2008-18
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 24. Januar 2008
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vom:
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22. Januar 2008
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Nr.:
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2008-018
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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1. Christine Gorrengourt: Sonnenkollektoren in Kernzonen
Viele Baselbieter Gemeinden beteiligen sich am vom Kanton BL unterstützten Projekt: 1000 Solardächer für die Nordwestschweiz.
Laut Aussage des Baselbieter Ortsbildpflegers, Herrn Billerbeck ( BaZ 18. Januar 08), ist es ohne Gesetzesänderung möglich, heute schon Solaranlagen welche das Ortsbild nicht stören, auch auf geschützten Bauten in der Kernzone zu bewilligen. Zudem hat am 1. November der Landrat die Motion "Solaranlagen aufs Dach - auch in Kernzonen!" praktisch einstimmig überwiesen.
Die Gemeinde Ettingen hat in ihrem neuen Zonenreglement die Formulierung: "Sonnenkollektoren sind zulässig, wenn das Ortsbild hierdurch nicht beeinträchtigt wird.".
Fragen:
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1.
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Wieso erhält die Gemeinde Ettingen vom Regierungsrat Mitte Dezember einen Entscheid (Regierungsratsprotokoll 12 Dez.07) mit folgendem Wortlaut:
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Der Regierungsrat stellt fest, dass gemäss kantonaler Praxis Sonnenkollektoren und Parabolantennen in Kernzonen nur auf Nebengebäuden zulässig sind. Sie dürfen nur wenig einsehbar sein und das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Es sei präzisiert, dass diese Praxis weiterhin gilt, auch wenn die Bestimmungen in Ziffer 14.2 des Zonenreglements Siedlung andere, weitergehende Interpretationen nicht ausschliesst?
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2.
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Wieso ist der Regierungsrat nicht gewillt die bisherige Praxis zu ändern und den §7DHG grosszügiger auszulegen?
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3.
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Weder bei den Äusserungen des kantonale Ortsbildpflegers noch im §7DHG wird zwischen Haupt- und Nebengebäuden unterschieden, wieso hält der Regierungsrat an der bisherigen Praxis fest?
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4.
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In welchem Zeitraum kann der Landrat damit rechnen, dass sein Wille umgesetzt wird?
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2. Georges Thüring: Umsetzung der Initiative für einen behinderten- und betagtengerechten ÖV
Am 26. November 1998 beschloss der Landrat:
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1.
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Der nichtformulierten Initiative "Für einen behinderten- und betagtengerechten öffentlichen Nah- und Regionalverkehr" wird Folge geleistet.
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2.
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Der Regierungsrat wird beauftragt, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten.
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3.
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Der Regierungsrat wird beauftragt dahinzuwirken, dass gesamtschweizerische technische Lösungen für den Behindertentransport ausgearbeitet werden.
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Fragen:
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1.
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Was geschah in den letzten fast 10 Jahren in dieser Sache?
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2.
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Weshalb hat es der Regierungsrat nicht geschafft, in dieser sehr langen Zeit den Auftrag, eine entsprechende Gesetzesvorlage auszuarbeiten, zu erledigen?
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3.
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Wann gedenkt der Regierungsrat, diesen Auftrag nun endlich zu erfüllen und dem Landrat eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten?
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4.
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Gibt es überhaupt eine Regelung, in welcher Frist Aufträge des Landrates durch die Regierung zu erledigen sind?
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5.
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Wie beurteilt der Regierungsrat die heutige Angebotssituation im Bereich eines behindertengerechten Transportes in unserer Region? Wo sind er allenfalls Handlungsbedarf?
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3. Regula Meschberger; Wachbefehl der Armee
Die Schweizer Armee hat bekannt gegeben, dass künftig Wache mit geladener Waffe die Regel sein soll. Auf Grund des Widerstands, der in der Öffentlichkeit entstanden ist, wurde dann festgehalten, dass Ausnahmeregelungen in Absprache mit den Kommandanten und den Gemeindebehörden möglich seien. Dazu stellen sich Fragen in Bezug auf die Kaserne Liestal:
Fragen:
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1.
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Wie stellt sich der Regierungsrat grundsätzlich zum Wachdienst mit geladener Waffe?
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2.
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Wie wurde der Regierungsrat üben diesen Entscheid der Armee informiert?
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3.
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Wie arbeitet die Regierung in dieser Frage mit der Stadt Liestal zusammen?
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4.
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Die Kaserne Liestal befindet sich in einem Wohn- und Geschäftsgebiet in unmittelbarer Nähe von Schulen: Wird der Regierungsrat dafür sorgen, dass vor der Kaserne kein Wachdienst mit geladener Waffe möglich ist?
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Landeskanzlei Basel-Landschaft
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