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7 96/203
Berichte des Regierungsrates vom 17. September 1996 und der Finanzkommission vom 27. November 1996: Voranschlag für das Jahr 1997
Der Landratspräsident Erich Straumann
schlägt folgendes Vorgehen vor:
–
Eintretensdebatte (generell)
– anschliessend daran
Einbau des Traktandums 8 mit Detailberatung nach Direktionen und direkter Behandlung der einzelnen Budgetanträge (nach dem Bericht der FiKo).
Roland Laube, Präsident der FiKo:
"Nachdem die Rechnungsjahre 1994 und 1995 noch knapp ausgeglichene Saldi der laufenden Rechnung aufgewiesen haben, hat das Budget 1996 einen
negativen Saldo
von 61 Millionen Franken gehabt.
Das
Budget 1997
stellt sich nun wieder etwas besser (oder weniger schlecht) dar. Der
Fehlbetrag
ist mit
29 Millionen
Franken nur noch rund halb so gross. Dass es sich dabei aber nicht um eine signifikante Verbesserung oder gar Trendwende handelt, zeigt der Finanzplan, der im Jahr 2000 bei der laufenden Rechnung beispielsweise ein Defizit von 59 Millionen Franken und einen Finanzierungsfehlbetrag von 100 Millionen Franken zeigt.
Grundsätzlich kann man den Voranschlag 1997 also ähnlich wie den vom Vorjahr beurteilen. In der Finanzkommission ist denn auch geäussert worden, dass man bei der Wertung des Budgets eigentlich auch
das Manuskript vom letzten Jahr
hätte hervor nehmen können.
So geht es auch mir ein bisschen! - Ich verzichte darum darauf, alle Kennzahlen nochmals zu kommentieren und verweise für dies auf den Bericht der Finanzkommission.
Obwohl also bei den Zahlen des Voranschlages gegenüber dem Vorjahr nicht viel geändert hat, ist die Beratung in der Kommission doch etwas anders als im 1995 gelaufen - und zwar vor allem, weil dieses Jahr ein Antrag gestellt worden ist, das Budget an den Regierungsrat zurückzuweisen. Die Kommissionsmehrheit hat sich allerdings deutlich gegen diesen
Rückweisungsantrag
ausgesprochen und beantragt Eintreten auf den Voranschlag 1997.
Ich gehe im folgenden auf
5 Punkte
ein, die zeigen, wieso die Kommissionsmehrheit - trotz der nicht erfreulichen Zahlen - gegen eine Rückweisung ist. Gleichzeitig kommt' kann man diesen Ausführungen auch entnehmen, wie die Kommission die finanziellen Perspektiven des Kantons beurteilt.
1. Die Auflagen des Rückweisungsantrages hätten in ihrer Konsequenz bedingt, dass im
Sachaufwand
weitere Einsparungen von rund 20% hätten vorgenommen werden müssen - d.h. also, gerade in einem Bereich, wo der Regierungsrat in eigener Kompetenz bereits Massnahmen ergriffen und durchgezogen hat. Zur Illustration: Der Sachaufwand ist in den Jahren 1993 bis 1997 um durchschnittlich weniger als 2,5% pro Jahr angewachsen. Demgegenüber ist der Gesamtaufwand um durchschnittlich fast 6% jährlich gestiegen. Die Zunahme des Sachaufwandes ist also deutlich unterdurchschnittlich.
Zusätzlich ist zu bedenken, dass man einer Verwaltung, wenn man sie nun schon einmal hat, auch einigermassen genügend Mittel zur Verfügung stellen sollte, dass die Leute Oberhaupt arbeiten können.
2. Wenn man tatsächlich wirksame Sparmassnahmen im Staatshaushalt realisieren will, so ist das nur möglich, wenn bei diesen Sektoren eingegriffen wird, die einen wesentlichen Teil des Staatshaushaltes ausmachen. Dass dies kurzfristig nicht möglich ist, ist aber eigentlich allen klar. Denn im Regelfall erfordert dies
Gesetzesänderungen oder mindestens eine konsequente Haltung bei der Behandlung von Sachvorlagen
. Die Stunden der Wahrheit schlagen also bei den entsprechenden Vorlagen, die in verschiedenen Bereichen in nächster Zeit folgen werden (z.B. Personal, Bildung usw.).
Anmerkung:
Ein paar Stunden der Wahrheit hat es im abgelaufenen Jahr schon gegeben. Sie sind aber auch von denen, die für eine Rückweisung des Budgets 1997 sind, kaum wahrgenommen worden.
3. Die
Subkommissionen
der Finanzkommission, in denen alle Fraktionen vertreten sind, haben das Budget 1997 eingehend angeschaut. Das Ergebnis der Prüfungen ist, dass keine wesentlichen Sparmöglichkeiten zum Vorschein gekommen sind. Daraus kann man schliessen, dass "die Zitrone weitgehend ausgepresst" ist.
4. Unüberlegte
Radikalkuren
, wie lineare Kürzungen, sind in der heutigen Wirtschaftslage nicht angebracht und senden völlig falsche Signale in die Bevölkerung aus - Signale, die sich sogar kontraproduktiv auswirken können, indem der private Konsum noch weiter zurückgeht. Das erkennen im übrigen immer mehr Leute, die noch vor kurzer Zeit anders geredet haben.
