5 96/163
Berichte des Regierungsrates vom 2. Juli 1996 und der Finanzkommission vom 24. Oktober 1996: Abrechnung über den Verpflichtungskredit von 4, 84 Millionen Franken für den Weiterausbau der technisch orientierten Datenverarbeitung vom 28. September 1989
Roland Laube
, Präsident der Finanzkommission, fasst den Kommissionsbericht zusammen. Die Finanzkommission schliesst sich einstimmig dem Antrag der Finanzkontrolle an und beantragt die Genehmigung der Abrechnung.
Urs Steiner
erklärt namens der FDP-Fraktion, dass dieses Projekt gut "gemanagt" worden ist. Man stellt mit Genugtuungfest, dass eine Kostenunterschreitung von 658'000.-- ausgewiesen werden kann. Mit dem Verzicht auf die teure Scanner-Ausrüstung hat man auf der Verwaltung deutliche Sparsignale gesetzt. Die FDP ist für Genehmigung der Schlussabrechnung.
Rolf Rück
stellt fest, dass dieses EDV-Projekt termingerecht und kostengünstig umgesetzt worden ist. Die SP-Fraktion stimmt dieser Vorlage zu.
Hildy Haas:
Auch die SVP/EVP-Fraktion schlägt die Genehmigung der Rechnung vor.
Walter Jermann
erklärt, dass man mit Freude zur Kenntnis genommen hat, dass wiedereinmal ein Projekt mit einer Kostenunterschreitung abgeschlossen werden konnte. Auch die CVP-Fraktion ist für Genehmigung der Schlussabrechnung.
://: Das Eintreten ist unbestritten.
Landratsbeschluss
Keine Wortbegehren.
://: Der Landrat stimmt grossmehrheitlich dem Antrag des Regierungsrates gemäss Ziffer 7 der Vorlage 96/163 zu.
Landratsbeschluss
betreffend Abrechnung über den Verpflichtungskredit von 4,84 Millionen Franken für den Weiterausbau der technisch orientierten Datenverarbeitung vom 28. September 1989
Vom 28. November 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die vorliegende Schlussabrechnung für den Weiterausbau der technisch orientierten Datenverarbeitung von 1990 bis 1995 mit einem Gesamtkostenaufwand von Fr. 4'181'710.86 wird genehmigt.
2. Im Verzeichnis der Verpflichtungskredite ist das Konto 2230.706.50-001 zu löschen.
6 96/165
Berichte des Regierungsrates vom 9. Juli 1996 und der Finanzkommission vom 24. Oktober 1996: Verlängerung des zinsfreien Darlehens von 2,5 Mio. Fr. an die Vereinigung Rudolf-Steiner-Schule Mayenfels
Roland Laube
, Präsident der Finanzkommission, erläutert den Kommissionsbericht. Die Finanzkommissin schliesst sich dem Antrag des Regierungsrates, das zinslose Darlehen um zehn Jahre zu verlängern, an. Zusätzlich beantragt aber die Kommission, eine Verbesserung der Sicherstellung des Darlehens anzustreben. Aufgrund der eingegangenen Infos von Seiten der Rudolf-Steiner-Schule wird dies durch die Abgabe dreier bestehender Schuldbriefe aus Eigenbesitz an den Kanton ermöglicht, was bedeutet, dass der grösste Teil des Darlehens erstrangig abgesichert wäre. Die FIKO beantragt einstimmig, dem Landratsbeschluss (Regierungsvorlage) und dem zusätzlichen Antrag der FIKO, der verbesserten Sicherstellung, zuzustimmen.
Paul Dalcher
unterstützt namens der FDP-Fraktion den Bericht und die Anträge der Finanzkommission. Die Rudolf-Steiner-Schule stellt eine Ergänzung zum Angebot der öffentlichen Schulen dar, sie entlastet finanziell den Kanton und die Gemeinden und sie hält den Betrieb mit sehr grossem Idealismus (Trägerschaft durch Eltern und Vereine; tiefere Löhne der Lehrkörper) aufrecht. Wenn es die Institution Rudolf-Steiner-Schule nicht gäbe, müsste man sie erfinden. In diesem Sinne bittet er um Gutheissung des Antrages.
Rolf Rück:
Grundsätzlich teilt die SP-Fraktion die im Bericht der Finanzkommission gemachten Überlegungen und Feststellungen. Er hält noch zusätzlich fest, dass die Rudolf-Steiner-Schule ihre Existenzberechtigung als Alternativangebot zur kantonalen Schulbildung hat. Durch die Übernahme einer kantonalen Aufgabe werden auch Steuergelder eingespart. Das Darlehen ermöglicht den Weiterbetrieb der Schule. In diesem Sinne stimmt die SP der Vorlage zu.
Hildy Haas
fasst sich kurz. Die SVP/EVP-Fraktion stimmt den Anträgen der Finanzkommission zu.
Urs Baumann
stellt fest, dass die CVP grundsätzlich positiv eingestellt ist. Er möchte aber noch einige Bemerkungen anbringen:
– Der Kanton führt ein gutes Schulangebot und es ist zu fragen, ob es die Ergänzung durch die Rudolf-Steiner-Schule braucht.
