen finden sich in Kapitel 8 dieser Landratsvorlage.
4) Antrag des Regierungsrats
Gestützt auf die erwähnten Überlegungen und in Berücksichtigung des Resultats der Vernehmlassung beantragt der Regierungsrat dem Landrat, § 110 Abs. 1 und Abs. 2 des Bildungsgesetzes aufzuheben und § 28 des Bildungsgesetzes zu ergänzen.
1. Ausgangslage
1.1. Kanton Basel-Landschaft
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§ 110 des Bildungsgesetzes, das auf 1.8.2003 in Kraft getreten ist, lautet wie folgt:
§ 110 Sekundarschulen im Laufental (SGS 640): 1 Das Anforderungsniveau P der Sekundarschulkreise Laufen und Zwingen wird auf Grund des Staatsvertrages der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft vom 13. November 2001 über die Führung des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein längstens bis zum 31. Juli 2010 am Gymnasium Laufen geführt 2 Der bisherige Sekundarschulkreis Grellingen-Duggingen wird auf Ende Schuljahr 2003/04 aufgelöst. |
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Diese Regelung würde zwingend zu einer Kündigung des per 1.1.2002 abgeschlossenen Vertrags zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft, der eine gemeinsame Führung sowohl des Niveaus P der Sekundarstufe I als auch des Gymnasiums am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein vorsieht, führen.
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Der erwähnte Vertrag kann gemäss Vereinbarung der Regierungen der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft frühestens ab 1. Januar 2006 mit einer Frist von drei Jahren jeweils auf den 31. Juli gekündigt werden (Fassung gültig ab 1.7.2006).
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1.2. Gemeinsame Arbeitsgruppe der Kantone Solothurn und Basel-Landschaft
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Vor dem geschilderten Hintergrund war es angezeigt, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, welche die in den beiden Kantonen anfallenden Arbeiten betreffend den Unterricht am Niveau P der Sekundarstufe I am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein koordiniert und insbesondere die Konsequenzen der Umsetzung von § 110 des Bildungsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft aufzeigt.
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Frau Regierungsrätin Ruth Gisi, damalige Vorsteherin des Departements für Bildung und Kultur des Kantons Solothurn, und Herr Regierungsrat Peter Schmid, damaliger Vorsteher der Erziehungs- und Kulturdirektion des Kantons Basel-Landschaft, haben folgende Personen für diese Aufgabe mandatiert:
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Andreas Brand, Leiter des Amtes für Mittel- und Hochschulen Kanton Solothurn
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Teddy Buser, Leiter des Amtes für Volksschulen und Kindergarten Kanton Solothurn
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Christian Studer, Leiter Amt für Volksschulen Kanton Basel-Landschaft
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René Moser, Rektor Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein
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Die von der Arbeitsgruppe gemachten Überlegungen sind in die vorliegende Landratsvorlage eingeflossen.
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2. "Portrait" Gymnasium Laufental-Thierstein
2.1. Geschichte
Jahrzehntelang wurden die Bildungsmöglichkeiten im Solothurnischen Bezirk Thierstein und im Bernischen Laufental als ungenügend empfunden. Der Besuch einer Mittelschule war für viele begabte Kinder nicht möglich; er scheiterte an den Verkehrsverbindungen nach Solothurn resp. nach Biel, oder die Eltern wollten ihr Kind weder in die Stadt Basel noch in ein innerschweizerisches Internat schicken.
1964 tagte erstmals eine Arbeitsgruppe, um die Errichtung eines regionalen "Progymnasiums" zu prüfen. Ihre intensive Arbeit führte zu einem Staatsvertrag der Kantone Bern und Solothurn, den man als pionierhaft bezeichnen darf. Er ermöglichte die Führung eines zweikantonalen "Progymnasiums" ab April 1969 zuerst am provisorischen Standort Breitenbach, dann ab 1971 definitiv in Laufen. Da der Kanton Basel-Stadt die Schulgelder für Ausserkantonale massiv erhöhte und die Übernahme der Schulabgängerinnen und Schulabgänger aus Laufen nicht garantierte, wurde das "Progymnasium" zu einem Vollgymnasium ausgebaut: 1976 fanden die ersten Maturitätsprüfungen statt, 1977 erhielt die Schule die eidgenössische Anerkennung, und 1980 wurde der Neubau in Laufen eingeweiht.
