LR Protokoll 5. Februar 1998 (Teil 1)

Protokoll der Landratssitzung vom 5. Februar 1998



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





Zur Traktandenliste

Erich Straumann beantragt, Traktandum 15 (Vorlage 97/264) abzusetzen, da der Interpellant, Theo Weller, an der heutigen Landratssitzung nicht teilnehmen kann.

://: Traktandum 15 (Vorlage 97/264) wird von der Traktandenliste gestrichen.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




1 98/1
Bericht des Obergerichts vom 5. Januar 1998: Wahl einer Straf- und Jugendgerichtspräsidentin für die Amtsperiode vom 1. April 1998 bis 31. März 2002

Urs Wüthrich schlägt im Namen der SP-Fraktion Jacqueline Kiss als neue Präsidentin der zweiten Kammer des Strafgerichtes vor. Die SP-Fraktion freut sich, mit Jacqueline Kiss eine bestens qualifizierte Kandidaten zur Wahl empfehlen zu können, konnte Jacqueline Kiss als a. o. Obergerichtspräsidentin doch schon grosse Erfahrung sammeln. Er dankt für die Unterstützung der Nomination.

Peter Brunner: Mit der Wahl des Strafgerichtspräsidiums haben wir heute die Möglichkeit, zwischen zwei sehr gut qualifizierten Kandidatinnen wählen zu können. Die Wahlmöglichkeit hat aber einen schalen Nachgeschmack, da nicht allein die Qualifikation, sondern vielmehr die Parteizugehörigkeit bzw. der Parteianspruch, im Vordergrund steht. Zwar legitim, werden mit dieser Wahl, mit dieser "Päckli-Politik", vor allem aber die finanziellen Interessen, konkret die Mandatsabgaben, als wahlentscheidend auf Kosten verschiedener Mitbetroffener wahrgenommen. Dies ist sicher auch die Konsequenz daraus, dass der Kanton Basel-Landschaft bisher noch keine staatliche Parteienfinanzierung kennt und mit dieser Wahlpolitik indirekt Parteienfinanzierung betrieben wird. Verlierer dieser "Päckli-Politik" sind aber nicht nur die qualifizierten Kandidatinnen und Kandidaten, auch das politische System erfährt mit dieser Absprachepolitik nicht gerade Glanzzeiten und breite Zustimmung in der Bevölkerung. Die SD-Fraktion wird sich aus Protest gegen diese Interessenpolitik bei der Wahl der Stimme enthalten.
Ausserdem wurde von der SD-Fraktion eine Motion eingebracht, die verbieten soll, dass die durch den Landrat gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Justiz ihre Unabhängigkeit mit dem Entrichten von Mandatsabgaben in Frage stellen. Es ist zu hoffen, dass bei künftigen Wahlen nicht primär das Parteibuch und der Parteianspruch im Vordergrund stehen, vielmehr sollten die Qualifikation und die menschliche Stärke der Kandidatinnen und Kandidaten den Ausschlag geben.

Adrian Ballmer: Richterwahlen bilden eine wichtige Aufgabe des Landrates, die von der FDP-Fraktion sehr ernst genommen wird.
Sie hat ausreichend Zeit dafür verwendet, die Kandidatinnen und Kandidaten kennen zu lernen. Es ist üblich, wichtige Geschäfte in Kommissionen vor zu beraten. Für die Richterwahlen verfügt der Landrat aber über keine entsprechende Kommission. Ein in diese Richtung gehender Vorstoss des früheren Landrates Ernst Kober, wurde damals abgelehnt. Heute wird praktisch eine Ad-hoc-Kommission zwischen den Verantwortlichen der Fraktionen gebildet, in der solche Geschäfte intensiv vorbesprochen werden. Dies wird in den Medien und z. B. von Peter Brunner negativ als "Päckli-Politik" dargestellt. Es stellt sich die Frage, ob Alternativen dazu bestehen, die gesellschaftlich relevanten Kräfte , die aus den Proporzwahlen hervorgehen, auch in die Justiz angemessen einzubeziehen. Bei den gesellschaftlich relevanten Kräften muss es sich nicht unbedingt um Parteien handeln, doch werden Kandidatinnen und Kandidaten primär von diesen zur Wahl vorgeschlagen. Hie und da werden von den Fraktionen aber auch Parteilose in solche Ämter portiert. Wesentlich ist sicher die Qualifikation des vorgeschlagenen Individuums, andererseits aber auch die Zusammensetzung des ganzen Gremiums. Dies sollte klar im Vordergrund stehen. Ausgesprochene Parteipolitik soll m. E. nicht betrieben werden. Der Gedanke an allfällige bevorstehende Abgaben hat bei der Auswahl der zu unterstützenden Kandidatin oder des Kandidaten bei der FDP-Fraktion bestimmt keine Rolle gespielt.
Eine Powerplay-Politik, bei der die im Landrat am stärksten vertretenen Fraktionen jeweils einzig ihre Kandidatinnen und Kandidaten an die Gerichte wählt, wäre sicher negativer, da die Justiz das Spektrum der nicht extremen Überzeugungen abdecken sollte. Die richterliche Unabhängigkeit muss sich auch auf den Stil solcher Wahlen auswirken, daher ist auf öffentliche Abrechnungen - die sicher von einigen gerne verfolgt worden wären - zu verzichten.
Die Qualität der Baselbieter Justiz darf sich sicher sehen lassen, was nicht gegen die Seriosität der Vorbereitung dieser Wahlen spricht.

