LR Protokoll 14. Januar 1999 (Teil 5)

Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 1999



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Interpellation von Alfred Zimmermann vom 3. September 1998: Zusammenarbeits-Vereinbarung betreffend Flughafen Basel-Mülhausen. Antwort des Regierungsrates

Regierungsrat Eduard Belser beschränkt sich darauf, die Antwort des Bundesrates auf die Frage, weshalb der Bund ersatzweise in die Finanzierungsverpflichtung der beiden Basler Kantone einsteigen könne, verkürzt wiederzugeben. Die gesetzliche Grundlage für die Verpflichtung, durch den Flughafen nicht selbst finanzierbare Investitionen paritätisch zwischen Frankreich und der Schweiz aufzuteilen, ergebe sich aus dem bereits erwähnten Nachtrag Nr. 4 zum Anhang 2 des Staatsvertrages und nicht aus dem Luftfahrtsgesetz. Dieser Nachtrag sehe die Gewährung von "a fonds perdu"-Beiträgen vor.

Die konkrete Zusage über die Sicherung des Investitionsbeitrages von 66,7 Mio Franken für den anstehenden Ausbau des Flughafens sei unmittelbar nach dem Bundesratsbeschluss vom 19.8.1998 und der Genehmigung des Verpflichtungskredites durch die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte am 7.9.1998 erfolgt, in der Wintersession sogar vom Parlament durch Gewährung eines Nachtragskredits bestätigt und anschliessend dem Verwaltungsratspräsidenten des Flughafens sowie den französischen Behörden bekannt gegeben worden.

Abschliessend stelle er fest, dass völkerrechtliche Verpflichtungen aufgrund eines Staatsvertrages höher zu gewichten seien als die Landesflughäfen betreffendes Binnenrecht.

Alfred Zimmermann verzichtet darauf, Diskussion zu beantragen, und gibt folgende Erklärung ab: Der ganze Ablauf der Beteiligung des Bundes ist - milde ausgedrückt - eine merkwürdige Sache.

Anfangs der 90er Jahre haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat erklärt, dass keine "a fonds perdu"-Beiträge an den Ausbau der drei Landesflughäfen mehr gesprochen würden. Anlässlich der Revision des Luftfahrtsgesetzes im Jahre 1994 sind denn zu diesem Zwecke auch nur noch zinsgünstige Darlehen gewährt worden.

Im Gegensatz dazu hat danach der Bund sich mittels Nachtrages zum Staatsvertrag mit Frankreich zur Übernahme der Hälfte der Investitionskosten des Ausbaues des Flughafens Basel-Mülhausen verpflichtet, was Ruth Gonseth zu einer Interpellation im Nationalrat veranlasst hat. Unbestrittenermassen hat der Bundesrat mit diesem Verhalten sich über einen Parlamentsbeschluss hinweg gesetzt und gegen das schweizerische Luftfahrtsgesetz verstossen, was offenbar Rechtens ist, wenn man von den Schlussfolgerungen eines Gutachtens ausgehen darf.

Hingegen hat es der Bundesrat erneut versäumt, den Nachtrag zum Staatsvertrag vom Parlament ratifizieren zu lassen.
In gleichem Masse undemokratisch ist die Vereinbarung zwischen dem Bund und den beiden Basler Kantonen, weil damit auch die Volksrechte missachtet worden sind.

://: Damit ist die Interpellation erledigt.

Für das Protokoll:
Erich Buser, Protokollsekretär

Fortsetzung des Protokolls vom 14. Januar 1999


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