1 96/170
Berichte des Regierungsrates vom 13. August 1996 und der Justiz- und Polizeikommission vom 17. Dezember 1996: Revision des Gesetzes über den zivilen Schutz der Bevölkerung und der Kulturgüter. 1. Lesung
Dieter Völlmin, Präsident der JPK:
Es sei vorweggenommen: Bei diesem Traktandum geht es nicht um den Zivilschutz (ZS) an sich. Es geht darum, im Rahmen der Bundesgesetzgebung festzulegen, wie der ZS im Kanton Basel-Landschaft bezüglich Zuständigkeiten betrieben werden soll. Der Spielraum des kantonalen Gesetzes ist beschränkt. Es geht vor allem um die Zuweisung der Kompetenzen auf den verschiedenen Ebenen. Im Kanton ist die für den ZS zuständige Stelle klar zu bezeichnen.
An dieser Stelle sei auf eine Frage hingewiesen, die möglicherweise aufgeworfen wird, nämlich die Frage der Schutzraum- und Ersatzbeitragspflicht. Hier geht es um Bundesrecht.
Aus dem Kommissionsbericht geht hervor, dass die Kommission dem Regierungsrat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen empfohlen hat, näher zu prüfen, ob die Schlussabnahme der privaten Schutzräume nicht sinn- vollerweise dem Bauinspektorat statt wie bisher dem Amt für Bevölkerungsschutz übertragen werden soll. Dies, weil diese Bestimmung im Prinzip in die Organisationskompetenz der Regierung fällt.
Die Kommission beantragt dem Landrat mit sehr grosser Mehrheit, den Entwurf zum Gesetz gutzuheissen.
Hans Ulrich Jourdan:
Die Revision des Gesetzes wurde nötig durch die Aenderung der Bundesgesetzgebung. Die FDP-Fraktion ist einstimmig für Eintreten auf die Kommissionsfassung. Die Fraktion ist froh, dass die Definition der Ausserordentlichen Lage als Oberbegriff klarer ist, und dass von der JPMD eine Stelle bezeichnet wurde, die zuständig ist und tätig wird bei Schadenersatzansprüchen usw. Auch die Abgrenzungen der Zuständigkeiten zwischen Gemeinden und Kanton sind besser geworden. Die ausdrückliche Feststellung einer Ausserordentlichen Lage durch irgend eine Behörde ist nicht nötig, sie wäre zudem eher ein Hindernis für ein rasches Handeln.
Bruno Krähenbühl:
In der Sicherheitspolitik sind drei Gefahrenpotentiale erkennbar:
– machtpolitisch bedingte Gefahren,
– existentielle Gefahren,
– Gefahren aus gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, demokratischen und oekologischen Gründen.
Aus der Sicht der SP haben die machtpolitisch bedingten Gefahren sehr an Bedeutung verloren.
Das vorliegende Gesetz blendet den dritten Bereich total aus. Die Begeisterung der SP für das neue Gesetz hält sich deshalb in Grenzen. Es ist eine Pflichtübung. Mit Recht wird darauf hingewiesen, dass die Schutzbauten Sache der eidgenössischen Gesetzgebung sind. Die SP erachtet es als falsch, dass der Staat und auch Private für Schutzbauten immer noch sehr große Summen aufwenden müssen.
Weil niemand den Ernstfall kennt, ist richtigerweise auf die Karte ‘ Flexibilität’ gesetzt worden. Wichtig ist, dass die Gemeinden bei der Bewältigung von Ausserordentlichen Lagen die Hauptrolle spielen.
Das Gesetz hat aber auch Mängel, die politische Komponente fehlt. Bewusst wird vermieden, die politische Verantwortung zu fixieren. Nach Meinung der SP muss gesetzlich geregelt werden, wer für die Feststellung der Ausserordentlichen Lage politisch zuständig und verantwortlich ist. Ein weiterer Mangel liegt in der komplizierten Regelung der kantonalen Beiträge.
Es ist interessant, wie phantasievoll die Demokraten innenpolitisch heisse Reizwörter umschiffen. Statt Bürgerkrieg redet man zB von einem bewaffneten Konflikt, der nicht internationalen Charakter hat.
Die SP-Fraktion ist grossmehrheitlich für Eintreten.
Willy Grollimund:
Auch unsere Fraktion ist trotz der kritischen Ueberlegungen zum heutigen Zivilschutz für Eintreten.
Gregor Gschwind:
Das kantonale ZS-Gesetz wirft keine grossen Wellen. Der Spielraum für die Gemeinden soll sinnvoll ausgestaltet werden. Initiative Ortschefs sollen in ihrer Initiative nicht eingeschränkt werden. Es ist durchaus möglich, sinnvolle Uebungen anzubieten. Die Kompetenzen werden im Gesetz klar abgegrenzt. Die CVP begrüsst die genauere Umschreibung der Ausserordentlichen Lagen und dass die Gemeinden die Möglichkeit bekommen, die Schlussabnahmen selber vorzunehmen und ist einstimmig für Eintreten.
Esther Maag:
Die Grüne Fraktion hat eine zwiespältige Einstellung zur Vorlage. Der ZS erweckt immer wieder das Gefühl, es sei alles im Butter. Es werden nach wie vor Gelder in den ZS gesteckt, die man andernorts besser verwenden könnte. Als Mitglied der Gemeindebehörde erkennt man aber die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung. Eine gewisse Problematik ergibt sich bei der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kanton. Eine klare Kompetenzumschreibung ist notwendig. Die politische Verantwortlichkeit ist nicht so klar geregelt, wie man dies gerne hätte. Die Fraktion der Grünen ist auch für Eintreten.
