|
2 95/181
Berichte des Regierungsrates vom 17. Oktober 1995 und der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 15. Januar 1997: Ladenschlussgesetz. 1. Lesung
Kommissionspräsident
Marcel Metzger
geht auf den Kommissionsbericht ein. Hervorzuheben ist insbesondere: Die Meinungsvielfalt zu diesem Thema ist sehr breit und geht vom Titel des Gesetzes (Ladenschluss- oder Ladenöffnungsgesetz) bis dahin, ob ein solches Gesetz überhaupt benötigt wird. Die vom Landrat am 11. Januar 1993 überwiesene Motion von Peter Tobler betr. Überprüfung der Ladenöffnungszeiten" beinhaltet die Empfehlung der Kartellkommission, die bestehenden Ladenschlussvorschriften aufzuheben. In diesem Sinne wurde vom Regierungsrat ein Vorschlag zur entsprechenden Gesetzesänderung verlangt. In der Vorlage des Regierungsrates werden die Überlegungen des Berichtes der Kartellkommission aufgenommen. Es wird aber auch dargelegt, warum der Regierungsrat trotzdem für die Beibehaltung eines Ladenschlussgesetzes in liberalerer Fassung eintritt. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission ist auf den Bericht der Kartellkommission selbst nicht eingegangen. Obwohl einige Kommissionsmitglieder viel Sympathie für die Streichung des Landeschlussgesetzes zeigten, wurde die Chance der politischen Durchsetzung als gering eingeschätzt. Die Kommission hat sich schliesslich einstimmig, ohne Enthaltung, für Eintreten auf das Gesetz ausgesprochen.
Bei der Beratung des Gesetzes darf nicht vergessen werden, dass die Kantonsgrenzen rasch überschritten, eine grosse Stadt als nahes Einkaufszentrum und das Angebot des Auslandes leicht in Anspruch genommen werden können. Die Wettbewerbssituation für die baselbieter Geschäfte sollte daher nicht eingeengt werden. Es muss ein Freiraum für Nischenangebote und Flexibilität gelassen werden.
Zum Abendverkauf:
Dieser ist prinzipiell nicht umstritten, doch wird er teilweise als überflüssig erachtet, wenn der Verkauf montags bis freitags bis 20 Uhr erlaubt wird. Diese Argumentation interpretiert die Idee des Gesetzes nicht richtig. Es besteht kein Zwang, die Läden während der angegebenen Zeitspannen offenzuhalten. Der Zeitrahmen wurde bewusst grösser gehalten, damit die idealen Öffnungszeiten von den Geschäften selbst ausgewählt werden können. Die Argumention der Mehrkosten für die Ladenbesitzer trifft also nur bedingt zu, da auch die Grossverteiler nicht alle Öffnungsmöglichkeiten ausschöpfen werden, wenn die erwünschten Erfolge nicht erzielte werden.
Zur Zuständigkeit des Kantons für den Ladenschluss, keine Einschränkungen durch die Gemeinden möglich:
Ausgehend von der heutigen regionalen Wettbewerbssituation der Geschäfte können die wichtigsten Anforderung mit einem kantonalen Rahmengesetz am besten erfüllt werden. Allfällige Vereinbarungen über die Ladenöffnungszeiten auf Gemeindeebene sind durch die Geschäftsinhaber zu treffen, was auch in den Kantonen ohne Ladenschlussgesetz erfolgreich praktiziert wird. Die Forderung des Verbandes der Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten, die Regelung des Ladenschlussgesetzes auf die Gemeindenebene zu delegieren, ist bei allen übrigen Anhörungsdelegationen auf Ablehnung gestossen. Selbst mehrere Gemeinden sprachen sich für eine Kantonsregelung aus.
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat dem Gesetzesentwurf mit 9 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich bitte im Namen der Kommissionsmehrheit um Eintreten und Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf.
