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Postulat von Peter Brunner vom 12. Juni 1997: Einführung einer kantonalen Bedürfnisklausel für Ärzte
Landratspräsidentin
Heidi Tschopp:
Der Regierungsrat lehnt die Überweisung des Postulates ab.
Regierungsrat Eduard Belser:
Von einer Überweisung des Postulates muss abgesehen werden, da der Kanton in dieser Frage nicht frei entscheiden kann. Artikel 5 der Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung hält fest:
"Personen, welche den wissenschaftlichen Berufsarten angehören und welche bis zum Erlasse der in Artikel 33 vorgesehenen Bundesgesetzgebung von einem Kanton oder von einer mehrere Kantone repräsentierenden Konkordatsbehörde den Ausweis der Befähigung erlangt haben, sind befugt, ihren Beruf in der ganzen Eidgenossenschaft auszuüben."
Artikel 33 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet:
"Den Kantonen bleibt es anheimgestellt, die Ausübung der wissenschaftlichen Berufsarten von einem Ausweise abhängig zu machen."
Wer aber einen Ausweis hat, kann in der Berufsausübung nicht eingeschränkt werden. Daneben muss die Handels- und Gewerbefreiheit beachtet werden, die durch einen kantonalen Erlass nicht beschränkt werden kann. Wenn Peter Brunner derartige Massnahmen vom Bund verlangen wollte, müsste er den Weg einer Standesinitiative wählen. M. E. wird damit das Problem eines Überangebots an Ärztinnen und Ärzte nicht gelöst, da so zuerst eine sehr teure Ausbildung finanziert wird, deren Ausübung später wieder eingeschränkt werden soll. Mit einer Zulassungsbeschränkung zum Medizinstudium liesse sich das Problem eher lösen. In nichtakademischen Berufen sind solche Beschränkungen auch üblich. Bezüglich akademischer Berufe schrecken die zuständigen Gremien aber zurück.
Peter Brunner:
In den letzten Jahren hat sich folgende Zunahme der Arztpraxen ergeben: 1989 erfolgte ein Zuwachs um 24, 1990 um 20, 1991 um 16, 1992 um 12, 1993 um 16, 1994 um 19, 1995 um 18. Die Zahlen für 1996 sind noch nicht bekannt. Eine Arztpraxis kostet pro Jahr rund 1 Mio Franken. Diese Kosten werden von uns allen als Prämienzahlerinnen und Prämienzahler der Krankenkassen gezahlt. Die ÖKK und die Medizinische Standesgesellschaft haben sich auch schon für eine Bedürfnisklausel für Ärztinnen und Ärzte eingesetzt. Sicher wird die Handels- und Gewerbefreiheit tangiert, doch wird die Bevölkerung immer kränker, je mehr Ärzte und Ärztinnen praktizieren, da Patientinnen und Patienten die Notwendigkeit der von den Ärztinnen und Ärzten empfohlenen Zusatzuntersuchungen nicht beurteilen können. Bei meinem Vorstoss handelt es sich um ein Postulat, das ein Prüfen und Berichten verlangt und den möglichen Weg recht offenlässt. Wir sollten mit der Überweisung des Postulates ein Signal setzen, das die Erwartung ausdrückt, dass sich Regierungsrat Eduard Belser für dieses Ziel einsetzen soll. Ich bitte Sie daher, den Vorstoss zu überweisen.
Regierungsrat Eduard Belser
ist immer bereit etwas zu unternehmen, wenn er die Kompetenz dazu hat. In diesem konkreten Fall fehlt sie den kantonalen Organen aber.
://: Mehrheitlich gegen wenige Stimmen wird die Überweisung des Postulates abgelehnt.
