LR Protokoll 23. April 1998 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 23. April 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Begrüssung, Mitteilungen

Landratspräsidentin Heidi Tschopp begrüsst alle Anwesenden herzlich zur heutigen Sitzung.

- Drei Rücktrittschreiben sind eingegangen:

- Von Paul Dalcher:
Hiermit teile ich Ihnen meinen Rücktritt per 31. Mai 1998 aus dem Landrat mit.
Nach fast 20jähriger politischen Tätigkeit, wovon 5 Jahre als Verfassungsrat und 7 Jahre als Mitglied des Landrates, möchte ich mich aus dem aktiven politischen Leben zurückziehen.
Für die stets angenehme Zusammenarbeit innerhalb des Plenums und der Kommissionen danke ich allen Ratskolleginnen und -kollegen herzlich. Ich wünsche allen den nötigen Schwung für die bevorstehende Parlamentsarbeit zum Wohle der Baselbieter Bevölkerung.

- Von Adrian Meury:
Nach genau 4 Jahren, also quasi nach einer Amtsperiode, werde ich auf den 31. Mai 1998 aus dem Landrat austreten. Es ist mir bewusst, dass 4 Jahre im Kantonsparlament kein überwältigendes Pensum aufweist, und trotzdem war für mich diese relativ kurze Amtsdauer sehr interessant und lehrreich.
Zusätzliche neue Aufgaben und Verantwortungsbereiche in meiner beruflichen Tätigkeit haben mich zu diesem Entscheid veranlasst. In den vergangenen Monaten konnte ich wegen Terminkollisionen meine Präsenz im Plenum, wie in den Kommissionen, nicht mehr gewährleisten, was mich in allen Belangen unzufrieden stimmte.
Euch allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich danken für die gute Zusammenarbeit und die konstruktive Kommunikation.
Ich wünsche Euch weiterhin Erfolg sowie Ausdauer in Eurer parlamentarischen Tätigkeit und meinem Nachfolger einen guten Start in seinem neuen Umfeld.

- Von Maurizio Greppi-Erb:
Mit Wahlbeschluss vom 10. Februar 1994 bin ich vom Landrat zum Mitglied der Überweisungsbehörde gewählt und kürzlich für weitere 4 Jahre in diesem Nebenamt bestätigt worden. Aufgrund eines Stellenwechsels auf den 1. Juli 1998 werde ich nun veranlasst, von meinem Nebenamt zurückzutreten. Ich habe deshalb Ihnen mitzuteilen, dass ich per 30. Juni 1998 als Mitglied der Überweisungsbehörde zurücktreten muss.
Indem ich Sie um Kenntnisnahme bitte und mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen bedanke, verbleibe ich mit freundlichen Grüssen M.Greppi.

- Andres Klein, Rita Kohlermann und Matthias Zoller nehmen heute an der konstituierenden Sitzung des Oberrheinrates teil. Besonders hervorzuheben ist, dass unser Mitglied, Rita Kohlermann, in Strassburg das Antrittsvotum für die Schweizer Delegation - also für die 5 Nordwestschweizer Kantone - halten wird.

://: Als Ersatz ins Büro werden gewählt:
- Für Andres Klein wird auf Antrag der SP-Fraktion Elisabeth Nussbaumer gewählt (für den ganzen Tag)
- Für Ernst Thöni wird auf Antrag der FDP-Fraktion Therese Umiker gewählt (Nachmittag und Ratskonferenz).

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin





1 98/44
Berichte des Regierungsrates vom 23. März 1998 und der Petitionskommission vom 23. März 1998: 27 Einbürgerungen

Christoph Rudin: Die Petitionskommission unterbreitet 27 Einbürgerungsgesuche, sie betreffen insgesamt 49 Personen, davon sind 14 Kinder. Bei der Durchsicht der Akten konnte festgestellt werden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einbürgerung überall erfüllt sind, insbesondere auch in allen Fällen das Wohnsitzerfordernis.

Die Petitionskommission bittet darum einstimmig um Aufnahme der GesuchstellerInnen in das Kantonsbürgerrecht.