Esther Maag: Der Fraktion der Grünen geht es nicht um eine Kritik an den zur Wahl stehenden Personen, sondern um eine Kritik an der Art und Weise der Auswahl. Sie hat den Eindruck erhalten, dass es sich hier um ein abgekartetes Spiel handelt. Offensichtlich steht die Qualifikation der Kandidatinnen hier nicht im Vordergrund, sondern das Parteibuch. Die von Adrian Ballmer angesprochene Seriosität muss als Selbstverständlichkeit betrachtet werden. Da die Fraktion der Grünen schon in der Zeitung lesen konnte, wie abgestimmt werden muss, dass die Gerichtspräsidien richtig verteilt werden, sind ihre Stimmen für diese Wahl nicht nötig.

Rudolf Keller: Der Landrat hat heute das Strafgerichtspräsidium zu besetzen. Dazu stehen zwei durchaus valable Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung. Es geht hier aber um mehr. Die Tatsache, dass wir heute nur über das Gerichtspräsidium und nicht über alle übrigen Richterwahlen befinden, zeigt auf, wie weit wir es in unserem Parteienstaat bereits gebracht haben. Nur weil es sein könnte, dass statt einer SP-Kandidatin eine FDP-Kandidatin Strafgerichtspräsidentin werden könnte, wurde die Wahl des Präsidiums um eine Landratssitzung vorgezogen.
Falls der Landrat heute die FDP-Kandidatin wählen würde, würde das von den Regierungsparteien geschnürte "Päckli" wieder entschnürt. Dies wirft ein sehr schlechtes Licht auf die skandalöse Verfilzung unseres Staates, insbesondere von unseren Gerichten, wird diese mit der heutigen Wahl für die Bürgerinnen und Bürger doch ganz offensichtlich. Wer nicht Mitglied einer grösseren Partei ist, hat in unserem Land kaum eine Chance, einen Richterposten zu erlangen. Die wenigen Ausnahmen bestätigen die Regel. Somit ist die Justiz nicht mehr unabhängig, sondern parteiisch und parteipolitisch gefärbt zusammengesetzt. Gute und qualifizierte andere Bewerberinnen und Bewerber haben meist keine Chance zu einem Richterposten zu kommen, da das Kriterium der fachlich besten Bewerbung nicht mehr als wichtigstes gilt. Die SD-Fraktion macht diese Art von Politik nicht mit und protestiert dagegen. Dass schliesslich jedes Gerichtsmitglied seiner Partei Mandatsabgaben abliefern muss, macht die Abhängigkeit von den Parteien noch viel umfassender. Die Unabhängigkeit der Gerichte fällt also klar in den Bereich der Märchen. So einseitig parteipolitisch sind aber nicht nur die Gerichte, sondern auch viele andere ausserparlamentarische Kommissionen in unserem Kanton zusammengesetzt. Die Regierenden wachen mit Argusaugen darauf, möglichst viele Posten auf Kosten der grossmehrheitlich parteilosen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler an eigene Leute vergeben zu können. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Die SD-Fraktion wird sich daher der Stimme enthalten.

Urs Wüthrich: Obwohl von Votantinnen und Votanten bemängelt wurde, dass das Parteibuch und nicht die Qualifikation der Kandidatinnen zähle, wurde von niemandem die Qualifikation der Kandidatinnen in Frage gestellt.
Für mich handelt es sich bei der Bezeichnung "Parteienstaat" nicht um ein Schimpfwort, da ich es für sinnvoll halte, im Rahmen der politischen Parteien transparent Bewerberinnen und Bewerber für diese Aufgaben zu nominieren.
Der Vorwurf der einseitigen Zusammensetzung ist auch nicht richtig, da sich bei den Gerichten die Vielfalt der politischen Strömungen im Parlament und vor allem der Parteien spiegelt, die Regierungsverantwortung tragen.
Ausserdem besteht kein Gesetz, das es einer Partei verbietet, grösser zu werden und somit in die Lage zu kommen, Kandidatinnen und Kandidaten für richterliche Funktionen vorschlagen zu können.
M. E. ist der Landrat als Plenum zu gross, um Bewerbungsgespräche zu führen. Ausserdem sollte dies ebenfalls durch qualifizierte Mitglieder erfolgen.

