2008-6 (1)
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Bericht der:
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Bau- und Planungskommission
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vom:
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19. März 2008
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zur Vorlage Nr.:
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Titel des Berichts:
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Ausbau der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie Doppelspurausbau Stollenrain; Kreditvorlage
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Bemerkungen:
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1. Ausgangslage
Der Bahnhof Dornach Arlesheim soll mit dieser Vorlage zu einer modernen Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs weiterentwickelt werden. Das Projekt wurde in zwei Teilprojekte aufgeteilt, die etappenweise realisiert werden können und aus folgenden Bestandteilen bestehen:
Verkehrsdrehscheibe Bahnhofsplatz:
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Im Bereich der Tramschienen sollen die Bahnübergänge über die Strasse aufgehoben werden. Diese Entflechtung wird durch eine Verlegung des Trassee an die SBB-Schienen erreicht.
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Um neues Rollmaterial auf der Tramlinie verkehren lassen zu können, soll zudem die Tramschlaufe vergrössert werden.
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Die Bushaltestellen sind aktuell über den ganzen Bahnhofsplatz verteilt und sollen künftig in einem einfach zugänglichen Busbahnhof nahe den SBB-Gleisen vereint und zentral angeordnet werden.
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Die bestehende Unterführung zum zweiten SBB-Gleis ist derzeit abseits gelegen und soll ebenso zentral angeordnet werden.
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Doppelspurausbau Stollenrain:
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Durch den Doppelspurausbau bis zur Haltestelle Stollenrain wird inskünftig die von der BLT beabsichtigte Taktverdichtung der Tramlinie 10 auf 71/2 Minuten realisiert werden können.
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Es handelt sich um ein partnerschaftliches Projekt zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Solothurn, den Gemeinden Dornach und Arlesheim sowie der SBB und der BLT.
Die totalen Investitionskosten belaufen sich für das gesamte Projekt auf 30.7 Mio. Franken (inkl. MWSt., Preisbasis April 2007). Insgesamt werden Bundesbeiträge von 11.0 Mio. Franken (exkl. MWSt.) gemäss IFG und von 1.60 Mio. Franken (exkl. MWSt.) gemäss EBG (für die Erneuerung des BLT-Gleises) erwartet. Voraussetzung für die Bundesbeteiligung von 11.0 Mio Franken ist ein Baubeginn vor Ende 2008.
Der Bruttobeitrag des Kantons Basel-Landschaft beträgt 20.455 Mio. Franken. Die voraussichtlichen Bruttoaufwendungen der Gemeinde Arlesheim in der Höhe von 1.756 Mio. Franken, welche die Gemeinde selbst übernimmt, sind ebenfalls darin enthalten. An die anfallenden Kosten des Kantons Basel-Landschaft (Kanton, BLT, Gemeinde Arlesheim) kann ein anteilsmässiger Bundesbeitrag aus dem Infrastrukturfonds erwartet werden. Da die entsprechenden Beschlüsse und Zusicherungen noch ausstehen, muss aber der gesamte Bruttobeitrag bewilligt werden.
2. Die Kommissionsberatung
Die Bau- und Planungskommission behandelte die Vorlage in ihren Sitzungen vom 31. Januar 2008 und vom 28. Februar 2008 mit der Unterstützung von Regierungsrat Jörg Krähenbühl sowie Ruedi Hofer, Urs Roth und Axel Mühlemann vom Tiefbauamt.
Eintreten war unbestritten.
Neben einigen technischen und organisatorischen Rückfragen drehten sich die Hauptdiskussionspunkte der Kommission um die Sicherstellung der Bundesmittel, um den Kostenteiler und um die Indexierung.
2.1 Sicherstellung der Bundesmittel
Die Bundesmittel sind vom Baubeginn abhängig. Als Baubeginn gilt der Ausführungsbeginn der Tiefbauarbeiten, welcher offiziell für den 07.11.2008 vorgesehen ist. Der Abbruch der Liegenschaften erfolgt bereits vorgängig ab September 2008.
Im Kernprojekt - der Verkehrsdrehscheibe - sind keine Einsprachen mehr hängig. Einer Genehmigung steht somit nichts mehr im Wege und der Baubeginn ist bis Ende 2008 möglich und realistisch.
Im Teilprojekt zum Doppelspurausbau Stollenrain muss hingegen aufgrund von drei Einsprachen mit einem längeren Plangenehmigungsverfahren gerechnet werden. Ein Baubeginn wird vor 2009 nicht möglich sein.
2.2 Kostenteiler
Der Kostenteiler zwischen den verschiedenen Projektpartnern wurde von verschiedenen Seiten hinterfragt. Das TBA legte in seiner Beantwortung dar, dass der Kostenteiler, auf den sich die Partner nach der Vernehmlassung einigten, transparent und nachvollziehbar ausgearbeitet wurde und bei den verschiedenen Projektbestandteilen hinreichend nach Verursacherprinzip, nach Benutzung und nach Territorialität differenziert.
2.3 Indexierung
Der Bau- und Planungskommission wiederholte auch zu dieser Vorlage ihre Forderung, vorgängig über den zur Anwendung kommenden Index informiert zu werden und diesen im Landratbeschluss zu benennen.
Die Projektleitung erklärte ihrerseits, inskünftig den Index erst festzulegen, wenn ein Projekt nach Genehmigung in die nächste Phase kommt und somit kurz vor der Realisierung steht. Auf diese Weise liesse sich der geeignetste Index bestmöglich definieren. Die eingeschlagene Richtung lasse sich jedoch bereits vorher angeben.
In diesem Projekt wird der Index demnach erst nach Genehmigung eruiert und festgelegt. Die Frage konnte noch nicht endgültig abgeklärt werden und eine Aussage ist daher nur unter einem entsprechenden Vorbehalt möglich. Im Zentrum steht der Baupreisindex des Bundesamtes für Statistik, der sich nach verschiedenen Sparten (z.B. Tiefbau) präzisieren lässt. Denkbar ist aber gemäss der Aussage des Kantonsingenieurs Ruedi Hofer, dass für gewisse Teilprojekte ein anderer Index zur Anwendung kommen wird.
3. Antrag
://: Die Bau- und Planungskommission beantragt dem Landrat einstimmig, der Vorlage 2008/006 zuzustimmen.
Laufen, 19. März 2008
Für die Bau- und Planungskommission
Der Präsident: Rolf Richterich
Landratsbeschluss (Entwurf)
betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredits für den Ausbau der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie des Doppelspurausbaus Stollenrain
Vom
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der Realisierung des Ausbaus der Verkehrsdrehscheibe Arlesheim/Dornach sowie des Stollenrains wird zugestimmt und ein Verpflichtungskredit von brutto CHF 20'455'000.- (inkl. MWSt.; Genauigkeit +/-15%) zu Lasten des Kontos 2317.364.00-013 wird bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis April 2007 werden bewilligt.
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2.
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Von der Beteiligung der SBB AG, des Kantons Solothurn und der Gemeinden Arlesheim und Dornach am Um- und Neubau wird Kenntnis genommen.
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3.
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Vom in Aussicht stehenden Bundesbeitrag aus dem Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr wird Kenntnis genommen.
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4.
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Der Regierungsrat wird ermächtigt, für die Bahnbauten der BLT mit dem Bund, den beteiligten Kantonen und der BLT Baselland Transport AG eine Finanzierungsvereinbarung abzuschliessen.
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5.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Liestal,
Im Namen des Landrates
die Präsidentin:
der Landschreiber:
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