– Ob der Kanton mit der Rudolf-Steiner-Schule Geld sparen kann, sei in Frage gestellt; das Ergebnis der Arbeitsgruppe ist noch abzuwarten.
– Die Sicherstellung der 2,5 Mio. Franken stand auch für die CVP im Vordergrung; man nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, dass das Geld zwischenzeitlich besser gesichert werden kann, ansonsten man nicht von einer Kapitalanlage, sondern eher von einem Beitrag oder einer aufgeschobenen Subvention gesprochen werden könne.
Die CVP-Fraktion folgt unter diesen Bedingungen der Vorlage.
Peter Brunner:
Die SD-Fraktion steht dieser Vorlage positiv gegenüber und kann den beiden Anträgen der FIKO einstimmig zustimmen.
://: Das Eintreten ist unbestritten.
Landratspräsident
Erich Straumann
möchte beliebt machen, nach der Ziffer 1.
neu als Ziffer 2. den Antrag der Finanzkommission (Ziff. 2. "den Regierungsrat zu beauftragen, bezüglich der Sicherstellung des Darlehens eine weitere Verbesserung anzustreben.")
einzuschieben.
Landratsbeschluss
Kein Wortbegehren.
://: Der Rat stimmt der abgeänderten Vorlage 96/165 ohne Gegenmehr zu.
Landratsbeschluss
betreffend Verlängerung des zinsfreien Darlehens an die Vereinigung Rudolf-Steiner-Schule Mayenfels
Vom 28. November 1996
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Rückzahlung des durch Landratsbeschluss Nr. 2123 vom 11. November 1985 gewährten zinsfreien Darlehens von 2,5 Mio. Franken an die Vereinigung Rudolf-Steiner-Schule Mayenfels wird um weitere 10 Jahre erstreckt.
2. Der Regierungsrat wird beauftragt, bezüglich der Sicherstellung des Darlehens eine weitere Verbesserung anzustreben.
3. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
8 95/180
Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 1995 und der Justiz- und Polizeikommission vom 26. August 1996: Polizeigesetz. 2. Lesung
Dieter Völlmin
, Präsident der Justiz- und Polizeikommission, hält fest, dass der Landrat dieses Gesetz in erster Lesung gemäss Kommissionsfassung verabschiedet habe. Er behalte sich vor, zu Beginn der zweiten Lesung der Revision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung (Traktandum 9) auf die an die Kommission zurückgewiesenen Paragraphen zurückzukommen.
Landratspräsident
Erich Straumann
schlägt vor, gemäss § 65 der Geschäftsordnung des Landrats darauf zu verzichten, jeden einzelnen Paragraphen aufzurufen, nachdem keine Anträge zum Polizeigesetz vorlägen. Den Ratsmitgliedern sei es unbenommen, Schlussbemerkungen zu Protokoll zu geben, bevor zur Schlussabstimmung geschritten werde.
://: Dieses Vorgehen ist unbestritten.
Detailberatung
§§ 1 - 58:
Keine Wortbegehren
Bruno Steiger
erklärt namens der Fraktion der Schweizer Demokraten wie schon nach der ersten Lesung, für eine Polizei ohne Ausländerbeteiligung einzustehen. Die beschwichtigenden Argumente des Polizeidirektors erwiesen sich angesichts der Bedenkenlosigkeit, mit der in diesem Parlament Masseneinbürgerungen ausländischer Staatsangehöriger durchgeführt würden, als absolut haltlos. Dazu komme noch, dass diese aus verschiedensten Kulturkreisen stammenden Ausländer gegenüber dem gewöhnlichen Schweizerbürger im Vorteil seien, weil sie nach der Einbürgerung die ursprüngliche Staatszugehörigkeit beibehalten und sich ohne weiteres um eine Aufnahme in den Polizeidienst bewerben könnten, wenn sie die bisher geltenden Aufnahmebedingungen erfüllten.
Seine Fraktion werde zu diesem Versuch, die innere Sicherheit noch mehr auszuhöhlen, nicht Hand bieten und das Polizeigesetz entschieden ablehnen.
Ursula Jäggi
erklärt, dass die SP-Fraktion mit diesem Polizeigesetz leben könne, obwohl sie es gerne noch liberaler gehabt hätte, und ihre Zustimmung mit der Aufforderung an den Regierungsrat verbinde, die Pflicht zum Tragen von Namensschildern auf Verordnungsebene zu verankern, nachdem dies auf Gesetzesebene abgelehnt worden sei.
Schlussabstimmung
://: Der Rat verabschiedet das Polizeigesetz gemäss zweiter Lesung mit 63:6 Stimmen.
://: Die Motion 94/170 vom 5. September 1994 betreffend Schaffung eines Polizeigesetzes wird grossmehrheitlich als erfüllt abgeschrieben.
9 95/180 95/180a
Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 1995 sowie der Justiz- und Polizeikommission vom 26. August 1996 und vom 12. November 1996: Revision des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung. 2. Lesung
Dieter Völlmin
, Präsident der Justiz- und Polizeikommission, fasst den Kommissionsbericht kurz zusammen und bittet den Rat, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.
