LR Protokoll 17. Dezember 1998 (Teil 5)
Protokoll der Landratssitzung vom 17. Dezember 1998
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14 98/110
Motion von FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998: Für zwölf Jahre Gesamtschulzeit von der Primarschule bis zur Matur im neuen Bildungsgesetz
Regierungsrat Peter Schmid weist darauf hin, dass der Landrat am 19. März 1998 in einer sehr breiten Debatte beschlossen hatte, dass er auf die Vorlage der Regierung zur Verkürzung der Schuldauer bis zur gymnasialen Maturität nicht eintreten will. Mit dieser Vorlage bemühte sich der Regierungsrat, die landrätlichen Aufträge, die mit mehreren Motionen untermauert und ein Stück weit eingegrenzt gewesen sind, zu erfüllen. Diesem Landratsentscheid vom 19. März ist eine äusserst intensive Auseinandersetzung vorausgegangen. Die Regierung ist daher der Auffassung, dass der Landrat damals einen sehr bewussten Entscheid getroffen hat.
Nur wenige Monate später möchte der Regierungsrat die Dauer der gymnasialen Ausbildung zur Diskussion stellen. Auch im Bildungsbereich ist die Regierung darauf angewiesen, dass nach erfolgten Diskussionen und Beschlüssen mindestens für eine begrenzte Zeit Ruhe einkehrt.
Die Regierung will, wie Regierungsrat Schmid sich äussert, auch noch auf etwas anderes hinweisen: Aufgrund der Entscheidungen des Landrates hat das Initiativkomitee zur Unterstützung des Volksbegehrens "Für eine Maturität ohne Qualitätsabbau" am 3. Juni die Initiative zurückgezogen, weil das Komitee der Auffassung war, dass es mit dem Kompromiss des Landrates leben kann.
Der Regierungsrat empfiehlt dem Landrat dringend, nicht nach derart kurzer Zeit gegenüber den Initiantinnen und Initianten wortbrüchig zu werden. Der Landrat soll nicht vergessen, dass es nicht nur zur Verkürzung eine Debatte gegeben hat, sondern auch zu einer Verlängerung und die Regierung diese Diskussion zum jetzigen Zeitpunkt nicht wieder aufgreifen möchte.
Die Regierung möchte den Landrat darauf aufmerksam machen, dass wenn die Motion als Motion überwiesen wird, sie vom Grundsatz, dass die Sekundarstufe I für alle gleich lang sein soll, abweichen würde, indem das Progymnasium von der heutigen Terminologie herausgebrochen und zum Gymnasium geschlagen würde. Ebenfalls möchte die Regierung darauf hinweisen, dass sich dahinter auch Besoldungsfragen und Lohnansprüche verstecken. Die Regierung ist der Auffassung, dass zusätzliche Lohngelder nicht sehr wirkungsvoll sind. Das Resultat würde den Preisaufschlag nach ihrer Meinung nicht rechtfertigen.
Barbara Fünfschilling erklärt, dass bei den Vorstössen 98/214 bis 98/218 ein paar mit den gleichen Worten beginnen. Das sei kein Zufall, sondern das sei bewusst so konzipiert geworden. Der Vorstoss von Max Ribi gehöre auch dazu, auch wenn er formal etwas anders gestaltet sei.
Die FDP hat sich zusammengesetzt und nochmals darüber diskutiert, ob der Rat die Möglichkeit gehabt hat, zu allen wichtigen Fragen Stellung zu nehmen. In der Diskussion um das neue Bildungsgesetz ergeben sich auch heute noch Fragen, die abgeklärt werden sollen, bevor es gewagt werden darf, dieses Gesetz, das die meisten noch nicht gesehen haben, dem Rat und dem Volk vorzulegen, ohne mit grossem Widerstand rechnen zu müssen.
Erstens sei ein frühes Einschulungsalter prüfenswert. Das löse Probleme, weil man jünger die Schule abschliessen könne. Dem Kindergarten und der Primarschule soll hier besondere Beachtung geschenkt werden.
Zweitens sei eine Qualitätsprüfung als Grundlage eines nahtlosen Überganges an das Gymnasium wichtig. Das werde Max Ribi in seinem Vorstoss begründen.
Drittens sei eine Ausbildung nicht mehr das ganze Berufsleben. Die Berufs- und Weiterbildung müsse mehr Platz haben. Darum fordert die FDP ein Konzept dafür. Dafür müssten auch die Kosten für Personal und Finanzen überprüft werden.
Wenn die oben genannten Fragen positiv beantwortet werden können, meint die Landrätin, ist die Frage der Schuldauer nochmals angebracht. Sie möchte das nicht als "Zwängerei" zu dieser Diskussion sehen, die im Landrat stattgefunden hat.
Konkret zum Vorstoss 98/110 äussert Barbara Fünfschilling, dass in den Diskussionen der Gymnasialzeitverkürzungen alles auf die Frage, ob das Gymnasium 3, 3,5 oder 4 Jahre dauern soll, fokussiert wird.