Peter Tobler:
Im Namen der Mehrheit der FDP-Fraktion beantrage ich, auf das Gesetz nicht einzutreten. Angesichts der Reaktionen der Betroffenen (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gemeinden usw.) sollte der Landrat prüfen, ob er darauf wirklich eintreten will. Meiner Motion lag der klare Bericht der Kartellkommission zugrunde. Eine eigentliche Kompetenz ein Ladenschlussgesetz aus wirtschaftspolitischen Gründen zu beschliessen hat der Kanton gar nicht. Der Kanton sollte die schutzwürdigen Interessen in den Gesetzen regeln, in denen er die Kompetenzen hat und wo die entsprechende Materie verankert ist. Der Regierungsrat hat nun aber den Entwurf eines neuen Ladenschlussgesetzes unterbreitet und eine liberale Lösung vorgeschlagen. Die anfängliche Kompromissbasis zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen, der Detaillistenverbände und der Gemeinden ist aber gegenüber dem Gesetzesentwurf der Kommission nicht mehr vorhanden. Die Betroffenen rücken von ihrer Meinung nicht ab. Von der eigentlichen Zielsetzung, der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Deutschland, Frankreich und den angrenzenden Kantonen, haben wir uns entfernt. Zudem fehlt dem Gesetzesentwurf voraussichtlich die Akzeptanz durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Ich bitte Sie, den Antrag der FDP-Fraktion auf Nichteintreten zu unterstützen.
Sabine Stöcklin:
Wir stehenden vor einem Schritt der Deregulierung. Es gilt nun also, deren Mass durch den Landrat zu bestimmen. Die SP-Fraktion spricht sich für Eintreten auf den Gesetzentwurf aus. Der Meinungsbildungsprozess der SP war sehr dymanisch und teilte sich in mehrere Phasen. Die ursprüngliche Vernehmlassung sah grössere Schritte in Richtung Deregulierung vor. Während der Auseinandersetzung mit dem Vorschlag des Regierungsrates, der Kommissionsberatung und interner Diskussionen, wurde aber Einigkeit darüber erreicht, die Kommissionsfassung des Entwurfs zu unterstützen. Dennoch ist das Meinungsspektrum auch in der SP gross. Dessen starkes Zentrum basiert auf der Überzeugung, dass die Kunden zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten, insbesondere über Mittag und abends, befürworten, was durch die Umfrage des Wirtschaftswissenschaftlichen Instituts bestätigt wurde. Der Deregulierung sollte aber nicht Tür und Tor geöffnet werden. Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen, der in § 3 des Entwurfs enthaltene Arbeitnehmerschutz, wird von uns als sehr wichtig erachtet.
Die SP-Fraktion ist mehrheitlich der Meinung, dass der Kanton die Ladenschlusszeiten abschliessend regeln soll. Damit wird dem Wunsch der Kundschaft Rechnung getragen, auch über Mittag einkaufen zu können.
Schliesslich spricht sich SP-Fraktion dafür aus, dass der Samstag weiterhin speziell geregelt ist. Für den Kommissionsentwurf spricht auch, dass der Sonntagsschutz nicht wesentlich dereguliert wird.
Patrizia Bognar:
Die SVP/EVP-Fraktion ist für Eintreten auf das Gesetz. Inzwischen ist jedoch eine merkwürdige Situation entstanden. Persönlich bevorzugte ich die m. E. moderne Regelung des Regierungsentwurfs. Dabei ging ich vermutlich mehr von der Sicht der Konsumentin als von jener der Detaillisten aus. Die Kommission hat sich nun auf eine Lösung geeinigt, mit der sich die Detaillisten nicht ganz zufrieden zeigen. Die Gründe können von mir auch nachvollzogen werden. Wir sollten uns bemühen, dass auch die kleinen Geschäfte überleben. M. E. sollten einige Argumente der Detaillisten noch einmal überdacht werden. Die SVP/EVP-Fraktion beantragt, die Öffnungszeiten von 6 - 19 Uhr festzulegen. Weitere Überlegungen werden wir in die Kommissionsberatung einbringen. Es muss der Wille bestehen, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Gregor Gschwind:
Die CVP-Fraktion befürwortet eine liberale und flexible Lösung. Die vorgelegte Variante ist für uns zu wenig flexibel. Deshalb wollen wir auf das Gesetz eintreten und es ersatzlos streichen. Der Kanton braucht kein Ladenschlussgesetz. Auch andere Kantone können ohne ein solches leben. Der Antrag der FDP-Fraktion führt dazu, dass das alte Gesetz weiterhin gilt, was ebenfalls nicht zufriedenstellend ist.