Detailberatung
Titel und Ingress / Abschnittstitel nach § 100d / G. Einsatz von V-Personen
Kein Wortbegehren.
§ 100 e Abs. 4 und Abs. 5
Christoph Rudin
macht namens der SP-Fraktion grundsätzliche Bedenken gegen die von der Kommissionsmehrheit verabschiedete Regelung betreffend den Einsatz von V-Personen - Einschränkung des Verteidigungsrechts, Ungleichbehandlung der Richter, ungleiches Vertrauensverhältnis zwischen Gericht und V-Person - geltend und unterbreitet dem Rat folgenden Änderungsanträge:
Abs. 4
Die Genehmigung kann auf begründeten Antrag des Statthalters oder der Statthalterin mit der Vertraulichkeitszusage verbunden werden
mit der Folge, dass die Identität der V-Person in den Akten vorläufig geheimgehalten wird. Die präsidierende Person bzw. das in der Sache zuständige Gericht entscheidet über die Erneuerung der Vertraulichkeitszusage für das Verfahren vor Gericht.
Abs. 5
Die Vertraulichkeitszusage wird widerrufen, wenn die V-Person bei Ausführung ihres Auftrages Straftaten begeht, die nicht durch eine bundesrechtliche Bestimmung gerechtfertigt sind. Wird die Vertraulichkeitszusage widerrufen, hat die V-Person das Recht, sich aus dem Verfahren zurückzuziehen mit der Folge, dass ihre Identität geheim bleibt und sie im Verfahren als Zeugin oder Zeuge nicht mehr einvernommen werden kann.
Peter Tobler
bittet den Rat, bei der Kommissionsfassung zu bleiben, da sie als ein guter Kompromiss zwischen Rechtsschutz und Persönlichkeitsschutz bezeichnet werden könne.
Dieter Völlmin
verweist auf den Entwurf des Bundesgesetzes, der eine durchgehende Vertraulichkeitszusage vorsehe. Interessanterweise habe der Kanton Basel-Stadt im Rahmen der Vernehmlassung zum Bundesgesetz genau
die
Lösung vorgeschlagen, die hier von der Kommissionsmehrheit beantragt werde; es könne also davon ausgegangen werden, dass damit nicht sämtliche rechtsstaatlichen Verfahrensgrundsätze über den Haufen geworfen würden. Was die Ungleichbehandlung der Richter anbetreffe, so sei sie im Strafprozess heute schon gegeben, weil der Gerichtspräsident in der Praxis als einziger des ganzen Gremiums das ganze Dossier kenne.
Die regierungsrätliche Fassung von
Absatz 5
, auf welche die SP-Fraktion zurückkommen wolle, und erst recht die beantragte Ergänzung gingen zu weit und stellten den V-Personen-Einsatz grundsätzlich in Frage.
Abschliessend sei zu bemerken, dass die Polizei oder der Statthalter den V-Personen-Einsatz nicht anordnen, sondern lediglich beantragen könnten und die Vertraulichkeitszusage nur von der Präsidentin oder dem Präsidenten der Überweisungsbehörde, also von einer gerichtlichen und nicht von einer Strafverfolgungsbehörde, abgegeben werden dürfe.
Theo Weller
spricht sich namens der SVP/EVP-Fraktion im Interesse des Schutzes für die Kommissionsfassung aus.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
ist bereit, mit der von der Kommission beantragten Lösung Erfahrungen in diesem Neulandbereich zu sammeln.
://: Der Antrag der SP-Fraktion betreffend
§ 100 e Abs. 4
unterliegt grossmehrheitlich der Kommissionsfassung.
://: Der Antrag der SP-Fraktion betreffend
§ 100 e Abs. 5
unterliegt grossmehrheitlich der Kommissionsfassung.
§§ 100 e Abs. 6: bis 100 l
Keine Wortbegehren
§ 100 m
Christoph Rudin
beantragt namens der SP-Fraktion,
Abs. 3
zu streichen.
://: Der Streichungsantrag der SP-Fraktion betr.
§ 100 m Abs. 3
wird abgelehnt.
§ 100 n / Abschnittstitel nach § 100 n / H. Weitere Untersuchungshandlungen:
Keine Wortbegehren
Rückkommen
wird nicht beantragt.
Schlussabstimmung
://: Der Rat verabschiedet die Änderung des Gesetzes betreffend die Strafprozessordnung gemäss zweiter Lesung mit 47:27 Stimmen.
://: Das Postulat 93/214 vom 23. September 1993 betreffend Schaffung gesetzlicher Grundlagen im Zusammenhang mit V-Einsätzen wird grossmehrheitlich als erfüllt abgeschrieben.
10 96/26
Bericht der Spezialkommission vom 5. November 1996: Gesetz über die Gewährung und Vermittlung von Konsumkrediten. 1. Lesung
Esther Aeschlimann
, Präsidentin der Spezialkommission Konsumkreditgesetz, fasst den Kommissionsbericht zusammen und bittet den Rat, dem Gesetz in erster Lesung zuzustimmen.
