LR Protokoll 20. Mai 1999 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 20. Mai 1999



Zur Traktandenliste dieser Sitzung

Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung

Landratspräsident Claude Janiak begrüsst die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne sowie die Vertreter der Presse zur Landratssitzung.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Mitteilungen

- Die Ratskonferenz wird heute Abend entscheiden, ob am 10. Juni eine Fortsetzungssitzung stattfinden oder diese zugunsten einer Nachmittagssitzung am 23. Juni ausfallen soll.

- Andres Klein , der am Nachmittag nicht an der Sitzung teilnehmen kann, wird im Büro auf Vorschlag von Urs Wüthrich durch Franz Bloch ersetzt.

- Als Stimmenzähler fungieren Hans Schäublin , Kurt Schaub und Urs Steiner .

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei




Zur Traktandenliste

Claude Janiak schlägt aufgrund der nachmittäglichen Abwesenheit von Regierungspräsidentin Elsbeth Schneider folgende Änderung der Traktandenliste vor: Zuerst soll Traktandum 1 beraten werden, danach die Traktanden 14 bis 19, welche in den Kompetenzbereich der Regierungsrätin fallen. Im Anschluss daran stehen die Traktanden 2 ff. zur Beratung an. Das Geschäft "Öffentliches Beschaffungswesen", Traktandum 6, wird in jedem Falle erst am Nachmittag behandelt, da es am Vormittag im Grossen Rat zur Debatte steht.

Max Ribi beantragt im Namen der Spezialkommission "Öffentliches Beschaffungswesen" und in Absprache mit dem Kommissionspräsidenten Rolf Rück, der zur Zeit den Beratungen des Basler Grossen Rates beiwohnt, das Traktandum "Öffentliches Beschaffungswesen" von der heutigen Traktandenliste abzusetzen.
Das für die Sitzung vom 19. Mai traktandierte Geschäft wurde vom Grossen Rat am Ende der Sitzung auf heute Morgen vertagt. Damit bleibt unklar, ob der Grosse Rat allenfalls Änderungsanträge beschliesst, welche die Position des Landrates beeinflussen könnten.
Auch bei diesem partnerschaftlichen Geschäft gelte es, mögliche Änderungsanträge sorgfältig und nicht einfach kurz über Mittag zu prüfen.
Gegen eine Behandlung des Geschäftes spricht nach Meinung von Max Ribi auch die Tatsache, dass Frau Regierungsrätin Elsbeth Schneider heute Nachmittag der Sitzung nicht beiwohnen kann.

Beatrice Geier weist darauf hin, dass Traktandum 2, "Augusta Raurica", in der Fraktion auch Fragen ausgelöst hat, welche die Bau- und Planungskommission betreffen, und eine Stellungnahme der Baudirektorin erfordern würden.

Dieter Völlmin unterstützt die Ausführungen Max Ribis wärmstens. Es gehe nicht an, jahrelang ein Geschäft anzubahnen, ein gemeinsames Gesetz anzustreben, in vielen Kommissionssitzungen einen gemeinsamen Nenner zu erkämpfen und dann auf dem Zielstrich aus irgendwelchen Zufälligkeiten und schlechter Sitzungsablaufplanung das Ziel zu verfehlen.
Die Notwendigkeit, das Gesetz schon heute zu beschliessen bestehe nicht, zumal noch mehrere Landratssitzungen vor den Sommerferien eingeplant sind.

://: Der Landrat stimmt dem Absetzungsantrag für das Geschäft "Öffentliches Beschaffungswesen" von Max Ribi grossmehrheitlich zu.

Urs Wüthrich stellt im Namen der SP-Fraktion den Antrag, Traktandum 1 "Hochwasserschutz Allschwil" von der Traktandenliste abzusetzen, dies mit der Begründung, den sensiblen Bereich der Gemeindeautonomie so kurz vor der Abstimmung in der Gemeinde Allschwil durch den Landrat nicht zu verletzen.
Weiter sollte die Bevölkerung nicht den Eindruck erhalten, ihre Abstimmung sei völlig unnütz, da sich der Landrat ja nicht um die Meinungen und Haltungen der Gemeinde interessiere.

Maya Graf plädiert namens der Grünen Fraktion ebenfalls für die Absetzung von Traktandum 1. Die UEK habe vor eineinhalb Jahren beschlossen, das Geschäft abzusetzen bis die Abstimmung in Allschwil über die Bühne gegangen ist. Wenn nun der Landrat vorpreschen würde, setzte er nach Ansicht der Grünen Fraktion ein sehr undemokratisches Signal.

Bruno Steiger hätte im Namen der Schweizer Demokraten gerne dieselben, bereits eingebrachten Argumente vorgetragen. Es gehe nicht an, sich über die Gemeinde Allschwil einfach hinwegzusetzen. In der regierungsrätlichen Vorlage sei zudem klar festgehalten, die konkreten Entscheide von Allschwil sollten abgewartet werden.

Hanspeter Frey macht dem Landrat beliebt, das Geschäft heute zu beraten. Seiner Meinung nach geht es weder um die Einschränkung der Gemeindeautonomie noch der Volksrechte, vielmehr sei der Kanton verpflichtet, den Hochwasserschutz zu gewährleisten.

Hans Schäublin spricht sich im Namen der SVP/EVP-Fraktion dafür aus, das Geschäft auf der Traktandenliste stehen zu lassen. Die Gemeindeautonomie werde keinesfalls verletzt, das Geschäft habe den Einwohnerrat passiert und Allschwil selbst sei mit dem Anliegen an den Kanton gelangt, ein Vorprojekt auszuarbeiten.