Peter Degen:
Die Ladenöffnungszeiten im Kanton Basel-Landschaft sind nicht mehr zeitgemäss und kundenfreundlich, wie eine Umfrage des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel aus dem Jahre 1994 klar zeigte. Die baselbieter Konsumentinnen und Konsumenten wünschen überwiegend längere Ladenöffnungszeiten, insbesondere über Mittag im Lebensmittelbereich und die Einführung des Abendverkaufs für den Nicht-Lebensmittelbereich.Gemäss der Untersuchung würden 40% der Haushaltungen mehr Lebensmittel und ein Drittel vermehrt Nicht-Lebensmittel am Wohnort einkaufen, wenn die Ladenöffnungszeiten ausgedehnt würden. Die Liberalisierung der Öffnungszeiten ist den baselbieter Konsumentinnen und Konsumenten nicht nur ein grosses Bedürfnis, es ist auch ein nicht zuvernachlässigender wirtschaftlicher Faktor der Kaufkraft des Wirtschaftsstandorts Baselland. Vorbehalte zur Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten sind vor allem in Kreisen des direktbetroffenen Verkaufspersonals und der Familienbetriebe zu suchen, die bei einer zu grossen Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten eine zu starke Konkurrenzierung durch die Grossverteiler und eine überlange Präsenzzeit zu befürchten haben. Die SD-Fraktion kann die Bedenken in einem gewissen Mass verstehen, es ist aber auch dem Bedürfnis der baselbeiter Konsumentinnen und Konsumenten gebührend Rechnung zu tragen. Die SD-Fraktion beantragt Rückweisung der Vorlage an die Kommission. Klein- oder Familienbetriebe sollten vom Ladenschlussgesetz nicht erfasst werden. Den Grossverteilern sollte nur einmal wöchentlich ein Abendverkauf bis 21 Uhr zugestanden werden.
Rosy Frutiger:
Die Meinungen der Fraktionen sind vielfältig. Inzwischen müssten eigentlich verschiedene Gesetze ausgearbeitet werden (für die ArbeitenehmerInnen, ArbeitgerInnen, für die KonsumentInnen sowie für GemeindepräsidentInnen). Die Fraktion der Grünen wollte eigentlich kein Ladenschlussgesetz, doch verlangten genau jene Parteien die Hilfestellung des Kantons, die sich die Deregulierung auf ihre Fahne geschrieben haben. Dem vorliegenden Gesetz kann ich knapp zustimmen. Der Kanton sollte lediglich den Rahmen festlegen. Als Konsumentin geht mir das Gesetz eindeutig zu wenig weit. Der Fraktion der Grünen ist am vorliegenden Gesetz prioritär der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr wichtig. In zweiter Linie ist das veränderte Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten, das je nach Alterssegment sehr unterschiedlich ist, einzubeziehen. Die Fraktion der Grünen spricht sich für Eintreten auf das Gesetz aus, wird aber noch Änderungsanträge stellen, da ihr das Gesetz zu wenig weit geht.
Bruno Krähenbühl:
Die jetzige Ladenschlussregelung ist antiquiert. Die überfällige Lockerung der Ladenöffnungszeiten droht im Dickicht der Einzelinteressen zu versinken. Das quälende Ringen um eine flexible Regelung der Ladenöffnungszeiten, ist ein Symbol für den typisch schweizerischen Widerwillen gegen Veränderungen. Durch die ganze Bevölkerung geht die Stimmung der Besitzstandswahrung, die sich lähmend und für unser Land gefährlich auswirkt. Die Veränderungswilligkeit steht damit auf dem Prüfstand. Das neue Gesetz will Spielräume für mehr Wettbewerb im Detailhandel schaffen. In diesem Zusammenhang bin ich über den Gewerbeverband und die FDP-Fraktion sehr erstaunt. Beide Gruppierungen propagieren sonst rigoros Privatisierung und Liberalisierung, zeigen nun aber plötzlich Angst vor dem eigenen Mut. Mit dem Gesetzesvorschlag wird kein Zwang ausgeübt, die Geschäfte während einer bestimmten Zeit offenzuhalten. Es besteht die Freiheit der Unternehmer und Unternehmerinnen, das Gesetz auszunutzen oder nicht. Offenbar besteht Angst vor dieser Freiheit. Der liberalen Lösung sollte eine Chance gegeben werden. Der Landrat darf sich nicht erschrecken lassen. Daran darf das Gesetz nicht scheitern. Ich bitte um Eintreten auf die Vorlage.