://: Mit grossem Mehr und einigen Enthaltungen wird den 27 Einbürgerungsgesuchen zugestimmt.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin





2 98/62
Bericht der Petitionskommission vom 23. März 1998: Begnadigungsgesuch

Christoph Rudin: Bei der Behandlung von Begnadigungsgesuchen erhält die Petitionskommission immer wieder einen Einblick in die Tätigkeit der Strafgerichte.

Bei diesem Begnadigungsgesuch handelt es sich um einen familiären Konflikt im Zusammenhang mit einem Kleinkredit. Der Gesuchsteller gab als Begnadigungsgrund an, er habe sich mit seinem Opfer ausgesöhnt - das Opfer war sein Schwiegervater. Die Strafverbüssung habe zudem starke negative Auswirkungen, vor allem den Verlust seines Arbeitsplatzes usw.

Die Petitionskommission konnte aufgrund des Verhaltens des Gesuchstellers die grundsätzliche Begnadigungswürdigkeit nicht verneinen. Bei der Prüfung der spezifischen Begnadigungsgründe aber hat die Kommission in Betracht gezogen, dass es im Wesen des Strafrechts liegt, schwere Taten auch dann sühnen zu lassen, wenn das Opfer kein Interesse daran zeigt. Gewalttätiges Verhalten im Rahmen eines Familienkonflikts muss mit einer Strafe missbilligt werden. Andererseits sollte sich auch der Gesuchsteller selber hüten, je wieder solche oder andere Verfehlungen zu begehen.

://: Der Antrag der Petitionskommission, das Begnadigungsgesuch des C.A. aus B. abzuweisen, wird einstimmig gutgeheissen.


Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin





3 97/258
Berichte des Regierungsrates vom 9. Dezember 1997 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 2. April 1998: Vereinbarung über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus); Genehmigung

Marcel Metzger erläutert den Kommissionsbericht. Die Messe Basel stellt ein wichtiges Aushängeschild unserer Region dar. Vor Jahren noch stand die Mustermesse im Vordergrund, in den letzten Jahren aber sind laufend neue Messen dazugekommen. Durch diese Entwicklung hat die wirtschaftliche Bedeutung der Messe Basel deutlich zugenommen.

Obwohl die Messe Basel in der Schweiz das bedeutendste Messeunternehmen darstellt, steht sie national wie auch international in einem harten Wettbewerb. Die Messe Basel mit Standort in der Stadt hat den Nachteil, dass sie flächenmässig nicht viel wachsen kann. Darum ist es wichtig, dass die Infrastruktur modern und umfassend gestaltet wird.

Im Projekt "Messe Plus" ist vorgesehen, für Verbesserungen der Infrastruktur 313 Mio Franken zu investieren. Diesen grossen Investitionsbedarf kann die Messe Basel nicht allein aufbringen. Sie erwartet darum einen staatlichen Investitionsbeitrag von 70 Mio Franken. Im letzten August hat der Grosse Rat BS in Anbetracht der schwierigen Finanzlage einem Beitrag von 50 Mio Franken zugestimmt.

In unserer Vorlage, der Vereinbarung über einen Investitionsbeitrag an die Messe Basel, wird nun beantragt, dass der Kanton Basel-Landschaft die fehlenden 20 Mio Franken bezahlen soll.

Warum soll der Kanton an die Messe Basel beitragen? Erstens ist die regionale Verankerung der Messe Basel zu erwähnen. Es sind aber auch 400 Baselbieter Firmen, die in der Messe Basel ausstellen. Zudem sind ca. 500 Baselbieter Lieferanten beschäftigt und ca. 100 Personen, die bei der Messe Basel arbeiten, haben ihren Wohnsitz in unserem Kanton. Daneben profitieren auch das Gast- und Baugewerbe usw.

