2008-26

Wärmepumpen sind anerkannter ein sehr wirksames Mittel um die Energieeffizienz zu fördern. Je nach Heizungsart lässt sich bis zum 5-fachen der investierten Stromenergie als Heizenergie gewinnen.

Mit Brief vom 18. Januar informiert der grösste Stromversorger der Region, die EBM, ihre Kunden, dass rückwirkend ab 1. Januar 2008 der bis anhin geltende vergünstigte Stromtarif (Tarifgruppe 3) für den Betrieb von Wärmepumpen nicht mehr gültig sei und Wärmepumpen zum normalen Stromtarif betrieben werden müssen.


Damit werden all diejenigen bestraft, welche in der Vergangenheit in eine Wärmepumpe investiert und sich in ihren Investitionsrechnungen auf einen vergünstigten Tarif verlassen haben. Dass ein Monopolist wie die EBM mitten im Spiel die Spielregeln ändert, ist unfair und führt jede seriöse Auseinandersetzung mit teuren Investitionen in Energieeffizienz ad absurdum.


Darüber hinaus besteht nun für Wohneigentümer, welche sich mit dem Gedanken an die Investition in eine Wärmepumpe befassen eine deutlich höhere Hürde diese Investition zu tätigen. Angesichts der Herausforderungen des Klimawandels ein denkbar schlechtes Signal, welches auch der von der Regierung formulierten Nachhaltigkeitszielen widerspricht.


Der Regierungsrat schafft die notwendigen Voraussetzungen, welcher die konzessionierten Stromversorger verpflichtet, den Einsatz von Wärmepumpen durch das Angebot eines günstigeren Stromtarifs weiter wie bis anhin zu fördern.



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