Dieter Völlmin: Die entstandene Diskussion findet im falschen Moment und am falschen Objekt statt. Wenn man etwas nicht will, verwendet man für das Abgelehnte einen Begriff mit negativem Beigeschmack. Dazu eignet sich z. B. das Wort "Päckli", welches sofort Anrüchiges erwarten lässt. Unterstützt man dieses Vorgehen aber, wird von "Koalition", "vernünftigem Kompromiss" usw. geredet. Dies wurde beispielsweise für das neue Personalgesetz verwendet, indem darum gebeten wurde, keine grossen Änderungen mehr vorzunehmen, sei der Entwurf doch mit den betroffenen Kräften abgesprochen worden.

Auch die Medien enthielten sich hier kritischer Stimmen, obwohl in diesem Zusammenhang keine Diskussion stattgefunden hat. Man muss sich also vor Augen halten, dass es gute und schlechte Abmachungen gibt. Die SVP/EVP-Fraktion ist der Meinung, dass es sich hier um eine gute Abmachung handelt, da die Baselbieter Justiz nach den gesamten Gerichtswahlen ausgewogener dasteht. Immerhin wurde gegen die Qualifikation der Kandidatinnen nichts eingewendet. Es wird hier aber eine Grundsatzdiskussion geführt, die im Rahmen der Reorganisation des Gerichtswesens viel eher angemessen wäre. M. E. ist es billig, sich der Stimme zu enthalten und zu schimpfen, ohne Alternativen zu bieten.

Röbi Ziegler: Obwohl ich Dieter Völlmin hinsichtlich des Zeitpunkts der Diskussion zustimmen kann, möchte ich - da diese nun aufgegriffen wurde - dennoch etwas dazu ergänzen. Es gibt auch gute Gründe, dass Richterinnen und Richter eine Parteizugehörigkeit aufweisen und sich zu dieser bekennen. Klar ist, dass die berufliche Qualifikation in ihrer Tätigkeit im Vordergrund stehen muss. Die Parteizugehörigkeit ist aber nicht völlig irrelevant. Richterinnen und Richter nehmen eine wichtige Funktion der Öffentlichkeit war und sollten deshalb keine grauen Mäuse sein, die ihre Einstellung nicht zu erkennen geben. Die Parteizugehörigkeit bildet daher kein negatives Argument.

Landratspräsidentin Heidi Tschopp fragt den Rat an, ob er mit einer stillen Wahl der einzig nominierten Kandidatin einverstanden ist.

://: Im Landrat regt sich kein Widerstand gegen eine stille Wahl.

://: Jacqueline Kiss-Gschwind wird in stiller Wahl als Straf- und Jugendgerichtspräsidentin gewählt.


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




2 98/10
Bericht der Petitionskommission vom 16. Januar 1998: Widerruf einer bedingten Begnadigung

Kommissionspräsident Christoph Rudin geht auf den Bericht der Petitionskommission ein und gibt bekannt, dass diese mit 6 zu 0 Stimmen beantragt, die Begnadigung aufzuheben, da der Betroffene die ihm vom Landrat gebotene Chance nicht wahrgenommen hat, indem er während der Probezeit rückfällig wurde.
Das rechtliche Gehör wurde ihm gewährt, doch konnte er keine neuen Tatsachen vorbringen.

://: Der Landrat schliesst sich dem Antrag der Petitionskommission einstimmig an und beschliesst:
Die mit Beschluss vom 10.11.1994 ausgesprochene Begnadigung des D. M., geb. 15. Juni 1962, wird zufolge Rückfalls innerhalb der Bewährungsfrist von 2 Jahren widerrufen und die vom Strafgericht des Kantons Basel-Landschaft mit Urteil vom 10.7.1989 ausgesprochene Gefängnisstrafe von 15 Monaten als vollstreckbar erklärt.