Warum geht der Betrag nicht direkt an die Messe Basel, sondern via Umweg über Basel-Stadt? Der Grund liegt darin, dass der Kanton Baselland nicht nur einen einmaligen Beitrag an die Messe Basel leisten möchte, sondern im Sinne einer Stärkung der regionalen Infrastruktur ein länger ausgerichtetes Engagement eingehen möchte. Dabei spielt der Kanton Basel-Stadt eine Schlüsselrolle. Er ist von seiner finanziellen Beteiligung her der stärkste Genossenschafter. Die Kompetenzen der Messe Basel sind zwischen dem Verwaltungsrat, dem Grossen Rat und dem Regierungsrat von Basel-Stadt aufgeteilt. Der Regierungsrat des Kantons BS hat somit die besten Einflussmöglichkeiten, um dem Kanton BL eine angemessene Mitsprache und finanzielle Beteiligung an der Messe Basel zu ermöglichen. Diese Überlegungen sind auch konkret in der Vereinbarung aufgeführt, §§ 2-5.

Im Zusammenhang mit diesem Geschäft wurde schon im Vorfeld der Kommissionsberatungen viel in den Medien berichtet. Zu reden gab vor allem ein Entscheid des Grossen Rates, wonach die Arbeiten vor Ort nach den Bedingungen des BS GAV eingegangen werden müssen. Die Kommission hat sich über diesen Aspekt lange unterhalten; eine Mehrheit ist der Auffassung, dass dieser Passus nicht dem Bundesgesetz über den Binnenmarkt entspricht. Darum hat die Kommission neu die Ziffer 3 in den Landratsbeschluss aufgenommen.

Soeben hat der Präsident der VGK die Mitteilung erhalten, dass der Grosse Rat BS heute morgen mit grossem Mehr zu Null Stimmen beschlossen hat, dieses Passus so zu ergänzen, dass die BL Unternehmen mit dem Gesamtarbeitsvertrag BS gleichgestellt werden.

Schliesslich beantragt die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission mit 11:0 Stimmen und 1 Enthaltung, dem Landratsbeschluss zuzustimmen und den Investitionsbetrag von 20 Mio Franken an den Kanton Basel-Stadt zugunsten des Ausbaus der Messe Basel zu bewilligen.

Robert Piller: Die FDP-Fraktion hat bereits bei der Wirtschaftsdebatte im Landrat mit ihrem Ja zum gut konzipierten Wirtschaftsbericht der Regierung die beiden vorgeschlagenen Investitionsprojekte zur Förderung der regionalen Wirtschaftsinfrastruktur (Euro-Airport und Messe Basel) nachdrücklich unterstützt. Beide Investitionsbeiträge lösen wertvolle direkte oder indirekte Impulse aus, die unserer Wirtschaftsregion, und somit auch der BL Wirtschaft, zugute kommen. Gerade am Beispiel der Messe Basel, die heute mit unserem Investitionsbeitrag zur Sprache gelangt, ist offensichtlich, welch positive volkswirtschaftliche Impulse resultieren.


Die Messe Basel - der erste Messeplatz der Schweiz - der sich einer grossen Konkurrenz ausgesetzt fühlt, ist als internationales Rendez-vous der Marktwirtschaft, ihren Produkten und Dienstleistungen, sicher auch immateriell für das Image unserer Wirtschaftsregion von grosser Bedeutung.

Aus all diesen grundsätzlichen Überlegungen heraus befürwortet die FDP-Fraktion einstimmig die Vereinbarung über einen Baselbieter Investitionsbeitrag an den Ausbau der Messe Basel, und zwar in derjenigen Form, wie sie die Regierungen beider Basel beschlossen haben.

Die Vereinbarung erachtet die FDP-Fraktion als sehr sinnvoll und besonders klug abgefasst. Warum? Weil unsere BL Anliegen im Sinne von guter partnerschaftlicher Zusammenarbeit aufgrund von klaren Spielregeln mögliche Eventualitäten in die weitere Entwicklung einbeziehen. Drei Aspekte dieser Vereinbarung sind wesentlich:

- Gut geregelt ist die Mitbestimmung unseres Kantons und die Anpassung an die gewandelten Verhältnisse

- Die Anhörungsverpflichtung für bestimmte aufgezeichnete Fälle

- Das Versprechen der Basler Regierung, sich dafür einzusetzen, dass Baselland sich künftig in einem angemessenen Verhältnis am Genossenschaftskapital der Messe Basel beteiligen kann - und dies auch dann, wenn allenfalls eine Umwandlung von der öffentlich-rechtlichen Genossenschaft in eine andere Rechtsform vorgenommen wird.

