2008-17


1. Zusammenfassung

Entsprechend ihrer funktionalen Bedeutungen sollen in der Gemeinde Sissach die Bahnhof- und die Güterstrasse als Kantonsstrasse in den kantonalen Richtplan aufgenommen werden, wobei Eigentum und Hoheit an den Kanton Basel-Landschaft übertragen werden. Im Gegenzug soll die heute als Kantonsstrasse ausgeschiedene Hauptstrasse (Abschnitt Bahnhofstrasse bis Güterstrasse), ihrem lokalen Charakter entsprechend, in Eigentum und Hoheit der Gemeinde Sissach übertragen werden.


Dieser Abtausch ist im Entwurf des kantonalen Richtplans (KRIP) bereits enthalten. Da jedoch der Termin für den Beschluss des KRIP noch unsicher ist, die Projekte "Strichcode" (Umbau Hauptstrasse) und Güterstrasse ab 2008 realisiert werden, wird dieser Netzbeschluss separat vorgezogen.




2. Rechtliche Grundlagen


Nach § 10 des kantonalen Strassengesetzes vom 24. März 1986 (StrG; SGS 430), kann eine Kantonsstrasse, wie die Hauptstrasse in Sissach (Abschnitt Bahnhofstrasse bis Güterstrasse), in Hoheit und Eigentum der Gemeinde Sissach überführt werden. Umgekehrt kann eine Gemeindestrasse, wie die Bahnhofstrasse (Abschnitt Zunzgerstrasse bis Güterstrasse) und die Güterstrasse (Abschnitt Bahnhofstrasse bis Hauptstrasse) in Sissach, in Hoheit und Eigentum des Kantons überführt werden. Der Landrat fasst die entsprechenden Beschlüsse gestützt auf § 10 StrG in Verbindung mit § 13 StrG. Dies bedeutet, dass der Beschluss des Landrats einerseits die Eigentumsübertragung, andererseits die Anpassung des kantonalen Strassennetzplanes umfasst.




3. Begründung / Bedarf


In der Landratsvorlage Nr. 90/180 vom 9. Juli 1990 sind für flankierende Massnahmen für die Ortsdurchfahrt durch Sissach Fr. 9.0 Mio. eingesetzt worden. Im dazugehörenden Landratsbeschluss Nr. 2696 vom 13. Mai 1991 wurde der Regierungsrat beauftragt, ein Gestaltungs- und Verkehrskonzept im Ortskern zu erarbeiten. Mit dem bewilligten Projekt "Strichcode", den Projekten Bahnhofstrasse (in Ausführung durch Gemeinde) und Güterstrasse wird dieser Auftrag erfüllt.


Da mit dem Projekt "Strichcode" die Hauptstrasse zu einer Begegnungszone umgebaut wird, muss die Kantonsstrasse in die Bahnhof-/Güterstrasse umgelegt werden. Kantonsstrassen sind Verbindungsstrassen und sollen nicht mit Begegnungszonen kombiniert werden.


Dieser Abtausch ist im Entwurf des kantonalen Richtplans (KRIP) bereits enthalten. Da jedoch der Termin für den Beschluss des KRIP noch unsicher ist, die Projekte "Strichcode" und Güterstrasse ab 2008 realisiert werden, wird dieser Netzbeschluss separat vorgezogen.




4. Absicht des Abtausches


Gemäss § 5 StrG werden die Kantonsstrassen in Hochleistungsstrassen, Hauptverkehrsstrassen und übrige Kantonsstrassen unterteilt. Die übrigen Kantonsstrassen verbinden einzelne Ortschaften untereinander. Sie stellen in der Regel die Verbindung zu den kantonalen Hauptverkehrsstrassen her.


Die Funktion der Gemeindestrassen wird im § 6 StrG definiert. Danach sind Gemeindestrassen alle öffentlichen Strassen, die weder Nationalstrassen noch Kantonsstrassen sind. Sie dienen vorwiegend dem Verkehr innerhalb einer Gemeinde, erschliessen die Baugebiete und stellen die Verbindung zu den Kantonsstrassen her.


Die Hauptstrasse durch Sissach ist ein Abschnitt der schweizerischen Hauptstrasse Nr. 2 (Basel-Liestal-Sissach-Olten-Chiasso) mit den Anschlüssen an die Nationalstrasse N2 in Sissach und Oftringen. Im Normalfall stellt sie die Ortsverbindungen sicher. Im Falle einer Sperrung der Ortsumfahrung (Chienbergtunnel) muss sie den Transitverkehr aufnehmen.


Entsprechend ihrer Bedeutung soll deshalb die Bahnhofstrasse und die Güterstrasse ins Kantonsstrassennetz integriert werden, während die Hauptstrasse auf Grund ihres lokalen Charakters (Begegnungszone) an die Gemeinde übergehen soll.