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




3 98/11
Bericht der Petitionskommission vom 19. Januar 1998: Begnadigungsgesuch

Kommissionspräsident Christoph Rudin erläutert den Bericht der Petitionskommission und hebt hervor: Die Petitionskommission hat die umfangreichen Akten studiert, die auch den übrigen Landratsmitgliedern zur Einsicht zur Verfügung stehen. Leider hat davon niemand Gebrauch gemacht. Da das Urteil Sache der Gerichte ist, gehe ich darauf nicht ein. Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion befürwortet diese Begnadigung. Sie hat die nötigen Abklärungen zh. der Petitionskommission vorgenommen und den Petenten angehört. Die Petitionskommission ist der Ansicht, dass der Petent persönlich begnadigungswürdig ist und seit seiner Verurteilung eine gute Entwicklung durchgemacht hat. Eine grosse Mehrheit hält die Situation des Gesuchstellers für einen persönlichen Härtefall. Da er sich inzwischen eine eigene Existenz aufgebaut hat, wäre es krass unvernünftig, die Strafe zu vollziehen. Der Begnadigungsgrund ist, dass der Vollzug seinen Sinn verloren hat. Eine Minderheit hat vorgebracht, dass der Sinn der Strafe eine gewisse Abschreckung sei, die durch derartige Begnadigungen verloren ginge. Beachten Sie bitte, dass die Begnadigung an Bedingungen geknüpft ist und eine Auflage damit verbunden ist (Therapie). Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen.

Paul Schär: Die FDP-Fraktion kann der vorgeschlagenen Begnadigung nicht zustimmen. Sie hat sich diesen Entscheid nicht einfach gemacht. Wer nicht Mitglied der Petitionskommission ist, kann nicht alle Hintergründe kennen. Die zwei wesentlichen Argumente gegen die Begnadigung waren für die FDP-Fraktion, dass es sich hier einerseits um einen Dealer handelt, der ca. 1,6 kg harte Drogen umsetzte. Andererseits liegt ein Schreiben des Obergerichtspräsidenten vor, das u. a. festhält, dass es nicht so sei, dass ein milderes Urteil gefällt worden wäre, von einem Härtefall also nicht gesprochen werden könne.
Das Schreiben der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion wurde vom Kommissionspräsidenten schon erwähnt.
Die FDP-Fraktion ist nicht der Meinung, dass der im Kommissionsbericht verankerte Satz richtig ist: "Eine Minderheit der Petitionskommission befand, eine Begnadigung setze falsche Signale." Sie hält eine Begnadigung in diesem speziellen Fall für nicht verantwortbar.
Ausserdem geht die FDP-Fraktion davon aus, dass der Gesuchsteller nicht nur - wie im Beschlusspunkt 3 der Kommission verankert - angewiesen wird die begonnene Psychotherapie fortzusetzen, sondern dass er diese fortsetzen muss.
Dennoch kann die FDP-Fraktion die Begnadigung nicht unterstützen.

Ursula Jäggi: Die Petitionskommission hat grundsätzlich die Aufgabe, bei der Beurteilung einer Begnadigung zu prüfen, ob die betroffene Person begnadigungswürdig ist, sie richtet nicht über die Straftat, da diese schon vom Gericht beurteilt wurde. Ihre Aufgabe unterscheidet sich also von der von Paul Schär vorgebrachten. Die Petitionskommission kam daher zur Auffassung, dass die Situation des Petenten (Aufbau einer kleinen Firma, Gründung einer Familie, wurde erneut Vater) als gefestigt gilt. Eine Rückfallgefahr erachtet die Petitionskommission nicht als gegeben. Deshalb ist der Petent als begnadigungswürdig anzusehen. Die SP-Fraktion verzichtet aber darauf, als Fraktion einen Antrag zu stellen und will es jedem einzelnen Mitglied überlassen, nach seinem Gewissen zu stimmen.

Andrea Von Bidder: Die SVP/EVP-Fraktion will das Urteil von vor knapp einem Jahr nicht in Frage stellen. Es wurde damals als gerecht empfunden. Seither ist es dem Antragsteller offenbar gelungen, sein Leben zu stabilisieren. Beim unter Traktandum 1 behandelten Widerruf der Begnadigung gab der Betroffene zu Protokoll, dass er im Gefängnis wieder mit Drogen in Kontakt kam. In diesem Fall will die SVP/EVP-Fraktion die ununterbrochene Weiterführung der Psychotherapie ermöglichen und dem Begnadigungssteller diese Chance einräumen.

Rita Bachmann: Die CVP-Fraktion hat die Vorlage mit grosser Sorgfalt beraten. Ihr ist der Grundsatz sehr wichtig, der im Landrat in Zusammenhang mit dem Drogenbericht gefällt wurde, dass der Handel mit Drogen hart bestraft werden soll. Dies schlug sich auch in dem vom Gericht ausgesprochenen Strafmass nieder. Wenn sich die CVP-Fraktion aber trotzdem mit grossem Mehr für die Begnadigung ausgesprochen hat, so liegt das an folgenden Gründen. Der Gesuchsteller hat seine persönliche Situation inzwischen stark zu seinem Vorteil verändert. Er hat an sich selbst massiv gearbeitet. Die Kommission hat den Eindruck erhalten, dass er es mit dieser Änderung ernst meint. Der Sinn des Strafvollzugs ist m. E. mindestens zum Teil vollzogen. Damit sollte dem Petenten die Chance geboten werden, das Angefangene weiterführen zu können. Die CVP-Fraktion unterstützt die Begnadigung vor allem auch deswegen, da dem Petenten die längstmögliche Bewährungsfrist auferlegt wird und die Therapie fortgesetzt werden muss, so lange der Therapeut dies als richtig erachtet. Auch dieser Mann hat seine Chance verdient.