Bruno Steiger:
Die SD können auf die Vorlage eintreten, wobei der Schutz des lebenden Individuums gegenüber den Kulturgütern den Vorrang hat. Der einzige Vorbehalt ist anzubringen bezüglich der Regelung der Zuständigkeit für Schlussabnahmen der privaten Zivilschutzräume. Hier wird einer weiteren unnötigen Aufblähung des Verwaltungsapparates Vorschub geleistet.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
dankt für die allgemein gute Aufnahme der Vorlage und akzeptiert gleichzeitig die verschiedenen kritischen Untertöne. Gottlob sind in unserem Land Einsätze auf diesem Gebiet recht selten. Nicht nur das Bundesrecht hat geändert, auch auf kantonaler Ebene war ein Ausmisten notwendig.
Das Gesetz hat aber nicht nur mit dem Zivilschutz zu tun. Der Zweckparagraph zeigt, dass es weit darüber hinausgeht. Es besteht ein feines Gefüge zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Das Gesetz ist dazu ein guter Werkzeugkasten mit hoher Flexibilität. Das ist notwendig, da man nie voraussagen kann, wie allfällige Katastrophen ablaufen werden. Da ist rasches Handeln gefragt, wie dies schon ausgeführt wurde.
Mit der Neuregelung der Schlussabnahme wird der Verwaltungsapparat bestimmt nicht aufgebläht.
://: Eintreten unbestritten
Detailberatung
Titel und Ingress Keine Wortbegehren
§§ 1 bis 5 Keine Wortbegehren
§ 6
Bruno Krähenbühl
beantragt namens der SP-Fraktion folgende Ergänzung:
§ 6 (neu)
Feststellung der Ausserordentlichen Lage
Zur Feststellung der Ausserordentlichen Lage sind zuständig:
a. der Gemeinderat, soweit die Ausserordentliche Lage voraussichtlich den örtlichen Mitteln bewältigt werden kann;
b. in allen übrigen Fällen der Regierungsrat.
Dieser Text stammt aus der Küche der Verwaltung. Sie hat bestätigt, dass diese Regelung praktikabel sei. Das Anliegen ist im Zusammenhang mit § 12 zu sehen. Konkret geht es um Eingriffe in die persönliche Freiheit
,
um Besitz und Eigentum. Da muss jemand die politische Verantwortung übernehmen. Hier könnten auch vermögensrechtliche Ansprüche an den Staat hineinspielen.
Die Gegner argumentieren offensichtlich immer noch unter dem Eindruck von Schweizerhalle. Es geht hier nicht nur um Brandfälle. Ausserordentliche Lagen können aber auch ganze Prozesse beinhalten und der Staat muss entscheidungsfähig bleiben. Die Kompetenzzuweisung ist unabdingbar. Wenn wir heute behaupten, es sei nicht möglich, dass der Staat in einer Notsituation handeln könne, befinden wir uns auf einem Niveau wie im alten Rom.
Hans Ulrich Jourdan:
Eine Ausserordentliche Lage liegt dann vor, wenn die vorhandenen Mittel nicht mehr genügen. Das Ziel muss sein, so rasch wie möglich zur nor- malen Lage zurückzufinden. Wer nicht rechtzeitig in eigener Kompetenz handelt, ist auszuwechseln. Im Fall Schweizerhalle ist die Ausserordentliche Lage erst entstanden, als die Bevölkerung durch Brandgase und giftige Dämpfe bedroht wurde.
Am Anfang herrscht immer Chaos und Entscheide sind innert weniger Minuten zu treffen. Der Aenderungsantrag behindert einen solchen raschen Entscheid und ist daher geradezu fahrlässig und somit abzulehnen.
Peter Tobler
leistet an seinem Arbeitsort hin und wieder Nachtpikettdienst. Es gilt, allenfalls Entscheide und notwendige Dispositionen zu treffen, bis die normalen Instanzen handeln können. Da besteht ein grundlegendes Missverständnis: Sobald die Regierung oder der Gemeinderat handeln kann, hat er diese Pflicht auch wahrzunehmen und seine Rolle auszuführen. Es besteht kein rechtsfreier Raum, in welchem eine wildgewordene Katastrophenwehr wüten kann.
Esther Maag:
Wir wollen die Handlungsfähigkeit nicht behindern. Spätestens dann, wenn man die Bevölkerung alarmiert oder vor die Medien tritt, muss die politische Verantwortlichkeit klar geregelt sein.
Claude Janiak:
Offenbar will Hans Ulrich Jourdan den Antrag nicht verstehen. Wer auch immer zuständig ist, niemand soll behindert werden. Irgendwann kommt aber der Zeitpunkt, in dem sich die politisch Verantwortlichen äussern müssen. Das soll im Gesetz verankert werden.
Dieter Völlmin, Kommissionspräsident,
hatte anfangs persönlich Sympathie für den vorliegenden Antrag. Die Diskussion zeigt aber je länger je mehr, dass die Ausserordentliche Lage nicht von allen gleich verstanden wurde. Der Antrag birgt die Gefahr in sich, dass nicht mehr klar ist, welche Bedeutung eine solche Lagefeststellung hat. Vom Gesetz her ist es eindeutig definiert im § ff. In der Phase der Hektik sind komplizierte Regelungen hinderlich. Auch § 12 würde durch die Aenderung unklar.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Entgegen den Voten zum Eintreten nimmt man nun dem Gesetz die erhoffte Flexibilität. Es ist undenkbar, die Ausserordentliche Lage offiziell auszurufen, bevor man die Bevölkerung alarmieren kann. Da müsste sich ja künftig der Präsident des Regierungsrates während seines ganzen Präsidialjahres auf der Einsatzzentrale aufhalten. Entscheide müssen dann gefällt werden können, wenn sie notwendig sind, sei dies durch einen Einsatzleiter der Polizei oder der Feuerwehr. Man kann nicht warten, bis jemand von der Regierung am Einsatzort eintrifft.
Peter Meschberger:
Nachdem scheinbar auch die Kommissionsmitglieder Mühe haben mit der Umschreibung der Ausserordentlichen Lage, wäre es sinnvoll, diesen Punkt in die Kommission zurückzugeben.
Bruno Krähenbühl:
Wir wollen ganz einfach, dass die Verantwortlichkeit klar geregelt ist. Eine weitere Diskussion ist nicht mehr nötig, wir sollten jetzt abstimmen.