5. Die Mehrheit der Finanzkommission ist der Ansicht, dass in erster Linie die
laufenden Projekte
weitergeführt und ausgewertet werden sollen: beispielsweise die
Leistungsaufträge
im Zusammenhang mit dem revidierten Finanzhaushaltsgesetz oder das neue Rechnungswesen, das mit Einführung einer
Betriebsbuchhaltung
eigentlich erst ermöglichen wird, dass allfällige Sparpotentiale Oberhaupt richtig lokalisiert werden können.
Wie jedes Jahr sind auch zahlreiche
Budgetanträge
eingereicht worden. Die Finanzkommission stimmt nur einem zu, der eine Ausgabenkürzung um 50'000.-- zur Folge hat. Alle Aufstockungsanträge sind abgelehnt worden. Je nachdem werde ich, wenn wir dann bei der entsprechenden Rechnungsposition sind, noch etwas sagen.
Nachdem der Landrat die Vorlage
Teuerungsausgleich
abgelehnt hat, ist der entsprechende Antrag der FiKo hinfällig geworden.
Die Mehrheit der
Finanzkommission beantragt
Ihnen, auf das Budget einzutreten und dem Voranschlag 1997 mit den entsprechende Änderungsanträgen zuzustimmen."
Adrian Ballmer:
"Die FDP-Fraktion stimmt allen Anträgen der FiKo zum Budget und zu den Budgetanträgen zu. Das Budget ist zwar noch nicht katastrophal, aber es ist sehr unbefriedigend. Eine wichtige Finanzkennzahl ist der Selbstfinanzierungsgrad der Investitionen. Sie beträgt 50% und sollte für ein befriedigendes Budget etwa 75% betragen. Um den gewünschten Selbstfinanzierungsgrad von 75% zu erreichen, müssten wir entweder den Saldo der Laufenden Rechnung von - 25 Mio. Franken um 41 Mio. Franken verbessern oder die Nettoinvestitionen von 165 Mio. Franken um 55 Mio. Franken zurückfahren.
Kurzfristig besteht bei der Laufenden Rechnung wenig Handlungsspielraum, weil die meisten Ausgaben und Einnahmen gesetzlich gebunden sind. Kurzfristiger Handlungsspielraum besteht dagegen grundsätzlich bei den Investitionen.
Wir müssen mit stetigen Investitionen mindestens soviel Substanz schaffen, wie wir nutzen:
Mit einem vorübergehenden Zurückfahren der Investitionen kann man zwar "Window-dressing" betreiben, also die Rechnung optisch besser aussehen lassen. Aber mit einem lnvestitionsstau löst man die strukturellen Probleme nicht, sondern verlagert die Problemlösung in die Zukunft und verschärft sie. Investitionen generieren Vermögenswerte, welche über Jahre oder Jahrzehnte genutzt werden können. Jede Generation nutzt Investitionen früherer Generationen. Wer nur nutzt und nicht mindestens soviel investiert wie er nutzt, lebt zu lasten der Substanz, und damit zu lasten der früheren und der künftigen Generationen.
Eine verlotterte Infrastruktur oder ungenügende Infrastruktur erscheinen zwar nicht in der Bilanz, sind aber faktisch auch Schulden.
Zu den günstigen Rahmenbedingungen der Wirtschaft gehört auch, dass die öffentliche Hand ihre volkswirtschaftlich produktiven Infrastrukturaufgaben - also solche Infrastruktur, womit Wertschöpfung generiert wird - zeitgerecht bereitstellt.
Die strukturellen Probleme des Haushaltes liegen nicht bei den Investitionen, sondern bei der Laufenden Rechnung - und zwar nicht beim Ertrag, sondern beim Aufwand. Für eine Erhöhung der
direkten Steuern
bleibt kein Raum. Nirgendwo in Europa ist der Anteil der direkten Steuern an den Fiskaleinnahmen so hoch wie in der Schweiz mit 73%, im EU-Mittel sind es 54%. Mehrertrag ist nur über steigende Einkommen bzw. Erträge der Steuerzahler möglich.
Wie beim privaten Haushalt muss sich auch beim öffentlichen Haushalt die Aufwandentwicklung nach der Ertragsentwicklung richten - nicht umgekehrt.
Mit den gesetzlich gebundenen Einnahmen einerseits und den Aufgaben und gesetzlich gebundenen Ausgaben andererseits ist das
System überbestimmt;
ein ausgeglichenes Budget ist praktisch nicht mehr möglich.
Heute kann der Landrat zwar mit diversen
Budgetpostulaten
den Haushalt zusätzlich verschlechtern, was unverantwortlich wäre. Aber er kann den Haushalt nicht heute mit dem Budget sanieren. Sanierungsmassnahmen sind unerlässlich, aber eine
Sanierung
ist nur mit gezielten Eingriffen bei den grossen - gesetzlich gebundenen - Aufwandpositionen möglich wie Personalaufwand (666 Mio. Franken), Subventionen (593 Mio. Franken) und Sachaufwand (202 Mio. Franken) bzw. Bildung (462 Mio. Franken), Gesundheit (357 Mio. Franken) und Soziale Wohlfahrt (293 Mio. Franken).