Bruno Steiger: Im Namen der SD-Fraktion weise ich darauf hin, dass es sich beim wiederholten Handel mit Heroin nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, sondern um einen schwerwiegenden Straftatbestand. Sie verurteilt es, wie die Mehrheit der Petitionskommission versucht, die Straftat herab zuspielen. Eine schlechte Jugend ist keine Rechtfertigung für solche Taten und eine Begnadigung. Therapeuten und Psychiater wollen den Täter einmal mehr zum Opfer machen. Die SD-Fraktion hält das Urteil für sehr mild und erachtet eine Begnadigung für fehl am Platz, sollte der Täter doch auch eine Lehre daraus ziehen. Sie kann sich demnach der Meinung der FDP-Fraktion anschliessen.

Rosy Frutiger: Die Fraktion der Grünen hält den Petenten für absolut begnadigungswürdig. Sie will vor allem ihm, seiner Frau, seinen Kindern und der von ihm betreuten AIDS-Kranken eine Chance geben.

Röbi Ziegler: Vor uns liegt ein kleiner Ausschnitt aus einer Biographie eines Menschen. Wir beschliessen nun darüber, wie diese Biographie fortgesetzt wird. Wir können absehen, welche Wirkung ein Strafvollzug auf diese Biographie haben wird. Mich beeindruckt die Tatsache, dass es dieser Mann wagt, sich in dieser nicht einfachen Zeit beruflich selbständig zu machen. Das braucht Mut und ist Ausdruck davon, dass er sein Leben in die Hände genommen hat. Muss die Strafe nun vollzogen werden, zerfällt das Geschäft, die Existenz ist zerstört. Dies muss in den Entscheid über diese Biographie einbezogen werden. Als scherzhafte Randbemerkung sei mir das Erstaunen erlaubt, dass der Widerstand von der FDP-Fraktion kommt, betrachtet sie das Bewähren in der freien Marktwirtschaft doch als Heilmittel vieler Leiden.

Kommissionspräsident Christoph Rudin: Letztlich handelt es sich bei diesem Entscheid um eine Gewissensfrage und nicht um ein grosses Politikum. Die Begnadigung ist an Bedingungen geknüpft, welche einerseits darin bestehen, dass innert dreier Jahre kein Rückfall vorkommen darf (Frist der absoluten Vollstreckungsverjährung) und anderseits die Auflage der Therapie erfüllt werden muss. Wird dies nicht eingehalten, erfolgt ein Widerruf der Begnadigung.

Regierungsrat Andreas Koellreuter äussert sich ausnahmsweise zu einer solchen Begnadigung: Die Straftat des Petenten kann nicht leicht genommen werden, haben wir doch immer häufiger gegen solche Delikte zu kämpfen. Hier geht es aber darum, zwischen Sühne und Chance zu wählen. Der für diesen Fall zuständige Mitarbeiter der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion kam zum Schluss, dass es dem Petenten gelungen sei, sich eine neue Existenz aufzubauen und einen Weg aus dem früheren Leben zu gehen, was er auf die funktionierende Familie und den Aufbau der Firma zurückführt. M. E. sind die Prognosen für den Petenten nicht gut, wenn der Weg der Sühne gewählt wird. Sicher ist die Entwicklung auch bei einer Begnadigung nicht genau absehbar, doch können die an diese Chance geknüpften Auflagen, die "nicht ganz ohne" sind, zu einem guten Gelingen beitragen.


Max Ribi: Die Bemerkung von Röbi Ziegler hat mir nicht gefallen, hat sie doch gar nicht zu diesem ernsten Thema gepasst. M. E. sollte nicht die Person, sondern die Gesamtansicht in den Vordergrund gestellt werden. Der Drogenhandel führt zu grossen Tragödien und Problemen in der Schweiz. Die Gerichtsurteile und die Entscheide des Landrates über die Begnadigungen haben eine gewisse Aussenwirkung. Um die potentiellen Straftäterinnen und Straftäter abzuschrecken, sollten wir von Begnadigungen von Dealern und Verkehrsdelikten aufgrund Alkoholgenusses absehen.