Willi Müller:
In der "Baselbieterbieter Post" (Nr. 1/1997) hält Alt-FDP-Landrat Ueli Jauslin fest, dass der Ansatz nach Veränderung des heute zur 1. Lesung anstehenden Ladenschlussgesetzes grundsätzlich zu begrüssen ist. Persönlich bin ich der Meinung, dass der Einwand unbestritten ist, dass sich eine völlige Liberalisierung für Klein- und Familienbetriebe nachteilig auswirkt. Andererseits sollte die Gelegenheit zur Neugestaltung dahingehend genutzt werden, die Klein- und Familienbetriebe zu stärken. Dies könnte erreicht werden, indem Betrieben ab einer noch zu definierenden Grösse längere Öffnungszeiten zugestanden würden, den Klein- und Familienbetrieben aber eine Chance zum Wettbewerb eingeräumt wird. Grossverteiler sind für das "Lädelisterben" verantwortlich, da für beide Marktteilnehmer die gleichen Ladenschlussbestimmungen gelten. Der Kleinbetrieb kann seine Ware nie zu den gleichgünstigen Bedingungen anbieten, ist also schon dadurch benachteiligt. Wenn er seine Waren aber zu Zeiten anbieten kann, zu denen die Grossverteiler geschlossen sein müssen, sind die Preisnachteile verkraftbar. Das zeigt sich bei der Raststätte in Pratteln und in den südlichen Ländern. Die Öffnungszeiten für Kleinbetriebe können ebensoweit liberalisiert werden wie jene für Restaurants im Kanton Basel-Stadt. Mit der Differenzierung der Öffnungszeiten können neuen Arbeitsplätze, insbesondere die dringend verlangten Teilzeitarbeitsplätze, geschaffen werden. Es handelt sich hier um eine einmalige Chance, Strukturpolitik zu betreiben, die den den Staat nichts kostet. Zulange Öffnungszeiten führen dazu, dass das Personal zu spät heimkommt. Da ich mich gegen eine ersatzlose Streichung des Gesetzes ausspreche, beantrage ich Rückweisung der Vorlage an die Kommission zur Neubeurteilung und Überarbeitung.
Claude Janiak
ist verwundert über den Verlauf der Debatte und befürchtet, dass sich der Landrat lächerlich macht. Es liegt ein Gesetzesvorschlag vor, der in der Kommission intensiv diskutiert wurde und zu einem Kompromiss führte. Da sich nun aber viele Organisationen mit ihrer Unzufriedenheit an die Landratsmitglieder gewandt haben, lassen sich diese nun verunsichern. Die Vorlage sollte aber nicht einzig wegen der Interessen des Direktors des Gewerbeverbandes zurückgewiesen werden.
Peter Tobler:
Die FDP-Fraktion ist nicht der Meinung, dass die Einschränkungen weitergehen sollen. Der Nichteintretensantrag soll als Signal gewertet werden, weniger Einschränkungen aufzunehmen.
