LR Protokoll 11. März 1999 (Teil 4)

Protokoll der Landratssitzung vom 11. März 1999



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Übersicht Landratssitzungen (Traktanden und Protokolle)





16 98/170
Motion von Peter Brunner vom 17. September 1998: Stopp dem Einbürgerungstourismus - Missbräuche eindämmen

17 98/171
Motion von Rudolf Keller vom 17. September 1998: Einbürgerungswillige Ausländer müssen unsere Sprache einigermassen sprechen können

18 98/172
Motion von Peter Degen vom 17. September 1998: Publikation der Einbürgerungsgesuche

19 98/173
Motion von Bruno Steiger vom 17. September 1998: Anwendung des Verursacherprinzips bei Einbürgerungen ausländischer Staatsangehöriger aus sogenannt "achtenswerten" Gründen

20 98/175
Verfahrenspostulat von Willi Müller vom 17. September 1998: Einsicht aller Landräte in Einbürgerungsakten

21 98/178
Interpellation von Bruno Steiger vom 17. September 1998: Einbürgerungsgebühren von Ausländern. Antwort des Regierungsrates

22 98/158
Interpellation von Bruno Steiger vom 3. September 1998: Bedrohung und Einschüchterung von Mitgliedern der Bürgergemeinde Pratteln wegen Nichteinbürgerung von ausländischen Staatsangehörigen. Antwort des Regierungsrates

23 98/179
Interpellation von Ludwig Mohler vom 17. September 1998: Ablehnung von Ausländer-Einbürgerungen. Antwort des Regierungsrates

Claude Janiak gibt eine gemeinsame Debatte zu den Traktanden 16 bis 23 bekannt. Über die Traktanden 16-20 wird später einzeln abgestimmt, bei Traktanden 21-23 handelt es sich um Interpellationen. Nach einer Stellungnahme von Andreas Koellreuter zu den Traktanden 16-19 sowie der Beantwortung der Interpellationen 21-23 wird er selber die Meinung des Büros zum Traktandum 20 bekannt geben. Anschliessend ist das Wort für die Debatte frei.

Andreas Koellreuter bereitet die Anwesenden auf eine etwas längere Rede zu den verschiedenen Traktanden vor, damit sich vor allem die CVP bezüglich Bundesratswahlen einrichten könne.

Die Grundsatzerklärung der Regierung im Zusammenhang mit all diesen Vorstössen gehe dahin, dass nicht alles bei einer generellen Ausländer- und Asyldebatte durcheinandergemischt werden dürfe. Ausländerpolitik an sich habe zwar auch mit Einbürgerungen zu tun, aber sicher nicht die Asylpolitik. Ausländer- und Asylpolitik ist, was die Gesetzgebung betrifft, ausschliesslich Sache des Bundes. Die Kantone und Bürgergemeinden spielen aber auch ihre Rolle. Das kantonale Einbürgerungsgesetz hat sich nach Ansicht der Regierung seit der letzten Revision nicht schlecht bewährt, in Bezug auf die zu langen und komplizierten Verfahrensabläufe sei eine neuerliche Revision allerdings klar gefordert. Zusammen mit der Petitionskommission und den Bürgergemeinden soll in einem ersten Teil eine Vorlage erarbeitet werden, welche das Verfahren neu regelt. In einem zweiten Teil soll auf den Auftrag des Parlaments, die Einbürgerung für die zweite Generation zu erleichtern, zurückgekommen werden.

Die Schweizer Demokraten mit ihrer Masse von Vorstössen verschaukeln nach seiner Meinung das Volk, indem den Menschen vorgegaukelt wird, im Einbürgerungswesen herrschten unhaltbare Zustände, mit deren Behebung sämtliche Probleme gelöst werden könnten. Der SD sei jedes Vehikel recht, um die Stimmung gegen die meisten AusländerInnen anzuheizen und bei jeder sich bietenden Gelegenheit eine asylpolitische Debatte vom Zaun zu reissen. Unsere Probleme im Ausländerbereich sind hausgemacht, dies durch unsere Haltung gegenüber dem EWR, gegen den auch die SD waren, und das Abseitsstehen vom Schengener Abkommen und dem Dubliner Erstasyl-Abkommen.

