2007-238
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Madeleine Göschke-Chiquet, Grüne Fraktion: Projektierungskredit - für welches Bruderholzspital?
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Autor/in:
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Madeleine Göschke-Chiquet
, Grüne Fraktion
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Eingereicht am:
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20. September 2007
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Nr.:
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2007-238
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Demnächst soll der LR über den Projektierungskredit von 27 Millionen für das neue Bruderholzspital entscheiden. Der Bettenbedarf des zukünftigen Spitals ist jedoch sehr ungewiss, denn wir wissen nicht einmal, welche Kliniken dort untergebracht werden: Geriatrie ja oder nein, Rheumatologie ja oder nein?
Wegen dieser Ungewissheit legt die Regierung drei Planungsvarianten vor, deren Bettenzahl zwischen 380 und 620 schwankt! Entsprechend stark variieren auch der Raumbedarf und die dazugehörende Infrastruktur.
Die Variante B (sogenannte Basisvariante), von der Regierung als die wahrscheinlichste bezeichnet, beinhaltet die Rheumatologie, aber nicht die Geriatrie. Die Verlegung unserer Akutgeriatrie ins Bethesdaspital wurde jedoch von der Landrätlichen Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission mit grossem Mehr abgelehnt. Die Variante B ist deshalb kaum noch mehrheitsfähig. Wenig wahrscheinlich ist auch die Bereitschaft von Basel, seine Akutgeriatrische Universitätsklinik aus dem Unispital heraus zu brechen und aufs Bruderholz zu verlegen zu Gunsten eines "Gemeinsamen Akutgeriatriezentrums".
Der Meinungsumschwung bei der Geriatrie zeigt, wie falsch es ist, für die Projektierung einen Kredit zu verlangen, bevor eine bestimmte Variante beschlossen ist.
Für eine seriöse Planung ist es unerlässlich, dass die Regierung vor der Abstimmung über den Projektierungskredit folgende Fragen definitiv beantwortet, welche für das Angebot und die Grösse des Spitals entscheidend sind:
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1.
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Bleibt die Akutgeriatrie im Bruderholzspital oder wird sie ins Bethesdaspital verlegt?
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2.
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Ist sich auch die Regierung bewusst, dass eine Geriatrie im Bethesdaspital im gleichen Haus den Aufbau zahlreicher medizinischer Spezialitäten voraussetzt, während diese im Bruderholzspital bereits vorhanden sind?
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3.
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Wird im Bruderholzspital ein Rheumatologisches Kompetenzzentrum beider Basel aufgebaut?
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4.
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Laut Markus Dürr, Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz, dürfte bis in 10 Jahren jede dritte Klinik in der Schweiz verschwinden und die freie Spitalwahl für Grundversicherte wird eine Patientenverschiebung hin zu den Unispitälern bewirken. Auch das Claraspital steht für Grundversicherte unseres Kantons bei freier Spitalwahl wieder offen.
Welche Folgen haben diese Entwicklungen für den Bettenbedarf des Bruderholzspitals? Geht die Regierung trotz freier Spitalwahl immer noch von einem fixen kantonalen Eigenversorgungsgrad von 61% aus?
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5.
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Weshalb plant die Regierung im Neubau des KSB einen Leerbettenbestand von 15%?
Im Jahr 2004 betrug der Leerbettenbestand des KSB lediglich 8%, andere Spitäler haben z.T. weniger als 5% leere Betten.
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6.
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Ein Vergleich der Bettenplanung vor und nach dem Beschluss der Fallpauschale zeigt, dass deren Auswirkung von der Regierung weniger stark gewichtet wird als von andern Kantonen.
Weshalb?
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Ich bitte um schriftliche Antwort.
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