Gerold Lusser bittet, nachdem die emotionellen Wogen in Allschwil hoch gehen, sensibel an das Geschäft heranzutreten. Er erklärt sich mit dem Vorschlag von Urs Wüthrich, erst die Abstimmung abzuwarten, einverstanden. Ob der Entscheid heute oder erst in vier Wochen falle, spiele angesichts der klaren Sachlage keine Rolle.

Eugen Tanner ist erstaunt, dass nun immer wieder an die Gemeindeautonomie erinnert wird. Beim Geschäft "Hochwasserschutz Allschwil" liege die Verantwortung klar beim Kanton. Es sollte nun nicht ein falsches Signal gesendet werden. Die Abstimmung in Allschwil beziehe sich einzig auf die Frage, wie die 37 Prozent erbracht werden müssen.

Maya Graf bezieht sich auf den Verteilschlüssel von 37,5 Prozent, die Allschwil übernehmen müsste. Sollte Allschwil Nein sagen, so ist nach Ansicht von Maja Graf dieser Verteilschlüssel falsch. Je nach Entscheid in Allschwil müsste dieser Verteilschlüssel also neu ausgehandelt werden.

Peter Tobler hätte sich gewünscht, dass die laufende Diskussion in der Ratskonferenz geführt worden wäre.
Wirklich gehe es jetzt doch nur um die Frage, ob der Kanton seine Aufgabe wahrnehmen wolle oder nicht. Der Kanton sei nicht nur verantwortlich, sondern auch haftbar für das, was geschehe. Auch in anderen Gemeinden hätten erboste Hauseigentümer nach dem vierten überfluteten Keller von der Versicherung hören müssen, jetzt werde nicht mehr bezahlt. Somit geht es laut Peter Tobler nicht um eine Demokratiefrage, sondern schlicht darum, ob der Rat seine Verantwortung wahrnehmen will oder nicht. Bei aller Sympathie mit Allschwil plädiert er für die Behandlung des Geschäftes zum heutigen Zeitpunkt.

Kurt Schaub votiert dafür, Führungsverantwortung zu übernehmen, das Geschäft auf der Traktandenliste zu behalten und zu beraten.

Für Alfred Zimmermann geht es nicht darum, die Verantwortung nicht wahrnehmen zu wollen. Als vom Volk gewählte Vertreterinnen und Vertreter dürfe der Rat drei Wochen vor dem Abstimmungstermin in Allschwil nicht entscheiden, den Damm zu bauen.

Gerold Lusser registriert, dass der Landrat bereits mitten in die Detailberatung vorgestossen ist. Vom hypothetischen Fall ausgehend, dass der Landrat nun den Dammbau beschliesst, Allschwil dagegen an der Urne ablehnt, folgert er, dass die Finanzierung der 37 Prozent nicht durch die Gemeinde Allschwil, sondern durch die Anrainer, die Betroffenen im Flutgebiet erfolgen müsste.
Diese gar nicht so unwahrscheinliche juristische Knacknuss möchte er dem Rat und den Allschwilern ersparen und bittet das Plenum, diese Überlegungen in den Entscheid mit einzubeziehen.

RR Elsbeth Schneider bittet, das Geschäft zu beraten. Die nun angelaufene Diskussion sei bereits in der Kommission ausgiebig geführt worden. Sollte der Rat das Traktandum heute von der Traktandenliste absetzen, so erhielte die Bevölkerung von Allschwil den Eindruck, sie könnte mit der Abstimmung über den Bau des Dammes entscheiden, ein Signal, das sicher falsch wäre.
Der Kanton habe die verschiedensten Varianten evaluiert und mit dem Damm die für die Gemeinde beste Lösung ausgewählt.
Die Regierungsrätin möchte nicht die Abstimmung von Allschwil abwarten und dann womöglich gegen den Willen der Bevölkerung entscheiden.
Die gesetzlichen Grundlagen legten klar fest, dass bei solchen Überbauungen die Gemeinden 20 Prozent zu tragen haben. Die restlichen 17,5 Prozent habe der Kanton mit der Gemeinde ausgehandelt, weil sie Verbauungen unter der geforderten Kapazität erstellt habe.
Von einem Zwang kann gemäss Baudirektorin keine Rede sein, sowohl der Gemeinderat wie der Einwohnerrat stehe voll hinter dem Projekt des Kantons.
Sie bittet, den Entscheid heute zu fällen, um zu verhindern, dass das Geschäft erst im Herbst beraten werden kann.

Bruno Steiger sieht die Sachlage - bei allem Verständnis für die Optik der Regierungsrätin - als Allschwiler Stimmbürger und Steuerzahler nicht genau gleich. Aus der Vorlage zitiert er: Im Einvernehmen mit dem Gemeinderat Allschwil soll die Vorlage zuerst vom Einwohnerrat und dann vom Landrat behandelt werden. Nachdem beide Zustimmungen vorliegen, können die Detailprojekte ab Herbst 1997 ausgearbeitet werden.
Dagegen wurde, wie Bruno Steiger anmerkt, erfolgreich das Referendum ergriffen, weshalb es nun gelte, die Volksabstimmung abzuwarten.

://: Der Landrat entscheidet mit 42 zu 31 Stimmen, Traktandum 1 nicht von der Traktandenliste abzusetzen.

Für das Protokoll:
Urs Troxler, Landeskanzlei

Fortsetzung des Protokolls vom 20. Mai 1999


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