Mit dem Kantonswechsel des Laufentals auf den 1.1.1994 übernahm der Kanton Basel-Landschaft die Aufgaben des Kantons Bern. In einem neuen Vertrag zwischen den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft wurde der Weiterbestand der für die Region sehr wichtigen Institution gesichert. Mit dem heute gültigen revidierten Vertrag wurde dem Kanton Basel-Landschaft zwar die alleinige Führung der Schule übertragen, der zweikantonale Charakter blieb aber erhalten. Der Kanton Solothurn verkaufte 2001 seinen Anteil am Schulhaus an den Kanton Basel-Landschaft.
Seit der Gründung der Schule haben über 900 Schülerinnen und Schüler erfolgreich die Maturitätsprüfung absolviert.
2.2. Das heutige Gymnasium Laufental-Thierstein
Das Gymnasium Laufental-Thierstein umfasst neben dem Niveau P der Sekundarstufe I (Dauer 4 Jahre) auch das Gymnasium (Dauer 3.5 Jahre bis zur Matur).
Es verfügt über ein geographisch sehr grosses Einzugsgebiet mit den Baselbieter Gemeinden Blauen, Brislach, Dittingen, Grellingen, Laufen, Liesberg, Nenzlingen, Roggenburg, Röschenz, Wahlen und Zwingen, sowie den Solothurner Gemeinden Bärschwil, Beinwil, Breitenbach, Büsserach, Erschwil, Fehren, Grindel, Himmelried, Kleinlützel, Meltingen, Nunningen und Zullwil.
- Niveau P der Sekundarstufe I
Es umfasst die Sekundarschulkreise Laufen, Zwingen, Grellingen (bis 01.08.2004), Breitenbach und Nunningen. Jeder Jahrgang weist 3 bis 5 Parallelklassen auf. Es werden wenige Mischklassen geführt, es ist also - verglichen mit den kleinen Sekundarschulen des Kantons - finanziell gesehen günstig.
Generell sind die Lehrpersonen als Sekundarlehrerinnen und Sekundarlehrer angestellt. Sie und vor allem natürlich die Schülerinnen und Schüler können von der Infrastruktur des Gymnasiums profitieren (z.B. Mediothek, Mensa).
- Gymnasium
Auf Grund der Grösse wurden am Gymnasium nur die damaligen Typen A, B und C geführt, und erst in den 90er Jahren kam der Typus E dazu. Mit dem neuen schweizerischen Maturitäts-Anerkennungs-Reglement (MAR) sind 1995 die Wahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler in der ganzen Schweiz erhöht worden. Aus finanziellen Gründen hat der Kanton Basel-Landschaft beschlossen, nicht alle Schwerpunktfächer anzubieten (Beispiele: Verzicht auf Englisch, Verzicht auf Pädagogik-Psychologie). Die Schulleitung in Laufen hat zudem aus finanziellen Überlegungen auf das Angebot der Baselbieter Schwerpunktfächer Musik, Französisch und Russisch sowie auf die Führung der Fachmaturitätsschule (früher DMS 3) verzichtet. Damit den Schülerinnen und Schülern der Region dennoch ein weitgehend vollwertiges Angebot zur Wahl steht, hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft gewisse Mindestgrössen bei der Kursbildung für Laufen gegenüber den anderen vier Gymnasien leicht gesenkt. Dennoch besteht das Gymnasium fast aus lauter Mischklassen; es ist somit im Vergleich zu grösseren Schulen eine eher teure Schule.
- Zusammenarbeit Niveau P der Sekundarstufe I und Gymnasium
Am Gymnasium Laufen wird eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Niveau P der Sekundarstufe I und dem Gymnasium gepflegt. Dies zeigt sich in den folgenden Bereichen:
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1.
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Gemeinsame Freifächer (z.B. Malatelier und Chor);
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2.
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Gemeinsame Projektwochen, gemeinsame Schulprojekte;
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3.
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Gemeinsame Sportanlässe;
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4.
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Einsatz von Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums als Unterstützung für Schülerinnen und Schüler des Niveaus P;
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5.
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Zusammenarbeit in den Fachschaften, insbesondere im Zusammenhang mit den Treffpunkten beim Übergang vom Niveau P zum Gymnasium;
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6.
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Gemeinsame Fortbildungsanlässe der Lehrpersonen;
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7.
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Einsatz einzelner Lehrpersonen des Gymnasiums am Niveau P und umgekehrt;
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8.
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Die Lehrpersonen verstehen sich als Kollegium einer Schule. Beide Schulstufen sind in der Schulleitung vertreten;
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9.