Zum Stein des partnerschaftlichen Anstosses, die Benachteiligung der Baselbieter Unternehmungen beim Projekt Messe Basel aufgrund des Grossratsbeschlusses: Dieser Stein des Anstosses besteht seit heute morgen erfreulicherweise nicht mehr, indem der Grosse Rat einsichtig genug war, diesen Fauxpas zu korrigieren. Damit ist sichergestellt, was selbstverständlich sein muss, dass nämlich gleichwertige Wettbewerbschancen sowohl für BS wie auch für BL Unternehmungen bestehen.

Die FDP-Fraktion unterstützt einstimmig die Anträge der VGK, auch Ziffer 3, die mittlerweile eine historische Bedeutung erlangt hat.

Philipp Bollinger: Auch die SP-Fraktion stimmt dieser finanziellen Beteiligung an der Messe Basel zu. Alles, was für die Messe Basel gesagt werden kann, wurde bereits angeführt. Im weiteren erachtet es die SP auch als wertvoll, dass die Mitsprache des Kantons Baselland gesichert wird.

Zu den Vorkommissen im Vorfeld und im Zusammenhang mit den Gesamtarbeitsvertragsbedingungen: Ph. Bollinger hat sich auch mit Mitgliedern des Grossen Rates darüber unterhalten. Von daher kann er betonen, dass der damalige Beschluss nicht ganz durchdacht wurde, was auch die heutige Korrektur aufzeigt. Der Beschluss war sicherlich in keiner Art und Weise gegen den Kanton Baselland gerichtet!

Patrizia Bognar: Die EVP-SVP-Fraktion stimmt diesem Geschäft freudig zu. Sie ist überzeugt, dass die Vereinbarung zukunftsorientiert und weitsichtig formuliert ist. Wichtig für die Fraktion war, dass Ziffer 3 in den Landratsbeschluss aufgenommen wurde. P. Bognar hofft, dass Basel die Genossenschaftsbeteiligung nicht nur verspricht, sondern auch erkennt, dass die Zusammenarbeit mit dem Kanton Baselland etwas Tolles sein kann!

Rita Bachmann: Die Beteiligung an der Messe Basel ist für die CVP ebenfalls unbestritten. Ebenso ist auch die CVP davon überzeugt, dass der Erweiterung des Flughafens zugestimmt werden muss.

Mit dieser Vorlage übernehmen wir einmal mehr Verantwortung - partnerschaftliche Verantwortung. Wir geben damit ein weiteres klares Signal der Partnerschaft - klar gegen gehörte und gelesene Vorwürfe, dass der Kanton Baselland zwar gern von den städtischen Infrastrukturen profitiert, entsprechende Konsequenzen aber oft nicht ziehe. Besonders in der letzten Zeit haben wir vermehrt anderslautende Signale gesetzt, als Beispiele seien der Kulturvertrag, Universitätsvertrag, das Kinderspital, der Euro-Airport usw. erwähnt. Wenn der Gesamtarbeitsvertrag der Maler und Schreiner - im Gegensatz zu allen übrigen Gewerben - immer noch regionale Unterschiede aufweist, so müssen diese Branchen ihr Problem selber lösen, es darf keinesfalls in einen solchen Vertrag einbezogen werden.

Aus den erwähnten Gründen unterstützt die CVP einstimmig - explizit auch Ziffer 3 des LRB, so wie sie auch den letzten Absatz von § 7 der kantonalen Vereinbarung begrüsst - das Geschäft 97/258.

Peter Degen: Die Messe Basel löst nach den Ausführungen des Messepräsidenten und ehemaligen Landrates Robert A. Jeker ein Einkommensvolumen von rund 1 Mia Franken jährlich aus. Auch der Kanton Baselland und seine Volkswirtschaft profitieren nachhaltig von diesem Wirtschaftszweig.

