|
Begrüssung, Mitteilungen
Landratspräsident
Erich Straumann
begrüsst zur Fortsetzung Sitzung vom 12. Juni 1997, gratuliert Danilo Assolari, der am 18. Juni 1997 seinen 50sten Geburtstag feiern konnte und gibt diesem folgenden Leitsatz mit auf den weiteren Lebensweg: "Man bewältigt ein Gebirge und man stolpert über einen Stein."
Zur Traktandenliste
Landratspräsident
Erich Straumann:
Heute werden die Traktanden 11 - 15, 18 sowie 27 und 28 der Traktandenliste der Sitzung vom 12. Juni 1997 behandelt. Die Traktanden 16 und 17 wurden abgesetzt, da Peter Holinger an der heutigen Sitzung nicht teilnehmen kann. Sie werden am 26. Juni 1997 traktandiert.
11
96/252
Berichte des Regierungsrates vom 19. November 1996 und der Bau- und Planungskommission vom 2. Juni 1997: Teilrevision des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG-Revision) als Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative (Gemeindeinitiative) "betreffend Kostenumverteilung in der Förderung des öffentlichen Verkehrs". 1. Lesung des Gesetzes
Kommissionspräsident
Rudolf Felber
geht auf den Kommissionsbericht ein und hebt hervor: Diese Teilrevision des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG-Revision) steht zur Diskussion, weil das Einsenbahngesetz des Bundes revidiert wurde, was zur Folge hatte, dass sich die Kantone, die bisher an SBB und Postautos keine finanziellen Leistungen erbringen mussten, ab 1. Juni 1996 an den Kosten beteiligen müssen. Gemeinden mit Anschluss an die SBB-Linien mussten bisher keine Abgeltungen entrichten. Diese Mehrbelastungen müssen neu verteilt werden. Die eingereichte Gemeindeinitiative verlangt, dass der Kanton alle Kosten des öffentlichen Verkehrs übernehmen soll.
Die Bau- und Planungskommission hat sich mit folgenden Themen auseinandergesetzt:
1.der Basisvariante (geltendes Gesetz), welche einen Gemeindeanteil von 45% an die ungedeckten Kosten, an das Umweltschutz-Abonnemente (U-Abos) 45% und an die Investitionen 20% beinhaltet;
2. der vorgeschlagene Umverteilung gemäss der Vorlage "Basel-Landschaft", der sogenannten "Topflösung";
3. der Gemeindeinitiative, die alle Kosten dem Kanton übertragen will;
4. der rechtlichen Zulässigkeit, die Gesetzesrevision der Gemeindeinitiative gegenüberzustellen.
Nach Anhörung der Gemeindevertreter, kam die Bau- und Planungskommission zum Schluss, die Gemeinden nicht aus der Verantwortung entlassen zu können. Dies basierte auf den Bedenken, dass sich die Begehrlichkeit ins Uferlose steigern könnte. Der Vorwurf, dass die Gemeinden in den Gremien nicht ausreichend vertreten seien, entspricht nicht der Meinung der Kommission. Ohne grundlegende Neuordnung des Finanzausgleichs kann die Gemeindeinitiative nicht vollzogen werden.
Nach Auffassung des Rechtsdienstes des Regierungsrates ist es zulässig, die ÖGV-Revision der Gemeindeinitiative als Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die Einheit der Materie ist gewahrt. ÖGV-Revision und Gemeindeinitiative stellen die gleiche Frage, beantworten sie aber anders.
Die Bau- und Planungskommission beschäftigte sich mit der Variante, den Gemeinden die gesamten Abgeltungsleistungen für das U-Abo, dem Kanton hingegen die Investitionsbeiträge und die Abgeltung der ungedeckten Kosten zu überbinden, liess sie aber aus den in der Vorlage (S. 10 und 11) genannten Gründen fallen.