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Beide Stufen nutzen die Infrastruktur der Schule gemeinsam.
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Neben der Schulleitung (Rektor, 2 Konrektoren) haben rund 70 Lehrpersonen und 19 Angestellte (Sekretariat, Mediothek, Mensa, Assistenz Naturwissenschaften und Informatik, Hauswartdienst und Reinigung, Schulsozialdienst) am Gymnasium Laufen ihren vollzeitlichen oder teilzeitlichen Arbeitsplatz.
Die Schulleitung gehört der Schulleitungskonferenz der Baselbieter Gymnasien und der Schulleitungskonferenz der Sekundarschulen BL an.
- Pädagogisches
Schulstruktur, Stundentafel, Lehrpläne und Maturprüfungsregelungen werden durch den Kanton Basel-Landschaft bestimmt.
Den schweizerischen Standards entsprechend verfügt das Gymnasium Laufen über eine professionelle Betreuung der Mediothek, über eine Informatikabteilung, über Assistenzen in den Naturwissenschaften sowie grosse Fachsammlungen.
- Schulhaus
Das Schulhaus des Regionalen Gymnasiums steht verkehrsgünstig nahe beim Bahnhof Laufen. Das Haus ist 25-jährig und in gutem Zustand. Es wird zusammen mit der Dreifach-Turnhalle an Abenden und Wochenenden intensiv durch Vereine, durch die Volkshochschule und die Gemeinde Laufen genutzt. Eine der drei Turnhallen gehört der Stadt Laufen.
Das Haus besteht zusammen mit dem 2002 erstellten Pavillon aus 20 Klassenzimmern, 11 Spezialzimmern und den Turnhallen. Dazu kommen Chemielabor, Sprachlabor, Mensa, Mediothek, 2 Informatikzimmer und diverse Nebenräume zur Vorbereitung der Lektionen und für den Hausdienst. Die beiden Wohnungen im Schulhaus sind durch das Hochbauamt BL extern vermietet.
Die Mensa bietet täglich eine warme Mittagsverpflegung an. Sie wird durch einen externen Catering-Service betrieben.
- Finanzen
Dank grossen Sparbemühungen, grösserer Gesamtschülerzahl und grösseren Klassendurchschnitten stiegen die Schulkosten von Fr. 5.9 Mio. (O Fr. 17'660.- pro Schülerin/Schüler) im Jahr 1992 nur auf Fr. 8.6 Mio. (O Fr. 15'780.- pro Schülerin/Schüler) im Jahr 2002 an. Es handelt sich dabei um die Kosten für den Unterricht, die Unterrichtsmaterialien und die Schulinfrastruktur. Ab 2003 wurden die Unterhaltskosten für das Schulgebäude durch das Hochbauamt BL abgerechnet, die Aufwendungen betragen Fr. 0.5 Mio.
Auf Grund des Vertrages bezahlt der Kanton Solothurn pro Schülerin/Schüler ein Schulgeld gemäss Regionalem Schulabkommen vom 1. August 2006 von Fr. 12'590.- für Schülerinnen und Schüler des Niveaus P und von Fr. 19'200.- für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten sowie zusätzlich einen Investitionskostenbeitrag von Fr. 1'500.- pro Schülerin und Schüler.
- Zusammenarbeit mit den Niveaus A und E der Sekundarschule Laufen
Als Folge des neuen Bildungsgesetzes ist die Zusammenarbeit des Gymnasiums Laufental-Thierstein mit der Sekundarschule Laufen, Niveaus A und E, zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 gemäss ausdrücklichem Auftrag des Vorstehers der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion BL neu definiert und intensiver gestaltet worden.
Die unmittelbare Nähe der beiden Schulanlagen hat seit Langem zu einer gemeinsamen Nutzung des Schulraums geführt. Zusätzlich besteht nun eine gemeinsame Konferenz der Schulleitungen der Sekundarstufe I im Raum Laufen unter dem Vorsitz des Schulleiters des Niveaus E. Dieses Gremium tagt monatlich.
Am 25. Oktober 2005 fand die erste gemeinsame Sitzung der Schulräte der Sekundarstufe I und des Schulrats des Gymnasiums Laufental-Thierstein statt. Dabei wurden Überlegungen für eine verstärkte Zusammenarbeit auf diversen Gebieten gemacht. Festgelegt wurde, dass in einer ersten Phase der Prävention gemeinsame Spielregeln und im Bereich der Weiterbildung der Lehrpersonen gemeinsame Anlässe zu gestalten sind. Das Angebot, dass die Mensa des Gymnasiums allen Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe I und allen Lehrpersonen zur Verfügung steht, wurde erneuert. Gemeinsame Sitzungen der Schulräte sollen in Zukunft jährlich mindestens einmal stattfinden.