In diesem Sinne ist es nachvollziehbar, dass sich aufgrund des grossen Investitionsvolumens auch der Kanton Baselland beteiligen soll. Denn ohne die erfolgreiche Messe Basel würden indirekt auch der Kanton Baselland seine Wirtschaft, ArbeitnehmerInnen und auch das Steuereinkommen negativ beeinflusst. In diesem Sinne befürworten die Schweizer Demokraten das finanzielle Engagement zugunsten der Messe Basel.

Der Beschluss des Grossen Rates, wonach im Bereich der Submissionen nur Baselstädtische Gesamtarbeitsverträge zulässig seien, stellt einmal mehr eine unfreundliche Offerte gegenüber dem Baselbiet dar, die den Partnerschaftsgedanken nicht eben fördert und vertieft! Auch wenn nun Basel-Stadt diesen unsinnigen Beschluss revidiert hat, wird es für uns Baselbieter zunehmend schwieriger, die Partnerschaftspolitik zu sanktionieren. Im Sinne der Sache verzichten die SD heute aber auf eine grundsätzliche Partnerschaftsdiskussion.

In diesem Zusammenhang erinnert P. Degen an den Wirbel um angebliche Schwarzarbeit und Lohndumping der Firma Ice-Tech beim Neubau des Kantonsspitals Liestal. Diese Firma hat bereits signalisiert, dass sie auch einen namhaften Bauauftrag an der Mustermesse Basel erwartet.

Aus diesen Gründen stellen die Schweizer Demokraten den folgenden Antrag:

Der Regierungsrat wird verpflichtet, bei einer allfälligen Arbeitsvergabe der Mustermesse Basel an die Firma Ice-Tech SA, in Absprache mit den Bauherren, durch zusätzliche Kontrollmassnahmen sicherzustellen, dass kein Lohndumping und Schwarzarbeiter durch diese Firma beschäftigt werden.

Rosy Frutiger: Die Grüne Fraktion stimmt dem Investitionsbeitrag ebenfalls zu. Das Geplänkel im Vorfeld hat R. Frutiger eher als peinlich und bemühend erlebt, und zwar nicht nur vom Kanton Basel-Stadt, sondern auch vom Kanton Baselland. Denn das volkswirtschaftliche Interesse der gesamten Region an der Messe Basel ist klar.

Die Grüne Fraktion nimmt wohlwollend zur Kenntnis, dass es sich um einen qualitativen - und nicht quantitativen - Ausbau handelt, und dass sich durch die Infrastrukturanpassungen die Arbeit der Messe Basel effizienter gestalten lässt.

Regierungsrat Eduard Belser ist froh, dass sich nun, nach einem längeren Prozess, alles zum Guten wendet. Auch, dass Ziffer 3 im Landratsbeschluss als obsolet betrachtet werden kann.

Die Messe Basel steht in einem grossen Konkurrenzkampf. Mit Nichtstun kann die Stellung der Messe Basel nicht gehalten werden. In nächster Zeit werden deshalb Anstrengungen und eine Portion Glück notwendig werden, dass sie ihre Stellung behaupten kann. Innerhalb der Schweiz und auch euorpaweit wird über Messestandorte gerungen. Wenn man sieht, wie in Deutschland Messegelände aus dem Boden gestampft werden - die zudem noch voll subventioniert werden - wird deutlich, dass wir uns sehr anstrengen müssen, um die Messe Basel in ihrer Bedeutung halten zu können.

E. Belser bittet, auf den Antrag von P. Degen zu verzichten. Es gibt vermutlich kein Unterfangen, das im Moment so gut kontrolliert ist wie die Arbeitsvergaben der Messe Basel. Der Antrag der SD ist darum wirklich unnötig.

Im weiteren stellt E. Belser richtig, dass das erwähnte Unternehmen im Kanton Baselland keine Schwarzarbeiter beschäftigt hat.

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Eintreten ist unbestritten.

://: Der Antrag von P. Degen (SD) wird mit grosser Mehrheit abgelehnt.

://: Der folgende Landratsbeschluss wird einstimmig gutgeheissen.