Heidi Portmann erwidert Max Ribi, dass jeder Fall für sich betrachtet werden muss. Sie hält diesen Fall für speziell, da der Petent durch die Abhängigkeit seiner Freundin zur Drogenbeschaffung kam. Weil dem jungen Mann kein anderer Weg offen war, versuchte er, seiner Freundin durch das Dealen zu helfen. Die Begnadigung bildet ihrer Meinung nach die grössere Chance für den Petenten von solchen Taten weg zu kommen, als wenn das Gesuch abgelehnt wird. Oft wird das Dealer-Netz erst im Gefängnis gut aufgebaut. Der Weg der Begnadigung ist ihrer Meinung nach für den Staat auch der günstigere.

://: Die Begnadigung mit den entsprechenden Bedingungen und Auflagen wird gemäss Antrag der Petitionskommission mit 40 zu 30 Stimmen gutgeheissen.


Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




4 97/147
Berichte des Regierungsrates vom 8. Juli 1997 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 5. Januar 1998: Investitionsbeitrag an den Sonnenhof Arlesheim für den Umbau des Hauses "Verzar" in ein Wohnheim für behinderte Erwachsene

Kommissionspräsident Marcel Metzger geht auf den Kommissionsbericht ein und hebt hervor: Das Haus "Verzar" wurde schon den im Bericht dargestellten Vorstellungen entsprechend umgebaut und wird nun von Kindern des Schulheimes Sonnenhofes benutzt, was mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen abgesprochen ist. Diese Zwischennutzung bis Ende 1998 schafft die Möglichkeit, ein Gruppenhaus des Schulheimes Sonnenhof zu sanieren.
Dass diese Vorlage erst jetzt dem Landrat unterbreitet wird, ist gar nicht gut. Diese Verzögerung ist aber eine Folge davon, dass das Ressort "Behinderte Erwachsene" am ersten Juli 1996 von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion zur Erziehungs- und Kulturdirektion wechselte. Der Landrat kann also nur noch über Zustimmung oder Ablehnung zum Investitionsbeitrag von 250'000 Franken entscheiden, Diskussionen über den Umbau selbst können nicht mehr geführt werden.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat dem Geschäft aus folgenden Gründen einstimmig zugestimmt: Die Kapazitätsausweitung ist klein und angemessen (1 Platz). Der Wechsel vom "Bildstöckli" zum Haus "Verzar", das näher am Sonnenhof liegt und besser an die Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner angepasst werden kann, ist sinnvoll. Der Trägerverein kommt zum grossen Teil für die Finanzen auf. Für den Kauf des Hauses musste er schon fast 1,7 Mio Franken zahlen. Er hat auf dem Gebiet der Betreuung geistig behinderter Menschen Erfahrung und nimmt diese Aufgabe war, ohne an die Betriebskosten eine direkte finanzielle Unterstützung durch den Kanton zu beanspruchen.
Ich beantrage Ihnen, auf das Geschäft einzutreten und den Investitionsbeitrag von 250'000 Franken gutzuheissen, der im Budget 1997 schon enthalten ist.

Robert Piller: Die FDP-Fraktion unterstützt diese Vorlage einstimmig. Es handelt sich hier um einen sinnvollen, zweckmässigen, behindertengerechten und rollstuhlgängigen Umbau, so dass dieser Kantonsbeitrag neben jenem des Bundesamtes für Sozialversicherungen angemessen ist. Die Betreuung der Behinderten erfolgt aufgrund der anthroposophischen Weltanschauung. Als in unmittelbarer Nachbarschaft Lebender darf ich - auch ohne Mitglied der anthroposophischen Bewegung zu sein - feststellen, dass die Betreuung anerkennenswert gut und bewährt ist. Der Schönheitsfehler, dass diese Vorlage erst nach dem Umbau dem Landrat unterbreitet wurde, ist bedauerlich, doch wird dies wohl künftig nicht mehr der Fall sein. Der Umbau entspricht auch dem Rahmen der nun vorgelegten Bedarfsplanung, die gemeinsam mit dem Kanton Basel-Stadt erfolgte.

Sabine Stöcklin: Die SP-Fraktion unterstützt die Investitionshilfe von 250'000 Franken einstimmig. Sie schätzt die von der Erziehungs- und Kulturdirektion vorgelegten Planungsunterlagen als wertvolles Instrument für die Beurteilung weiterer Pläne im Heimwesen im Bereich der behinderten Erwachsenen. Dementsprechend will sie dem Leiter der Erziehungs- und Kulturdirektion dafür ein "Kränzchen winden".

Patrizia Bognar: Die SVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorlage und ist gleicher Meinung wie Robert Piller. Unsere Gesellschaft verändert sich in vielfältiger Weise, wovon auch die behinderten Mitmenschen nicht ausgeschlossen sind. Aus diesem Grund sollten wir nicht nur zulassen, sondern auch fördern, dass mehrere therapeutische Wohnformen realisiert werden.