Finanzpolitik
ist nicht primär Budgetpolitik, sondern Personalpolitik, Subventionspolitik, Bildungspolitik, Gesundheitspolitik, Sozialpolitik. Und die entsprechenden Vorlagen werden kommen.
Wenn wir heute die meisten öffentliche Leistungen nach dem
Gemeinlastprinzip
oder nach dem
Leistungsfähigkeitsprinzip
finanzierten, mag dies sozial sein. Aber es führt dazu, dass öffentliche Leistungen für den Nutzniesser relativ zu günstig sind und deshalb übernutzt werden. Diese Übernachfrage nach öffentlichen Leistungen hat die staatlichen Haushalte in finanzielle Probleme gebracht. Das Parlament kann zwar Gesetze erlassen, aber es kann trotzdem weder physikalische noch ökonomische Gesetze ausser Kraft setzen. Wir müssen - ob wir wollen oder nicht - vermehrt die Kosten nach dem
Äquivalenzprinzip
den Nutzniessern oder nach dem
Kostenverursachungsprinzip
den Kostenverursachern anlasten.
Im übrigen: Wer endliche
Ressourcen schonen
will, muss
auch mit öffentlichen Mitteln haushälterisch umgehen
. Auch öffentliche Gelder werden unter Einsatz von endlichen Ressourcen erarbeitet, bevor man sie den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern abknöpft."
Urs Baumann:
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten auf dieses Budget. Man stellt jedoch auf den ersten Seiten der Vorlage ein gewisses Unbehagen und eine gewisse Ohnmacht fest. Er geht mit seinem Vorredner nicht ganz einig und meint, dass man in den letzten Jahren, betrachtet man das Budget, eine gewisse Entwicklung erkennen kann (Bsp. "allgemeinen Verwaltung" mit einer Zunahme von 5,8%, d.h. wesentlich über der normalen Teuerung etc.; vgl. S. 9 der Vorlage). Aus der Vorlage geht nicht hervor, wo eigentlich das Einsparungspotential liegt. Auch in der Subkommission hat man aber bewusst darauf verzichtet, punktuelle Kürzungen zu beantragen. Hingegen erwartet man etwas von den Leistungsaufträgen, die für die Zukunft definiert worden sind und mittel- oder langfristig finanziell positive Auswirkungen haben könnten.
Weiter zeigt die Vorlage auch die Wirkungen der Rationalisierungen nicht auf (wie wirkt sich der EDV-Einsatz aus). Auch darf man sich von gewissen Begründungen (Wegfall von Subventionen und KVG) in der Vorlage, warum das ganze Bild nun schlechter aussieht, nicht täuschen lassen, denn das hat man schon beim Budget '96 gewusst. Dadurch kommen laufend neue Sachen dazu, alte werden nicht "abgespeckt", was dazu führt, dass die Schulden pro Jahr um rund 100 Mio. Franken zunehmen.
Trotz diesem Unbehagen tritt die FDP auf das Budget ein, weil man sich bewusst ist, dass der Spielraum für das Budget sehr klein ist. Er hofft aber, dass die Regierung in Zusammenarbeit mit dem LR für die Zukunft den richtigen Weg aus dieser unangenehmen Situation finden wird.
Rudolf Keller
stellt im Namen der SD-Fraktion auch dieses Jahr einen Rückweisungsantrag an die Regierung mit dem Auftrag, weitere Sparmöglichkeiten auszuschöpfen. Er freut sich, dass auch die SVP erstmals einen Rückweisungsantrag stellt, und ruft die CVP und die FDP auf, mindestens im Hinblick auf das nächste Jahr auch so etwas ins Auge zu fassen.
Kurzfristig wird man am Budget mit einem Loch von rund 25 Mio. Franken leider nicht mehr viel ändern können, doch man soll immerhin versuchen, den Saldo der laufenden Rechnung noch ein bisschen zu verbessern. Man bedauert, dass das im letzten Jahr gesteckte Ziel einer ausgeglichenen Rechnung nicht erreicht werden konnte. Mittel- und längerfristig sieht die Finanzlage des Kantons BL ziemlich düster aus. Die SD-Fraktion hat in den letzten Jahren anlässlich der Budgetdebatten und beim Sparpaket 2 einige Sparvorschläge eingereicht, die allermeist, vermutlich weil sie aus der "falschen Küche" gekommen sind, abgelehnt worden sind. Deshalb hat man dieses Jahr nur den Sparantrag betreffend "Kulturausgaben an Baselstadt" eingereicht. Dies als Signal für den kommenden Abstimmungskampf.
Wenn er die eingereichten Budgetpostulate der einzelnen Parlamentsmitglieder bewerten muss, stellt er fest, dass fast alle nur höhere Ausgaben wollen (zusammen 1,55 Mio. Franken). Dazu kommen noch die Erhöhungen der Krankenversicherungsprämienverbilligungsbeiträge (SP verlangt 10 Mio., die GRÜNEN sogar 28,5 Mio. Franken, obwohl die 1996 vorgesehenen 66 Mio. Franken Prämienverbilligungsbeitrage nicht ausgeschöpft wurden). Alle Budgetpostulate, die jetzt noch mehr KVG-Verbilligungsbeiträge verlangen, sind völlig angebracht; deshalb lehnt die SD-Fraktion sämtliche in diese Richtung zielenden Anträge ab, denn man muss sich nach der Realität und nicht nach den Wünschen ausrichten.