Landratsbeschluss
betreffend die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Kosten für den Ausbau der Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus)


Vom 23. April 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Gestützt auf § 64 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung wird die Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Kanton Basel-Landschaft über einen Investitionsbeitrag des Kantons Basel-Landschaft an die Kosten für den Ausbau der Messe Basel (Projekt Messe Basel Plus) genehmigt.
2. Der Kredit von CHF 20'000'000.-- zuzüglich Zins zu 3.5% ab dem 1. Juli 1998 bis zur Auszahlung, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 1999 (Zinshöchstbetrag somit CHF 1'050'000.--) wird bewilligt zu Lasten Konto Nr. 2105 364.10 "Messe Basel" (finanziert aus Dotationskapital KB). Über den Zeitpunkt der Auszahlung entscheidet im Rahmen der Bestimmungen der Vereinbarung über einen Investitionsbeitrag und nach Massgabe der Erfüllung der Voraussetzungen der Regierungsrat.
3. Der Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn für die Arbeiten vor Ort im Kanton Basel-Stadt durch im Kanton Basel-Landschaft domilizierte Unternehmen die im Kanton Basel-Landschaft geltenden gesamtarbeitsvertraglichen Bedingungen als gleichwertig mit den baselstädtischen Gesamtarbeitsverträgen anerkannt werden.
4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin





4 97/257
Berichte des Regierungsrates vom 9. Dezember 1997 und der Erziehungs- und Kulturkommission vom 6. April 1998: Verpflichtungskredit zur Subventionierung des Kunstvereins Baselland und der Kunsthalle Palazzo für die Jahre 1998-2001

Andrea Von Bidder erläutert den Kommissionsbericht. Die Vorlage befasst sich in zweierlei Hinsicht mit eingebetteten Institutionen und greift von daher nichts grundlegend Neues auf. Es wird auch keine grundlegend neue finanzielle Verpflichtung eingegangen. Sowohl für den Kunstverein als auch für die Kunsthalle Palazzo gab es bereits Subventionsverträge, beide gingen Ende 1997 zu Ende.

Die vorliegenden Subventionsgesuche sind im Gesamtkonzept unserer Baselbieter Kulturförderung zu sehen.
Einerseits haben wir letztes Jahr dem Kulturvertrag zugestimmt, der ein Kulturprozent zuhanden von Baselstadt beinhaltet, mit der Zusicherung, dass deshalb unsere eigenen Baselbieter Kulturschaffenden nicht vernachlässigt werden sollen.

Zudem wurden vor drei Jahren im Baselbieter Landrat die "Perspektiven zeitgenössischer Kunst und Kulturförderung im Kanton Baselland von 1995-2000" zur Kenntnis genommen. Damit wurde die vorgeschlagene Richtung bewilligt, und wir haben uns damit einverstanden erklärt.

Im weiteren wagt A. von Bidder auch zu behaupten, dass wir mit der Annahme dieser Subventionsverträge gemäss dem Willen der Baselbieter Bevölkerung handeln, denn im Juni 1994 gelangte ein eidgenössischer Kulturartikel zur Abstimmung, der zwar gesamthaft abgelehnt, im Baselbiet aber angenommen wurde.

Die Erziehungs- und Kulturkommission empfiehlt dem Landrat einstimmig, dem unveränderten Landratsbeschluss, insbesondere den beiden Subventionskrediten, zuzustimmen.

Dieter Schenk: Die FDP-Fraktion stimmt den Vereinbarungen und den vorgeschlagenen Rahmenkrediten für die nächsten Jahre bei einigen Enthaltungen zu. Sie anerkennt die grossen Verdienste, die beide Institutionen in der Förderung zeitgenössischer Kunst erworben haben, und sie möchte dazu beitragen, dass sie dies auch weiterhin tun können.

Die FDP-Fraktion freut sich, dass es dem Kunstverein Baselland gelungen ist, ein ideales Gebäude als Ausstellungsraum zu erwerben. Diese Lösung ist für den Kanton sicher günstiger als der Bau und Unterhalt eines eigenen Kunstzentrums.