Dieter Völlmin, Kommissionspräsident:
Diese ganze Problematik wurde in der Kommission sehr ausführlich und lange diskutiert, eine Rücknahme in die Kommission ist somit nicht sinnvoll.
://: Der Antrag der SP-Fraktion wird durch Mehrheitsbeschluss abgelehnt.
§ 7 Keine Wortbegehren
§ 8
Peter Meschberger
beantragt eine Ergänzung zu Abs. 3, wo es heisst, dass, wenn die örtlichen Mittel nicht genügen, durch Entscheid der kantonalen Stellen der Kanton die Funktion übernimmt. Dies soll
.
..nach Absprache
mit den örtlichen Behörden
...
geschehen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter:
Die Idee an sich ist lobenswert. Es könnte aber sein, dass die Gemeindebehörde gar nicht mehr existiert, da müsste man noch ergänzen ...
nach Möglichkeit...
Dieter Völlmin, Kommissionspräsident:
Hier wollte die Kommission mehr Klarheit. Man wollte ganz klare Kompetenzen festlegen. Nach Absprache könnte ein langes Hin und Her zur Folge haben.
Peter Meschberger:
Ich verstehe darunter zB ein kurzes Telefongespräch, und zwar in beiden Richtungen. Der gesunde Menschenverstand muss spielen.
Hans Ulrich Jourdan
erläutert das Vorgehen. Der Mann vor Ort weiss am besten, wann es nicht mehr ohne zusätzliche Mittel geht.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
bittet zu bedenken, dass ein Einsatzleiter relativ rasch an den kantonalen Krisenstab gelangen müsse, wenn er an Ort feststelle, dass er und seine Leute eine Situation nicht mehr allein bewältigen könnten, und auch kein Gemeinderat greifbar sei. Dann dürfe man doch nicht von ihm verlangen, zuerst einen Regierungsrat um Erlaubnis zu bitten, den Krisenstab direkt aufzubieten, wenn man nicht riskieren wolle, dass möglicherweise eine entscheidende Zeit lang nichts geschehe.
Hans Ulrich Jourdan
weist darauf hin, dass die Armee - z.B. ein Rettungsregiment - nur durch die Regierung über den Bund mobilisiert werden könne.
Gregor Gschwind
hat die Kommissionsmeinung immer so interpretiert, dass sie im Hinblick auf eine Uneinigkeit zwischen Kanton und Gemeinde die Entscheidungskompetenz habe klar regeln, d.h. dem Kanton zugestehen wollen.
Dieter Völlmin
bestätigt, es sei der Kommission tatsächlich darum gegangen, dass sich der Kanton im Falle eines Kompetenzkonflikts durchsetze.
://: Der Ergänzungsantrag von Peter Meschberger zu Abs. 3 wird mehrheitlich abgelehnt.
§§ 9 und 10
:
Keine Wortbegehren
§ 11
Max Ribi
beantragt,
"... Verursacherinnen und ..."
zu streichen, weil hier nicht spezifisch Personen gemeint seien.
://: Der Streichungsantrag von Max Ribi wird mit 31:24 Stimmen angenommen.
§§ 12 bis 21
:
Keine Wortbegehren
§ 22
Max Ribi
beantragt,
Abs. 2
zu streichen, weil die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Höhe der Gebühr nicht beeinflussen könnten und es sich somit nicht um eine
verursachergerechte
Gebühr handle. Die Bauherrschaft, die von Anfang an alle Vorschriften erfülle, brauche die letzteren gar nicht und verursache demnach auch keine Kosten. Im Grunde verursache sie der Staat bzw. der Gesetzgeber. Die FDP-Fraktion vertrete die Auffassung, dass sie mit der Bezahlung der Baubewilligungsgebühr abgegolten seien.
Peter Minder
erinnert daran, dass man die früher für die Erstellung von Schutzräumen bezahlten Subventionen abgeschafft und damit eigentlich die Hauseigentümer aus der Verpflichtung, die Schutzräume in Ordnung zu halten, entlassen habe. Dass man nun für die Erstabnahme gleich noch eine Gebühr, die eigentlich eine versteckte Steuer sei, erheben wolle, halte er für deplaziert. Er bitte den Rat, den Streichungsantrag Ribi anzunehmen.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
erwidert, dass es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine verursacherorientierte, kostendeckende Gebühr handle, zu deren Erhebung der Bund die Kantone verpflichte. Diese staatliche Dienstleistung werde ausgelöst durch ein Bauvorhaben und müsse vom Verursacher bezahlt werden. Wenn man Abs. 2 streiche, könne man gleichzeitig auch auf Abs. 3 verzichten, weil kaum eine Gemeinde so dumm wäre, die Kontrollen gratis vorzunehmen.
://: Der Antrag von Max Ribi, Abs. 2 von § 22 zu streichen, wird mit 32:28 Stimmen angenommen.
§ 23
Fritz Graf
beantragt,
Abs. 1 Buchstabe a.
wie folgt zu ergänzen:
"... in Gemeinden, in denen der Schutzplatzbedarf gedeckt ist
, und in Nebenhöfen ausserhalb des Baugebietes
;"
. In Nebenhöfen Schutzplätze einrichten zu müssen, sei widersinnig, denn von den 23 Objekten im Baselbiet habe kein einziges einen Schutzraum. Der Bauer gehöre bei solchen Ereignissen zu den Tieren auf dem Hof und nicht in den Schutzplatz unten in Sissach.
Hans Rudi Tschopp
macht darauf aufmerksam, dass in den Fällen, die in Abs. 1 gemeint seien, ein Ersatzbeitrag geleistet werden müsse. Nach seinen Informationen habe man diese Vorlage dem Hauseigentümerverband nicht zur Stellungnahme unterbreitet, obwohl dies gerade im Hinblick auf die §§ 22 und 23 durchaus begründet gewesen wäre. Er behalte sich deshalb vor, in der 2. Lesung allenfalls Anträge einzubringen.