Fritz Graf:
Die Kommission hat lange und intensiv beraten sowie viele Anhörungen durchgeführt. Die Meinungen der verschiedenen Interessengruppierungen sind uns bekannt. Alle Gesetzesberatungen des Landrates müssen in einen Kompromiss münden, damit sie die Unterstützung der Mehrheit der Bevölkerung erhalten. Die Abschaffung des Ladenschlussgesetzes bildet aber keinen Kompromiss. Ein Grossteil der Bevölkerung wird sich gegen diesen Verzicht stellen. Auch eine Rückweisung an den Regierungsrat bringt nichts, da der Regierungsrat ein möglichst liberales Ladenschlussgesetz unterbreitet hat. Die Kommission hat dies noch etwas zurückgebunden. Eine totale Liberalisierung hat in einer Volksabstimmung keine Chance. Das Personal will abends auch noch etwas unternehmen können. Es besteht grosse Angst vor einer Abwanderung der Kundschaft ins Ausland, da dort eine totale Liberalisierung der Öffnungszeiten herrscht. Diese geht aber zu Lasten der Schwächeren. § 122 der Kantonsverfassung beinhaltet einen Auftrag an den Kanton, den Detailhandel zu fördern. Die gesetzliche Regelung der Ladenöffnungszeiten ist daher durchaus legitim. Einen grosszügigen Rahmen für die Ladenschlusszeiten halte ich für sinnvoll. Angestrebt wird aber nicht, dass jede Gemeinde eine Sonderregelung schafft. Es sollte auf den Gesetzentwurf eingetreten und etwas erreicht werden, das allen dient.
Hansruedi Bieri:
Die Förderung der Detaillisten findet nicht primär durch die Öffnungszeiten statt. Die Attraktivität eines Geschäftes (Sortiment, Service, Preis) ist m. E. für den Erfolg eines Geschäftes ausschlaggebend, nicht die Öffnungszeit. Wenn ich die genannten Voraussetzungen vorfinde, richte ich mich auch nach den Öffnungszeiten dieses Geschäftes. Vorteile oder Nachteile werden nicht allein mit den Öffnungszeiten erreicht. Obwohl ich die Gemeindeautonomie eigentlich hoch halte, glaube ich nicht, dass die Ladenöffnungszeiten durch die Gemeinden reguliert werden können.
Kommissionspräsident
Marcel Metzger
konnte der Diskussion nicht entnehmen, was die Kommission im Falle einer Rückweisung ändern soll. Der Landrat muss Entscheidungen fällen, die dann von der Kommission umgesetzt werden können.
Regierungsrat Eduard Belser
hat sich anlässlich des Votums der FDP-Fraktion überlegt, ob er für die Vorlage kämpfen soll und hat sich dafür entschieden. Eine Expertenkommission, der auch Vertreterinnen und Vertretern des Gewerbes, der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen angehörten, hat sich mit dem Gesetzesentwurf auseinandergesetzt. Weitere Interessierte und Betroffene wurden beigezogen. Daraufhin wurde von den ursprünglichen Vorstellungen etwas abgerückt. In einer breiten Vernehmlassung wurden alle Wünsche und Forderungen zusammengetragen. Es fand ein intensiver Anhörungsprozess statt, was zu einer grossen Annäherung der einzelnen Gruppierungen führte. Daraufhin hat sich die Kommission zu einem fast einstimmigen Entscheid zusammengerauft, und nun soll auf den Entwurf nicht eingetreten werden. Das wäre ein Abdanken von jeder Führungsverantwortung, die auch der Landrat - nicht nur der Regierungsrat - hat. Ich bitte daher um Eintreten auf den Gesetzesenwurf.
Man kann ohne Ladenschlussgesetz leben, wie 7 Kantone bewiesen haben. Doch muss auch die Geschichte in die Überlegungen einbezogen werden. Man darf sich nicht immer ins Bockshorn jagen lassen. Die Tüchtigen überleben auch in Zukunft. Auch ein Grossverteiler hat feste Kosten. Er wird gut rechnen, ob sich längere Oeffnungszeiten lohnen.
Der Landrat sollte die Führungsverantwortung wahrnehmen und entscheiden.
Landratspräsident
Erich Straumann:
Wenn der Landrat den Rückweisungsantrag unterstützt, geht das Geschäft zurück an die Kommission. Wird Nichteintreten beschlossen, ist das neue Gesetz erledigt und das geltende besteht fort. Der Antrag der CVP-Fraktion wird im Rahmen der Detailberatung zur Abstimmung bgebracht.
Eintretensabstimmung
://: Mit 46 zu 18 Stimmen wird der Rückweisungsantrag der SD-Fraktion dem Nichteintretensantrag der FDP-Fraktion vorgezogen.
://: Mit 53 zu 11 Stimmen zieht der Landrat den Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission dem Rückweisungsantrag der SD-Fraktion vor. Somit wird Eintreten auf den Gesetzesentwurf beschlossen.
|