Die Regierung ist klar der Meinung, Einbürgerungen gehören in den Zuständigkeitsbereich der Bürgergemeinden. Der Kanton und der Bund überprüfen lediglich das Vorliegen gewisser formeller Voraussetzungen. Die generelle Haltung des Regierungsrates kann wie folgt beschrieben werden: Der allergrösste Teil der Ausländer verhält sich korrekt, hartes Durchgreifen gegenüber kriminellen Ausländern ist klar, egal welchen Aufenthaltsstatus jene innehaben. Die Regierung unterstützt die Integration derjenigen AusländerInnen, deren Aufenthalt auf längere Zeit angelegt ist. Zu dieser Integration gehört auch die Einbürgerung, welche nicht unnötig erschwert werden soll.

Zu Traktandum 16:
Die grosse Mehrzahl der Fälle, in denen ein(e) Ausländer(in) nicht am Wohnort eingebürgert wird, betrifft BewerberInnen, welche in ihrer Einbürgerungsgemeinde einmal Wohnsitz hatten oder dort aufwuchsen und infolge eines Wohnortswechsels am neuen Wohnort wieder fünf Jahre auf eine Einbürgerung warten müssten. In derartigen Fällen haben die BewerberInnen, im Gegensatz zu Peter Brunners Meinung, sehr wohl eine Beziehung zur Einbürgerungsgemeinde. Nur eine kleine Minderheit von ungefähr 2% aller BewerberInnen nutzen die Möglichkeit, sich in einer Gemeinde wie Niederdorf einbürgern zu lassen. Mit der Petitionskommission wurde an der letzten Sitzung festgestellt, dass dies in den letzten zwei Jahren 17 Personen betraf. Die Motion 98/170 soll nach Meinung des Regierungsrates abgelehnt werden.

Zu Traktandum 17:
Wegen mangelnder Sprachkenntnisse werden recht viele Gesuche sowohl auf kantonaler wie auch auf Gemeindeebene abgelehnt. Auch hier sei eine gewisse Toleranz gefordert, da die Kontrolle durch die bestehenden Institutionen gewährleistet ist.

Zu Traktandum 18:
Bis 1965 wurden Einbürgerungen im Amtsblatt publiziert. Aus der damaligen Zeit sind nur drei Einsprachen bekannt, welche allesamt unbegründet waren. Die Prüfung der Einbürgerungen sei heute so streng, dass eine Publikation im Amtsblatt nicht notwendig scheint.

Zu Traktandum 19:
Fälle von Bewerbern, deren Gesuch am Wohnort abgelehnt werden, und die sich in der Folge in einer anderen Gemeinde einbürgern lassen, sind ausgesprochen selten. Die Abweisung eines Einbürgerungsgesuchs durch die Wohnsitzgemeinde bei Vorliegen aller Voraussetzungen ist daher als achtenswerter Grund für die Einbürgerung in einer anderen Gemeinde zu qualifizieren. Eine Einbürgerung verursacht weder für den Wohnsitz noch für die Einbürgerungsgemeinde Folgekosten, insbesondere eine Fürsorgeabhängigkeit ist keine Folge der Einbürgerung. Sowohl SchweizerInnen als auch AusländerInnen sind bei erfüllten gesetzlichen Erfordernissen zum Bezug von Fürsorgeleistungen berechtigt. Das Begehren des Motionärs entbehrt somit jeder Grundlage.

