2008-33


Am 18. September 2003 reichte Landrat Patrick Schäfli zusammen mit 18 Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern ein Postulat ( 2003/221 ) zum Thema "Mehr Privatwirtschaft -weniger Staat: Überprüfung der Aufgaben des Tiefbauamtes Basel-Landschaft", das vom Landrat am 22. Januar 2004 überwiesen wurde.

Wortlaut >>>



Der Regierungsrat nimmt dazu wie folgt Stellung:

Entwicklung Sollstellen beim Tiefbauamt


Entgegen der Ansicht des Postulanten hat das Tiefbauamt seinen Personalbestand nicht erhöht, sondern laufend reduziert. Waren am 1. Januar 1994, nach dem Wechsel des Laufentals vom Kanton Bern zum Kanton Basel-Landschaft, 208 Sollstellen zu verzeichnen, so hat sich diese Zahl per 31. Dezember 2007 auf 193 Stellen, also um 15 Stellen oder mehr als 7 %, reduziert. Mit dem Wechsel der Zuständigkeit der Nationalstrassen zum Bund und der vom Parlament beschlossenen Gründung der Nationalstrassen Nordwestschweiz AG auf den 1. März 2008 wird sich dieser um weitere 41 Stellen reduzieren.



Zusätzliche Aufgaben


Im Zeitraum seit 1994 sind zahlreiche neue Aufgaben auf das Tiefbauamt zugekommen, so insbesondere:


Diese zusätzlichen Aufgaben hat das Tiefbauamt ohne Aufstockung des Personalbestandes, sondern allein mit internen Stellenverlagerungen - vor allem zugunsten der Hochleistungsstrassen und zulasten der Unterhaltsbereiche der Kantonsstrassen - aufgefangen.



Auslagerungen von Arbeiten an beauftragte Dritte


Das Tiefbauamt erbringt nur jene Leistungen, die zu seinen eigentlichen Kernaufgaben zählen. Diesem Grundsatz entsprechend wird laufend hinterfragt, welche Leistungen selber auszuführen sind oder von Dritten ausgeführt werden. Dies dokumentiert sich in folgenden Tatsachen:


Da der Personalbestand des Tiefbauamtes auf die Kernaufgaben bzw. die entsprechende Grundlast ausgerichtet ist, erfolgt auch die Abdeckung von Spitzen durch den Beizug von Dritten.



Abbau von Stellen im Rahmen von GAP


Im Rahmen von GAP wurden im Strassenunterhalt per Ende 2005 11 Stellen abgebaut. Das Tiefbauamt hat damit seine Eigenleistungen beim Unterhalt der Kantonsstrassen auf den kleineren baulichen Unterhalt eingeschränkt. Planbarer grösserer Unterhalt und Veränderungen an Kantonsstrassen werden seither konsequent nur noch durch Dritte ausgeführt.



Abbau und Übertrag von Stellen im Rahmen NFA


Im Zusammenhang mit NFA ging die Zuständigkeit für die Nationalstrassen auf den 1. Januar 2008 von den Kantonen zum Bund über. Erhaltung und Ausbau leitet neu die ASTRA-Filiale Zofingen, der betriebliche Unterhalt erfolgt gemäss Landratsbeschluss künftig durch die Nationalstrassen Nordwestschweiz AG. Die NSNW wird zudem den betrieblichen Unterhalt auf unseren kantonalen Hochleistungsstrassen H2 und H18 im Rahmen einer Leistungsvereinbarung durchführen.


Diese Änderungen haben folgenden Einfluss auf den Stellenplan des Tiefbauamtes:



Künftiger Personalbestand des Tiefbauamtes Basel-Landschaft


Ein weiterer Stellenabbau ist zurzeit nicht geplant. Das Tiefbauamt hat vor allem auch im Rahmen GAP einen wesentlichen Beitrag an die Sanierung des Staatshaushaltes geleistet.


Allenfalls sind einzelne Bereiche zu verstärken, u.a. um den Verkehrsfluss oder den Hochwasserschutz sicher zu stellen, dies soll jedoch wenn immer möglich im Rahmen von Stellenverlagerungen erfolgen. Zudem werden die Abgrenzungen Eigen-/Drittleistungen periodisch überprüft, was zuletzt im Rahmen der Aktualisierung der Strategie des Tiefbauamtes im Jahre 2007 erfolgte.



Antrag


Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat 2003/221 als erfüllt abzuschreiben.



Liestal, 29. Januar 2008


Im Namen des Regierungsrates
die Präsidentin: Pegoraro
der Landschreiber: Mundschin



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