2008-1
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Ersatzwahl eines/einer Richter/in des Steuer- und Enteignungsgerichts, Abteilung Enteignungsgericht für den Rest der Amtsperiode (Ablauf der Amtsperiode: 31. März 2010)
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vom:
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2. Januar 2008
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Nr.:
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2008-001
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,
Herr Fritz Weiss hat mit Schreiben vom 21. Dezember 2007 seinen Rücktritt als Richter am Steuer- und Enteignungsgericht per 30. Juni 2008 erklärt. Wir gelangen daher mit dem Antrag an Sie, eine Ersatzwahl vorzunehmen.
Die Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichtes besteht gemäss § 7 Abs. 1 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden aus einer Gerichtskammer mit einem teilamtlichen Präsidium und vier Richterinnen und Richtern. Wahlbehörde für die Mitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichtes ist gemäss § 31 Abs. 2 lit. c des Gerichtsorganisationsgesetz der Landrat. Für die Mitglieder des Steuer- und Enteignungsgerichtes gelten die Unvereinbarkeitsbestimmungen gemäss § 51 Abs. 2 der Kantonsverfassung und § 34 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden.
Antrag:
Der Landrat wird ersucht, für die Abteilung Enteignungsgericht des Steuer- und Enteignungsgerichtes für den Rest der laufenden Amtsperiode (bis 31. März 2010) eine Richterin oder einen Richter zu wählen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts
Der Präsident: Dr. P. Meier
Der Justizverwalter: M. Leber, lic.oec.HSG
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