Auch bei Anstellungen wurde die Zusammenarbeit intensiviert. So wurde die Stelle für Schulsozialarbeit gemeinsam bestellt, und für eine Lehrperson konnte das Gymnasium Ersatz für den Ausfall von Lektionen auf der Sekundarstufe I bieten.
- Aufsicht
Der Schulrat wird gebildet aus vier Personen aus dem Kanton Basel-Landschaft; die Vertretung des Kantons Solothurn umfasst drei Personen.
3. Schülerinnen-/Schülerzahlen und Klassenzahlen
Die untenstehenden Zahlen gehen von der heutigen Struktur aus.
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Jahr
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Niveau P der
Sekundarstufe I |
Gymnasium
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Total
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SchülerInnen
|
Klassen
|
SchülerInnen
|
Klassen
|
SchülerInnen
|
Klassen
|
|
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2005
|
356
|
15
|
252
|
13
|
608
|
28
|
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2006
|
353
|
16
|
267
|
14
|
620
|
30
|
|
2010
|
336
|
15
|
271
|
14
|
607
|
29
|
|
2015
|
324
|
15
|
274
|
16
|
598
|
31
|
|
2020
|
333
|
16
|
261
|
15
|
594
|
31
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4. Die Situation im Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn hat die Umsetzungsphase der Reform der Sekundarstufe I begonnen. Solothurn geht dabei von 6 Jahren Primarschule und 3 Jahren Sekundarstufe I aus. Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass die das Niveau P für den solothurnischen Bezirk Thierstein weiterhin in Laufen geführt wird:
„Die Sekundarschulen P sollen grundsätzlich an den Standorten geführt werden, an welchen heute Untergymnasien bzw. Progymnasien geführt werden: Kantonsschulen Olten und Solothurn, Regionales Gymnasium Laufental-Thierstein in Laufen, Grenchen, Balsthal und Bättwil" (Botschaft des Regierungsrats an den Kantonsrat zur „Änderung des Volksschulgesetzes").
Die Thiersteiner Gemeinden haben die klare Absicht formuliert (schriftliche Stellungnahme an den Regierungsrat des Kantons Solothurn vom 3. Juli 2001), das Niveau P der Sekundarstufe I weiterhin gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft in Laufen zu führen. Diese Absicht wurde von der Gemeindepräsidentenkonferenz im Frühjahr 2006 bestätigt.
5. Konsequenzen bei einer Umsetzung von § 110 Absatz 1 des Bildungsgesetzes
Wie bereits erwähnt, wird gemäss § 110 Absatz 1 des Bildungsgesetzes das Anforderungsniveau P der Sekundarstufe I des Kantons Basel-Landschaft längstens bis zum 31. Juli 2010 am Regionalen Gymnasium Laufental-Thierstein geführt.
Im Folgenden werden die Konsequenzen einer allfälligen Umsetzung in verschiedenen Bereichen dargestellt.
5.1. Schülerinnen- und Schülerzahlen
Die nachfolgende Tabelle basiert auf den Prognosen der Abteilung Schulplanung der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft vom Juli 2006.
Das solothurnische Einzugsgebiet Thierstein ist mitgerechnet. Die Zahlen basieren also auf der Annahme, dass in einem neu ausgehandelten Vertrag der Kanton Solothurn das Niveau P der Sekundarstufe I für den Bezirk Thierstein weiterhin durch den Kanton Basel-Landschaft führen lassen würde.
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Jahr
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Niveau P der Sekundarstufe I
Klassen |
Gymnasium
Klassen |
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2005
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15
|
13
|
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2010
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7 (nur SO)
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14
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2015
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7 (nur SO)
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16
|
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2020
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7 (nur SO)
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15
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Die Tabelle macht deutlich, dass das Gymnasium Laufen seine in finanzieller Hinsicht „vernünftige" Grösse verlieren würde, falls im Vollzug von § 110 des Bildungsgesetzes die Schülerinnen und Schüler des Niveaus P der Sekundarstufe I in Zwingen und Laufen unterrichtet würden. Kleine Schulen sind immer teure Schulen, das Bildungsangebot an den Sekundarschulen Laufen und Zwingen wird in kleineren Lerngruppen angeboten als an grossen Schulen.