Die Bau- und Planungskommission bittet den Landrat, auf die vorgeschlagene Variante Basel-Landschaft mit der sog. Topflösung einzutreten und diese mit der Änderung des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs der Gemeindeinitiative gegenüberzustellen. Nach Abzug der Bundesbeiträge an die Regionallinien werden demnach alle Abgeltungsbeiträge in einen Topf geworfen und nach Gewichtung der Haltestellenabfahrten auf die Gemeinden verteilt. So werden die Gemeinden, egal ob sie an einer Orts- oder Regionallinie liegen, gleichbehandelt. Die 12 Mio Franken an Investitionen übernimmt der Kanton, 38 Mio Franken Abgeltungen werden hälftig zwischen Kanton und Gemeinden geteilt. Um gewisse Gemeinden nicht zu stark zu belasten, wurde eine Sicherheit eingebaut. Es kann kein höherer Betrag verlangt werden als der doppelte Betrag des Durchschnitts der Gemeindebeiträge (§ 9 ÖGV-Revision).
Der vom Regierungsrat entworfene Landratsbeschluss muss nicht geändert werden. Die Gemeindeinitiative müsste aber eigentlich zuerst für gültig erklärt und dann dem Landratsbeschluss zugestimmt werden.
Max Ribi:
Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass die Gemeinden in der Mitverantwortung belassen werden müssen, da der öffentliche Verkehr mit den einzelnen Gemeiden und der Region stark verzahnt ist. Das Interesse der Gemeiden ist dem Gesamtinteresse gegenüber abzuwägen. § 120 Absatz 3 der Kantonsverfassung hält fest: "Der Kanton fördert zusammen mit den Gemeinden den öffentlichen Verkehr." Bei der Anhörung der Gemeindepräsidenten zeigte sich, dass die Gemeinden im Grossen und Ganzen mit dem öffentlichen Verkehr zufrieden sind, was auch bedeutet, dass die Zusammenarbeit mit dem Kanton nicht so schlecht sein kann. Er hat die Aufgabe, die Interessen zu koordinieren. Die FDP-Fraktion lehnt die Initiative ab und spricht sich für Eintreten auf den Gegenvorschlag aus.
Der Gegenvorschlag, das Modell Baselland, ist grob betrachtet recht kompliziert und entspringt vor allem Computerberechnungen. Von den Grundsätzen betrachtet, ist es aber nicht so schwer verständlich. Es glättet die Kosten, indem ein Maximum festgelegt wird. Es hat auch eine gewisse Logik, die Investitionskosten dem Kanton zu übertragen. Logisch ist auch, das Angebot durch die Haltestellenabfahrten zu gewichten. Auf diese Art können die Kosten besser abgeschätzt werden. Zudem wird mit diesem Modell die Nachfrage berücksichtigt. Die FDP-Fraktion spricht sich einstimmig für diesen Gegenvorschlag aus. Regierungsrat Andreas Koellreuter ist mit der Abschreibung seines früheren Vorstosses einverstanden, da ein grosser Teil seiner Anliegen erfüllt wurden.