Zu Traktandum 21:
Frage 1: Die Bürgergemeinden erheben in der Regel das Maximum der Gebühr, das heisst für Mündige und Familien ein Zwölftel des steuerbaren Jahreseinkommens, für Unmündige, welche selbständig eingebürgert werden, 500 Franken. Die Gebühr des Kantons beträgt für mündige Personen und Familien 700 Franken, für Unmündige 400 Franken. Der Bund erhebt eine durchschnittliche Gebühr von 200 Franken. Der durchschnittliche geschätzte Geldbetrag für die Gebühren von Gemeinden, Kanton und Bund bewegt sich im Rahmen von 4'500 Franken.

Frage 2: Die Bürgergemeinden erheben seit über 10 Jahren eine Gebühr im Rahmen von einem Zwölftel des steuerbaren Jahreseinkommens. Die Gebühren des Kantons haben sich in 10 Jahren um 75% erhöht, diejenigen des Bundes um 100%.

Frage 3: Die grosse Mehrheit der Gesuche betrifft ledige Mündige sowie Familien, nur eine kleine Minderheit der Gesuche stammt von Unmündigen, welche selbständig eingebürgert werden. Die altersmässige Zusammensetzung der Bewerber wirkt sich entsprechend nur marginal auf die zu bezahlende Gebühr aus.

Zu Traktandum 22:
Fragen 1 und 2: Solche Vorkommnisse sind weder dem Polizeiposten Pratteln noch dem Gemeindepräsidenten bekannt. Auch der Bürgergemeindepräsident und der Leiter der Gemeindepolizei Pratteln haben keine Kenntnis über derartige Bedrohungen.

Frage 3: Alle Personen, welche sich melden, werden ernst genommen und alle zur Verfügung stehenden Mittel werden eingesetzt.

Frage 4: Am 27. Oktober 1998 hat der Regierungsrat diese Beschwerde abgelehnt und die Öffentlichkeit darüber informiert.

Frage 5: Alle Beschwerdeführer sind türkische Staatsangehörige.

Frage 6: Aus den Erhebungsberichten, welche im Zusammenhang mit den Einbürgerungsverfahren 1996 erstellt wurden, ist der Erhalt solcher Bezüge durch die Beschwerdeführer nicht ersichtlich. Ob bis heute derartige Gelder bezogen worden sind, ist aus Datenschutzgründen nicht eruierbar.

Frage 7: Bei ganzer oder teilweiser Gutheissung einer Beschwerde besteht laut Verwaltungsverfahrensgesetz ein Anspruch auf eine angemessene Parteientschädi-gung, sofern der Vorinstanz Rechtsverletzungen oder grobe Verfahrensfehler unterlaufen sind. Wie oben erwähnt, hat der Regierungsrat die Beschwerde abgelehnt. Bei Mittellosigkeit einer Partei kann ihr auf Begehren der kostenlose Beizug eines Anwalts gewährt werden, sofern dies zur Wahrung ihrer Rechte notwendig scheint. Im konkreten Fall wurde kein derartiges Begehren gestellt.

Zu Traktandum 23:
Um die vorliegenden Fragen präzis beantworten zu können, müsste ein riesiger Aufwand betrieben werden. Erst seit 1995 werden wegen fehlender Voraussetzungen oder Rückzug abgeschriebene Einbürgerungsgesuche erfasst. An den Bürgergemeindeversammlungen abgewiesene Gesuche werden seit 1996 statistisch erfasst. Laut Gesetz dürfen die Bürgerräte ein Gesuch von sich aus abweisen. Nicht erfasst werden die Namen derjenigen Gemeinden, welche Gesuche abgewiesen haben. Seit 1995/96 wird lediglich die Totalsumme der abgeschriebenen, beziehungsweise abgewiesenen, Gesuche erfasst. Aufgrund dieser Sachlage beschränkt sich der Regierungsrat auf die statistische erfassten Fälle. Diese betragen:


Es sind keine Gründe für die Abweisung von Gesuchen durch die Bürgergemeinden bekannt, da es sich um demokratische Entscheide handelt.