13 97/121
Interpellation von Bruno Krähenbühl vom 12. Juni 1997: Vollzug des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) durch den Kanton. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Eduard Belser
zur Frage 1: Gemäss § 7 des Einführungsgesetzes zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) beschliesst der Regierungsrat den Beitritt zu derartigen Institutionen und legt den Beitrag an den Betrieb dieser Institution fest. Bis heute ist weder das eine noch das andere erfolgt. Als Institution zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten nach KVG Artikel 19 ist - uns erst inoffiziell bekannt - die Schweizerische Stiftung für Gesundheitsförderung bezeichnet worden, wobei deren Stiftungszweck geändert werden muss. Der Kanton gehört dieser Stiftung bereits an und leistete per 1997 einen Beitrag von 37'689 Franken. Dieser Beitrag wird sich in Zukunft wohl - weil die Institution künftig vorwiegend auch durch die Krankenversicherungen zu tragen ist - verringern.
Zur Frage 2: Es liegen noch keine
aussagekräftigen
Angaben aus den Betriebsvergleichen zwischen den Spitälern vor. Die Grundlagen sind auf gesamtschweizerischer Ebene erst in Bearbeitung. Wie sich unsere Spitäler positionieren, kann daher nicht gesagt werden. Im Rahmen von Subventionsverhandlungen mit gewissen Institutionen wurden unsere Spitäler und private Institutionen auch in unserem Nachbarkanton untersucht. Inklusive Amortisationen und Verzinsungen müssen wir uns hier nicht verstecken.
Zur Frage 3: Berechnungen für das Jahr 1998 haben ergeben, dass es sich um rund 45'000 Haushalte oder rund 100'000 Personen (wobei Kinder auch Personen sind), oder bei rund 253'000 Versicherten um etwa 40% handelt, die
effektiv eine Prämienverbilligung beziehen.
Ein Formular erhalten weit mehr Personen, die aber auf eine Geltendmachung verzichten, obwohl ihr administrativer Aufwand dazu sehr gering wäre (Unterschrift reicht aus). Diese Zahlen stützen sich auf unsere Erfahrungen der letzten 2 Jahre. Zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Untersuchung darüber vorgesehen, wer auf die Geltendmachung der Prämienbeihilfen verzichtet.
Zur Frage 4: Gerichtsverfahren müssen vom Vollzug durch die Verwaltung unterschieden werden. Wir haben Kenntnis vom Verfahren zwischen den Krankenversicherungen und der Ärztegesellschaft Baselland betreffend Teuerungsausgleich beim Taxpunktwert. Dieser wurde vom Schiedsgericht nicht zugelassen. Das Verfahren ist jetzt vor dem Eidgenössichen Versicherungsgericht hängig. M. W. mussten keine Fälle der Prämienverbilligung entschieden werden, da die vornehmlichen Fälle (Jugendliche) durch eine Änderung unsererseits bereinigt werden konnten.
Zur Frage 5: Es ist etwas schwierig zu definieren, was unter "ausserordentlichen Massnahmen" zu verstehen ist. Seit Jahren herrscht in der Baselbieter Verwaltung ein Personalstopp, der insbesonder auch für die vom Kanton betriebenen Spitäler und Kliniken gilt. Das Personal ist also zahlenmässig nicht angestiegen. Weitere Massnahmen wurden bezüglich der Chefarzthonorare getroffen, die gewisse Einsparungen erbringen.Etwas hilflos sind wir aber im ambulanten Bereich. Als weitere Massnahmen sind die Neuaushandlungen der Spitalabkommen mit dem Kanton Solothurn und den Privatspitälern im Kanton Basel-Stadt zu nennen. Letztere haben aus
historischen Gründen
Subventionsverträge mit dem Kanton Basel-Landschaft.