Die FDP-Fraktion begrüsst auch die Vereinbarungen, die den Künstlern die volle künstlerische Freiheit lassen, sie aber verpflichten, in Form von Ausstellungen etwas für die Öffentlichkeit zu leisten.

Christoph Rudin: Es ist erfreulich, dass das Baselbiet neben der Kunsthalle Palazzo jetzt neu auch das Kunsthaus in Muttenz zur Verfügung hat. Die beiden Institutionen decken ein klares Bedürfnis in der Region ab, leben und arbeiten doch gegen 700 bildende Künstler und Künstlerinnen hier, auch der Zustrom aus dem Publikum ist gross und spricht für sich.

Mit den beiden Subventionsverträgen werden klare Leistungsaufträge erteilt, sie sind kulturpolitisch sinnvoll, lassen den beiden Veranstaltern aber die notwendige Freiheit.

Der Kunstverein ist ein alteingesessener Veranstalter, er stellt seine Erfahrung seit 1944 unter Beweis. Beim Kauf des Kunsthauses St. Jakob hat der Kunstverein ein grosses Risiko auf sich genommen und dabei sehr schnell gezeigt, dass er imstande ist, es auch in Betrieb zu setzen.

Leider ist es dem Kunstverein bis heute nicht gelungen, den grossen Sponsor zu finden. Die Erwartungen sind relativ hoch.

Die SP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Genehmigung der Vereinbarungen und für die Bewilligung der beantragten Beiträge aus.

Sylvia Liechti: Auch für die SVP-EVP-Fraktion sind die Kultur und die Kulturförderung in unserem Kanton sehr wichtig. Sie ist froh, dass neben der Kunsthalle Palazzo auch ein Daheim für den Kunstverein Baselland gefunden werden konnte, und zwar ein Platz, der punkto Lage und auch allgemeinem Zustand des Gebäudes gut ist.

Die SVP-EVP-Fraktion beantragt mehrheitlich Annahme der Kredite.

Uwe Klein: Wir haben heute über zwei Verpflichtungskredite zu bestimmen. Der eine betrifft die Kulturhalle Palazzo, die jährlich mit 150'000 Franken unterstützt wird, der andere den Kulturverein Baselland, der 150'000 Franken Investitionskredit an den Umbau erhält. Ein Sponsor fehlt immer noch, wir hoffen aber, einen solchen noch zu finden. Jährlich werden wir zudem 370'000 Franken für 4 Jahre bewilligen.

Es steht die Frage im Raum, ob wir uns das leisten können. U. Klein glaubt, wir sind dies unseren Künstlern schuldig, und wir selber können davon ebenfalls profitieren.

Die CVP-Fraktion spricht sich eindeutig für Eintreten und Zustimmung zu den Anträgen aus. Allerdings ist noch zu bemerken, dass die Formulierungen in den Verträgen etwas schwammig sind, und die CVP hätte es gerne gesehen, wenn bessere Formulierungen hätten gefunden werden können.

Ludwig Mohler ist nicht der Auffassung, dass aufgrund der eidg. Volksabstimmung von 1994 betreffend Kulturartikel, der abgelehnt, im Baselbiet aber angenommen wurde, davon ausgegangen werden kann, dass Baselland der Kultur tel quel zustimmt. Der Volksentscheid wird von den Schweizer Demokraten respektiert, so soll auch das eidg. Ergebnis von 1994 von der Kommissionspräsidentin akzeptiert werden!

Im Herbst 1997 haben bekanntlich die StimmbürgerInnen unseres Kantons gegen den Willen der Schweizer Demokraten den Kulturvertrag genehmigt. Damit fliessen jährlich ca. 7,5 Mio Franken für die Kultur nach Basel-Stadt. Im damaligen Abstimmungskampf haben die SD so argumentiert, dass das Geld besser im Kanton Baselland investiert würde. Sie sind damals auch dafür eingetreten, dass die Kunstschaffenden in unserem Kanton ebenfalls ein Anrecht auf Unterstützung haben. Zu diesem Versprechen stehen die SD nach wie vor. Aus diesem Grund werden sie auch der Vorlage zustimmen.