Er zeigt sich schockiert über den Finanzplan (vgl. S. 13 der Regierungsbotschaft). Die Verschuldung soll von 990 Mio. Franken (1995) auf 1,478 Mia. Franken im Jahr 2000 weiter ansteigen. Offenbar ist der politische Wille nicht vorhanden, hier die Bremsen anzuziehen. Wenn das so weiter geht, herrschen im Kanton BL bald die gleichen Verhältnisse wie im Kanton BS. Man muss jetzt den Mut haben, schnell bestehende Gesetze zu ändern, um die nötigen Einsparungen machen zu können. Alles andere bringt nichts, denn heute sind über 75% der gemachten Ausgaben gebunden. Damit bindet die Politik sich ihre Hände selber. In den nächsten Jahren müssen die Einsparungen schnell in die Tat umgesetzt werden. Es schmerzt jetzt weniger, als wenn der Kanton in 10 Jahren vielleicht 2 Mia. Franken Schulden haben wird. Ein solcher Zustand ist schlicht nicht mehr zu verantworten und auch ohne Steuererhöhung ist einiges machbar. Er zählt einige Sparmöglichkeiten auf:
–
im Spitalbereich:
Bettenabbau, stärkere Abschöpfung der Chefarztgehälter, verstärkte Spitalplanung mit den umliegenden Regionen und Kantone, restriktivere Handhabung der KVG-Privatspitallisten, eventuell auf eidgenössischer Ebene einen "nummerus clausus" via Bundesparlament verlangen.
Mit der Umsetzung dieser Massnahmen könnten die KK-Prämien stabilisiert werden, was wiederum den Kanton entlasten würde.
– Auslagerung oder Privatisierung von Dienstleistungen.
– Höhere Schulklassenbestände (2 oder 3 Kinder mehr pro Klasse müssten "drinliegen").
– Verkauf des Schlosses "Wildenstein"
– Verzicht auf höhere Kulturunterstützung für Basel.
Er betont nochmals, dass sehr viel machbar wäre, wenn der politische Wille vorhanden ist. Wer heute diesem Budget zustimmt, stimmt gleichzeitig dem schlechten Finanzplan zu, der für die kommenden Jahre grosse Lücken budgetiert. In diesem Sinne stellt die SD-Fraktion einen Rückweisungsantrag und stimmt gleichzeitig dem Rückweisungsantrag der SVP zu.
Hildy Haas:
Die SVP/EVP-Fraktion bleibt bei ihren Rückweisungsantrag. Man möchte die laufende Rechnung mit dem Auftrag, ein ausgeglichenes Budget vorzulegen, an die Regierung zurückweisen. Die Fraktion verlangt nichts anderes, als was in den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Budgetrichtlinien steht (bekannt: die gebundenen Ausgaben und wieviel Spielraum vorhanden ist).
Das Geld vom Staat gehört allen - aber eben auch die Schulden des Staates. Aus diesem Grunde sollte man darauf achten, dass die Mittel nachhaltig eingesetzt werden, damit sie möglichst vielen, möglichst viel bringen, was aber bei einer Verschuldung nicht verwirklicht werden kann. Heute ist es den Leuten eher bewusst, dass sie den "Gürtel enger schnallen" müssen und über das Budget kann ein Signal in diese Richtung gegeben werden. Die Haltung "das Budget ist schlecht, aber nicht katastrophal" genügt keineswegs. Ihr macht die laufende Verschuldung Angst (67% Selbstfinanzierungsgrad). Der Staat soll sich seinen Handlungsspielraum zurückholen, denn man kann ja nicht reagieren, wenn man überall finanziell ansteht.
Sie bittet, mutig zu sein und das Budget mit dem Auftrag an die Regierung zurückzuweisen, die laufende Rechnung auszugleichen.
Urs Wüthrich:
Die Landrätinnen und Landräte zeichnen sich durch eine anatomische Besonderheit aus, dem "Mehrzweckfinger":
– Zum grössten Teil wird er als
"Ja-Finger"
eingesetzt, sei es bei Umfahrungsstrassen oder sei es bei sozialpolitischen Vorlagen.
– Als
"Nein-Finger"
bei den bürgerlichen Parteien, wenn es darum geht, sich mehr Einnahmen zu sichern.
– Im Zusammenhang mit der Budgetdiskussion bekommt er eine Doppelrolle: einerseits wird er zum
"Zeige-Finger"
, um zu sagen, wer schuld ist an der Finanzsituation, und andererseits verkommt er noch zum
"Mahn-Finger"
.
– Wäre er nicht zur Höflichkeit erzogen worden, so müsste er jetzt noch erwähnen, dass die SD und SVP noch einen Schritt weiter gegangen seien und sie den
"Finger"
solange an die Stirne gehalten hätte, bis sie auf den kreativen "Sanierungsvorschlag Rückweisung" gestossen seien.
Wenn man das Umfeld und die Rahmenbedingungen, die Budgetzahlen und die Perspektiven betrachtet, dann ist es tatsächlich zutreffend, dass die Kernaussagen der SP, wie sie sie schon zum Budget '96 gemacht hat, immer noch Gültigkeit haben, dass
– kein gutes Budget vorliegt,
– es falsch sei zu denken, das werde sich schon noch einrenken,
– man trotzdem nicht mit Panik reagieren sollte.
