2007-215 (1)
Bericht Nr. 2007-215 an den Landrat |
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Bericht der:
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Justiz- und Polizeikommission
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vom:
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9. Januar 2008
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes vom 21. Januar 1993
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Auslöser der beabsichtigten Teilrevision ist das eidgenössische Bürgerrechtsgesetz: Seit 1. Januar 2006 dürfen gemäss Art. 38 Abs. 1 für Entscheide über Einbürgerungen höchstens noch Gebühren erhoben werden, welche die Verfahrenskosten decken. Nach geltender kantonaler Regelung im Bürgerrechtsgesetz können die Gemeinden bezüglich der Einbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen Gebühren erheben, die sich nach den persönlichen und finanziellen Verhältnissen der Bewerberinnen und Bewerber richten und im Maximum 1 / 12 des gesamten steuerbaren Jahreseinkommens betragen. Diese seit nun zwei Jahren nicht mehr angewandte Regelung muss nun geändert werden, da sie dem Bundesrecht widerspricht.
Daneben werden auch noch folgende weitere Neuerungen beantragt:
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Festsetzung, Erhöhung und Indexierung der Maximalgebühr (CHF 2'000.--);
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Möglichkeit, Gebühren erheben zu können für negative Entscheide und Abschreibungen von Verfahren;
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Möglichkeit der Gebührensicherstellung durch Kostenvorschuss;
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Möglichkeit eines Gesuches um Kostenerlass vor Erlass des Entscheides (auf kantonaler Ebene, auf Gemeindeebene ist eine solche Regelung den Gemeinden überlassen);
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Ersatzlose Aufhebung der Begrenzung der Anzahl Kantons- und Gemeindebürgerrechte, welche eine Schweizer Bürgerin bzw. ein Schweizer Bürger haben kann.
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Für detaillierte Ausführungen wird auf die Vorlage des Regierungsrates verwiesen.
2. Beratung in der Kommission
Die Justiz- und Polizeikommission behandelte die Vorlage in den Sitzungen vom 26. November, 3. und 17. Dezember 2007 im Beisein von Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro und JPMD-Generalsekretär Stephan Mathis. Am 26. November und am 17. Dezember 2007 nahm an den Sitzungen Frau Franziska Vogel Mansour, Leiterin der Zivilrechtsabteilung 1, teil. Sie wurde an der Sitzung vom 3. Dezember 2007 durch Anne-Claude Tschudin Dinkel, Leiterin der Abteilung Bürgerrechtswesen, vertreten. Am 26. November 2007 hörte die Kommission den Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden, vertreten durch Geschäftsführer Thomas de Courten und Vorstandsmitglied Oswald Mathis, an.
Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten.
In der Kommission bestritten war einzig die Einführung der Gebührerhebung bei einem negativen Entscheid, wenn die Bürger- bzw. Einwohnergemeindeversammlung oder der Landrat das Bürgerrecht verweigert trotz positivem Antrag der antragstellenden Behörde bzw. der landrätlichen Petitionskommission. Es wurde dabei argumentiert, dass jemand, der die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, aber nicht eingebürgert wird, keine Gebühren bezahlen solle. Auf der anderen Seite wurde festgehalten, dass sich ein Gesuchssteller bzw. eine Gesuchsstellerin sich des Risikos bewusst sein müsse, dass das Verfahren - selbst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - negativ zu Ende gehen könnte. Es könne nicht sein, dass diese Eigenverantwortung auf die Steuerzahler abgewälzt wird, denn Kosten würden auch bei negativen Entscheiden entstehen. Entsprechende Änderungsanträge lehnte die Kommission mit 8:5 (Regelung auf Gemeindeebene) und mit 7:5 bei einer Enthaltung (Regelung auf Kantonsebene) ab.
3. Antrag an den Landrat
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Die Justiz- und Polizeikommission beantragt dem Landrat mit 12:1 Stimmen, dem revidierten Bürgerrechtsgesetz in der von der Kommission beschlossenen Fassung zuzustimmen.
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Allschwil, 9. Januar 2008
Im Namen der Justiz- und Polizeikommission
Der Präsident: Ivo Corvini
Beilage:
Gesetzesentwurf in der von der Redaktionskommission bereinigten Fassung
[PDF]
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