Rita Bachmann: Auch die CVP-Fraktion stellt sich einstimmig hinter diese Vorlage. Für ganz besonders erfreulich hält sie es, dass die meisten Behinderten wie hier von einer privaten Organisation getragen und massiv mitfinanziert werden. Wir betrachten dies als starke Entlastung des Kantons, inbesondere der kantonalen Verwaltung. Wir unterstützen den Antrag auf einen Investitionsbeitrag von 250'000 Franken.

Peter Degen: Die SD-Fraktion kann dem Investitionsbeitrag von 250'000 Franken an den Sonnenhof Arlesheim für den Umbau des Hauses "Verzar" in ein Wohnheim für behinderte Erwachsene einstimmig zustimmen.

Rosy Frutiger: Die Fraktion der Grünen stimmt der Vorlage ebenfalls zu.

://: Eintreten wird stillschweigend beschlossen.

Detailberatung des Landratsbeschlusses

Kein Wortbegehren.

://: Der unveränderte Landratsbeschluss wird einstimmig gutgeheissen.

Landratsbeschluss
betreffend Investitionsbeitrag an den Verein Klinisch Therapeutisches Institut Arlesheim für den Umbau des Hauses "Verzar" in ein Wohnheim für behinderte Erwachsene


Vom 5. Februar 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf §§ 1 und 2 des Spitalgesetzes vom 24. Juni 1976, beschliesst:

1. An die Kosten des Umbaus für das dem Verein Klinisch Therapeutisches Institut Arlesheim gehörende Haus "Verzar", Gempenweg 1, Arlesheim, wird ein Investitionsbeitrag in Höhe von Fr. 250'000.-- zu Lasten des Kontos 2552.565.40-4 gewährt.
2. Der kantonale Beitrag muss vom Träger zurückerstattet werden im Fall des Verkaufs oder der Zweckentfremdung der Liegenschaft. Die Rückzahlungspflicht wird durch ein Grundpfandrecht auf der Liegenschaft Haus "Verzar", Gempenweg 1, Arlesheim, sichergestellt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin




5 97/227
Berichte des Regierungsrates vom 11. November 1997 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 17. Januar 1998: Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel für das Projekt "Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft" (Partnerschaftliches Geschäft)

Kommissionspräsident Marcel Metzger erläutert den Kommissionsbericht und ergänzt: Im Dezember 1995 stimmte der Landrat dem Projekt Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer aus Baselland und Basel-Stadt zu. Es handelt sich hier also um ein partnerschaftliches Geschäft. Ziel dieses Projektes war es, auf den Rollstuhl angewiesenen Personen kurzfristig Fahrtmöglichkeiten anzubieten. Diese Möglichkeit war im Projekt "Behinderten Transport beider Basel" nicht enthalten. Dort ist eine Voranmeldung von 3 - 6 Tagen nötig.
Das auf zwei Jahre befristete Projekt benötigte eine längere Anlaufzeit, um ausreichend bekannt zu werden.
Erst im Verlauf des Jahres 1997 zeigte sich ein grösseres Interesse, mit leicht ansteigender Tendenz. Der Verein Tixi "Behindertentransport Basel" konnte die Ausweitung des Angebotes auf Spontanfahrten zusätzlich zu den Normalfahrten nicht verkraften, so dass die Spontanfahrten seit November 1996 von der Taxizentrale Basel durchgeführt werden. Die Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sind mit diesem Angebot zufrieden und schätzen die Flexibilität und die gute Verfügbarkeit.
Das Angebot wurde nicht den Voraussagen gemäss beansprucht. Die dafür freigestellten finanziellen Mittel wurden deshalb nur zu einem kleineren Teil ausgeschöpft. Aus diesen Erfahrungen lassen sich keine zuverlässigen Schlüsse über den Leistungsumfang und den Finanzbedarf ziehen. Der Regierungsrat beantragt deshalb, das Projekt um drei Jahre zu verlängern, so dass dessen Ende zeitlich mit dem Ende des Projektes "Behinderten Transport beider Basel" zusammenfallen würde. Im Jahre 2000 könnte dann entschieden werden, in welchem Umfang Behindertentransporte und Spontanfahrten in einem definitiven Angebot weitergeführt werden sollen.
Da der Finanzaufwand bisher deutlich unter den Schätzungen lag, soll für die Weiterführung des Projektes der Beitrag pro berechtigte Person und Jahr von 100 auf max. 50 Franken reduziert werden. Dies ergäbe einen Gesamtbetrag von max. 97'500 Franken pro Jahr. Mit diesem Beitrag müssten aus finanzieller Sicht sicher keine Spontanfahrten abgelehnt werden. Bei der Weiterführung des Projektes sollen die Spontanfahrten statistisch erfasst und darauf aufbauend eine bessere Bemessungsgrundlage erarbeitet werden. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt und beantragt dem Landrat, sich ihr anzuschliessen.