Gründe für eine Abschreibung betreffen entweder mangelnde Integration, keine oder mangelnde Sprachkenntnis oder schlechter finanzieller oder strafrechtlicher Leumund.

Claude Janiak gibt dem Landrat bekannt, warum das Büro eine Ablehnung des Verfahrenspostulats 98/175 (Traktandum 20) beantragt. Erstens unterstehen Personendaten in Einbürgerungsakten laut § 6 des Landratsgesetzes ausdrücklich dem Amtsgeheimnis. Zweitens beschloss die Petitionskommission am 23. März 1998 in Bezug auf die vertraulichen Einbürgerungsakten folgendes:

"Landratsmitglieder können in vertrauliche Akten, unter anderem Einbürgerungsgesuche, ab sofort nur noch auf dem Sekretariat der Landeskanzlei, Büro Martin Brack / Christine Fankhauser, in Anwesenheit des Präsidenten der Petitionskommission oder der zuständigen Mitarbeiter der Landeskanzlei eingesehen werden. Die Einsichtnahme muss zudem schriftlich bestätigt werden."

Drittens ist die Forderung des Postulanten nach einer zur Akteneinsicht bestimmten Stelle erfüllt. Die Forderung, diese zur Einsicht im Landratssaal aufzulegen wird vom Büro aus Gründen der Sicherheit abgelehnt. Das Büro beantragt daher Ablehnung des Postulats.

Die einzelnen Postulanten beziehungsweise Motionäre nehmen zu ihren Vorstössen Stellung.

Peter Brunner will in einem kurzen Einführungsreferat den Zweck der SD-Vorstösse aufzeigen. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es immer wieder Fälle, in denen AusländerInnen, deren Einbürgerungsgesuch am Wohnort abgelehnt worden ist, sich aus sogenannt achtenswerten Gründen in einer anderen Gemeinde einbürgern lassen, in der sie weder Wohnsitz haben noch integriert sind. Gemeinden, welche zu solchem Gebahren Hand bieten, tun dies vor allem aus finanziellen Gründen. Einbürgerungen aus achtenswerten Gründen verkommen so immer mehr zu einem rein finanziellen Akt. Da nur eine Wohnsitzpflicht von fünf Jahren besteht, seien Ausnahmen aus achtenswerten Gründen nicht mehr notwendig. Die minimale Wohnsitzpflicht von fünf Jahren sei im Gegenteil sehr wichtig, um eine vertiefte Integration zu garantieren.

Wenn eine Gemeinde jemanden einbürgert, dessen Gesuch anderswo schon abgelehnt worden ist, so ist dies ein unfreundlicher Akt gegenüber der anderen Gemeinde. Für die Schweizer Demokraten ist es unbestritten, dass voll integrierte AusländerInnen das Schweizer Bürgerrecht erhalten sollen. Dies habe seine Fraktion mit einer mehrheitlichen Zustimmungen zu Einbürgerungsgesuchen im Landrat immer wieder gezeigt. Eine Einbürgerungspolitik aus rein finanziellen Interessen wird von der SD abgelehnt, jedoch von der Justiz- und Polizeidirektion wie auch von der Petitionskommission immer wieder gutgeheissen und toleriert.

Mit den heute traktandierten Vorstössen wenden sich die Schweizer Demokraten auch gegen eine vermehrte Einbürgerung von Leuten, die unsere Sprache kaum sprechen. Hier werde nicht unbedingt Schweizerdeutsch verlangt, sondern es müsse eine Verständigung in einem gewissen Rahmen möglich sein, denn sonst könne von einer Integration kaum mehr die Rede sein. Die Einbürgerung soll wieder zum letzten Akt einer Eingliederungsphase werden, wobei sich die Eingebürgerten mit unserem Land und der Bürgergemeinde ihres Einbürgerungsortes identifizieren können sollen. In diesem Sinne sollen die traktandierten Vorstösse unterstützt werden.