5. Bedingungen für den Abtausch


Die Gemeinde Sissach und der Kanton Basel-Landschaft, vertreten durch die Bau- und Umweltschutzdirektion, haben über die Bedingungen für den Abtausch der Bahnhofstrasse und Güterstrasse mit der Hauptstrasse verhandelt.


a) Die Bahnhofstrasse, Abschnitt Zunzgerstrasse bis Güterstrasse (heute noch Gemeindestrasse), wird durch die Gemeinde nach Massgabe des Kantons ausgebaut. Der Kanton beteiligt sich an diesen Ausbaukosten zu Lasten der flankierenden Massnahmen im Ortskern, welche mit dem Baukredit für die Umfahrung Sissach (LRB Nr. 2696 vom 13. Mai 1991) bewilligt wurden.
Die Hauptstrasse, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Bahnhofstrasse (heute noch Kantonsstrasse) wird zu Lasten des Kantons neu zu einer Begegnungszone umgebaut (gemäss Projekt "Strichcode").
Nach dem Neubau der beiden Strassen werden diese ohne weitere Entschädigungen zwischen der Gemeinde und dem Kanton abgetauscht.


b) Für den Neubau der Güterstrasse, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Hauptstrasse (heute noch Gemeindestrasse), wird die Gemeinde gemäss dem Projekt des Kantons den erforderlichen Landerwerb vornehmen und finanzieren. Der Ausbau der Güterstrasse erfolgt durch das kantonale Tiefbauamt und wird durch den Kanton finanziert.
Die Hauptstrasse, Abschnitt Bahnhofstrasse bis Güterstrasse (heute noch Kantonsstrasse), geht ohne bauliche Instandsetzung an die Gemeinde über.
Die Ausbauten und Instandsetzungen dieser Strassen durch Kanton resp. Gemeinde sind für 7die beiden Gemeinwesen kostenneutral.
Nach dem Ausbau der Güterstrasse werden die beiden Strassen entschädigungslos zwischen der Gemeinde und dem Kanton abgetauscht.




6. Kosten und Finanzierung


Die nachfolgenden Daten haben nur orientierenden Charakter. Die erforderlichen Geldmittel sind im bewilligten Kredit für die Umfahrung Sissach enthalten.




6.1. Investitionskosten


In den abzutauschenden Strassen werden Strassenbauarbeiten im Betrag von insgesamt Fr. 13'580'000 ausgeführt. Diese teilen sich wie folgt auf.


Hinweise:



6.2. Projektfinanzierung / Beiträge Dritter


Die Kosten von Fr. 10'100'000.--, welche durch den Kanton für den Bau der abzutauschenden Strassen zu tragen sind, sind im bewilligten Kredit für die Umfahrung Sissach enthalten. Dort sind für die flankierenden Massnahmen in Sissach insgesamt Fr. 11.3 Mio. eingestellt. Weitere Massnahmen sind in der Hauptstrasse zwischen Bahnhofstrasse und Netzenstrasse geplant.


Die Gemeinde Sissach hat den Betrag von Fr. 3.48 Mio. zu übernehmen. Darin sind allfällige Werkleitungsausbauten, -anpassungen und -erneuerungen nicht enthalten.




6.3. Folgekosten


Die neue Kantonsstrasse (Bahnhofstrasse, Güterstrasse) weist gegenüber der alten Kantonsstrasse (Hauptstrasse) eine Mehrlänge von 90 m' auf. Da aber der neue Strassenzug mehrheitlich nur einseitig ein Trottoir aufweist, reduziert sich die Strassenfläche um ca. 250 m 2 .


Somit führt der Abtausch zu keinen zusätzlichen jährlichen Folgekosten (Abschreibung, Zinskosten, Betrieb etc.).


Ohne Abtausch würde die Hauptstrasse mit dem "Strichcode" beim Kanton verbleiben. Infolge des höheren Ausbaustandards und der komplexeren Nutzung wären die jährlichen Folgekosten höher als bisher; sie können aber nicht im Detail quantifiziert werden.




7. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


Stellungnahme Gemeinderat Sissach:


"…. Der Rat hat die Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen. Insbesondere die unter Punkt 5 aufgeführten Bedingungen für den Abtausch entsprechen den getroffenen Abmachungen.


Durch diese Massnahmen wird der Ortskern von Sissach vom Durchgangsverkehr befreit, was speziell dem Gewerbe und den AnwohnerInnen zugute kommt und mit der Begegnungszone neue Möglichkeiten der Nutzung ermöglicht."




8. Antrag


Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.


Liestal, 15. Januar 2008


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin




Beilagen
- Entwurf eines Landratsbeschlusses
- Strassennetzplan Nr. SNP-401B vom 22. Oktober 2007 [PDF]
- Abtausch Hauptstrasse mit Bahnhof- und Güterstrasse (05.12.2007) [PDF]



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