Dieter Völlmin
verweist auf die Schutzbautenverordnung, wo in Art. 6 vorgesehen sei, dass
"der Kanton die Eigentümer von abgelegenen Gebäuden, in denen sich nur zeitweise Menschen aufhalten, vom Ersatzbeitrag befreien kann."
://: Der Ergänzungsantrag von Fritz Graf zu § 23 Abs. 1 Buchstabe a. wird grossmehrheitlich angenommen.
§§ 24 bis 40
: Keine Wortbegehren
Landratspräsident
Erich Straumann:
Damit ist die erste Lesung beendet.
11 96/138
Interpellation von Fritz Graf vom 20. Mai 1996: Kürzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen: betroffen sind die Bereiche Logopädie und Legasthenie. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid
schickt voraus, dass das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) das Pauschalabkommen per 31. Dezember 1996 gekündigt habe. Nebst dem Baselbiet seien weitere 11 Kantone davon betroffen gewesen, und alle hätten anschliessend den Entwurf eines neuen Vertrages zur Stellungnahme erhalten. Am 9. September 1996 habe auch der Kanton Basel-Landschaft dem BSV seine Stellungnahme sowohl zum neuen Vertrag als auch zur neuen Verordnung schriftlich bekanntgegeben. Er erhalte nach neuer Regelung im Jahr nicht nur ungefähr 3 Mio Franken weniger Beiträge, sondern müsse neben organisatorischen Änderungen möglicherweise auch noch Anpassungen der rechtlichen Grundlagen vornehmen, insbesondere jene der kommunalen und regionalen Regelungen.
Den Wunsch, wegen der kurzen Fristen den bisherigen Vertrag um ein Jahr, d.h. bis zum 31. Dezember 1997, zu verlängern, habe das BSV einfach ignoriert und am 18. Dezember 1996 den neuen Vertrag mit Inkraftsetzung am 1. Januar 1997 gesandt. Dieser sehe pro Volksschülerin bzw. Volksschüler eine pauschale Vergütung von jährlich Fr. 87.13 vor, was für das laufende Jahr bei 25'521 Schülerinnen bzw. Schülern einen Betrag von Fr. 2'223'765.36 ergebe. Der neue Vertrag sei von der Erziehungs- und Kulturdirektion wohl oder übel unterzeichnet worden, denn alle 11 anderen Kantone hätten ihn auch akzeptieren müssen.
Kantone, die keinen solchen Vertrag eingegangen seien, nähmen auf dem Gebiet der Legasthenie und Logopädie immer noch eine Aufteilung in sogenannte
IV-Fälle
und
Nicht-IV-Fälle
vor, wobei sie die letzteren in eigener Kompetenz, also ohne Einbezug des BSV, zu lösen pflegten. Diese Lösung wäre jedoch für den Kanton und die direkt Betroffenen die noch schlechtere Alternative als der neue Vertrag.
Zu
Frage 1:
Die Regierung habe innerhalb der Erziehungs- und Kulturdirektion eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines neuen Teilkonzeptes
Ambulante Massnahmen in der Sonderschulung
im Rahmen des Konzeptes
IV-Sonderschulung
eingesetzt. Er erwarte einen Zwischenbericht mit Anträgen für die Neuregelung in nächster Zeit und der Regierungsrat den Schlussbericht mit endgültigen Anträgen bis zum 30. April 1997. Die Gemeinden und die Vertreterinnen bzw. Vertreter der betreffenden Berufsgruppen würden über die geplanten Änderungen sobald als möglich informiert und nach Möglichkeit in die Arbeiten einbezogen.
Zu
Frage 2:
Die Paragrafen 2 und 49 des Schulgesetzes und das Dekret zu diesem Gesetz seien eine Garantie für alle Kinder, bei denen durch die schulpsychologischen und logopädischen Dienste ein eindeutiger Befund festgestellt werden könne. Die massive Beitragskürzung durch das BSV werde allerdings zum Anlass genommen, das jetzige Angebot an ambulanten Hilfen zu überdenken und möglicherweise neue organisatorische Mechanismen einzuführen. Ein Abbau des Therapieangebotes sei nicht auszuschliessen; über dessen Art und Umfang könne jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts genaues gesagt werden. Die schulgesetzlichen Vorschriften und insbesondere der Rechtsanspruch müssten beachtet werden und die nötigen Fördermassnahmen für die betroffenen Kinder grundsätzlich gewährleistet bleiben.
Zu den
Fragen 3 und 4:
Die bereits erwähnte Arbeitsgruppe werde in ihrem Bericht auftragsgemäss auch Vorschläge ausarbeiten, wie die ungedeckten Kosten neu verteilt werden könnten. Je nach Optik dürfe oder müsse davon ausgegangen werden, dass der Kanton und die Gemeinden in Zukunft mehr würden leisten müssen. Das Schulgesetz halte in § 7 fest, dass der Unterricht in den Kindergärten, den Volksschulen, den IV-Sonderschulen und den weiterführenden Schulen unentgeltlich sei, ausgenommen im Lehrerseminar. Die Einführung von Elternbeiträgen würde also eine Gesetzesänderung zwingend erfordern. Grundsätzlich solle aber an der Unentgeltlichkeit dieser Massnahmen im Volksschul- und IV-Sonderschulbereich weiterhin festgehalten werden.
Zu den
Fragen 6 und 7:
Im Bereich der Legasthenie bestehe gegenwärtig eine Plafonierung auf 1'390 Wochenstunden, wovon an einem Stichtag vor 2 Wochen 919 beansprucht worden seien. Aufgrund der Tatsache, dass sich das Wochenkontingent schon seit längerer Zeit unter 1'000 Stunden bewege, beabsichtige man an der tatsächlich beanspruchten Stundenzahl nichts zu ändern. Hingegen sei vorgesehen, die Obergrenze von 1'390 Wochenstunden zu senken. Im übrigen solle die jetzige Praxis in bezug auf alle Therapien bis Ende Schuljahr 1996/97 nicht geändert werden. Im Bereich Logopädie werde von der Arbeitsgruppe die Einführung eines Plafonierungsmechanismus geprüft. Ferner überlege man sich auch, ob Gruppentherapien möglich wären, wobei man sich aber bewusst sei, dass dieses Instrument nur sehr beschränkt eingesetzt werden könne, weil fast jeder Fall einer individuellen Abklärung und Behandlung bedürfe.