Heinz Mattmüller spricht als Vertreter von Rudolf Keller zum Traktandum 17. Vor Jahren sei im Landrat das Einbürgerungsgesuch eines Spaniers zur Debatte gestanden, der 23 Jahre lang in der Schweinz gewohnt hatte und für das Gespräch über die Einbürgerung mit dem Gemeindepräsidenten einen Dolmetscher beiziehen musste. Der Gesuchsteller hätte also bei Wahlen und Abstimmungen die Unterlagen nicht lesen können und daher sei es fraglich, warum dieser das Schweizer Bürgerrecht überhaupt gebraucht hätte. Eine Gemeinderätin aus Birsfelden habe ihm aber versichert, dieser Mann sei besser assimiliert, als es von manchem Schweizer erwartet werden könne. Darauf sei er natürlich eingebürgert worden. Pikanterweise stand der gleiche Mann zwei Jahre später vor Gericht, weil er in Birsfelden jemanden erschossen hatte. In der Zeitung wurde festgestellt, dieser Mann sei vermindert zurechnungsfähig und schon immer ein Querulant gewesen. Dieser Vorfall gebe das Recht, eine Assimilation in kultureller wie auch in sprachlicher Hinsicht zu verlangen.

Peter Degen äussert sich zu Traktandum 18. Einbürgerungen in gewissen Gemeinden seien zunehmend umstritten. Dies aufgrund gewisser Vorbehalte, aber auch wegen Falschinformationen und fehlender Transparenz. Mit einer generellen Publikation der Einbürgerungsgesuche im Amtsblatt könnte die Transparenz über die Gemeinden hinaus grundsätzlich verbessert werden. Nur wo wenig Informationen und Vergleichsmöglichkeiten bestehen, herrscht auch teilweise Angst, Ablehnung und Unverständnis. Daher bittet er um Überweisung der vorliegenden Motion.

Bruno Steiger holt nach seinen eigenen Worten zu einem Rundumschlag aus. Er ist mit den Antworten und Stellungnahmen des Justizministers absolut nicht einverstanden. Zur ersten Antwort werde er noch Stellung nehmen, während die beiden anderen Antworten total abweichend und beschönigend seien. Zur Aussage von Andreas Koellreuter, jemand der fürsorgeabhängig sei, könne trotzdem eingebürgert werden, müsse er ihn belehren. Auf Bundesebene besteht ein Instrument dagegen. Es gebe offenbar einfach zuwenig Kantone, welche den Mut aufbringen, dies durchzuziehen. Der Kanton Basel-Landschaft sei ein ober-liberaler Kanton mit einem ober-liberalen Justizminister.

Zu Traktandum 19: Aus seiner Sicht ist es sehr bedenklich, wie sich die Zahl der einbürgerungswilligen ausländischen Staatsangehörigen ständig erhöht habe, seit diese ihre eigene Staatsangehörigkeit weiterhin behalten dürfen. Dies wollen die Regierungsparteien SP, FDP, CVP und teilweise sogar SVP nicht wahrhaben. Der gewöhnliche Schweizer mit nur einem Pass werde gegenüber diesen eingebürgerten Ausländern diskriminiert. Mit dem Doppelpass werde jeder Anreiz zur Assimilierung sabotiert und untergraben während die kommerziellen Interessen immer stärker überwiegen. Wer einmal im Besitz eines Schweizerpasses ist, den kann man nicht mehr wegschicken und er könne das ganze Leben lang der öffentlichen Hand zur Last fallen.

Es sei noch nicht allzu lange her, dass der Landrat einem Einbürgerungsgesuch einer Familie aus Liestal zugestimmt habe, obwohl die Person schon damals Fürsorgeabhängig war. Offenbar habe die Bürgergemeinde von Liestal geschlafen. Als Hammer habe eine Parlamentsmehrheit dieser Person erst noch die Einbürgerungsgebühr erlassen.