Kurt Schaub
erklärt namens der FDP-Fraktion, dass sie ein Gesetz, das geeignet sei, die Ausnützung und Überschuldung der sozial Schwachen und Hilfesuchenden sowie den Zinswucher zu verhindern, ebenfalls begrüsse, aber in einem kantonalen Gesetz wegen der Möglichkeit des "Kredittourismus" und der Gefahr des Ausweichens in die Illegalität nicht die geeignete Lösung dieser Probleme sehe. Diese könne nur auf eidgenössischer Ebene erfolgen. Wenn das baselstädtische Gesetz als Beispiel für eine gut funktionierende kantonale Lösung herangezogen werde, müsse darauf hingewiesen werden, dass dieses erst seit einem halben Jahr in Kraft sei und daher noch nicht beurteilt werden könne. Seine Fraktion hege ernste Zweifel, dass eine isolierte Gesetzgebung greifen könne.
Wenn es bis Ende der achtziger Jahre noch zu Missbräuchen gekommen sein möge, so sei heute unverkennbar, dass die Kreditinstitute heute alles Interesse daran hätten, nicht in die negativen Schlagzeilen zu geraten.
Aus diesen Gründen empfehle die FDP-Fraktion dem Rat, die Bundesgesetzgebung abzuwarten und auf dieses Gesetz nicht einzutreten.
Christoph Rudin
betont die breite Abstützung dieser ersten parlamentarischen Initiative, die nicht zuletzt auf die äusserst schleppende Behandlung des Konsumkreditgesetzes auf Bundesebene zurückzuführen sei. Dass eine kantonale Lösung gerade bei den Gemeinden auf grosse Zustimmung stosse, verwundere nicht, weil dort die negativen Folgen des ungeregelten Zustandes ausgebadet werden müssten. Im Gegensatz dazu wehrten sich die Banken vehement gegen eine solche Gesetzgebung, obwohl sie in aufwendigen Werbekampagnen behaupteten, die Sache voll im Griff zu haben.
Der vorliegende Entwurf beschränke sich auf den sozialpolitischen und gewerbepolizeilichen Bereich und greife nicht in die Bundeskompetenz ein. Für die Behauptung, dass ein derartiges Gesetz den privaten Konsum beeinträchtige, seien die Gegner den Beweis schuldig geblieben. Andererseits sei bewiesen, dass Kleinkredite bei den meisten Fürsorgefällen eine Rolle spielten.
Die SP-Fraktion beantrage, auf das Gesetz einzutreten.
Hildy Haas
teilt mit, dass eine Mehrheit SVP/EVP-Fraktion auf das Geschäft eintrete und diesen Entwurf als nicht so schlecht beurteile wie Kurt Schaub, an den sie die Zwischenfrage richten müsse, ob er eben als Vertreter der FDP-Fraktion oder seines Arbeitgebers votiert habe.
Die Kommission habe sich auf wesentliche Regelungen beschränkt und diese im Hinblick auf künftige Entwicklungen offen zu halten versucht. Sie persönlich sehe in diesem Gesetz eine Art Treppengeländer, an dem sich festhalten könne, wer Halt und Sicherheit suche. Wer darauf verzichte, dürfe sich dann über einen Absturz nicht beklagen. Dass es immer wieder solche gebe, spreche jedenfalls nicht gegen diese Gesetzgebung.
Oskar Stöcklin
bezeichnet den Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen vor Überschuldung als ein Anliegen der CVP-Fraktion, und zwar wegen der betroffenen Menschen, aber nicht zuletzt auch wegen der sich daraus ergebenden volkswirtschaftlichen Schäden.
Dass ein Handlungsbedarf bestehe, gehe schon daraus hervor, dass die Überweisung der parlamentarischen Initiative damals unbestritten gewesen sei und nur die Frage zu Diskussionen Anlass gegeben habe, ob der Kanton oder der Bund tätig werden solle. Mit der Mehrheit habe er es vorgezogen, die Taube in der Hand zu haben als den Spatz auf dem Dach. Wie richtig diese Entscheidung gewesen sei, habe sich in der Folge erwiesen, denn den Spatz, also das Bundesgesetz, habe man noch immer nicht auf dem Dach. Er halte es nach wie vor für aussichtslos, auf den Bund zu warten, und zwar auch deshalb, weil unten so oder so nur "Zuckerwasser" herauskäme, selbst wenn man in die eidgenössische Gesetzesmaschinerie oben "Salzsäure" einfliessen liesse.
Nicht nur alle, die mit dem Fürsorgewesen dieses Kanton zu tun hätten, sondern auch die Mehrheit der Bevölkerung begrüssten diese Gesetzgebung. Auch die CVP-Fraktion sei grossmehrheitlich für Eintreten.