Zur
Frage 8:
Wenn eine Therapeutin bzw. ein Therapeut durch allfällige Massnahmen seitens des Kantons arbeitslos werden sollte, bestehe unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Gemäss Art. 40 Abs. 1 der Verordnung zum Arbeitslosenversicherungsgesetz werde ein durchschnittlicher Monatslohn von mindestens 500 Franken vorausgesetzt. Zur Zeit arbeiteten 6 Legasthenietherapeutinnen mit einem Pensum von weniger als 2 Wochenstunden und wären daher von dieser Einschränkung direkt betroffen. Sie würden jeweils mit einem Jahresvertrag angestellt, der die Klausel enthalte, dass sich das Pensum nach dem jeweiligen Angebot richte; sie wüssten also, dass sie keinen Anspruch auf ein fixes Pensum hätten. Die Logopädinnen bzw. Logopäden seien mit Ausnahme der freischaffenden bei den Gemeinden oder der Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen mit einem Voll- oder Teilpensum angestellt. Eine allfällige Veränderung des Therapieangebotes müsste daher zuerst mit den Gemeinden und der Gehörlosen- und Sprachheilschule Riehen besprochen werden.
Zu
Frage 9:
Die erwähnte Arbeitsgruppe führe auch eine Erhebung durch, die eine Beantwortung der beiden hier angeschnittenen Fragen ermöglichen werde. Es dürfe aber unabhängig vom Resultat dieser Erhebung schon jetzt davon ausgegangen werden, dass im Baselbiet die Kinder sprachlich nicht auffälliger seien als in anderen Kantonen - eine Annahme, die durch Vergleichszahlen aus dem Kanton Zürich erhärtet werde - und die Abweichungen im Kostenbereich darauf zurückgeführt werden müssten, dass man andernorts Erscheinungsbilder, die hier der Legasthenie und der Logopädie zugeordnet würden, mit anderen Etiketten versehe.
Abschliessend stelle er fest, dass der Kanton Basel-Landschaft in den ersten fünf Jahren der Pauschalisierung von einem äusserst grosszügigen Angebot des Bundesamtes für Sozialversicherung profitiert habe.
Fritz Graf
verdankt diese gute Interpellationsbeantwortung.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
12 96/229
Interpellation von Ludwig Mohler vom 17. Oktober 1996: Finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an das Projekt Basel 2001, Kulturstadt Europas. Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Peter Schmid
zu
Frage 1:
Der Kanton Basel-Landschaft habe aus dem Lotteriefonds einen Anteil von 200'000 Franken an ein Gesamtbudget von 550'000 Franken geleistet. Der Kanton Basel-Stadt habe den gleichen Anteil bezahlt.
Zu
Frage 2:
Der Rahmen der finanziellen Beteiligung an einer allfälligen "Kulturregion Basel 2001" sei noch nicht definiert, denn er hänge vom Projektkatalog und von der Organisation ab.
Zu
Frage 3:
Im Budget 1997 seien keine Kosten enthalten, weil in diesem Jahr keine Kosten über den gesprochenen Beitrag hinaus anfielen. Neue Kosten würden frühestens im Jahre 1998 anfallen; die Regierung habe in dieser Beziehung noch keine Beschlüsse gefasst.
Zu
Frage 4:
Dem Landrat werde auf jeden Fall eine Vorlage unterbreitet. Ob sie finanzielle Aufwendungen aus allgemeinen Staatsmitteln beinhalten werde, könne heute ebenfalls noch nicht gesagt werden.
Zu
Frage 5:
An diesen Anlass seien keine kantonalen Mittel geleistet worden. Der veranstaltende Verein Roxy habe auch nie darum nachgesucht, und für seine persönliche Teilnahme habe er kein Referentenhonorar beansprucht.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
13 96/245
Interpellation von Maya Graf vom 31. Oktober 1996: Zukunft der Behindertentransporte? Antwort des Regierungsrates
://: Auf Antrag der Interpellantin wird Diskussion bewilligt.
Maya Graf
verdankt die schriftliche Antwort des Regierungsrates, bezeichnet sie aber als unbefriedigend. Es treffe zwar zu, dass bezüglich der Anliegen des Behindertentransportes eine mittel- bis langfristige Investitionsplanung erforderlich sei, doch könne nicht davon die Rede sein, dass eine Festlegung zum heutigen Zeitpunkt verfrüht wäre, weil heute schon klare Vorstellungen über die behindertengerechte Ausgestaltung des öffentlichen Verkehrs entwickelt werden müssten, um sie rechtzeitig umsetzen zu können. Es gehe auch nicht an, dass die Regierung nicht heute schon zur Ankündigung von Subventionsstreichungen im Bereich des Behindertentransportdienstes Stellung nehmen wolle, da die Vernehmlassungsfrist bereits im Februar ablaufen werde.
Weiter wünsche sie nähere Auskünfte über die Schwierigkeiten, die in der Zusammenarbeit des TIXI und der Koordinationsstelle für Behindertentransport beider Basel aufgetreten seien, über die personellen Wechsel, die inzwischen stattgefunden hätten, und über die konkreten Lösungsvorschläge der KBB. Insbesondere interessiere sie, was unter
"anderen Steuerungssystemen"
zu verstehen sei.
Ferner bitte Sie die Regierung um genaue Angaben über den Beginn und die Dauer des Pilotprojektes betreffend
Spontanfahrten
.
