2008-14
Parlamentarischer Vorstoss |
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Titel:
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Interpellation von Birgitta Rebsamen, CVP/EVP-Fraktion: Anbinden von behinderten Menschen in Heimen
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Autor/in:
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Birgitta Rebsamen
, CVP
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Eingereicht am:
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10. Januar 2008
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Nr.:
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2008-014
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Der "Sonnenhof" in Arlesheim geniesst als Wohn- und Schulheim für geistig und mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche einen ausgezeichneten Ruf. Die Institution sieht sich in jüngster Zeit aber öffentlicher Kritik ausgesetzt, weil ein schwer behinderter jugendlicher Heimbewohner mit hohem Aggressionspotential während Jahren nachts und über Mittag mit einem Magnetband am Bett angebunden wurde.
Diese Massnahme ist grundsätzlich als gravierender Eingriff in das verfassungsrechtlich garantierte Grundrecht der persönlichen Freiheit, insbesondere der Bewegungsfreiheit, einzustufen. Grundrechte dürfen indessen nur eingeschränkt werden, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht, die Einschränkung im öffentlichen Interesse liegt oder dem Schutz von Grundrechten Dritter dient und zudem verhältnismässig ist. Das längerfristige Fixieren von Behinderten ist also nur aufgrund einer Rechtsgrundlage und in begründeten Ausnahmefällen zu rechtfertigen, etwa zum Schutz des Betroffenen selbst, des Pflegepersonals sowie der anderen Heimbewohner. Im vorliegenden Fall sind bereits fünf Mitarbeiter mit der Betreuung des Jugendlichen beschäftigt, eine 24-stündige Überwachung (welche die Fixierung während der Nacht entbehrlich machen könnte) würde den Einsatz von zwei weiteren Mitarbeitern erfordern.
In dieser schwierigen Situation haben sich die kommunale Vormundschaftsbehörde sowie die kantonale Fachstelle für Sonderschulung, Jugend- und Behindertenhilfe als Aufsichtsbehörde eingeschaltet und versuchen, zusammen mit Psychologen und anderen Fachpersonen eine adäquate Lösung zu finden.
Der konkrete Fall wirft grundsätzliche Fragen zur Problematik freiheitseinschränkender Massnahmen in der Behinderten- und teilweise auch in der Kinder- und Jugendbetreuung auf. Im Spannungsfeld zwischen Betreuungsbedarf, Einschränkung der persönlichen Freiheit eines Heimbewohners und Sicherheit der Betreuer und der Mitbewohner spielen nebst fachlichen und ethischen auch rechtliche und finanzielle Aspekte eine wesentliche Rolle. Ich ersuche den Regierungsrat daher um die schriftliche Beantwortung nachstehender Fragen:
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1.
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Unter welchen Voraussetzungen erachtet der Regierungsrat eine längerfristige Fixierung von Kindern und Jugendlichen, aber auch von behinderten Erwachsenen, als zulässig und verhältnismässig?
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2.
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Bestehen im Kanton Basel-Landschaft gesetzliche Grundlagen für freiheitseinschränkende Massnahmen bei selbst- oder fremdaggressiven Menschen in Heimen, oder erachtet der Regierungsrat eine solche Regelung als angezeigt?
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3.
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Welches sind die Vor- und Nachteile von alternativen Massnahmen wie Ruhigstellung mittels Medikamenten oder Isolierzimmer?
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4.
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Welche Kosten verursacht ein Pflegeplatz für einen aggressiven Behinderten mit mehreren Betreuern?
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5.
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Welche finanziellen Mittel stehen im Einzelfall maximal zur Verfügung, und genügen diese Mittel, um eine umfassende Betreuung zu gewährleisten?
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Ich danke dem Regierungsrat für die schriftliche Beantwortung der obigen Fragen.
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