Rudolf Keller
gibt bekannt, dass die Fraktion der Schweizer Demokraten dieses Gesetz unterstützte. In verschiedenen Kantonen hätten sich solche Gesetze bereits bewährt, beispielsweise im grossen Wirtschaftskanton Zürich, wo damit Wucherzinsen auf Kleinkredite und andere Missbräuche mit recht gutem Erfolg eingeschränkt worden seien, und neulich im Kanton Basel-Stadt. Dies sollte für das Baselbiet ein Zeichen sein, mit diesen Kantonen gleichzuziehen und eine weitere Lücke in der Phalanx gegen den Kredittourismus zu schliessen. Von der Alibi-Übung auf Bundesebene mehr als einen "zahnlosen Papiertiger" zu erwarten, wäre allein schon wegen des skrupellosen Einsatzes eines Teils der Geldverdienerlobby zugunsten ihrer Interessen, aber auch angesichts der bisher betriebenen Verschleppungstaktik eine Illusion.
Er könne dem, was über die volkswirtschaftlich bedenklichen Auswirkungen eines überbordenden Kreditwesens schon gesagt worden sei, nur beipflichten.
Maya Graf
erklärt namens der einstimmigen Grünen Fraktion Eintreten auf die Vorlage, weil ein griffiges Konsumkreditgesetz zu ihren langjährigen Anliegen gehöre. Dass sich die Banken und ihre Vertreter für ihre Interessen einsetzten, sei verständlich und legal; dass der Kanton Basel-Landschaft dem sozialen Schutz gegenüber Marktinteressen einzelner Branchen den Vorzug geben müsse, sei eben so klar.
Ihre Fraktion sei mit dem vorliegenden Gesetz einverstanden, behalte sich aber vor zu beantragen, ihm in Form eines weiteren Paragraphen einen zusätzlichen Zahn zu implantieren, damit es besser greife.
Peter Tobler
erklärt, dass mit den verschiedenen Andeutungen bezüglich der vom FDP-Sprecher vertretenen Interessen die Atmosphäre in diesem Rat vergiftet werde. Es sei durchaus legitim und begründbar, den vorliegenden Entwurf als untauglichen Versuch zu bezeichnen, das tatsächlich bestehende soziale Problem zu lösen.
Kurt Schaub
gibt Hildy Haas zu bedenken, dass ein Treppengeländer nur etwas nütze, wenn es nicht mit jenen, die daran Halt suchten, in die Tiefe stürze.
Esther Aeschlimann
bittet den Rat, auf die Vorlage einzutreten. Die Spezialkommission habe das Gesetz seriös behandelt, und dieses verdiene, dass zumindest darauf eingetreten werde. Sie erachtete es für die Zukunft als sehr problematisch, wenn gerade die erste parlamentarische Initiative so scheitern sollte.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
bezeichnet es als erstmalig, dass sich ein Regierungsrat zu einem Gesetz äussern dürfe, das nicht in der eigenen "Küche" gebraut oder vorgebraut worden sei. Aus seiner Sicht habe die Spezialkommission ihre Sache recht speditiv und gar nicht so schlecht gemacht habe. Ein Problem sehe er aber darin, dass diese Vorlage mit dem Baselbieter Stab das falsche Wappen trage; das richtige wäre jenes der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
Oskar Stöcklin sei entgegenzuhalten, dass der Spatz, von dem er gesprochen habe, nicht auf dem Dach, sondern bei seinem Parteikollegen Bundesrat Koller auf dem Schreibtisch sitze und seit anderthalb Jahren darauf warte, gleichsam in die Vernehmlassung hinausfliegen zu dürfen.
Der Rat sollte sich nicht der Illusion hingegen, ein besonders griffiges Gesetz zu verabschieden. Die Regierung bestreite nicht, dass Handlungsbedarf bestehe. Das Problem sehe sie aber darin, dass das Baselbiet keine Insel sei und Delémont, Dornach und Rheinfelden so nahe lägen, dass jemand, der hier den Kredit nicht erhalte, ihn ohne besonderen Aufwand dort holen könne.
Ausserdem sollte sich der Rat bewusst sein, dass er bei einer Annahme des Gesetzes durch das Volk für ein halbes Jahr eine 50%- und für die Zeit danach eine 25%-Stelle werde bewilligen müssen.
Gewisse Details des Entwurfs bedürften noch einer näheren Prüfung, beispielsweise die Strafbestimmung, mit der man ein neues Instrument in die kantonale Gesetzgebung aufzunehmen beabsichtige. Der Spezialkommission empfehle er, auf die zweite Lesung hin abzuklären, ob das vorliegende Gesetz mit dem Binnenmarktgesetz kompatibel sei und aufgrund des letzteren überhaupt die Möglichkeit bestehe, auswärtige Kreditgeber zu kontrollieren.
Urs Baumann
teilt namens der Minderheit der CVP-Fraktion die Bedenken, die Regierungsrat Andreas Koellreuter eben aufgezählt habe. Um bei der Allegorik von Hildy Haas zu bleiben, müsse er schon sagen, dass er eine Treppe ohne Geländer, welche die Leute veranlasse, vorsichtig hinaufzusteigen, einer solchen mit einem morschen Geländer vorziehe. Von der Konstruktion her halte er dieses Gesetz für morsch, und Oskar Stöcklin könne er versichern, dass er lieber "Zuckerwasser" als "Salzsäure" trinke. Konkret beanstande er, dass einige Normierungen im Entwurf sich in der Praxis des Kreditwesens nicht vollziehen liessen.