Zur Frage 6: Die gesetzlichen Möglichkeiten zur Einschränkung der Mengenausweitung sind sehr beschränkt. Die Schuld darf aber nicht allein bei den Ärzten bzw. Ärztinnen und den medizinischen Hilfsberufen gesucht werden. Immerhin müssen die Patientinnen und Patienten auch selbst über den Arztbesuch entscheiden. Die in Frankreich eingeführten "Gesundheitshefte" entsprechen nicht meiner Überzeugung. Für den Kanton Basel-Landschaft wurden folgende Zahlen errechnet und geschätzt: Die Arztpraxen werden für 1997 mit 152 Mio Franken veranschlagt, die Medikamente mit 35 Mio. Franken, insgesamt also mit 187 Mio Franken. Bei den Spitälern wird mit 141 Mio Franken plus ambulant 44 Mio Franken, also 185 Mio Franken, gerechnet. Wir gehen für die nächsten Jahre von einer entsprechenden Ausweitung aus, wobei mit einer gewissen Verflachung gerechnet wird. 1996 zahlten die Krankenversicherer in der Grundversicherung für Baselbieterinnen und Baselbieter insgesamt 475 Mio Franken. Gemäss Hochrechnungen - gemeinsam erstellt von den Krankenkassen, dem Kanton und dem Krankenkassenkonkordat - werden es 1997 rund 500 Mio Franken sein. Die Erhöhung ist zu 4 Mio Franken auf die Taxerhöhung für unsere Spitäler zurückzuführen (bei gleichbleibenden Mengen); die verbleibenden 21 Mio Franken sind auf Mengenausweitungen im ambulanten Bereich bei gleichbleibenden Preisen zurückzuführen.
Diese Zahlen zeigen eindrücklich, dass die Mehrkosten zur Hauptsache durch die ambulanten Mengenausweitungen entstehen. Im stationären Bereich wird weiterhin mit einer rückläufigen Entwicklung bei den Pflegetagen gerechnet.
Zur Frage 7:
Die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit und der Qualität steckt noch weitgehend in den Kinderschuhen. Bei solchen Berechnungen muss immer bedacht werden, dass nicht alle Patienten und Patientinnen gleich zu behandeln sind, da sich ihre Konstitution unterscheidet.
Zur Frage 8:
Ein allein selig machendes Wunschinstrument lässt sich einfach nicht finden. Primär werden die Schwerpunkte auf eine noch fallbezogenere Budgetierung und Verrechnung gelegt. Wir verlangen auch innerhalb der Spitäler mehr Flexibilität. Reduktionen im Angebot des Gesundheitswesens führen jeweils zu Einbussen bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (Arbeitsplatz oder Lohn). Wir hoffen, mit dem Prämienverbilligungssystem einen Teil auffangen und ein gewisses Gleichgewicht herstellen zu können. Dies erfordert aber auf allen Seiten sehr viel Disziplin.
Die Gesundheitskosten sind zu einem grossen Teil auch ein Spiegelbild der Gesellschaft.
Bruno Krähenbühl
dankt für die kompetenten Ausführungen und verlangt Diskussion.
://: Diskussion wird bewilligt.
Bruno Krähenbühl:
Was hält der Regierungsrat von der Forderung der basellandschaftlichen Krankenkassen, der Kanton solle künftig alle Spitäler, die auf der Spitalliste aufgeführt sind, also auch reine Privatspitäler, subventionieren? Welchen Stellenwert haben die Spitexorganisationen beim Regierungsrat in bezug auf die Stabilisierung der Gesundheitskosten? Was hält der Regierungsrat von der Idee, der Bundesrat müsse einen Prämienstopp mittels Notrecht herbeiführen? Betrachtet der Regierungsrat die kürzlich beschlossene Erhöhung der Spitaltaxen um über 3% als wirksames Mittel zur Dämpfung der Kosten? Hätte man mit dieser Erhöhung zur Beruhigung der Gemüter nicht besser noch etwas gewartet? Glaubt Eduard Belser persönlich, dass die Kosten mit dem geltenden KVG gebremst werden? Wenn ja, wie lange dauert seiner Meinung nach der Bremsweg noch?
Gerold Lusser:
Die Komplexität des neuen KVG ist enorm, was auch zu grosser Verwirrung und viel Polemik führt. Mit Zahlen und Behauptungen sollte daher etwas vorsichtiger umgegangen werden. M. E. hat ein Volk das Gesundheitswesen, das es verdient. Unser Land steht in bezug auf wirtschaftliche Ressourcen, Wohlstand, Freiheit und Gesundheitssystem weit oben. Die Schweiz verfügt über eines der besten Gesundheitssysteme, und wir müssen uns die Frage stellen, ob wir uns das noch leisten können. Auch die parlamentarischen Vorstösse sollten vermehrt das Gesamte im Auge behalten.