Karl Rudin:
Es ist sicher wünschenwert, die Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden klar zu regeln. Verbesserungen sind sicher nötig und in einem ersten Schritt schon gemacht worden. Oft ist eine saubere absolute Trennung nicht möglich, wie dies auch beim öffentlichen Verkehr der Fall ist. Auch wenn die Entscheidungen und die Kosten dem Kanton übertragen würden, kann der öffentliche Verkehr nur in Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden funktionieren. Deshalb müssen beide Bereiche in die Verantwortung genommen werden. Auch wenn die Gemeinden nur "mit
reden
" und nicht "mit
bestimmen
" können, haben sie ein grösseres Interesse an der Mitsprache, wenn sie finanziell eingebunden sind. Effizient geführte Betriebe führen zur Senkung der undgedeckten Kosten. Die Gemeinden können über die Mitsprache beim Angebot, über den generellen Leistungsauftrag und an den Verkehrskonferenzen auf die Kosten Einfluss nehmen. Sie haben also ein umfassendes Mitspracherecht mit Gewicht. Weder durch die Initiative noch durch die ÖVG-Revision wird dieses Mitspracherecht verschlechtert oder verbessert. Dass die Gesamtkoordination und letztlich auch die Entscheidungsbefugnis beim Kanton liegen, erscheint der SP-Fraktion richtig, da an einer Verkehrsstrecke meist mehrere Gemeinden liegen, die nicht immer die gleichen Ziele verfolgen. Die Koordination muss zudem über die Kantonsgrenzen hinaus erfolgen. Der Grundsatz, dass der öffentliche Verkehr Sache von Kanton und Gemeinden ist, führt zum Schluss, die Initiative ablehnen zu müssen. Die Gemeindeinitiative hätte Steuerverschiebungen zur Folge, was sich politisch nicht leicht realisieren lässt. Eine Lösung über den ungebundenen Finanzausgleich ohne Neuverteilung würde zu einer Schlechterstellung von 72 Gemeinden im Kanton führen.
Die SP hält die vorgeschlagene Lösung für praktikabel. Es ist sinnvoll, dass der Kanton die Investitionskosten übernimmt. Die Aufteilung der ungedeckten Kosten (hälftig Kanton und Gemeiden) ist gegenüber dem geltenden Gesetz sicher gerechter, auch wenn die "Topflösung" nie eine vollumfängliche Gerechtigkeit schaffen wird. Die Gemeindeanteile widerspiegeln aber die Angebotsmenge und die Qualität, da die Haltestellenabfahrten gewichtet werden. Diese Gewichtung wurde noch verfeinert, um den kleineren Gemeinden entgegenkommen zu können. Selbstverständlich könnten noch weitere Kriterien zur Aufteilung beigezogen werden, doch würde dies nur zu unwesentlichen Veränderungen bei den Kosten führen.
Die Variante Baselland beinhaltet keinen einfachen Schlüssel, bringt aber für alle Gemeinden eine tragbare Belastung, sind die Kosten doch zudem nach oben begrenzt, so dass keine Härtefälle entstehen sollten.
Auch die gute Absicht, mittels U-Abo Einfluss auf den öffentlichen Verkehr zu nehmen, hat sich als falsch erwiesen, da dies zu einer doppelten Benachteiligung führen würde. Gemeinden mit einer höheren Abgabe von U-Abos haben höhere Kosten, doch ist ihr Angebot bezüglich des öffentlichen Verkehrs auch attraktiver.
Die SP-Fraktion spricht sich einstimmig für Eintreten auf die Teilrevision aus und lehnt die Gemeindeinitiative ab.
Theo Weller:
Die SVP/EVP-Fraktion hat sich eingehend mit dieser Vorlage beschäftigt. Für den Landrat sollte das Wohlergehen des Kantons im Vordergrund stehen. Anlässlich der Beratungen in der Bau- und Planungskommission fehlte oft die Übersicht, und es konnte das Gefühl aufkommen, es werde Gemeindepolitik betrieben. Die SVP/EVP-Fraktion spricht sich mehrheitlich für die U-Abo-Variante aus, da sie die Anliegen der Gemeinden besser berücksichtigt. Für die damit geschaffene variable Grösse wäre die Gemeinde verantwortlich. Es fehlt aber das Verursacherprinzip, da die Haltestellen nicht mehr gewichtet werden. Auch die Begehrlichkeiten werden wieder geweckt. Die SVP/EVP-Fraktion wird daher die einzelnen Anträge unterstützen, bei denen das U-Abo zum Zuge kommt. Sie lehnt die Gemeindeinitiative ab und unterstützt, dass die Motion von Andreas Koellreuter erfüllt ist und abgeschrieben werden kann.