Verantwortbar wäre allenfalls ein Rückgang von 4 Klassen, wenn der Sekundarschule Zwingen das Führen von je einer Klasse pro Jahrgang zugestanden würde.
5.2. Verankerung des Gymnasiums Laufental-Thierstein in der Region Laufen
Durch die in Kapitel 1.2. erwähnte Arbeitsgruppe fanden strukturierte Gespräche mit folgenden Behörden und Gruppierungen statt:
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Schulrat Gymnasium Laufen;
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Elternverein / Verein Ehemalige Gymnasiastinnen und Gymnasiasten Laufen;
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Vertretung Sekundarschule Laufen;
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Gemeindepräsidenten Laufental;
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Landrätinnen / Landräte aus dem Laufental sowie Laufentaler Vertreterin im Bildungsrat, im Beisein von Regierungsrat Urs Wüthrich-Pelloli;
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Vertretung Sekundarschule Zwingen.
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Für alle Befragten hat es absolute Priorität, dass die Schülerinnen und Schüler aus den Regionen Laufental und Thierstein auch weiterhin in Laufen eine eidgenössisch anerkannte Matur erwerben können. Angeführt werden insbesondere staatspolitische Gründe.
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Die Meinungen zur Struktur der Sekundarstufe I im Kanton Basel-Landschaft nach dem Jahre 2010 sind weniger einheitlich: Einerseits wird betont, es dürfe keinen "Sonderfall Laufental" geben; die Umsetzung von § 110 des Bildungsgesetzes müsse somit realisiert werden. Andererseits wird befürchtet, dass sie die Existenz des Gymnasiums gefährde, da es ohne Niveau P eine "kritische" Grösse unterschreiten und somit eine zu teure Schule werden könnte.
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Insbesondere die Vertretung der Sekundarschule Zwingen plädiert dafür, pro Jahrgang eine Klasse des Niveaus P führen zu können, da dies für die Gemeinden des Sekundarschulkreises Zwingen ein bedeutender "Standortvorteil" wäre. Zudem sei der Sekundarschulkreis Zwingen der einzige im Kanton Basel-Landschaft, in dem kein Niveau P angeboten wird.
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Das bikantonale Gymnasium ist eine wichtige Errungenschaft der Region Laufental - Thierstein. Die Gemeinden fühlen sich dem Gymnasium, das ursprünglich eine Schule des Gemeindeverbandes war, immer noch verbunden. Das Gymnasium ist in der Bevölkerung stark verankert. Es wird zudem als ein wesentliches Element für die Attraktivität der Region betrachtet.
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5.3. Abklärung verschiedener Fragestellungen im Kanton Basel-Landschaft
Auf Grund der Hearings mit den befragten Behörden und Gruppierungen sind weitere Fragen abgeklärt worden.
Insbesondere wurde untersucht, ob der durch den "Verlust" des Niveaus P der Sekundarstufe I bei der Umsetzung von § 110 des Bildungsgesetzes entstehende Rückgang von 8 Klassen am Gymnasium Laufen durch eine Erweiterung des Einzugsgebietes und des Angebotes aufgefangen und so der Fortbestand des Gymnasiums gesichert werden könnte.
Bessere Verteilung der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten im Kanton Basel-Landschaft
Bereits heute achtet die Schulleitungskonferenz der Gymnasien (SLK) bei der Bildung der Klassen strikte darauf, die Zahl der Klassen und erst recht die Zahl der Mischklassen zu minimieren. Bereits jetzt werden jedes Jahr einzelne Schülerinnen und Schüler aus den Einzugsgebieten Laufen und Münchenstein verschoben, wobei der Wohnort der Betroffenen immer als Kriterium gilt. Im Auftrag der Bildung-, Kultur- und Sportdirektion hat die Schulleitungskonferenz auch abgeklärt, ob durch die Bildung von Kompetenzzentren (Beispiel: Naturwissenschaften in Liestal, Wirtschaftswissenschaften in Muttenz, Sprachen in Münchenstein usw.) weitere Einsparungen möglich wären. Das Ergebnis zeigt, dass die Zahl der notwendigen Verschiebungen der Schülerinnen und Schüler rasant ansteigen und die Länge der Schulwege enorm steigen würde.