Esther Aeschlimann
hat den Eindruck, dass die Zielvorstellungen der Behindertenorganisationen einerseits und der Regierung und der BLT andererseits auseinandergingen, indem die ersteren eine Integration der Behinderten in den öffentlichen Verkehr wünschten und den letzteren eher eine separate Behindertentransportlösung vorschwebe.
Regierungsrat Peter Schmid
bezeichnet die Problematik als ausserordentlich kompliziert. Was die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs wie Trams und Busse angehe, sollte die Verantwortung weiterhin bei der BLT und den BVB bleiben und nicht mit den Aspekten vermischt werden, mit denen sich die KBB zu befassen habe, weil sonst die Gefahr bestehe, dass überhaupt nichts geschehe hinsichtlich der Umsetzung des Zieles, möglichst vielen Behinderten die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel ohne fremde Hilfe zu ermöglichen.
Wenn die Regierung in Beantwortung von Frage 1. b) den heutigen Zeitpunkt für eine Festlegung als verfrüht bezeichne, so heisse dies, dass man sich noch in der normalen Bearbeitungsfrist einer Initiative bewege und die Ergebnisse der Abklärungen doch nicht vorwegnehmen könne. Der Landrat werde auf jeden Fall zu gegebener Zeit in geeigneter Form unterrichtet.
Er sei auch nicht in der Lage, den Wortlaut der Vernehmlassung des Kantons Basel-Landschaft vorweg bekannt zu geben, weil sie der Regierungsrat noch nicht verabschiedet habe. Seine Direktion vertrete aber den Standpunkt, dass es nicht zu einer Verabschiedung der IV aus den Mobilitätsfragen der Behinderten kommen dürfe. Wenn man dieser Meinung sei, sollte man sich davor hüten, die Strategie, die man zu verfolgen beabsichtige, wenn sich die IV doch verabschieden sollte, an die grosse Glocke zu hängen.
Der von Maya Graf aufgeworfenen Zusatzfrage bezüglich der Verzögerung bei der Auszahlung der Mittel müsse man noch nachgehen. In der Tat sei es beim Wechsel der Leitung der KBB zu Schwierigkeiten gekommen, denen man mit verschiedenen Sanierungsmassnahmen habe begegnen müssen. Ein Teil der Probleme sei auf den Missbrauch von Dienstleistungen durch eine Minderheit zurückzuführen und auf die Unterstützung, die ihr seitens einer weiteren Minderheit, die relativ locker ärztliche Zeugnisse ausstelle, dabei gewährt werde. Aus diesem Grund habe man der KBB vorgeschlagen, präzisere Vorgaben zu machen, wie ein ärztliches Attest zu lauten habe. U.a. darauf sei in der Interpellationsbeantwortung mit dem Begriff
"neue Steuerungssysteme"
verklausuliert hingewiesen worden. Die kantonale Vertretung in der KBB sei guter Hoffnung, dass es der neuen Leitung gelingen werde, diese Startschwierigkeiten zu überwinden.
Maya Graf
fragt, ob Regierungsrat Peter Schmid nicht wenigstens teilweise ihrer Meinung sei, dass ein Konzept notwendig wäre, um die verworrene Situation zu klären.
Regierungsrat Peter Schmid
kann diese Frage insofern nur teilweise mit Ja beantworten, als unter den Behindertenorganisationen ebenfalls Meinungsdifferenzen zum Vorschein gekommen seien, welche die Leute des öffentlichen Verkehrs einigermassen verblüfft hätten.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
14 96/183
Motion von Peter Brunner vom 5. September 1996: Überprüfung der Prämien der Baselbieter Gebäudeversicherung
Regierungsrat Hans Fünfschilling
wundert sich über die Schlussfolgerungen des Preisüberwachers aus der in der Motion erwähnten Untersuchung. Statt jene Kantone, die keine kantonale Gebäudeversicherungsanstalt hätten, zur Gründung einer solchen anzuhalten, um den Konsumentinnen und Konsumenten zu billigeren Prämien zu verhelfen, verlange er vielmehr von jenen kantonalen Gebäudeversicherungen, die ohnehin schon billiger seien, die Prämien noch mehr zu senken.
Die von den kantonalen Gebäudeversicherern angebotenen Leistungen seien nicht nur billiger, sondern auch noch deutlich besser als die der Privatversicherer. Ein Blick in die Geschäftsberichte der basellandschaftlichen Gebäudeversicherung der letzten Jahre zeige, dass ihre Investitionen in den Brandschutz, in die Brandverhütung und in die Unterstützung der Feuerwehren die entsprechenden Beiträge der Privatassekuranz, die sie in Form des sogenannten "Prämienfünfers" leiste, bei weitem überträfen. Bei allen Prämien-/Schadenvergleichen müsse man sich immer bewusst sein, dass die kantonalen Gebäudeversicherungen teilweise öffentliche Aufgaben übernähmen und somit Kanton und Gemeinden entlasteten. Allein aufgrund dieser Tatsache weiche das Verhältnis, das der Preisüberwacher für erklärungsbedürftig halte, nicht mehr gross von dem ab, was er noch akzeptiere.
Dazu komme noch, dass die staatlichen Gebäudeversicherer darum niedrige Prämien anbieten könnten, weil sie hohe Reserven gebildet hätten. Dass die letzteren notwendig seien, habe sich im Jahre 1994 erwiesen, als der Kanton vom grossen Hagelschlag heimgesucht worden sei und man darauf habe zurückgreifen müssen, um die Schäden von rund 50 Mio Franken decken zu können. In der Zwischenzeit hätten sich glücklicherweise keine grösseren Schäden mehr ereignet, so dass man nicht nur die damals verlorenen Reserven bis heute wieder habe bilden, sondern die Prämien für Einfamilienhäuser auf den 1. Januar dieses Jahres um 35 auf 30 Rappen pro 1'000 Franken Versicherungswert, also um 17% habe senken können.
Aus all diesen Gründen beantrage der Regierungsrat, die Motion in Form eines Postulats zu überweisen und gleichzeitig als durch die erwähnte Prämiensenkung erfüllt abzuschreiben.