Er behaupte nicht, dass man es hier mit einem realen Problem zu tun habe, sondern nur, dass es sich auf diese Weise nicht befriedigend lösen lasse.
://: Der Nichteintretensantrag der FDP-Fraktion wird mit 51:18 Stimmen abgelehnt und damit Eintreten auf die Vorlage beschlossen.
Detailberatung
Titel und Ingress
: Keine Wortbegehren
§ 1
Adrian Ballmer
möchte von Esther Aeschlimann wissen, ob es sich um einen Konsumkredit im Sinne dieses Gesetzes handle, wenn ein Arbeitnehmer sich den Kauf eines Fahrzeuges finanzieren lasse, auf das er beruflich angewiesen sei.
Esther Aeschlimann
antwortet, dass dieses Gesetz sich auf die Regelung
privater Leasing- und Konsumkredite
beschränke.
Adrian Ballmer
erkundigt sich nach der Abgrenzung.
Esther Aeschlimann
verweist auf den Kommentar zu § 1 auf Seite 8 des Berichts, wo es u.a. heisse:
"...wenn sie im Hinblick auf ihren Privatkonsum einen Kredit in Anspruch nehmen."
Adrian Ballmer
fragt konkret, ob es sich um einen privaten Konsumkredit im Sinne dieses Gesetzes handle, wenn dieser zur Finanzierung eines Fahrzeuges diene, das sowohl zu privaten Zwecken als auch dazu verwendet werde, zur Arbeit zu fahren.
Christoph Rudin
stellt den Ordnungsantrag, jene Ratsmitglieder, die den Kommissionsbericht offenbar nicht gelesen hätten, anzuweisen, solchen Detailfragen, auf die der Bericht durchaus Antwort gebe, ausserhalb dieser Gesetzesberatung nachzugehen.
Roland Meury
vermutet hinter dieser Fragestellung einen Obstruktionsversuch, denn der Kommissionsbericht lasse keine Fragen offen, wie folgendes Zitat zeige:
"... Kommerzielle Kredite, d.h. Kredite, die einer Privatperson oder einem Unternehmer zur Finanzierung einer gewerbsmässigen Tätigkeit gewährt oder vermittelt werden, fallen nicht unter den Begriff des Konsumkredites."
Adrian Ballmer
erklärt, dass über seine Fragen nicht hier im Rat diskutiert werden müsse; es genüge ihm, wenn sie von der Spezialkommission auf die zweite Lesung hin beantwortet werden könnten. Es mache einen Unterschied, ob jemand als Agent gewerbsmässig tätig sei und dafür ein Auto benötige oder ob ein Arbeitnehmer das Auto brauche, um seine Arbeit zu erfüllen. Die Antwort auf die Frage, unter welche Art von Krediten die Autofinanzierung in diesen beiden Fällen einzuordnen sei, gehe nämlich aus dem Kommissionsbericht nicht hervor.
Emil Schilt
fragt Adrian Ballmer, ob er nicht wisse, wie er seine Zählerableser vergüten müsse.
Landratspräsident
Erich Straumann
ruft zur Ordnung, da man ein Gesetz auf diese Art und Weise nicht beraten sollte. Esther Aeschlimann könne die heute aufgeworfenen Fragen entgegennehmen, in der Spezialkommission diskutieren lassen und anlässlich der zweiten Lesung klar beantworten.
§ 2
Adrian Ballmer
erlaubt sich eine weitere Frage, und zwar bezüglich des Geltungsbereichs. Klar sei offenbar, dass das Gesetz im Kanton Basel-Landschaft gelten solle. Der sachliche Geltungsbereich sei insofern klar, als Art. 6 des Konsumkreditgesetzes des Bundes zugrunde gelegt werde. Was den persönlichen Geltungsbereich angehe, sei die Frage offen, ob das Gesetz nur auf alle Kreditvermittler und -verleiher anwendbar sei, deren Geschäftsdomizil sich im Kanton Basel-Landschaft befinde, oder auch auf Kreditnehmer, die hier Wohnsitz hätten. Er nehme an, dass dies nicht der Fall sei, obwohl das Gesetz nichts darüber aussage. Eine weitere offene Frage gehe dahin, ob der Ort des Vertragsabschlusses eine Rolle spiele, wenn der eine Partner im Baselbiet domiziliert sei und der andere nicht. Wenn dies zutreffe, müsse noch beantwortet werden, ob die Offerte oder die Annahme eine Rolle spiele. Er würde es begrüssen, wenn die Frage des
persönlichen Geltungsbereiches
von der Spezialkommission seriös geprüft werden könnten.
Ferner sollte sie sich klar darüber äussern, ob jeder Kreditvermittler oder -verleiher, der beispielsweise im "Blick" landesweit Konsumkredite gewerbsmässig anbiete, eine Bewilligung im Kanton Basel-Landschaft einholen müsse, auch wenn er dort eigentlich nicht tätig sein wolle.