Etliche Gemeinden hätten sich dadurch einen Namen geschaffen, AusländerInnen, deren Gesuche am eigenen Wohnort bereits abgelehnt worden seien, einzubürgern. Diese Gemeinden tragen die volle Verantwortung für die sozialen Folgekosten. Jetzt sei es sogar schon soweit, dass Menschen muslimischen Glaubens einen eigenen Friedhof verlangen. Dies sei ein Platzproblem im dicht besiedelten Kanton Basel-Landschaft, denn alle Multi-Kulti-Fanatiker wüssten bestimmt, dass die toten Muslime nicht mehr ausgegraben werden dürfen. Er ist auf eine Stellungnahme der Grünen zu diesem Thema gespannt. Er beantragt eine Überweisung der Motion an die Regierung, da es schon genügend eigene "Sauger" gebe und man keine fremden mehr gebrauchen könne.

://: Eine Diskussion zum Traktandum 21 wird mit grosser Mehrheit abgelehnt.

Bruno Steiger gibt eine Erklärung zum oben genannten Traktandum ab. Offenbar seien die Anwaltskosten vom Staat bezahlt worden, und die Frage 6 sei total ausweichend beantwortet worden. Andreas Koellreuter könne sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken, er selber habe nur nach Zahlen verlangt.

Er verzichtet auf eine Erklärung zu Traktandum 22.

Ludwig Mohler ist mit den Ausführungen zu Traktandum 23 zufrieden.

Hansruedi Bieri gibt gleichzeitig mit einer persönlichen Erklärung bekannt, die FDP habe sich seriös auf die Vorstösse vorbereitet und sei nicht weiter bereit, auf dem Niveau, wie es vorgelegt worden ist, zu diskutieren. Es gehe um Menschen, und gewisse Aussprüche seien nicht mehr zum Lachen. Die FDP ist mit dem jetzigen Einbürgerungsgesetz einverstanden und empfiehlt, alle Vorstösse abzulehnen und nicht mehr lange darüber zu diskutieren.

Gregor Gschwind fragt sich, wieso die Schweizer Demokraten sich so stark gegen Einbürgerungen wehren, denn mit den Einbürgerungen sinkt gleichzeitig der Ausländeranteil. Er warnt davor, das Asylwesen mit der Einbürgerungspolitik zu vermischen. Die CVP lehnt alle Vorstösse der SD in Anlehnung an die regierungsrätlichen Begründungen ab. Im Namen der CVP fordert er die SD auf, die Quantität der Vorstösse zugunsten der Qualität zu reduzieren.

Peter Meschberger gibt eine persönliche Erklärung ab. Seit über zehn Jahren begrüsse er in Birsfelden alle einbürgerungswilligen Ausländer und mache mit ihnen die sogenannte Prüfung. Die meisten machten einen sehr langen Prozess durch, bis sie sich zu einer Einbürgerung durchgerungen hätten. Es sei vorher ein Fall aus Birsfelden angesprochen worden. Heute würde er immer noch zu dieser Einbürgerung stehen. Kein Mensch wisse im Voraus, was noch passieren könne. In seiner Zeit als Gemeindepräsident habe er vier Tötungsfälle erlebt, wovon zwei von Schweizern verübt wurden. Dies sei also kein valables Argument. Man muss zu Menschen stehen, welche sich zu unserem Land bekennen wollen.