Peter Brunner
ist damit einverstanden und verdankt die befriedigenden Ausführungen des Regierungsrates.
://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss wird stillschweigend überwiesen und gleichzeitig als erfüllt abgeschrieben.
15 96/241
Interpellation der Personalkommission vom 31. Oktober 1996: Totalrevision des Beamtengesetzes (Personalgesetz, 96/177). Schriftliche Antwort vom 10. Dezember 1996
Adolf Brodbeck
dankt für die befriedigende Antwort der Regierung und beschränkt sich auf die Abgabe einer kurzen Erklärung. Im umfassenden Geltungsbereich des Personalgesetzes sollte die Summe der Ausnahmen begrenzt bleiben. Mit der Lösung des Harmonisierungsbedarfs im ganzen Gesetzesgefüge sei er nur zum Teil einverstanden, weil dieses Problem zufolge der mit steigender Regelungsdichte zunehmenden Wahrscheinlichkeit von Zielkonflikten mit anderen Gesetzen s.E. nicht nur durch Informationsaustausch zwischen Kommissionen gelöst werden könne, sondern dass es einer ganzheitlichen Betrachtungsweise bedürfe und von der Exekutive und der landrätlichen Kommission gemeinsam angegangen werden müsse. Da bestehe ein gewisser Handlungsbedarf.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
16 96/190
Interpellation von Urs Wüthrich vom 5. September 1996: "Strukturelle Besoldungsrevision - Zielsetzung Lohngleichheit". Antwort des Regierungsrates
Regierungsrat Hans Fünfschilling
gibt bekannt, Heinz Kappel habe in der von ihm verlangten schriftlichen Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Berichterstattung etwas locker gewesen sei und die Ausführungen anderer Referenten auf ihn ausgedehnt hätte, obwohl er sich in seinem Beitrag zum fraglichen Thema gar nicht geäussert, sondern gesagt habe, dass es in der Gesellschaft viel dominantere Diskriminierungsquellen gebe als die Arbeitsplatzbewertung.
Zu
Frage 1:
Der Regierungsrat habe zu diesem Verfassungsauftrag gar nichts anderes zu finden und sei auch daran, dem Landrat demnächst ein Einführungsgesetz zum eidgenössischen Gleichstellungsgesetz zu unterbreiten.
Zu den
Fragen 2 bis 4:
Über die Frage, ob eine Überprüfung durch andere Experten vorgesehen werden solle, habe die Regierung noch nicht entschieden, aber sich selbst sehr intensiv mit dem System der Arbeitsplatzbewertung auseinandergesetzt und dem Büro für Gleichstellung im ganzen Prozess die Rolle zugewiesen, laufend zu überprüfen, ob die Besoldungsrevision dem Gleichstellungsgrundsatz entspreche.
://: Damit ist die Interpellation erledigt.
17 96/238
Motion von Bruno Krähenbühl vom 31. Oktober 1996: Steuerliche Erfassung von Liquidationsgewinnausschüttungen bei Auflösung von Aktiengesellschaften nach dem Nennwertprinzip als Vermögensertrag (Ergänzung von § 24 lit. e StG)
Regierungsrat Hans Fünfschilling
gibt die Bereitschaft des Regierungsrates bekannt, diese Zielsetzung im Hinblick auf die Steuerharmonisierung in die Revision einzubeziehen und den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen.
Bruno Krähenbühl
wandelt die Motion in ein Postulat um.
://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss wird stillschweigend überwiesen.
18 96/256
Motion von Bruno Krähenbühl vom 28. November 1996: Änderung der Kinderalimenten-Besteuerung
Regierungsrat Hans Fünfschilling
stellt fest, dass in der Motion zurecht eine Ungleichbehandlung gewisser Personengruppen angesprochen werde. Aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden sei die Steuerverwaltung gezwungen, Steuerpflichtige, die ausserhalb des Kantons Alimenten bezahlen müssten, anders zu behandeln als Steuerpflichtige, deren Alimentenzahlungen im Kanton blieben. Anlässlich der Steuergesetzrevision sei die Frage der Alimentenbesteuerung sehr intensiv und vor allem unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von verheirateten und geschiedenen Alimentenpflichtigen diskutiert worden. Wenn man die Alimenten generell für abzugsberechtigt erklärt hätte, wäre es zu einer Ungleichbehandlung gegenüber den Familien gekommen, denn es sei unbestritten, dass der Kinderabzug, den das Steuergesetz erlaube, die Kosten, die ein Kind verursache, überhaupt nicht aufwiege. Andererseits würden mit der neuen Rechtsprechung die Kinderalimenten bei Scheidungsfällen, sofern die finanzielle Leistungsfähigkeit überhaupt gegeben sei, sehr hoch angesetzt, um Kostendeckung zu erreichen.
Der Regierungsrat erkläre sich bereit, den Vorstoss als Postulat in dem Sinne entgegenzunehmen, dass die Alimentenbesteuerung an die Harmonisierungsnorm anzupassen sei und demnach auf der empfangenden Seite zu erfolgen habe.
Die Erfüllung der Forderung der Motion, künftig Alimentenzahlungen grundsätzlich in allen Fällen zum Abzug zuzulassen, hätte nebst der Ungerechtigkeit gegenüber den Familien auch Steuerausfälle in der Höhe von etwa 7,5 Mio Franken zur Folge. Aus diesem Grund sehe die Regierung von einer derartigen Praxisänderung ab.
Bruno Krähenbühl
sieht ein, dass mit einer blossen Praxisänderung eine solche Summe nicht umdisponiert werden könne, obwohl sich der Staat die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen als hohes Verfassungsziel ohne weiteres hätte etwas kosten lassen dürfen. Er sei nach wie vor davon überzeugt, dass die Regierung in diesem Bereich werde handeln müssen, denn noch nie habe er bei einem persönlichen Vorstoss so viel Zustimmung erfahren. Zudem bestehe in gravierenderen Fällen akute Steuerfluchtgefahr.
