2008-7
Vorlage an den Landrat |
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Titel:
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Wahl eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums für den Rest der Amtsperiode (bis 31. März 2010)
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vom:
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10. Januar 2008
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Nr.:
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2008-007
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Bemerkungen:
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Acrobat (PDF):
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Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Damen und Herren Landrätinnen und Landräte,
Am 29. November 2007 hat der Landrat beschlossen, am Straf- und Jugendgericht ein fünftes (ausserordentliches, bis 31. März 2010 befristetes) Präsidium zu schaffen. Die Stelle ist entsprechend zu besetzen. Wahlbehörde ist der Landrat (§ 67 Absatz 1 Buchstabe e der Kantonsverfassung [KV] und § 31 Absatz 2 Buchstabe d des Gesetzes über die Organisation der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden [GOG]).
Wählbar als Präsidentin oder Präsident des Strafgerichts ist jede stimmberechtigte Person (§ 50 KV), die über Fachkenntnisse im entsprechenden Rechtsgebiet sowie über eine abgeschlossene rechtswissenschaftliche Ausbildung (§ 33 GOG) verfügt.
Die Stelle eines ausserordentlichen Strafgerichtspräsidiums wurde gemäss Personalgesetz § 11 ausgeschrieben. Innerhalb der Bewerbungsfrist (bis 7. Januar 2008) sind sechs Bewerbungen eingegangen (vgl. beiliegende Liste). Einige der BewerberInnen haben ihren Wohnsitz in Basel-Stadt, sie müssten somit ihren Wohnsitz bis zur Wahl bzw. bis zum Amtsantritt in den Kanton Basel-Landschaft verlegen.
Antrag:
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Der Landrat wird ersucht, die Wahl eines a.o. Präsidiums des Straf- und Jugendgerichts für den Rest der Amtsperiode (bis 31. März 2010) vorzunehmen.
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Mit vorzüglicher Hochachtung
Im Namen des Kantonsgerichts
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Der Präsident
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Der Justizverwalter
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Dr. P. Meier
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M. Leber, lic.oec.HSG
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