Ruedi Moser fühlt sich als Prattler Bürger angesprochen und gibt daher eine persönliche Erklärung ab. Bestimmt könne man noch nicht von einem Einbürgerungstourismus reden, aber in Pratteln bestehe das Problem der Ausländer dennoch, wenn es auch nicht direkt mit den ganzen Einbürgerungen in Verbindung gebracht werden könne. Pratteln sei kein Ort von Ausländerhassern, was sich daran zeige, dass zwischen 1961-1997 62% der eingebürgerten Personen AusländerInnen waren. Dennoch wird nicht verstanden, dass jemand, dessen Gesuch abgelehnt wurde, sich an einem anderen Ort einbürgern lassen kann, auch wenn er seinen Wohnort in Pratteln beibehält. Im letzten Sommer seien Einbürgerungen von Nationen, die sich bekannterweise nicht unserer Rechtsordnung und Kultur anpassen können, abgelehnt worden. Dies sei eine Tatsache. Das Problem werde aber nicht über die Einbürgerungen gelöst. In den Quartieren und den Schulen müsse eine bessere Durchmischung angestrebt werden, um die Probleme in den Griff zu bekommen.

Ursula Jäggi fügt im Namen der SP an, dass in diesen Vorstössen Probleme aufgegriffen werden, welche eigentlich keine seien. Dazu komme, dass die Vorstösse keinen einzigen konstruktiven Gedanken enthalten. Die SP wird die Vorstösse nicht überweisen, aber zu den Fragen betreffend Einbürgerung und Integration werde sie in nächster Zeit konstruktive Vorschläge einbringen.

Heinz Mattmüller bemerkt zum Akteneinsichtsrecht, diese seien in seiner ersten Zeit als Landrat jeweils für alle zugänglich gewesen. Damals habe er dies als nicht genügend sicher angesehen. Mit der Zeit habe er es aber als nicht üblich empfunden, wenn vom Plenum Einsicht in eine Originalvorlage habe verlangt werden müssen. Es käme ihm nie in den Sinn, in original Baupläne oder Bauabrechnungen Einsicht zu verlangen. Wenn die Regierung und die zuständige Kommission die nötigen Eckdaten für die Meinungsfindung liefert, sei er damit zufrieden.

Dies sei anders im Fall der Petitionskommission. Die Schweizer Demokraten trauen ihr aufgrund von jahrelangen schlechten Erfahrungen nicht über den Weg. Als SchweizerbürgerIn habe man keine Chance, sich in einer Gemeinde einbürgern zu lassen, in der man nie gewohnt hat. Er verstehe deshalb nicht, warum ein Ausländer sich in gewissen Gemeinden einen Bürgerbrief kaufen könne. Die einbürgernde Gemeinde streiche also das Geld ein, während die Wohngemeinde, welche den entsprechenden Ausländer nicht haben wolle, diesen trotzdem weiter behalten müsse. Dies sei eine Verletzung der Gemeindeautonomie und, noch viel schlimmer, des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes.

Wenn dies nur höchst selten praktiziert würde, hätte er noch ein gewisses Verständnis, aber leider sei das Ganze bereits Routine. Das Akteneinsichtsrecht sei daher so wichtig um zu überprüfen, ob die Petitionskommission dem Landrat gewisse Informationen unterschlage. In einer Einbürgerungsvorlage sei kein einziges Mal von einer Ausnahme oder einer Begründung für dieses Vorgehen die Rede gewesen. Dies daher, weil es dafür gar keine achtenswerten Gründe gibt. Die nächste Vorlage werde von den Schweizer Demokraten genau unter die Lupe genommen und wenn wieder derartige Fälle vorkommen, werde vor Verfassungsgericht geklagt. Eine Initiative für eine vernünftige Einbürgerungpolitik sei bereits lanciert.

Es sei völlig unbegreiflich, dass sich die Justizdirektion immer wieder über das kantonale Einbürgerungsgesetz hinwegsetze, indem Einbürgerungen von Ausländern, welche den gesetzlichen Bestimmungen nicht entsprechen, selbstverständlich vorgenommen würden. In allen Fällen behaupte sowohl die Regierung als auch die Petitionskommission mit einem scheinheiligen Gesicht, es sei alles in Ordnung. Die Petitionskommission deckt die gesetzeswidrigen Machenschaften der Regierung und deklariert sämtliche Einbürgerungen mit der stereotypen und lapidaren Behauptung "Gegen diese Einbürgerungen werden keine Einwände erhoben". Trotz den Hinweisen der SD auf diese Unzulänglichkeiten reagiere das Plenum mit völliger Apathie, was aus seiner Sicht eine staatspolitische Katastrophe sei. Darum bringt die Symptombekämpfung mit immer neuen Vorstössen nichts, und die SD wird wenn nötig vor Verfassungsgericht gehen.

