2007-92
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Jürg Degen, SP: Auslagerung und Privatisierung des Nationalstrassenunterhaltes
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Autor/in:
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Jürg Degen
, SP
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Eingereicht am:
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19. April 2007
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Nr.:
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2007-092
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Im Rahmen des Neuen Finanzausgleichs (NFA) geht der Nationalstrassenunterhalt per 1. 1. 2008 von den Kantonen an den Bund. Der Bund wird diese Aufgabe in insgesamt 11 Versorgungsregionen im Rahmen von entsprechenden Leistungsaufträgen an regionale Auftragnehmer abgeben und finanzieren.
Die Nordwestschweizer Kantone Aargau, Solothurn, Baselland und Basel-Stadt bilden eine dieser 11 Versorgungsregionen. Die zuständigen Baudirektionen haben beschlossen, den Nationalstrassenunterhalt der vier Kantone in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft auszugliedern, welche dann den Leistungsauftrag des Bundes übernehmen soll. Mehrheitsaktionäre sind die Kantone AG, SO und BL, der Kanton Basel-Stadt beteiligt sich hingegen nicht an der AG.
Dieses Lösungskonzept wurde der Öffentlichkeit im November 2006 bekannt gegeben. Das neue Organisationsmodell muss bis im Herbst 2007 von den kantonalen Parlamenten genehmigt werden.
Im Hinblick auf diese parlamentarische Beratung bitte ich die Regierung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
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1.
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Kann die Regierung Auskunft darüber geben, wie die anderen Versorgungsregionen sich organisieren? Ist es tatsächlich im Interesse des Bundes, der ja die Verantwortung hat, dass jede Versorgungsregion sich mit eigenen Modellen organisiert?
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2.
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Weshalb wurde für die neue Trägerschaft des Nationalstrassenunterhaltes nicht die bewährte Rechtsform einer öffentlich rechtlichen Organisation gewählt, wie sie sich für die Erfüllung öffentlicher Dienste anbietet und bisher bewährt hat (Beispiele: SBB; die Post; FHNW gemeinsam mit BS, AG und SO; UKBB und Universität gemeinsam mit BS)?
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3.
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Ist sich die Regierung bewusst, dass im Zeitalter des Submissionsgesetzes, der bilateralen Verträge und der WTO von privaten Firmen über kurz oder lang die Ausschreibung des Leistungsauftrags verlangt werden kann und die privatrechtliche Aktiengesellschaft damit unter Konkurrenzdruck privater Anbieter kommen wird? Im Falle einer öffentlich rechtlichen Trägerschaft würde dies nicht passieren.
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4.
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Eine erste Analyse der für die neue Firma vorgesehenen Lohn- und Anstellungsreglemente durch den vpod zeigt, dass sich die Arbeits- und Anstellungsbedingungen der basellandschaftlichen Angestellten in der neuen Firma merklich verschlechtern werden. Es gibt weder einen Gesamtarbeitsvertrag noch einen sozialpartnerschaftlichen Firmenvertrag, und auch bei der Pensionskasse wird es zu markanten Verschlechterungen kommen. Weshalb hat sich die Regierung des Kantons BL nicht dafür eingesetzt, dass diese Verschlechterungen, denen ihre zum Teil langjährigen Mitarbeiter ausliefert werden, abgefedert werden? Weshalb wurde zum Beispiel den Angestellten keine dauernde Besitzstandgarantie geboten? Warum werden deren Löhne und Arbeitsbedingungen nicht durch einen sozialpartnerschaftlichen GAV geregelt?
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5.
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Bei der Auslagerung handelt es sich klar um die Aufhebung von kantonalen Stellen. Das bedeutet, dass der Kanton in dieser Situation verpflichtet wäre, den Angestellten nach Möglichkeit eine ihren Fähigkeiten entsprechende, neue Stelle beim Kanton anzubieten. Weshalb wurde dies unterlassen?
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6.
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Stimmt es, dass es den Angestellten, die nicht in die neue Firma wechseln wollen, die Möglichkeit verwehrt wird, sich für eine neue, freiwerdende Stelle beim Kanton zu bewerben? Wenn ja, mit welcher Begründung?
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7.
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Was passiert, wenn die vorgeschlagene Lösung in einem oder mehreren der beteiligten Kantone vom Parlament oder - nach einem Referendum - vom Volk abgelehnt wird und die neue Firma demnach am 1. 1. 2008 nicht einsatzbereit ist?
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Für die Beantwortung dieser Fragen bedanke ich mich schon jetzt.
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