Da bereits heute die gymnasiale Ausbildung mit vollen Klassen gestartet wird, bleiben die erzielbaren Einsparungen klein. Alle Gymnasien lehnen die Idee der Kompetenzzentren zudem ab, weil sie zu einer Verarmung der Bildungsangebote und Interessen innerhalb der einzelnen Schulen führen würde.
Zuteilung der Schülerinnen und Schüler aus der 4. Klasse des Niveaus P der Sekundarschule Aesch ans Gymnasium Laufen
Eine klare Vergrösserung des Einzugsgebietes des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein und gleichzeitig eine Entlastung des Gymnasiums Münchenstein könnte durch Zuteilung der Schülerinnen und Schüler nach der 4. Klasse des Niveaus P der Sekundarschule Aesch nach Laufen anstatt nach Münchenstein erreicht werden. Dies würde die Schülerzahlen von Laufen etwa um eine Klasse pro Jahrgang erhöhen.
Zuteilung der Schülerinnen und Schüler aus Dornach
Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinde Dornach besuchen heute das Niveau P der Sekundarstufe I im Kanton Basel-Landschaft (in der Regel in Arlesheim) und anschliessend das Gymnasium Münchenstein. Eine Verschiebung an das vom Kanton Solothurn mitgetragene Gymnasium in Laufen würde eine Vergrösserung der Schülerinnen- und Schülerzahlen um 8 - 10 pro Jahrgang bedeuten.
Die Verschiebung ist ohne weiteres denkbar. Sie führt zu einer entsprechenden Entlastung des Gymnasiums Münchenstein, aber zu deutlich längeren Schulwegen.
Erweiterung des Angebots des Gymnasiums Laufen durch eine Fachmaturitätsschule (FMS)
Die FMS (früher DMS 3) ist eine eigene Schule mit eigenem Profil (Stundentafel, Lehrpläne, Prüfungen, schweizerische Anerkennung, Schulleitung usw.). Da auch in der FMS grosse Wahlfreiheiten (4 Ausbildungsprofile), insbesondere in der zweiten Schulhälfte, bestehen, müssen mindestens zwei Parallelklassen geführt werden können. Die Führung der FMS in Laufen würde somit zu einer Halbierung der FMS Münchenstein führen.
Das Führen einer FMS in Laufen bedeutet, dass die Vielfalt des Schulangebots im Laufental vergrössert würde. Es würde den Schulstandort Laufen stärken, wäre jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden, da an den Gymnasien Münchenstein und Laufen je eine kleine - und entsprechend teure - FMS geführt würde.
Verstärkte Zusammenarbeit mit dem Kanton Jura
Im Sommer 2005 haben die Bildungsdirektionen der Kantone Basel-Landschaft und Jura ihr Einverständnis erteilt, dass die Führung einer gemeinsamen bilingualen Klasse in Laufen geprüft werden darf. Eine erste Sitzung hat gezeigt, dass die Idee aus verschiedenen Gründen auf Seiten des Kantons Jura noch nicht spruchreif ist.
Das Führen einer bilingualen Klasse zusammen mit dem Kanton Jura wird vom Gymnasium Laufen begrüsst. Es würde die Eigenständigkeit der Schule und den regionalen Charakter stärken. Diese äussert wünschbare Bereichung bedarf politischer Gespräche auf höchster Ebene. Zwei Punkte dürfen nicht ausser Acht gelassen werden. Erstens ist das Interesse an immersivem Unterricht in den Baselbieter Gymnasien vorhanden, jedoch wesentlich stärker für die Immersion mit Englisch. Diese findet ja auch in Laufen bereits statt. Zweitens zeigen die bilingualen Modelle in Biel oder Freiburg, dass solche Klassen höhere Kosten verursachen. Dies sei an folgendem Beispiel erläutert: Die bilinguale Klasse besucht gemeinsam den Mathematikunterricht in französischer Sprache, gemeinsam den Geschichtsunterricht in deutscher Sprache, gemeinsam den Unterricht in Englisch, getrennt jedoch den Unterricht in Deutsch und Französisch. Eine bilinguale Klasse entspricht somit einer Mischklasse.
Das Führen einer bilingualen Klasse in Laufen gemeinsam mit dem Kanton Jura würde die Grösse der Schule in Laufen nur unwesentlich beeinflussen, wäre als wünschbares Ziel jedoch auch staatspolitisch klar zu begrüssen.
Zusammenfassung
Das Gymnasium Laufen steht allen erwähnten Vorschlägen offen gegenüber. Sie sind jedoch nicht kurzfristig zu realisieren, noch lange nicht mit allen Betroffenen besprochen und verursachen teilweise zusätzliche Kosten, zum Teil für den Kanton, zum Teil für die Eltern.
