Parlamentarischer Vorstoss

Das Bundesamt für Sozialversicherungen BSV führt derzeit gemäss Beschluss der 4. IV-Revision den "Pilotversuch Assistenzbudget" durch. Damit soll Behinderten mit anerkannter Hilflosigkeit eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung - privat und beruflich- erleichtert werden.

Der Bundesrat verlängerte den Pilotversuch am 21. Dezember 2007 bis Ende 2009. Voraussichtlich im Frühjahr 2008 stehen in der Landesregierung Varianten zur gesetzlichen Einführung des Assistenzbudgets zur Diskussion. Dabei wird die Bereitschaft der Kantone zur Mitfinanzierung von Bedeutung sein.


Im Baselland nehmen 3 Personen am Pilotprojekt teil und etwa 6 Personen sind bereits auf einer Warteliste.


Das Assistenzbudget ist als Versicherungsleistung der Invalidenversicherung konzipiert, um Erwerbsbemühungen der Behinderten und ihrer Angehörigen zu honorieren. Das Assistenzbudget ermöglicht Einsparungen bei den Kantonen, Krankenversicherern, Spitexsubventionen, Ergänzungsleistungen und bei der Pflegefinanzierung. Zusätzliche Lasten wird die IV zu tragen haben. Eine Mitfinanzierung des Assistensbudgets durch die erwähnten Institutionen scheint daher angebracht.


Das Einsparungspotential liegt vorsichtig geschätzt bei etwa einem Drittel für das Gesamt der heute tragenden Institutionen.


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