Negativaspekte
sind die Schuldenentwicklung, die nicht erreichten Budgetvorgaben und der schlechte Standpunkt im Vergleich zur Referenzgrösse, der Rechnung 1995. Es ist auch kein Trost, die Budgets der anderen Kantone mit unserem zu vergleichen.
Als
positive Ausgangslage
zu erwähnen ist, dass
– der Kanton besser da steht, als mit dem Budget '96,
– die Subkommissionen der FiKo offenbar nichts entdeckt haben, womit man Einschnitte im Budget machen könnte,
– vom Resourcenpotential (Erträge, Vermögen, Kapital etc.) ausgehend liegt der Kanton BL gesamtschweizerisch an 8. Stelle (betrachtet man nur die natürlichen Personen liegt er bereits an 5. Stelle).
Für die SP hat nicht nur die Grobeinschätzung zum Budgets unveränderte Gültigkeit, sondern gültig sind auch die
Rahmenbedingungen
, die bei der gemeinsamen Sanierung des Staatshaushalte stimmen müssen:
1. Man kann sich nicht darauf beschränken, isoliert in grosse Sektoren einzugreifen. Neben dem Aufwand muss auch immer der Ertrag gleichwertig saniert werden. Die SP sieht auch mit grossem Interessen dem Ergebnis der Verwaltungsreform entgegen. Weiter darf das wirtschaftliche Umfeld nicht ausser Acht gelassen werden.
2. In Zukunft ist zu diskutieren, wohin wieviele Mittel fliessen sollen. Diese Frage muss sich auf eine ganzheitlichen Aufgaben- und Leistungsdiskussion stützen können. Auch die Qualität und Quantität im Dienstleistungsangebot (Dienstleistungsstandart) ist noch zu hinterfragen.
3. Neben den finanziellen Auswirkungen sind aber auch die sozialen Konsequenzen von Sanierungs- und Sparmassnahmen in Betracht zu ziehen und zu berücksichtigen. Gesellschaftlicher Schaden ist auch eine Form von Schulden.
Die SP-Fraktion vertritt die Auffassung, dass die Verwaltung und die Regierung im Rahmen ihres Handlungsspielraumes die Möglichkeiten zum wirtschaftlichen Handeln genutzt haben, vor allem weil die Haushaltssanierung im Rahmen eines schwierigen Konsenses über gezielten Massnahmen vollzogen werden muss. Vor diesem Hintergrund lehnt die SP-Fraktion die vorliegenden Rückweisungsanträge klar ab und beantragt Eintreten auf den Voranschlag 1997. Zu den Budgetanträgen werde man im Einzelfall Stellung nehmen.
Roland Meury:
"Eine kleine Vorbemerkung: So wie Herr Keller den Ausdruck vom "politischen Willen" verstanden haben mag, muss ich diesem nebulösen Konstrukt den Unwillen meines Gewissens entgegenstellen.
Mich freut die anarchistische Seite des Rückweisungsantrag der SVP/EVP-Fraktion. Die Leute der SVP wissen ganz genau, dass ihr Vorschlag nicht erfüllbar ist. Weder von den politischen noch von den gesetzlichen Voraussetzungen her. Und trotzdem kommen sie mit diesem unmöglichen Vorschlag. Aber für eine Schlagzeile in der Presse haben möglicherweise auch die Grünen früher ähnliche Vorgehen gewählt. Die SVP ist lernfähig ...
Zum Voranschlag 1997 haben wir 3 unterschiedliche Beurteilungen:
– aus der Sicht der nackten Zahlen erscheint das Budget als
unbefriedigend,
– als Spiegelbild der bestehenden politischen Machtverhältnisse in unserem Kanton ist es
logisch,
– gemessen an den Möglichkeiten der links-grünen Minderheiten ist es sogar
gut.
In Zeiten, wo der Verteilkampf um einen nicht weiter wachsenden Kuchen tobt, erscheint die Höhe des Staatsdefizits nämlich als Indikator für die Bereitschaft der bürgerlichen Mehrheit, Sozialleistungen und Umweltanliegen doch noch zu respektieren.
Einfacher gesagt: wenn kein politischer Umschwung in der Volksmeinung oder - was ich nicht mehr glaube, da auch ich "global" zu denken vermag - ein weiteres Wachsen des zu verteilenden Kuchens eintritt, wird sich die bürgerliche Mehrheit in einigen Jahren ein ausgeglichenes Budget auf Kosten vom Sozialen und der Umwelt leisten können.
Noch deutlicher: die Not wird privatisiert, die Umweltprobleme werden wieder verdrängt.
Selbstverständlich ist die Grüne Fraktion bereit, Eingriffe in die Strukturen der grossen Sektoren zu diskutieren. Unabdingbar sind aber der Einbezug der Ertragsseite und eine faire Beurteilung der sozialen und ökologischen Bereiche.
In eben diesen Bereichen, dem Sozialen und dem Umweltschutz, ist ein Mass an Reduktion erreicht, das eine Zustimmung der Grünen Fraktion zu diesem Budget sehr unwahrscheinlich macht. Ich kann es so sagen: mit jedem abgelehnten Budgetantrag zur Schadensbegrenzung im Natur und Sozialbereich nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung des Budgets durch die Grüne Fraktion zu. (Wir sind allerdings bereit, einen allfälligen sich abzeichnenden "politischen Konsens" mit den Vertretern entgegengesetzter "Budgetansichten" zu hinterfragen. Möglicherweise brauchen wir dann vor der Schlussabstimmung ein "time out".)
