2007-192
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Motion von Georges Thüring, SVP: Schaffung eines kantonalen Krisen- und Katastrophenfonds
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Autor/in:
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Georges Thüring
, SVP
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Eingereicht am:
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6. September 2007
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Nr.:
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2007-192
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Der Kanton Basel-Landschaft gehört jeweils zu jenen Kantonen in unserem Land, die auf Naturkatastrophen und sonstige Unglücksfälle sehr rasch reagieren und Geldmit-tel zur Linderung der Not respektive für den Wiederaufbau zur Verfügung stellen - unabhängig, ob sich diese Schadensereignisse im In- oder im Ausland ereignen.
Das Hochwasser im August 2007 hat nun auch unseren Kanton und im Besonderen das Laufental und das Leimental heimgesucht und dort enorme Schäden verursacht. Zum Teil wurden gewerbliche Existenzen völlig zerstört, Familien wurden ihres Heims beraubt. Viele Menschen verloren praktisch ihr Hab und Gut und stehen nun vor dem Nichts. Die Aufräum- respektive die Wiederaufbauarbeiten dauern immer noch an, die "Bewältigung" dieser Katastrophe wird zweifellos noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Das Hochwasser 2007 wird auf verschiedenen Ebenen Konsequenzen haben müssen. Im Sinne von Sofortmassnahmen und einer unkomplizierten und unbürokratischen Ersthilfe ist auch der Kanton gefordert.
Der Regierungsrat wird deshalb beauftragt, unverzüglich folgende Massnahmen zu treffen:
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1.
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Der Regierungsrat richtet einen kantonalen Krisen- und Katastrophenfonds ein und dotiert diesen - aus dem Lotteriefonds und/oder anderen geeigneten und möglichen Quellen - mit mindestens 5 Millionen Franken.
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2.
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Im Sinne einer unbürokratischen Wirtschaftsförderung und einer direkten Nothilfe stellt der Regierungsrat in Absprache mit den betroffenen Gemeinden sofort Mittel aus diesem Fonds zur Verfügung, um den Wiederaufbau zerstörter gewerblicher Existenzen zu ermöglichen respektive zu fördern, um Härtefälle im privaten Bereich aufzufangen und um in all jenen Fällen Soforthilfe zu leisten, wo Schäden nicht ausreichend abgedeckt sind respektive nicht abgedeckt werden konnten.
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3.
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Der Regierungsrat stellt darüber hinaus mit Mitteln aus diesem Fonds sicher, dass die von den Ereignisdiensten angeforderten Leistungen von Dritten - zum Beispiel bei der Entsorgung der durch das Hochwasser verursachten enormen Abfallberge - abgegolten werden, sofern dafür keine Kostenträger zur Verfügung stehen respektive dies sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich (Gemeinden) zu finanziellen Härten führen würde.
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Im Weiteren wird der Regierungsrat beauftragt, diesen kantonalen Krisen- und Katastrophenfonds als feste Nothilfe-Einrichtung zu verankerung und inskünftig jährlich mit angemessenen Mitteln zu äufnen, damit der Fonds laufend über Mittel verfügt, um jederzeit eingesetzt werden zu können. Hinsichtlich der Äufnung und des Mitteleinsatzes stellt der Regierungsrat Regeln auf, wobei dem Erfordernis einer unkomplizierten und raschen Hilfeleistung gebührend Rechnung getragen werden muss.
Der Regierungsrat erstattet dem Landrat bis Ende Oktober 2007 Bericht über die bereits getroffenen und noch geplanten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 2007.
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