Danilo Assolari:
Die CVP-Fraktion lehnt die Gemeindeinitiative ab, da sie der Meinung ist, dass die Gemeinden in den öffentlichen Verkehr eingebunden bleiben müssen und sich die Gemeinden nicht ihrer Verantwortung entziehen können. Sie stimmt der ÖVG-Revision als Gegenvorschlag grossmehrheitlich zu. Die vier von der ÖVG-Revision angestrebten Ziele, 1. keine Umverteilung der Kosten zwischen Kanton und Gemeinden, 2. Berücksichtigung von Angebot und Nachfrage bei der Verteilung der Kosten, 3. Solidarität bei der Gemeindebelastung und 4. das Basieren der Kostenaufteilung auf messbaren Faktoren, werden erfüllt. Die Stärke des vorgeschlagenen Modells ist, dass es auf zwei Pfeilern stehen. Einerseits wird die Angebotsseite berücksichtigt, indem die Haltestellenabfahrten einbezogen werden, andererseits findet die Nachfrageseite ihren Niederschlag. Als Anhänger des Verursacherprinzips habe ich die U-Abo-Lösung in die Bau- und Planungskommission eingebracht und untersuchen lassen. Sie berücksichtigt aber nur die Nachfrageseite und hätte zu grossen Belastungsverschiebungen unter den Gemeinden geführt. Die Solidarität wäre verloren gegangen. Die CVP-Fraktion stimmt dem Modell Baselland daher zu.
Willi Müller:
Etliche Gemeinden fordern mit dem Instrument der Gemeindeinitiative, dass der öffentliche Verkehr dem Kanton übertragen wird. Damit entsteht aber auch die Gefahr, dass auf kommunaler Ebene wüschbare Begehren beim Kanton mit dem Hinweis auf die allgemeinen Sparbemühungen kein Gehör mehr finden. Eine sinnvolle Förderung des öffentlichen Verkehrs hat viel mehr in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und im finanziellen Ausgleich zwischen den finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden stattzufinden. Nur damit ist auch gewährleistet, dass der öffentliche Verkehr in allen Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft weiterhin attraktiv ist und zugunsten des Umweltschutzes wahrgenommen wird. In diesem Sinne unterstützt die SD-Fraktion den Gegenvorschlage des Kantons. Mit dem Modell Variante Baselland wird auch in bevölkerungs- und finanzschwachen Gemeinden ein bezahlbarer öffentlicher Verkehr garantiert. Die SD-Fraktion befürwortet aber auch eine paritätische Mitbestimmung der Gemeinden bei der Fahrplangestaltung, der Preisgestaltung usw. Nur damit wird garantiert, dass dem Missbehagen der Gemeinden über den unbefriedigenden Zustand gebührend Rechnung getragen wird. Die Gemeinden dürfen nicht mehr nur als Beitragszahler begrüsst werden und bei den Entscheiden aber im Abseits stehen. Wir befürworten daher eine qualitative Aufwertung der Gemeinden im Sinne eines paritätischen Mitbestimmungsrechts. Damit ist auch garantiert, dass die Interessen der Gemeinden und deren Bevölkerung beim öffentlichen Verkehr massgeblich berücksichtigt werden.
Die SD-Fraktion lehnt die Gemeindeinitiative ab und stimmt einstimmig dem Gegenvorschlag zu.
Alfred Zimmermann:
Auch die Fraktion der Grünen stimmt der ÖVG-Revision zu. Die gemeinsame Verantwortung von Kanton und Gemeinden hat sich für den öffentlichen Verkehr bewährt und sollte nicht über Bord geworfen werden. Das vorliegende Gesetz wird auch von Vertretern der Gemeindeinitiative als Fortschritt bezeichnet. Dieser besteht darin, dass die Investitionskosten vollständig dem Kanton übertragen werden und die bisherige Lösung, die als ungerecht empfunden wurde, mit der Topflösung korrigiert werden konnte. Die Gemeindeinitiativen allgemeinen haben zwar etwas bewirkt, bisher aber nicht die beste Lösung unterbreitet. Die Gemeinden hatten auch bisher ein Mitgestaltungsrecht, obwohl sie dieses nicht immer wahrgenommen haben.