Wenn das Geld z.B. für den Bau der J2 oder der Umfahrung Sissach inkl. Ausgleich für die reduzierte Bundessubvention - auf Kosten der Lebensbedingungen aller Menschen und der Lebensberechtigung der mehr und mehr zunehmenden Anzahl von Verlierern und Verarmenden zusammengekratzt werden soll, machen die Grünen nicht mehr mit.
Ich bin mit Adrian Ballmer einig: der Aufwand muss sich nach dem Ertrag richten. Aber nicht so, wie es die FDP offenbar meint, dass sich die Wohlhabenden ein 10-gängiges Menü organisieren, eine aussortierte Dessertplatte auf Kredit bestellen und gleichzeitig die anderen, die Ärmeren, dazu auffordert, an der Suppe zu sparen. Sie würden dafür solidarisch auch auf die Suppe verzichten.
Die
Suppe, meine Damen und Herren, löffeln wir nicht aus..."
Hans Rudi Tschopp:
Das Ziel der SVP betrifft nur den Bereich der laufenden Rechnung; der Aufwand solle nach dem Ertrag ausgerichtet werden. Zum Investitionsbereich werden keine Anträge gestellt. Er hat Zweifel, ob der letzte Versuch unternommen worden ist, um den Aufwand dem Ertrag gleichzustellen. Die SVP ist der Meinung, dass die Verwaltung auch schon grössere Sparanstrengungen unternommen hat; zugegebenermassen ist der Spielraum dazu gering, aber keineswegs null. In diesem Sinne ist der Rückweisungsantrag sinnvoll, um der Regierung Möglichkeiten zu geben, Aufwand und Ertrag einander näher zu bringen.
Bruno Krähenbühl:
Das Budget der öffentlichen Hand darf ja nicht isoliert, sondern immer nur im Zusammenhang mit dem Volkseinkommen betrachtet werden. Die Erträge und die Ausgaben haben sich in den letzten Jahren geradezu idealtypisch, nämlich parallel zum Volkseinkommen, entwickelt und dies hat kein anderer Kanton in dieser Art fertiggebracht (Kompliment an Regierung und an den Finanzdirektor). Es gibt überhaupt keinen Anlass zur Panik, denn das Budget ist konjunkturell nahezu richtig. Der private Haushalt und die Firmen können nätürlich ihre Budgets schon lösgelöst von der Umgebung "egoistisch" kürzen. Die öffentliche Hand hingegen hat Verantwortung gegenüber der Bevölkerung und der Wirtschaft. Diese Verantwortung bedeutet, dass der Staat sich antizyklisch verhalten muss (hört wieder auf "Keynes").
Wichtig ist ein vernünftiges Verhalten, d.h. auf das Budgets einzutreten und ihm zuzustimmen.
Alfred Zimmermann
äussert sich zum Rückweisungsantrag der SVP und der SD und meint, dass deren Antrag sich nicht gegen die Investitionen richtet. Er erklärt noch an die Adresse der SVP und FDP: "Ihr könnt 125 Mio. Franken sparen, wenn ihr die Rheinstrasse erweitert statt die J2 zu bauen."
Regierungsrat Hans Fünfschilling
entnimmt diesen Rückweisungsanträgen eine gewisse Frustration.
Er gibt zu, dass die Regierung auch nicht mit einem grossen "Wurf" aufwarten und sagen kann, mit dem und dem sei das Budget saniert. Doch es ist dort viel Kleinarbeit geleistet worden, wo die Dinge von der Regierung beeinflussbar sind. (Beispiel Personalausgaben: Da ist seit 1995 zweimal eine Dienstaltersreallohnerhöhung von je 1% eingetreten, was mit der Teuerung von 2,7% zusammen 4,7% ausmacht. Daneben sind die Personalausgaben um 3,7% gestiegen. Man ist also unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Wachstum und unter der Teuerung geblieben). Auch wenn der Finanzplan "schlecht" aussieht, verdient er das Wort "katastrophal" nicht, denn er sieht immer noch eine grosse positive Selbstfinanzierung (Cash-flow) vor. Eine Verbesserung des Finanzplanes ist nicht in der Budgetdebatte vorzunehmen, sondern bei jeder neuen Ausgabe ist zu überlegen, ob sie finanzierbar ist.
Die Rechnung des Kantons musste seit 1995 (+ 40 Mio. Franken) Einbussen hinnehmen (heute - 25 Mio. Franken), weil das Volk an der Urne Steuergeschenke (15 Mio. Franken weniger Einnahmen) beschlossen hat. Weiter hat auch der positive Aspekt der Finanzstärke des Kantons das Baselland 15 Mio. Franken Bundessubventionen "gekostet". Zugleich wurde mit dem Universitätsvertrag mit Baselstadt auch bewusst eine zusätzliche Leistungen (30 Mio. Franken) für die ganze Region beschlossen.