6. Harmonisierungsbestrebungen
In den letzten Monaten ist deutlich geworden, dass Bund und Kantone ihre Kräfte für die Erfüllung der Koordination- und Weiterentwicklungsaufgaben im Bildungswesen neu bündeln wollen.
Zudem haben am 31. Mai 2005 die Vorsteher der Bildungsdirektionen der Kantone Aargau, Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie die damalige Vorsteherin der Bildungsdirektion des Kantons Solothurn eine Absichtserklärung zur Weiterentwicklung und Harmonisierung der Volksschule in diesen vier Kantonen vorgestellt. Bei allen Schwierigkeiten möchten die beteiligten Direktionen eine Harmonisierung initiieren und die Zukunftsprobleme gemeinsam meistern. Es werden Koordinationsmöglichkeiten in folgenden Bereichen abgeklärt und diskutiert: Schulstrukturen, Orientierungsarbeiten und Abschlussqualifikation am Ende des 9. Schuljahres, Fremdsprachenunterricht sowie Deutschschweizer Lehrplan und Lehrmittel.
Die Bemühungen der vier Bildungsdirektoren um eine gemeinsame Haltung insbesondere bei der Harmonisierung der Strukturen sind in den letzten Wochen intensiviert worden.
Der Regierungsrat hält mit Nachdruck fest, dass die Aufhebung von § 110 Absatz 1 und die Ergänzung von § 28 des Bildungsgesetzes weder als Garantie für die endgültige Führung der Klassen des Niveaus P am Gymnasium Laufen noch als Präjudiz für die anderen Sekundarschulkreise betrachtet werden darf.
Dagegen vermindert die Umsetzung von § 110 Absatz 1 des Bildungsgesetzes die Handlungsfreiheit des Kantons Basel-Landschaft im Rahmen dieser Harmonisierungsbestrebungen insofern, als unabhängig von künftigen Strukturen der Sekundarstufe I das Niveau P der Sekundarstufe I des Kantons Basel-Landschaft zwingend an den Sekundarschulkreisen Laufen und Zwingen geführt werden müsste. In diesem Zusammenhang schlägt der Regierungsrat vor, gleichzeitig mit der Aufhebung von § 110 Absatz 1 des Bildungsgesetzes eine Ergänzung von § 28 dieses Gesetzes durch einen neuen Abschnitt 1 bis vorzunehmen, in welchem besondere vertragliche Regelungen mit anderen Kantonen über die Führung einzelner Anforderungsniveaus ausdrücklich vorbehalten werden.
Vorgeschlagener Wortlaut § 28 Bildungsgesetz "1 bis Vorbehalten bleiben vertragliche Regelungen mit anderen Kantonen über die Führung einzelner Anforderungsniveaus der Sekundarschule."
7. Aufhebung § 110 Absatz 2 des Bildungsgesetzes
§ 110 Absatz 2 des Bildungsgesetzes lautet wie folgt:
"Der bisherige Sekundarschulkreis Grellingen-Duggingen wird auf Ende Schuljahr 2003/2004 aufgehoben."
Der erwähnte Schulkreis ist faktisch aufgelöst worden. Die vorliegende Regelung ist somit gegenstandslos geworden, das heisst, sie hat jede rechtliche Bedeutung verloren, zumal ihr Sinn nicht darin bestand zu verhindern, dass in ferner Zukunft - auf Grund veränderter Sachlage und Bedürfnisse - wieder ein Sekundarschulkreis Grellingen-Duggingen errichtet wird. Eine solche Regelung ohne jede rechtliche Bedeutung gilt als (materiell) aufgehoben und ausser Kraft gesetzt. Im Interesse der Rechtssicherheit rechtfertigt es sich, § 110 Absatz 2 des Bildungsgesetzes auch formell aufzuheben.
8. Resultat der Vernehmlassung
Die 35 bis zum 15. März 2007 eingegangenen Vernehmlassungsantworten sind ausgewertet worden. Die Rückmeldungen werden im Folgenden zusammengefasst.