Die Topflösung ist genial, da sie Ungerechtigkeiten, die durch die unterschiedlichen Bundessubventionen von Orts- und Regionallinien entstehen, korrigiert. Die einzelnen starken Belastungen können dadurch vermieden werden. Die Bau- und Planungskommission hat die Zahl der Haltestellen von Fernverkehrszügen von 8 auf 10 hinaufgesetzt. Das führt - durch den höheren Komfort - zu einer etwas grösseren Belastung der betroffenen Gemeinden. Hingegen erfuren die Regionalzugshalte eine kleine Gewichtungsreduktion von 8 auf 7.
Die Kosten für den öffentlichen Verkehr sind zwar hoch, doch erhalten wir dafür eine echte Gegenleistung.
Bei der Fahrplangestaltung konnten die Gemeinden schon bisher mitreden. Über die Wünsche muss schliesslich aber vom Kanton entschieden und ein Kompromiss gesucht werden.
Die Voten zeigen, dass der Wille des Landrats besteht, den öffentlichen Verkehr zu erhalten und sogar auszubauen. Wir halten das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs für ein gutes Gesetz und hoffen auf einen Rückzug der Gemeindeinitiative, damit darüber nicht abgestimmt werden muss.
Hansruedi Bieri:
Die Gemeindeinitiative betreffend Kostenumverteilung in der Förderung des öffentlichen Verkehrs basiert nicht auf der Überlegung, sich aus der finanziellen Verantwortung zu stehlen, sondern entspricht der ursprüngliche Idee der Aufgabenteilung, der finanziellen Umverteilung. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes kommt auf jeden Fall auf uns zu. Die Änderung des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wäre dem Landrat auch ohne die Gemeideinitiative unterbreitet worden. Dass der Regierungsrat die Gemeinden in der finanziellen Verantwortung belassen will, ist sein gutes Recht. Mit dem retardierten Vorgehen, wird aber ein Teil der ursprüngliche Absicht eines Aufgabenteilungspakets auseinander gebrochen. Die Idee des grossen politischen "Weitsprungs" wird vom Regierungsrat nun in die Kategorie "Sackhüpfen" geschoben. Die Möglichkeiten der Umverteilung sind nun nicht mehr so gross. Dennoch kann ich mich der ÖVG-Revision weitgehend anschliessen.
Peter Meschberger:
Die Philosophie der Aufgabenteilung war eine Entflechtung und nicht das Abschieben von Kosten und Verantwortlichkeiten. Durch dieses Vorgehen, wird die Enflechtung aber hinausgeschoben.
Der Gemeindepräsidentenverband und der Gemeindeverwalterverband liessen den Fraktionspräsidenten und dem Kommissionspräsidenten ein Schreiben zukommen, das einen Kompromissvorschlag enthält. Dieser sieht vor, dass der Kanton die Kosten für die Abgeltungen voll übernimmt und die Gemeinden die Kosten für die U-Abos tragen. Die beim Modell Baselland geleistete Arbeit ist sehr gut, doch birgt es dennoch gewisse Ungerechtigkeiten in sich. Mit der in dem Schreiben vorgeschlagenen Lösung, würden die Ungerechtigkeiten reduziert. Bei der Beratung des § 5 des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs sollte auf diesen Kompromissvorschlag eingegangen und der Kommission der Auftrag erteilt werden, sich damit zu beschäftigen. Damit könnte ein allfälliger Rückzug der Gemeindeinitiative gefördert werden.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Es freut mich, dass die Vorlage auf viel Goodwill gestossen ist. Eine absolut gerechte Lösung kann es auch im Bereich des öffentlichen Verkehrs nicht geben. Hier wurde ein Kompromiss gefunden, der übergebührende Belastungen einzelner Gemeiden vermeidet. Gemeinden, die dadurch höhere Kosten auferlegt erhalten, wurden bisher entlastet. Sie mussten keine Beiträge an den Regionalverkehr der SBB leisten und nichts an die PTT-Linien beisteuern. Die Revision des Eisenbahngesetzes sieht nun eine stärkere Belastung vor, was zu raschen Handeln zwang, ohne auf das Gesamtpaket zu warten, damit die Gemeinden möglichst rasch entlastet werden können.