Esther Aeschlimann
nimmt diese Fragen zur nochmaligen Prüfung in der Kommission entgegen, obwohl diese eigentlich schon stattgefunden habe. Sie persönlich müsse sich schon fragen, ob Adrian Ballmer die Kommentare im Kommissionsbericht zu den einzelnen Paragraphen gelesen habe.
Regierungsrat Andreas Koellreuter
bittet die Spezialkommissionspräsidentin, auch die von ihm aufgeworfene Frage der Kompatibilität von § 2 Abs. 1 mit dem
Binnenmarktgesetz
entgegenzunehmen. Möglicherweise müsse die Kommission in dieser Sache an den Bund gelangen. Im Zusammenhang mit dem
Wandergewerbegesetz
habe sich die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion belehren lassen müssen, dass eine Bewilligung, die in einem anderen Kanton erteilt worden sei, auch im Baselbiet gelte.
Esther Aeschlimann
nimmt auch diese Frage entgegen, obwohl sie bis jetzt der baselstädtischen Gesetzgebung vertraut habe.
§ 3
Dieter Völlmin
beantragt, weil die Frage der Gewährleistung eines seriösen Geschäftsbetriebes zum voraus nicht unbedingt schlüssig beantwortbar sei, folgende formelle Ergänzung von
Abs. 1
:
"Die Bewilligung wird nur vertrauenswürdigen Bewerbern und Bewerberinnen erteilt,
von denen angenommen werden kann, dass sie
einen seriösen Geschäftsbetrieb gewährleisten."
Mit ähnlicher Begründung und dem Hinweis darauf, dass die Abschaffung des
Leumundsberichtes
ernsthaft erwogen werde, beantrage er, in
Abs. 2
den Passus
"...
einen guten Leumund und
..."
zu streichen.
Landratspräsident
Erich Straumann
macht die Ratsmitglieder darauf aufmerksam, dass nach § 78 der Geschäftsordnung des Landrates Sachanträge dem Ratspräsidenten oder der Ratspräsidentin schriftlich und unterzeichnet einzureichen seien.
Christoph Rudin
bezeichnet den Antrag von Dieter Völlmin zu
Abs. 1
als nicht wesentlich, doch habe er gegen die Ergänzung nichts einzuwenden. Hingegen beantrage er, dessen Streichungsantrag zu
Abs. 2
abzulehnen, weil
ja mit dem Leumundbericht nicht der
gute Leumund
an sich abgeschafft werde.
://: Der Ergänzungsantrag von Dieter Völlmin betreffend
§ 3 Abs. 1
wird grossmehrheitlich gegen vereinzelte Stimmen angenommen.
://: Der Streichungsantrag von Dieter Völlmin betreffend
§ 3 Abs. 2
wird grossmehrheitlich gegen vereinzelte Stimmen abgelehnt.
§§ 4 - 6:
Keine Wortbegehren
§ 7
Kurt Schaub
beantragt,
Abs. 2
zu streichen, weil die restriktive Regelung in § 7 Abs. 3 ausreiche und mit der Festlegung eines fixen Anteils im Gesetz den unterschiedlichen Verhältnissen der Kreditnehmer nicht Rechnung getragen werden könne.
Urs Baumann
unterstützt diesen Antrag.
Peter Tobler
bezeichnet es als den Normalfall, dass man in jungen Jahren, wenn man eine eigene Wohnung beziehe, eine Familie gründe, ein Auto kaufe oder eine Ausbildung absolviere, den grössten Kreditbedarf habe. Mit der vorgesehenen Limitierung verwehre man aber diesen jungen Leuten gerade dann die Aufnahme eines Kredites, wenn der Lohn noch relativ tief und der Bedarf hoch sei. Den Sinn und Zweck des Gesetzes sehe er darin, die Kreditnehmer vor
Über
schuldung zu schützen, und nicht darin, sie sozusagen künstlich vom Konsum auszuschliessen. Der Rat wäre gut beraten, die dümmste Bestimmung dieses Gesetzes zu streichen.
Maya Graf
bittet den Rat, Abs. 2 nicht zu streichen, weil die Bestimmung eine zusätzliche Sicherheit zur Solvenzprüfung darstelle und die bewusst in Kauf genommene Ungleichheit dadurch relativiert werde, dass der
Abzahlungsvertrag
nicht unter dieses Gesetz falle. Der von Peter Tobler geschilderte Normalfall wickle sich in der Realität meist so ab, dass junge, unverheiratete Paare vom Familienzuwachs ausgerechnet dann überrascht würden, wenn die Schuldenlast so gross sei, dass sie nur mit dem Einkommen beider Partner getragen werden könne. In diesem Zusammenhang spiele natürlich auch die Laufzeit eine grosse Rolle.
://: Der Streichungsantrag von Kurt Schaub wird grossmehrheitlich gegen vereinzelte Stimmen abgelehnt.
§ 8
Adrian Ballmer
stellt fest, dass gemäss § 9 Zweitkredite verboten werden sollten. Gemäss Kommentar auf Seite 7 der Vorlage gelte eine Aufstockung eines Konsumkredites nicht als Zweitkredit. Seine Fragen lauteten, ob für die Aufstockung eine neue oder die ursprüngliche Laufzeit gelte, wenn beispielsweise ein Kredit von 15'000 Franken mit einer Laufzeit von 36 Monaten nach 24 Monaten um 10'000 Franken aufgestockt werde, und ob die Laufzeit bei der Aufstockung verlängert werden könne, wenn bei der ersten Kreditaufnahme die maximale Laufzeit von 36 Monaten nicht ausgeschöpft worden sei.