Andrea Von Bidder stellt klar, der Vergleich des Einbürgerungsgesetzes und die Prüfung der Einbürgerungsakten der letzten vier Jahre zeige, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Alle Mitglieder der EVP/SVP-Fraktion lehnen die Überweisungen ab und überlassen es den zuständigen Einbürgerungsgemeinden, weiterhin das bestehende Bürgerrechtsgesetz nach ihrem eigenen Ermessen anzuwenden.

Esther Maag ist sich über das heutige Auswahlverfahren für die Wortmeldungen nicht ganz im Klaren. Das Thema der Migrationspolitik müsse sehr sorgfältig angegangen werden und gerade deshalb dürfe dies sicher nicht auf dem momentanen Niveau weitergeschehen. Alle Vorstösse würden für Wahlpropaganda missbraucht und auf dem Buckel von Menschen, welche sowieso schon Schwierigkeiten hätten, werde Profilierung betrieben. Die Grüne Partei lehnt daher alle Vorstösse ab.

Röbi Ziegler stellt Ruedi Moser die Frage, ob alle einbürgerungswilligen Ausländer, die in Pratteln abgelehnt worden sind, vom Bürgerrat zur Einbürgerung empfohlen worden seien.

Ruedi Moser bestätigt dies, wiederholt jedoch, in Pratteln gebe es nicht ein Problem der Einbürgerungen. Das Problem liege bei einer einzigen Nationalität, welche sich unseren Gegebenheiten nicht unterordnen wolle. Die Ablehnung gewisser Einbürgerungen könne daher als Hilfeschrei verstanden werden.

Röbi Ziegler stellt fest, die Empfehlung des Bürgerrates beweise doch, dass dieser die Frage der Nationalität anders beurteile als die Bürgergemeindeversammlung, und dies zeige, dass der Entscheid einer Bürgergemeindeversammlung längst nicht über alle Zweifel erhaben sei.

Claude Janiak lässt über die einzelnen Motionen abstimmen.

://: Die Motion 98/170 wird abgelehnt.

://: Die Motion 98/171 wird abgelehnt.

://: Die Motion 98/172 wird abgelehnt.

://: Die Motion 98/173 wird abgelehnt.

://: Das Verfahrenspostulat 98/175 wird abgelehnt.

://: Traktanden 21-23 sind erledigt.


Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Protokollsekretärin





Begründung der persönlichen Vorstösse


1999/046 Postulat von Theo Weller: Einführung eines familienfreundlichen Sonntags-Abonnements

1999/047 Postulat von Peter Brunner: Ausländische Gewalttäter konsequenter ausschaffen, Inländer konsequenter verwahren

1999/048 Interpellation von Ernst Thöni: Auswirkungen des "Verkehrsplan Basel-Stadt" auf den Kanton Basel-Landschaft

1999/049 Interpellation von Dölf Brodbeck: Ausserordentliche Ereignisse rufen nach ausserordentlichen Massnahmen


Zu allen Vorstössen keine Wortmeldungen.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Protokollsekretärin




Mitteilungen


Claude Janiak wünscht allen eine schöne MUBA und hofft, am Abend möglichst viele KollegInnen im Baselbieterstübli begrüssen zu dürfen.

Für das Protokoll:
Andrea Rickenbach, Protokollsekretärin



Die nächste Landratssitzung findet statt am Donnerstag, 25. März 1999, 10 Uhr


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