Die im Raum stehende U-Abo-Variante sollte ebenfalls abgelehnt werden, da sie sehr ausgiebig in der Kommission beraten wurde. Sie beinhaltet auch keine gerechte Lösung. Das U-Abo kam in Zusammenhang mt dem Tarifverbund Nordwestschweiz zustande, das einen Kompromiss zwischen den Nachbarkantonen, den SBB, der PTT und den anderen Anbietern des öffentlichen Verkehrs beinhaltet, der laufend ausgehandelt werden muss. Dabei kann nicht auf 86 Gemeindemeinungen eingegangen werden.
Ich wehre mich auch dagegen, dass der Kanton künftig nichts mehr zum U-Abo zu sagen haben soll. Wenn die Gemeinden diese Kosten übernehmen wollen, wird der Kanton ausgeschlossen. Er kann auf die Qualität des Tarifverbundes keinen Einfluss mehr nehmen, sollte aber dafür sorgen können, dass auch in Zukunft möglichst viele U-Abos verkauft werden. Ausserdem würden die Gemeinden bestraft, die viele U-Abos verkaufen, Gemeinden mit wenigen U-Abos hingegen belohnt. Wenn die Gemeinden bemerken, dass sie Geld sparen können, wenn sie weniger U-Abos verkaufen, wird das dem öffentlichen Verkehr schaden. Zum Tarifverbund Nordwestschweiz sollte Sorge getragen werden. Die Gemeinden sollten ihn daher auch nicht einfach kündigen und darüber entscheiden können, ob sie viel oder wenig U-Abos verkaufen wollen. Mit der Variante Baselland haben die Gemeinden auch ausreichend Mit
sprache-
und Mit
entscheidungsrechte
, da sie jeweils um ihre Meinung betreffend der Haltestellen angefragt werden und mit einer Reduktion Geld sparen können.
Zwar haben sich bei mir schon Gemeinden beklagt, mit der vorgeschlagenen Lösung ungerecht behandelt zu werden. Doch konnte einer betroffenen Gemeinde aufgezeigt werden, dass sie innerhalb von 250 m zwei Abfahrten aufweist. Wird auf eine der beiden verzichtet, kann sie 6'000 Franken sparen. Der Kanton ist bereit, den Gemeinden Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Solche Änderungen können aber nicht auf den Fahrplanwechsel 1998 hin vorgenommen werden, für den Fahrplanwechsel 1999 ist dies hingegen möglich.
Max Ritter:
Nach der breiten Zustimmung erlaube ich mir, einen Wehmutsstropfen anzuführen. Solidarität hört bei mir auf, wenn von Gemeinden, die nicht finanzkräftig sind, mit dieser Vorlage verlangt wird, den finanzkräftigeren zu helfen. Der Kreis Gelterkinden muss rund 420'000 Franken mehr zahlen, obwohl das Angebot gleich bleibt. Dr. Hans-Christoph Bächthold, Leiter der Abteilung Öffentlicher Verkehr, sicherte der SVP/EVP-Fraktion zu, dass der Problemfall Gelterkinden vom Amt und möglicherweise auch vom Regierungsrat diskutiert werde, um eine transparentere Lösung herbeiführen zu können.