Im ambulanten Bereich nehmen die Kosten enorm zu. Dieser macht gesamtschweizerisch 18% aller anfallenden Kosten aus. Eine Ausdehnung dieses Bereichs ist auf die seit 10 Jahren laufenden Anstrengungen zurückzuführen, Leistungen des stationären Sektors in den ambulanten umzulagern. Aus diesem Blickwinkel erhalten die Zahlen ein ganz anderes Gewicht. Vor allem muss aber ein Umdenken stattfinden, damit mit dem Gut Gesundheit anders umgegangen wird. Eine vernünftige Prävention wird unterdrückt, andererseits wird die Mündigkeit der Patientinnen und Patienten falsch eingeschätzt. Auf den Ärzten lastet ein enormer Leistungsdruck. Die Patientinnen und Patienten erwarten, dass ihre Beschwerden innert kürzester Zeit behoben werden. Hier muss ein Umdenken stattfinden. Es ist löblich, dass man nicht aus dem Erwerbsleben ausscheiden will, was auch mit der Förderung ambulanter Eingriffe erleichtert wurde, doch sind auch der Medizin grenzen gesetzt.
Zudem sollten neue Ausrüstungen der Spitäler insgesamt beurteilt und auf ihren Sinn sowie ihre Finanzierbarkeit hin überprüft werden.
Regierungsrat Eduard Belser:
Ich danke Gerold Lusser für seine Ausführungen. Weitere Entwicklungen im medizinischen Bereich dürfen aber dennoch nicht verbaut werden. Die Krankenpflegekosten liegen gemäss Angaben des Konkordates bei 3,9 Mia Franken für Spitäler (stationär), bei 1,1 Mia Fanken für Spitäler (ambulant) und bei 3,6 Mia Franken für Ärzte und Ärztinnen. Der von Gerold Lusser erwähnte Anteil der Kosten für die praktizierenden Ärzte und Ärztinnen liegt also höher als 18%.
Zu Bruno Krähenbühl: Es sollen
nicht
alle Privatspitäler subventioniert werden. Die Subventionierung der Privatspitäler im Kanton Basel-Stadt hat - wie schon betont - nur historische Gründe. Die Geschichte ist hier einzubeziehen, doch muss dies vielleicht nicht für alle Zeiten gelten.
Spitex kann - vernünftig und kritisch eingesetzt - Kosten sparen. Wenn jemand früher entlassen und durch Spitex betreut werden kann, werden dadurch Kapazitäten frei, die anders genutzt werden können. Eine intensive Spitexbetreuung stösst hingegen im Vergleich mit einer Betreuung in einem Heim auf einen kritischen Punkt. Eine amerikanische Studie sagt, dass die Menschen früher in ein Heim eingewiesen werden, wo die Spitexbetreuung gut ist. Spitex ist also nicht immer günstiger und muss kritisch eingesetzt werden.
Vom Einsatz des Notrechtes zur Herbeiführung eines Prämienstopps halte ich nichts. Das Notrecht hat zu einem Kostenstau geführt. Ein Teil der Kostenerhöhung geht nämlich auf den Stau aufgrund der Prämienstopps durch die Dringlichen Bundesbeschlüsse zurück. Notrecht sollte wirklich nur in Notfällen gelten.
Das Krankenversicherungsgesetz muss nun erst einmal spielen. Eine 50%-Kostendeckung soll für die Allgemeinpatienten und -patientinnen erreicht werden, was aber bisher nicht der Fall ist. Ich wehre mich dagegen, dass die Zurückhaltung des Kantons in der Vergangenheit nun bestraft werden soll. Vom Kanton Basel-Landschaft kann nicht verlangt werden, dass er seine im Vergleich zu anderen Spitälern schon niedrigen Tarife weiter senkt oder nicht erhöht. Andere Kantone haben unsere tiefen Tarife trotz Reduktion noch nicht erreicht. Für die gleichen Leistungen sollten auch die gleichen Tarife ausgerichtet werden.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 18. September 1997, 10.00 Uhr
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