Trotz diesen Mehrausgaben und diesem Wachstum hat man mit viel Kleinarbeit viel erreicht. Das Budget zurückzuweisen (SD und SVP) bringt nichts. Wenn geniale Sparideen vorhanden wären, hätte sie die Regierung freiwillig umgesetzt, denn sie hat ja auch kein Interesse an einem negativen Budget. Eine Rückweisung käme einer "Ohnmachtserklärung" gleich.
://: Das Landratsplenum lehnt mit deutlicher Mehrheit den Rückweisungsantrag der SVP ab, womit das Eintreten beschlossen ist.
Detailberatung des Voranschlages 1997 (96/203)
Budget Allgemeiner Staatshaushalt (Seiten 1 - 116)
Ständerat, Landrat, Bezirksrat (S. 1):
Keine Wortbegehren.
Allgemeine Verwaltung, Regierungsrat, Landeskanzlei (S. 2-3):
Keine Wortbegehren.
Finanzdirektion (S. 4-12):
3.2 Position 2130.318.20
(96/203-1)
Budgetantrag von Eva Chappuis: Erhöhung der Position 2130.328.20 um Fr. 50'000.-, Studie zur Situation der erwerbslosen Frauen im Kanton
Eva Chappuis
könne sich schon der Meinung der Regierung anschliessen, dass eine solche Studie nur gerade für diejenigen Arbeit schafft, die diese Studie auch durchführen.
Aber der Kanton steht auf sehr wackeligen Datengrundlagen im Bezug auf die Erwerbslosigkeit der Frauen. Die Situation hat sich durch die Einrichtung von RAV keineswegs verbessert, im Gegenteil, wer ausgesteuert oder wer nicht versichert gewesen ist, fällt dort aus den Massnahmen heraus. Es wäre dringend notwendig etwas über die Lage dieser Frauen zu wissen. Bei den Männern liegt es anders, denn die arbeitslosen Männer sind auch tatsächlich arbeitslos gemeldet.
://: Dem Antrag von Eva Chappuis wird nicht zugestimmt, somit liegt Zustimmung zum Antrag der FiKo und der Regierung vor.
3.3 Position 2175.301.00-5 (FiKo)
Dieser Antrag entfällt, weil der LR die "teuerungsbedingte Einmalzulage" abgelehnt hatte. Ansonsten gibt es dazu keine Wortbegehren.
Volkswirtschaftsdirektion (S. 13-22):
Keine Wortbegehren.
Bau- und Umweltschutzdirektion (S. 23-50):
3.4 Position 2300.310.40-2 (96/203-2)
Budgetantrag von Liselotte Schelble: Kürzung der Position 2300.310.40-2 um 60'000.-, Umweltschutzbulletin
Lieselotte Schelble:
Die neue
BUD-Zeitung
mag noch so gut sein, aber eine Erhöhung um 350% von 17'398.-- (im Budget '95) auf 80'000.-- ist wirklich zu hoch.
"Es gibt Wünschbares und Notwendiges" (Zitat Regierung). Die BUDZ mag aus der Sicht der BUD notwendig sein, aus ihrer Sicht ist sie das keineswegs. Auch der Regierung und FiKo schien diese Aufstockung zu hoch und sie beantragen eine Kürzung um 50'000.--.
Damit die Abstimmung einfacher wird schliesst sie sich diesem Vorschlag an und
ändert ihren Budgetantrag
auch auf eine
Kürzung um 50'000.--
.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
ist mit diesem Vorschlag selbstverständlich einverstanden.
Sie gibt eine Erklärung ab und meint, dass man für die BUDZ nicht 325% mehr verlangt hat, sondern dass sie einen klaren Auftrag gegeben hat, alle Informationsblätter der BUD künftig an einer Stelle zusammenzufassen. Für die sechs Ausgaben der BUDZ pro Jahr brauche man lediglich 30'000.--.
://: Der LR stimmt der Kürzung um 50'000.-- (gleichlautende Anträge) grossmehrheitlich zu.
3.5 Position 2334.318.20 (96/203-3)
Budgetantrag von Heidi Portmann: Kürzung der Position 2334.318.20 um Fr. 65'000.-, Beitrag für die Energieberatung durch die EBM und EBL
Heidi Portmann
erinnert an die Worte von RR Hans Fünfschilling, dass sich der LR bei einem Beschluss immer fragen müsse, ob der Kanton sich dies leisten könne. Dabei verweist sie auf den Budgetantrag von 50'000.-- für das Frauenhaus, der später noch zu diskutieren ist ("bitte im Kopf behalten").
Neu soll nun mit 65'000.-- die Energieberatung durch die EBM und EBL aus der Staatskasse unterstützt werden. Sie ist der Ansicht, dass dieses Geld sinnvoller eingesetzt werden kann (Bsp. Frauenhaus). Diese beiden Elektrizitätswerke haben genügend Geld (EBM hat verschiedene Fonds mit zweistelligen Millionenbeträgen). Die Energieberatung offiziell diesen beiden Werken anzuhängen ist keine gute Idee. Im Moment laufen Werbekampagnen für AKW's des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätswerke (VSE) und der Schweizerischen Vereinigung für Atomenergie, die beide EW-Mitglieder sind. Zusätzlich fehlt auch ein Leistungsauftrag für diese zwei Jahre Probezeit, der durch die energiepolitischen Grundsätze und Willen der Bevölkerung gegeben sein sollte. In diesem Sinne bittet sie diesem Streichungsantrag zuzustimmen und "den Bock nicht zum Gärtner" zu machen.