Zustimmung
Folgende zur Vernehmlassung Eingeladenen unterstützen die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Änderungen des Bildungsgesetzes:
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CVP Basel-Landschaft, FDP Baselland, Grüne Baselland;
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Verband Basellandschaftlicher Gemeinden, Gemeinden des Laufentals;
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Konferenz der Schulratspräsidien;
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Gymnasium Laufen (Schulrat, Elternverein, Ehemaligenverein);
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Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Landschaft:
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Lehrerinnen- und Lehrerverein Baselland
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Sicherung der Existenz des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein, das für die Region von grosser Bedeutung und in der Bevölkerung gut verankert ist;
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Mögliche Bildung eines Sekundarschulkreises Zwingen mit allen drei Anforderungsniveaus;
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Weiterführung der bewährten Zusammenarbeit mit dem Kanton Solothurn;
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Wahrung der Handlungsfreiheit des Kantons bei einer allfälligen Umsetzung der Harmonisierungsbestrebungen im Bereich der Volksschulen.
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Die SVP Baselland verbindet die Zustimmung zur vorgelegten "massgeschneiderten und sinnvollen Sonderlösung" mit der festen Erwartung, dass bei der Übernahme der Sekundarschulbauten und bei der Festlegung der Sekundarschulkreise in anderen Regionen des Kantons "analoge Massstäbe verwendet werden."
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Die Sozialdemokratische Partei Baselland hält fest, dass in "Ausnahmefällen ein allfälliges Abweichen von der Zusammenführung der Sekundarstufe im Laufental kein Präjudiz für andere Schulstandorte im Kanton darstellen kann." Die Sozialdemokratische Partei Baselland macht ihre Zustimmung abhängig von "nachgebesserten" Daten bezüglich Zahl der Schülerinnen und Schüler, der Klassen pro Jahrgangsstufe sowie bezüglich der Kosten.
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Die Schulleitungskonferenz Kindergarten/Primarschule stimmt der Aufhebung von § 110 des Bildungsgesetzes im Grundsatz zu; sie weist allerdings darauf hin, dass "sich längerfristig die Regelungen für das Laufental im Rahmen des Bildungsgesetzes zu bewegen haben oder die Regelungen für die übrigen Bezirke entsprechend gelockert werden."
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Der Gewerkschaftsbund Baselland vermisst eine detaillierte "Auslegeordnung" bezüglich der heutigen und der prognostizierten Zahlen der Schülerinnen und Schüler pro Jahrgangsstufe aus den Kantonen Solothurn und Basel-Landschaft sowie die möglichen Klassenbildungen an den Sekundarschulen Laufen und Zwingen unter Einbezug des Niveaus P. Der Gewerkschaftsbund spricht sich aus folgenden Gründen gegen die Aufhebung von § 110 Absatz 1 und gegen die Ergänzung von § 28 des Bildungsgesetzes aus (Zusammenfassung):
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Die Zusammenarbeit zwischen Gymnasium und den Sekundarschulen Laufen und Zwingen ist möglich unabhängig davon, wo das Niveau P angesiedelt ist.
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Im Hinblick auf mögliche Strukturänderungen der Volksschule stellt die mögliche Abschaffung von § 110 keine "wesentlich bessere Ausgangslage" dar.
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Es ist nicht nachgewiesen, dass ein kleines Gymnasium nicht wirtschaftlich betrieben werden kann.
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Die Schaffung von FMS-Klassen am Gymnasium Laufen böte auf Grund der steigenden Nachfrage nach diesem Schultypus eine sinnvollere und bessere Auslastung der Schule als eine Weiterführung des Niveaus P.
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Die Integration des Niveaus P in die Sekundarschulen Zwingen und Laufen muss nicht den Abzug der Solothurner Schülerinnen und Schüler dieses Typus bedeuten.
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Die Beibehaltung von Sonderlösungen an diversen Nebenstandorten würde präjudiziert.
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Der vpod region basel sowie die Schulleitungskonferenz der Sekundarschulen sprechen sich für eine Anpassung der Frist zur Übergabe der Klassen des Niveaus P vom Gymnasium an die Sekundarschule aus. Sie befürchten eine "Zementierung" des Ist-Zustandes und sehen die Umsetzung der Vorgaben des Bildungsgesetzes mit drei Niveaus "unter einem Dach" gefährdet.
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Sie befürworten deshalb eine Neufassung von § 110 und den Verzicht von § 28 des Bildungsgesetzes.
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9. Antrag
Gestützt auf die erwähnten Überlegungen und auf das Resultat der Vernehmlassung beantragt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft dem Landrat, die Änderungen des Bildungsgesetzes gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 17. April 2007
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Wüthrich-Pelloli
Der Landschreiber: Mundschin
Beilage:
Bildungsgesetz (Entwurf)
[PDF]
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