Paul Schär: Das Projekt wurde von der FDP-Fraktion schon 1995 einstimmig unterstützt, und sie spricht sich auch heute für diese gute Lösung aus. Positiv zu bemerken ist, dass sich der Aufwand reduzieren liess. Leider kommt die Vorlage etwas spät, da die Mittel von 1998 bis im Jahre 2000 benötigt werden. Die FDP-Fraktion unterstützt es, dass zu Beginn des Jahres 2000 über eine definitive Lösung entschieden wird.

Esther Aeschlimann: Im Namen der SP-Fraktion beantrage ich Zustimmung zu diesem Beitrag an die Koordinationsstelle. Das Anliegen der Behinderten ist die Gleichstellung mit Nichtbehinderten, auch in bezug auf die Mobilität. Auch sie würden es vorziehen, den öffentlichen Verkehr benutzen zu können. Es hat sich aber gezeigt, dass dies nicht immer möglich ist und eine Umrüstung der Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs zu teuer wäre. Daher wird das Projekt Spontanfahrten von den Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern geschätzt. Die Nachfrage steigt mit dessen Bekanntheitsgrad. Der Betrag pro Person und Jahr soll nun auf die Hälfte reduziert werden. Dennoch musste bisher keine Fahranmeldung abgewiesen werden. Wir hoffen, dass dies auch in Zukunft der Fall sein wird. Eine Fahrt von Aesch nach Basel kostet für eine Rollstuhlfahrerin oder einen Rollstuhlfahrer Fr. 16.80. Wir hoffen auch, dass aus diesem Projekt ein gutes Definitivum wird.



Patrizia Bognar: Die SVP/EVP-Fraktion unterstützt das vorliegende Projekt weiterhin, da sie es für sinnvoll hält. Spontanfahrten sind eine sinnvolle Ergänzung des Angebots für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer. Auch die SVP/EVP-Fraktion hält es dennoch für richtig, dass die öffentlichen Verkehrsmittel in Zukunft für solche Transporte (auch für Kinderwagen) eingerichtet sind.

Rita Bachmann: Auch die CVP-Fraktion unterstützt die Vorlage einstimmig. Für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer sind kurzfristig gewählte Fahrvorhaben praktisch unmöglich. Es sei denn, man hat die entsprechende Infrastruktur persönlich zur Verfügung. Insofern stellt sich, insbesondere in dieser Zeit der praktisch unbegrenzten Mobilität, die Frage der Gleichberechtigung. Auch wenn der öffentliche Verkehr einmal vollumfänglich auf Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer ausgerichtet wäre, wird sich dennoch eine gewisse Zahl von Behinderten nicht mit diesen Verkehrsmitteln fortbewegen können. Für den vorgeschlagenen Dienst wird also immer Bedarf bestehen. Benutzerinnen und Benutzer sind damit auch sehr zufrieden. Mit diesem Projekt erhalten wir bis im Jahre 2000 ausreichend Grundlagen für einen definitiven Entscheid.

Peter Degen: Die SD-Fraktion kann dem partnerschaftlichen Projekt einstimmig zustimmen.

Rosy Frutiger: Das Motto sollte sein: "Das eine tun, und das andere nicht lassen!". Hier bedeutete das, die Spontanfahrten in eine definitive Institution überzuführen und den öffentlichen Verkehr trotzdem rollstuhlgängig zu machen. Die Fraktion der Grünen stimmt der Vorlage einstimmig zu.

Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.

Detailberatung des Landratsbeschlusses

Kein Wortbegehren.

Landratsbeschluss
betreffend Ausrichtung von Kantonsbeiträgen an die "Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel" für die Verlängerung des Projektes "Spontanfahrten für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer aus Basel-Stadt und Basel-Landschaft" - Partnerschaftliches Geschäft

Vom 5. Februar 1998

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1, Für Spontanfahrten von Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrern wird in den Jahren 1998 - 2000 gemäss Konzept und bestehender Vereinbarung mit dem Kanton Basel-Stadt und der Koordinationsstelle Behindertentransport beider Basel KBB ein Beitrag von maximal Fr. 292'500.- an die KBB gesprochen.
2. Für die Jahre 1998 bis 2000 werden die erforderlichen Kredite in das Budget des Jugendsozialdienstes (Nr. 2552.365.50-2) eingestellt.

3. Die Kreditgewährung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Stadt dem entsprechenden Kreditbegehren der KBB zustimmt.

Für das Protokoll:
Maritta Zimmerli-Machatsch, Protokollsekretärin



Fortsetzung des Protokolls vom 5. Februar 1998

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