Er sei bereit, die Motion in der Hoffnung in ein Postulat umzuwandeln, dass diese Problematik in naher Zukunft einer Lösung zugeführt werde.
://: Der in ein Postulat umgewandelte Vorstoss wird stillschweigend überwiesen.
19 96/258
Postulat von Peter Tobler vom 28. November 1996: Kostenwahrheit auch für Landräte
Peter Tobler
erklärt, das Postulat sei aus der Idee entstanden, dass man anderen nicht auferlegen solle, was man nicht sich selbst aufzuerlegen bereit sei. Obwohl er wisse, dass die Regierung dem Landrat in eigener Sache nichts vorzuschreiben habe, denke er, dass ihr Schweigen durchaus als Einverständnis mit der Stossrichtung seines Vorstosses gedeutet und daher akzeptiert werden könne.
Fritz Graf
gibt bekannt, dass die SVP/EVP-Fraktion das Postulat ablehne, weil sie keinen Grund dafür sehe, die Position des Parlaments gegenüber dem Regierungsrat und der Verwaltung noch mehr zu schwächen. Im übrigen habe eine Fraktion wie jene der FDP, die mit zwei Regierungsräten in der Exekutive vertreten sei, einen unvergleichlich besseren Zugang zu Insiderinformationen als eine Fraktion ohne Regierungsrat.
Claude Janiak
wundert sich einmal mehr über den Tiefstand des Selbstbewusstseins dieses Parlaments. Die SP-Fraktion könne nicht verstehen, dass es immer wieder Mitglieder dieses Rates gebe, die sich einerseits zunehmend teilkastrieren lassen und andererseits signalisieren wollten, wie kostentreibend und teuer der Parlamentsbetrieb eigentlich sei. Beim parlamentarischen Vorstoss handle es sich um ein ganz zentrales Instrument der Landratsarbeit, das zum Selbstverständnis gehöre und auch etwas kosten dürfe. Dass stets Minderheiten vermehrt davon Gebrauch machten, sei logisch und richtig. In jeder Fraktion gebe es
Vorstossköniginnen und -könige
. Auch damit müsse ein Parlament leben, und wenn ihm dies zuviel werde, habe es immer noch ein probates Mittel, nämlich solche Vorstösse einfach traktandieren zu lassen und kein Wort dazu zu sagen.
Die SP-Fraktion beantrage dem Rat, das Postulat abzulehnen.
Oskar Stöcklin
schickt voraus, dass die CVP-Fraktion vor allem damit Mühe gehabt habe, den Sinn und Zweck dieses Vorstosses herauszufinden. Selbstverständlich könne man die Kosten berechnen, die ein Vorstoss auslöse, nur müsse man sich sogleich fragen, zu was dieses Wissen dienen solle, etwa zur Bewertung des Anliegens?! Dies könne wohl nicht sein, denn der Wert eines Vorstosses habe sicher nichts mit den Kosten zu tun, die er auslöse. Der vorliegende habe bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts gekostet. Er könne sich auch nicht vorstellen, dass irgend jemand einen Vorstoss weniger einreichen würde, wenn ihm die Kosten bekannt wären.
Wenn man schon nach Kostenwahrheit rufe, könne man noch ganz andere Berechnung anstellen, z.B. über die Redezeiten im Landrat. So kostete eine Rede von einer Stunde Dauer 2'520.–– Franken Sitzungsgelder, eine solche von einer Minute Dauer noch 42.–– Franken und eine ganz einfache Formel wie z.B.
"I dangg"
immer noch 65 Rappen!
Die CVP-Fraktion lehne das Postulat einstimmig ab.
Rudolf Keller
ist der Meinung, dass ein derartiger Vorstoss nur von einer Regierungspartei kommen könne. Beim Vorstoss handle es sich heutzutage um eines der wichtigsten Mittel des Parlamentsbetriebes, und es liege am politischen System, dass z.B. die Opposition davon mehr Gebrauch mache als die regierenden Parteien. Dieses lasse man sich von keinem Peter nehmen - ob dieser nun Schmid oder Tobler heisse.
Vordergründig gehe es hier um Kosten, aber hintergründig doch darum, in den Parlamentsmitgliedern so etwas wie Hemmungen auszulösen, um sie an der aktiven Parlamentsarbeit zu hindern.
Nicht nur aus diesen Gründen lehne die Fraktion der Schweizer Demokraten den Vorstoss ab, sondern auch darum, weil er ganz klar auf eine Schwächung des Baselbieter Parlamentes abziele, das wahrlich zu den kostengünstigsten in diesem Lande zähle.
Esther Maag
bestreitet nicht, sich bei gewissen Geschäften - z.B. jüngst wieder im Zusammenhang mit der KVA - manchmal auch zu fragen, weshalb man diesen Aufwand betreibe. Zweifellos gehöre aber der Vorstoss zu den zentralen Instrumenten des Parlamentsbetriebes, auf die gerade Oppositionsparteien aus den bereits gehörten Gründen besonders angewiesen seien. Es gebe Vorstösse, die sogar einen grösseren Kostenaufwand rechtfertigten, wie man eben im Zusammenhang mit den Behindertentransporten gehört habe. Sie halte Zeitrechnungen und Aufwandsrechnungen für problematisch, weil sie zwangsläufig zu einer unzulässigen Bewertung von Vorstössen führten. Die Fraktion der Grünen lehne das Postulat einstimmig ab.
Peter Tobler
erklärt - gebührend geknickt ob der allgemeinen Schelte, aber nicht minder erschüttert vom Bierernst der Debatte - den Rückzug seines Vorstosses: Wenn allein schon der Wunsch zu erfahren, was man mit einem Vorstoss kostenmässig anrichtet, als ernsthafte Bedrohung eines Rechtes aufgefasst wird, habe ich persönlich etwas Mühe mit dem Verlauf der Diskussion. Trotzdem:
I dangg!
://: Das Postulat wird zufolge Rückzugs abgeschrieben.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 6. Februar 1997, 10.00 Uhr
|