://: Diese Fragen werden zur Beantwortung auf die zweite Lesung hin an die Spezialkommission gewiesen.
§ 9
Maya Graf
beantragt die Aufnahme folgender Formulierung als
Abs. 2
neu
:
Eine Aufstockung des Erstkredites ist unter Berücksichtigung von § 7 für die noch verbleibende Laufzeit zulässig.
Damit werde die ursprüngliche, von der Kommission gestrichene Bestimmung, dass die Aufstockung dem Zweitkredit gleichgesetzt sei, in abgeschwächter Form wieder aufgenommen, um ein Unterlaufen der Maximallaufzeit von 36 Monaten zu verhindern.
Kurt Schaub
bittet den Rat, diesen Antrag abzulehnen, da er zu absolut unsinnigem administrativen Aufwand führen könne.
://: Der Antrag von Maya Graf wird grossmehrheitlich gegen einige Stimmen abgelehnt.
§§ 10 - 12
§ 13
Peter Tobler
möchte dem Rat beliebt machen, die
Abs. 2 und 3
zu streichen, weil diese Bestimmungen heute noch dogmatisch umstritten seien. Bei seinen Recherchen sei er u.a. auf eine Dissertation aus diesem Jahr gestossen, die gewisse Lösungsvorschläge zuhanden des Bundesgesetzgebungsverfahrens enthalte. Dieses Thema könne der Rat gelegentlich separat behandeln, wenn die Regierung in Erfüllung seines persönlichen Vorstosses dem Landrat das Konzept für kantonale Strafnormen unterbreiten werde.
Christoph Rudin
beantragt, den Streichungsantrag abzulehnen, um nebst den unmittelbar Schuldigen auch die für die Organisation Verantwortlichen belangen zu können.
Peter Tobler
bezeichnet es als Unfug, die Banken nur gerade in dem zur übrigen Banktätigkeit vergleichsweise nebensächlichen Bereich des Kleinkreditwesens der erweiterten Strafbarkeit unterstellen zu wollen.
Andres Klein
stellt den Ordnungsantrag, die juristischen Auseinandersetzungen zu beenden und die Frage der Strafbestimmungen an die Kommission zurückzuweisen.
Peter Tobler
zieht seinen Streichungsantrag zugunsten des Ordnungsantrages von Andres Klein zurück.
://: Der Ordnungsantrag Klein wird grossmehrheitlich gutgeheissen und § 13 zur Überarbeitung an die Spezialkommission zurückgewiesen.
§§ 14 und 15:
Keine Wortbegehren
Landratspräsident
Erich Straumann
erklärt die erste Lesung als beendet.
Mitteilungen
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt bekannt, dass die Sitzung vom 5. Dezember 1996 ausfalle.
Überweisungen des Büros
Landratspräsident
Erich Straumann
gibt Kenntnis von folgenden Überweisungen:
96/246 Bericht des Regierungsrates vom 5. November 1996: Dekret betreffend die Zahl der Gerichtskammern und der Gerichtsmitglieder;
an die Justiz-, und Polizeikommission
96/247 Bericht des Regierungsrates vom 5. November 1996: Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 1997;
direkte Beratung
96/249 Bericht des Regierungsrates vom 12. November 1996: Sanierung der Lüftungsanlagen in der Ingenieurschule beider Basel (IBB) in Muttenz; Baukreditvorlage;
an die Bau- und Planungskommission
96/250 Bericht des Regierungsrates vom 12. November 1996: Teuerungsausgleich für das Jahr 1997;
an die Personalkommission
96/251 Bericht des Regierungsrates vom 19. November 1996: Gemeinden Bottmingen und Oberwil: Lärmsanierungen entlang Kantonsstrassen gemäss Lärmschutz-Verordnung (LSV); Vorabklärungen für Lärmschutz mittels Temporeduktionen; Projektierungskredit;
an die Umweltschutz- und Energiekommission
96/252 Bericht des Regierungsrates vom 19. November 1996: Teilrevision des Gesetzes zur Förderung des öffentlichen Verkehrs (ÖVG-Revision) als Gegenvorschlag zur nichtformulierten Initiative (Gemeindeinitiative) "betreffend Kostenumverteilung in der Förderung des öffentlichen Verkehrs";
an die Bau- und Planungskommission, an die Finanzkommission zum Mitbericht
96/254 Bericht des Regierungsrates vom 26. November 1996: Genehmigung des Vertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Fachhochschule (Fachhochschulvertrag);
an die Erziehungs- und Kulturkommission
Schreiben (Kopie) von Dr. Hans Berger, Bubendorf, vom 7. November 1996;
Kenntnisnahme
Die nächste Landratssitzung findet statt am Mittwoch, 11. Dezember 1996, 16.00 Uhr
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