Kurt Schaub:
Selbstverständlich zahlt das Oberbaselbiet im öffentlichen Verkehr nun etwas mehr, wobei der Finanzausgleich diese Gemeinden wieder stützt und bevorzugt.
Zur
Gemeinde Gelterkinden
: Regierungsrätin Elsbeth Schneider hat festgehalten, dass die Wünsche der Gemeinden auf den Fahrplan 1999 hin ernst genommen werden. Die Gemeinde Gelterkinden weist eine Haltestelle aus, die ihr nichts bringt. Dieses Problem muss wirklich angegangen werden.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Alle Baselbieter sind vor dem Kanton gleich. Der Fall Gelterkinden ist uns bekannt. Wir wissen, dass in der Gemeinde ein Angebot besteht, das überprüft werden muss. Die Mehrbelastung des Kreises Gelterkinden ging aus der Revision des Eisenbahngesetzes hervor. An die Regional- und Schnellzugsverbindungen wurde bisher auch nichts gezahlt. Die Gemeinden des unteren Baselbietes mussten solche Beträge aber schon seit langem entrichten. Wir sind aber bereit, mit einzelnen Gemeinden ihr Fahrplanangebot zu kontrollieren, doch müssen sich die Nachbargemeinden in dieser Frage einig sein.
Danilo Assolari:
Der Gesamtblick sollte für den Landrat im Vordergrund stehen. Die Gemeinde Gelterkinden wird um 6% entlastet. Die Gemeinde Binningen hat bei dieser Lösung hingegen eine Mehrbelastung von 9% gegenüber der Basisvariante zu verzeichnen. Der Prokopfbeitrag der Gemeinde Gelterkinden hält sich mit 82 Franken auch im guten Mittel.
Kurt Schaub
kann mit der Topflösung leben. Mit der Revision des Eisenbahngesetzes wurde der Beitrag für Gelterkinden um 100% erhöht. Mit dem vorgeschlagenen Modell würde er sich wieder um 6% reduzieren.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider:
Mit dem geltenden Gesetz zahlt Gelterkinden rund 443'000 Franken, die 6% bilden nur die Differenz zwischen geltendem Gesetz und Revisionsvorschlag.
Eintreten
auf den Gegenvorschlag ist unbestritten.
Detailberatung des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs
Im folgenden werden nur jene Paragraphen angeführt, die zu Anträgen führten.
§ 5a Beiträge an Abonnemente
Peter Meschberger
beantragt, die §§ 5a, 8 - 10 und 11 Absatz 3 des Gesetzes sowie die §§ 15 und 16 des Dekrets an die Kommission zur Überprüfung zurückzuweisen, ob nicht die Lösung gewählt werden sollte, dass die Gemeinden ihre Kosten an das U-Abo voll übernehmen und der Kanton die Kosten für die Abgeltung vollumfänglich zahlt. Mit dieser Variante soll nicht erreicht werden, dass die Gemeinden eine Sparmöglichkeit erhalten, indem sie möglichst auf die Abgabe von U-Abos verzichten. Die Gesetzesbestimmungen müssen selbstverständlich festhalten, dass die U-Abos weiterhin gefördert werden müssen.
Kommissionspräsident
Rudolf Felber:
Die Bau- und Planungskommission hat sich mit diesem Problem mindestens in 3 Sitzungen auseinandergesetzt. Eine Rückweisung an die Kommission hätte keinen Sinn.
://: Der Antrag von Peter Meschberger wird mehrheitlich gegen wenige Stimmen abgelehnt.
Die Änderung des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs wird damit in 1. Lesung entsprechend dem Antrag der Bau- und Planungskommission verabschiedet.
Detailberatung des Dekretes über das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr (Angebotsdekret)
Kein Wortbegehren.
://: Die Änderung des Angebotsdekrets wird gemäss dem Antrag der Bau- und Planungskommission beschlossen.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Am 26. Juni 1997 erfolgt die 2. Lesung des Gesetzes.
|