://: Der LR lehnt mit 32:25 Stimmen den Kürzungsantrag von Frau Portmann ab.
3.6 Position 2355.318.20-1 (96/203-4)
Budgetantrag von Maya Graf: Erhöhung der Position 2355.318.20-1 um Fr. 70'000.-, Inventarisation, Gutachten und Projektierung durch Dritte
Maya Graf
liest einleitend ein Zeitungszitat von Bruno Bauer (Professor für Naturschutzbiologie an der Uni Basel) vor: "Wenn man am Naturschutz spart, schiebt man die Probleme nur auf die nächste Generation. Diese muss sie dann mit viel grösseren Aufwand zu lösen versuchen."
Naturschutz ist ein Generationenwerk und keine Grösse, die je nach Krisenzeiten einmal gewährt und dann wieder "auf die lange Bank geschoben" werden darf. Naturschutz ist ein Prozess, nicht ein Objekt, das gebaut werden kann oder nicht. Hier muss man Verantwortung für die kommenden Generationen wahrnehmen.
Sie gesteht offen, dass sie mit der Haltung der FDP Mühe hat. Ende der 80er Jahre, als es scheinbar "in" gewesen war, sich ein "grünes Mäntelchen" umzulegen, hatte die FDP-Fraktion ein Landschafts- und Naturschutzkonzept gefordert, wobei man genau gewusst hatte, dass dies finanzielle Folgen haben werde. Doch heute, wenn der Gegenwind etwas kühler bläst, will man von diesen Verpflichtungen nichts mehr wissen und die Verantwortung wird von diesen Kreisen auch nicht mehr wahrgenommen.
In den vorliegenden Budgetanträgen geht es den GRÜNEN nicht darum mehr zu fordern, sonder eine gewissen "Stand" beizuhalten; eigentlich könnte man die Anträge "Korrekturanträge" nennen, denn mit diesen will man nur, dass der Naturschutz konsequent weitergeführt wird.
Einige Zahlen zur Auffrischung: Heute werde man sich um 0,17% des gesamten Budgets streiten und im Budget '97 soll von diesem kleinen Teil 26,5% gekürzt werden; dies ist unverhältnismässig, vor allem wenn man bedenkt, dass beim Natur- und Landschaftsschutzkonzept einmal 9 Mio. Franken jährlich vorgeschlagen wurden und das letztjährige Budget schon 64% darunter lag. Man vergibt sich nichts, wenn man auf dem gleichen Stand weiterfährt und diese Projekte und die Arbeit fortsetzt. Zusätzlich ist in der Zwischenzeit das Laufental dazu gestossen, d.h. das Geld ist nun auf eine viel grösseres Gebiet zu verteilen.
Naturschutz ist auch in Krisenzeiten eine wichtige Staatsaufgabe. Zu Herrn Ballmer sagt sie, dass das, was vorhin an die Adresse der GRÜNEN gerichtet war, vielleicht zurück genommen wird, wenn es dann um die grossen Strassenbauprojekte geht. Der Strassenbau kann ruhig einmal zurückgestellt werden, nicht so der sich in einem Prozess befindliche Naturschutz, ohne den sehr viel für die kommenden Generationen verloren ginge. Wer weis, vielleicht hat man im Strassenbau in ein paar Generationen noch bessere Ideen in Sachen Mobilität.
Die Weiterführung der konsequenten Naturschutzpolitik und die ökologische Forst- und Landwirtschaft ist wichtig; gerade der Kanton BL hatte hier ja einmal die Pionierstellung inne.
Begründung zu Punkt 3.6:
Heute ist schon mehrmals das Wort "New Public Management" gefallen; Schlagwörter dazu: ständige Überprüfung der Ziele, effizienter Einsatz der Mittel, längerfristige Planung und Entwicklung neuer Ideen. Dies alles wird im gesamten Verwaltungsapparat des Kantons gefordert. Warum soll das beim Naturschutz nicht auch eine wichtige Stellung einnehmen? Mit diesem Posten wäre das möglich und auch sinnvoll.
Regierungsrätin Elsbeth Schneider
bemerkt, dass diese 26,5% Kürzung beim Natur- und Landschaftsschutzes innerhalb dieses Budgets nicht stimmt. Frau Graf soll die LR-Vorlage der "ökologischen Ausgleiche" vergleichen und sehen, was dort tranchenmässig vorgesehen ist. Während der Diskussion des Rohbudgets der BUD hat man festgestellt, dass man die Vorgaben der Finanzdirektion nicht einhalten könne, wenn diese Tranchen ins Budget aufgenommen würden.
Ihre Aufgabe ist es gewesen, den Stand 1996 genau beizubehalten und dafür zu sorgen, dass keine Verträge gekündet werden. Aber mit diesem heute vorgelegten Sparauftrag will man im neuen Jahr keine neuen Verträge. Die bisher angelaufenen Projekte, an die der Kanton den ökologischen Ausgleich bezahlt hat, will man jedoch weiterführen (eine Kürzung, Weiterführung der bestehenden Projekte, nur keine neuen Verträge).
://: Der Landrat lehnt den Erhöhungsantrag im Sinne der Regierung und der FiKo mehrheitlich ab.
Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 12. Dezember 1996, 10.00 Uhr
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