Trotz allem muss L. Mohler darauf hinweisen, dass auch die Sparte Kultur nicht zu einem Fass ohne Boden werden darf. Die gesprochenen Mittel müssen weiterhin massvoll bleiben.
Die SD werden in Zukunft alle neuen Begehrlichkeiten, insbesondere solche aus anderen Kantonen oder Regionen, genau unter die Lupe nehmen.

In diesem Sinne stimmen die Schweizer Demokraten der Vorlage zu.

Roland Meury: Die Grüne Fraktion unterstützt die Vorlage vollumfänglich und einstimmig.

Regierungsrat Peter Schmid: Die Aufnahme dieses Vertrages ist sehr positiv. Wenn man der Debatte interessiert gefolgt ist, möchte P. Schmid folgenden Eindruck wiedergeben: Wir beschliessen heute über die Zustimmung zu einem Vertrag, in dem die Bedingungen geregelt sind. Mehrere Redner haben erklärt, dass in diesem oder jenem Sinn zugestimmt werden kann. Es gibt aber nur einen Sinn: nämlich derjenige, der im Vertrag enthalten ist - er wird auch gelten. Es kann nichts hinein interpretiert werden.

Hingegen ist P. Schmid sehr erfreut, dass vermittelt werden konnte, dass sich aus der Sicht der Regierung "die Geschichte rund um das Kunsthaus Baselland" als Glücksfall darstellt. Es war nicht einfach, ein geeignetes Objekt zu finden, das in Bezug auf die Grösse, auf den baulichen Zustand, auf die Erreichbarkeit, aber auch in Bezug auf Ausstellungen geeignet ist. Es ist deshalb ausserodentlich erfreulich, dass bei allen Kriterien hohe Werte eingesetzt werden können. Durch die Tatsache, dass das Kunsthaus bereits in Betrieb ist, konnten wir uns alle davon überzeugen.

Für die längerfristige Entwicklung der Kulturpolitik weist P. Schmid darauf hin, dass es ein Kulturförderungskonzept gibt. Wir sind also keineswegs daran, wild ausserhalb dieses Konzeptes irgend etwas zu unternehmen! Wir halten uns an dieses Konzept, das auch hier im Landrat besprochen worden und gutgeheissen wurde.

Landratspräsidentin Heidi Tschopp: Eintreten ist unbestritten.


ZUM LANDRATSBESCHLUSS

://: Der folgende Landratsbeschluss wird mit grosser Mehrheit gegen 2 Stimmen gutgeheissen.


Landratsbeschluss
betreffend zweier Verpflichtungskredite zur Subventionierung des Kunstvereins Baselland und der Kunsthalle Palazzo (Liestal) für die Jahre 1998 - 2001

Vom 23. April 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Gestützt auf das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21. Februar 1963 wird die Vereinbarung über Beitragsleistungen an den Kunstverein Baselland zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kunstverein Baselland (Muttenz) für die Jahre 1998 - 2001 genehmigt.
2. Gestützt auf das Gesetz über die Leistung von Beiträgen zur Förderung kultureller Bestrebungen vom 21. Februar 1963 wird die Vereinbarung über Beitragsleistungen an die Kunsthalle Palazzo zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Kunsthalle Palazzo (Liestal) für die Jahre 1998 - 2001 genehmigt.
3. Der Verpflichtungskredit für die Subventionierung des Kunstvereins Baselland von Fr. 1'480'000.- wird bewilligt und dem Konto 2583-365.90-2 belastet.
4. Der einmalige Investitionsbeitrag von Fr. 150'000.- an die Umbau- und Einrichtungskosten des Kunsthauses Baselland in Muttenz wird bewilligt und dem Konto 2583-365.90-2 (Budget 1998) belastet.
5. Der Verpflichtungskredit für die Subventionierung der Kunsthalle Palazzo von Fr. 600'000.- wird bewilligt und dem Konto 2583-365.90-1 belastet.
6. Die Ziffern 3, 4 und 5 unterstehen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

Für das Protokoll:
Marianne Knecht, Protokollsekretärin

Fortsetzung des Protokolls vom 23. April 1998


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