Parlamentarischer Vorstoss

Es macht Sinn, der Freiwilligenarbeit mehr Beachtung und Anerkennung zu schenken. Ueber die Art und Weise, wie dies in der Praxis geschehen soll, bestehen, wie die Debatten im Landrat schon gezeigt haben, aber sehr unterschiedliche Auffassungen. So ist für viele klar, dass die Lösung nicht über einen steuerlichen Abzug für die geleistete Freiwilligenarbeit führen kann. Denn davon würden die freiwillige Arbeit leistenden Personen, je nach Einkommen, nur sehr unterschiedlich profitieren. Es braucht deshalb einen besseren und gerechteren Weg.

Unser Kanton könnte für die Anerkennung und Förderung von Freiwilligenarbeit ein eigenes, neues Modell entwickeln. Konkret könnte die Lösung so aussehen, dass kulturelle Institutionen und Organisationen, die Subventionen aus dem Lotteriefonds unseres Kantons erhalten, verpflichtet werden, als Gegenleistung denjenigen Personen, die freiwillige Arbeit im Sozial- und Jugendbereich leisten, Vergünstigungen (so z.B. verbilligte Eintritte in Theater und Museen oder sogar spezielle, geschlossene Vorstellungen etc. etc.) anzubieten. Die weitere, allenfalls auch erhöhte, Ausrichtung von Subventionen an diese Organisationen müsste von der Erfüllung dieser Auflage abhängig gemacht werden. Zur Sicherstellung der Finanzierung wären im Gegenzug die Subventionsentrichtungen aus dem baselbieter Lotteriefonds an andere ausserkantonale Organisationen entsprechend zu reduzieren oder zu streichen. Dadurch würden mehr Personen und Organisationen aus unserem Kanton vom Lotteriefonds profitieren. Direkte Steuergelder sind für diesen Zweck nicht einzusetzen.


Alternativ dazu könnte auch die Einführung eines "Tages der Ehrenamtlichen", mit einem besonderen Anlass, wie es ihn übrigens, wie ich aus eigener Erfahrung weiss, im benachbarten Elsass und Südbaden schon gibt, geprüft werden.


Die vergünstigungsberechtigten Bereiche der Freiwilligenarbeit wären zu bestimmen und festzulegen. Vorzugsweise und zur Eingrenzung dieses riesigen Feldes ist nur die Freiwilligenarbeit in den Bereichen Alters-, Kranken-, Behinderten- und Jugendbetreuung zu berücksichtigen. Zur Belegung der Freiwilligenarbeit könnte die jeweilige Gemeinde, welche von dieser Arbeit profitiert und auch die Personen und die Form der geleisteten Arbeit kennen, einen entsprechenden Ausweis, Gutschein oder eine Einladung abgeben.


Dies wären gangbare Wege, um vielen Ehrenamtlichen einen kleinen Dank abzustatten. Bei diesem Modell bestünde für alle Berechtigten die gleiche Chance, um in den Genuss der Vergünstigungen zu gelangen. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist freiwillig und von den Bezügern selbst zu entscheiden.


Ich bitte den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, ob und wie die Anerkennung und Förderung der sozialen Freiwilligenarbeit im Kanton Basel-Landschaft auf diesen vorskizzierten Wegen, und nicht über einen steuerlichen Abzug, eingeführt und attraktiver gestaltet werden kann.





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