Zwischendurch wurde in den Diskussionen vergessen, dass das Gymnasium zwar ein wichtiger Bestandteil der Baselbieter Schulen ist, dass aber das Gymnasium nicht einfach eine isolierte Schule ist, sondern in das Gesamtkonzept der Schulen gehört. Das Gymnasium ist ein Teil einer vorbereitenden Stufe der gesamten Schuldauer.
Die Frage mit dem unglücklichen halben Schuljahr ist immer noch ungelöst und ist in seiner Auswirkung in der heutigen Wirtschaftslage noch viel unverständlicher als vor sieben Jahren, als die Landrätin diese Motion eingebracht hatte. Sie bekomme immer noch Post von Eltern, deren Kinder jetzt die Matur absolvieren. Die Briefe beinhalten, dass dieses Warten eine unglückliche Einrichtung sei.
Es geht nicht darum, dass man sich vorstellen kann, ein halbes Jahr mehr oder weniger sinnvoll zu verbringen. Es bereitet der FDP Mühe, dass der Staat alle Maturandinnen und Maturanden zwingt, mit ihrem Studium zu warten. Dieses halbe Jahr sind effektiv zwölf Wochen Schule, wobei zwei Wochen für die Vorbereitung der mündlichen Matur vorgesehen sind. Es handelt sich daher um 10 Wochen. Es sind Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Rektorinnen und Rektoren, Pensenplanerinnen und Pensenplaner und Eltern, die mit diesem Zwang Mühe haben. Die Schülerinnen und Schüler, die zwischen der Schule und der anschliessenden Ausbildung Pause machen wollen, die können das mit dem jetzigen System und dem neuen. Aber sie können diejenigen nicht hindern, die mit ihrer Weiterausbildung anfangen wollen.
Die dreieinhalbjährige Lösung sei sowieso ein Unikum in der Schweizerischen Bildungslandschaft, erläutert die Landrätin. Es würden keine Anzeichen dafür sprechen, dass sich der Kanton nach dem Modell der FDP richten würde.
Da es so sei, dass die meisten Kantone eine zwölfjährige Schulzeit mit der Matur kennen und dass dies auch eine europaweite Norm geworden ist, möchte die FDP die Schulzeit nicht für ewige Zeiten im Gesetz fixiert haben. Der Wandel sei überall in der Wirtschaft angesagt, er betreffe die Gesellschaft und darum die Schule auch. Darum möchte die Partei nochmals darüber nachgedacht haben, dass die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wird, in zwölf Jahren eine Matur zu machen, ohne Zwangspause und mit der Möglichkeit, das Studium gleich anschliessend zu beginnen.
Damit klar sei, dass die FDP wirklich für eine gute gymnasiale Ausbildung ist, fordert sie ein vierjähriges Gymnasium. Es sei für sie nicht das Wichtigste, ob dann im vierten Progymnasium die Gymnasiallehrer oder die sogenannten Mittellehrer unterrichten. Die Qualität des Gymnasiums soll Priorität haben.
Es sei davon ausgegangen worden, dass das Progymnasium, wie der Name sagt, eine Vorstufe des Gymnasiums ist und darum von einem siebeneinhalbjährigen jetzigen Ausbildungsgang gesprochen werden kann. Das schlechte Abschneiden der Vernehmlassungen zur Sekundarstufe I aus allen Kreisen lässt den zwingenden Schluss zu, dass die EKD sowieso nochmals über die Bücher gehen muss, damit die Bevölkerung wieder Vertrauen bekommt, dass ihre Kinder in der Schule optimal innerhalb ihrer Fähigkeiten gefördert werden.
Ebenfalls soll nochmals intensiv darüber nachgedacht werden, ob der Schule immer mehr Zusatzaufgaben zugeschoben werden sollen, die eigentlich in die Familie gehören. Oder ob sich die Schule nicht wieder auf ihre eigentliche Kernaufgabe - das Schule geben - zurückbesinnen wolle.
Darum bittet Barbara Fünfschilling, die Gedankenreihe dieser vier Vorstösse ernst zu nehmen und sie an die Regierung zu weisen. Es sei klar, dass wenn sie ein Änderung wollten, dieser Vorstoss in Form einer Motion einreichen mussten. Die Fraktion ist jedoch mit einer Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat einverstanden.
Obwohl die Probeexemplare des Bildungsgesetzes an vielen Orten im Kanton anzutreffen seien, hat die Erziehungs- und Kulturkommission bis jetzt keine Version bekommen. In einer Kommissionssitzung wurde diese bis Ende Jahr versprochen. Aus den Aussagen heute morgen hat die Landrätin gehört, dass dies erst im Januar stattfinden soll. Die Frage ist, ob die Kommission die jetzige Fassung schon haben könnte.
Christoph Rudin äussert sich nur zum Vorstoss 98/110. Wie Peter Schmid sich geäussert hat, wurde die Initiative der Gymnasiallehrer im Vertrauen darauf, dass diese Diskussion einstweilen vom Tisch ist, zurückgezogen.
Dieser Vorstoss dürfe wohl als Zweitauflage der Gymnasialzeitverkürzung bezeichnet werden. Beharrlichkeit sei durchaus eine Qualität. Aber man dürfe auch weitsichtig sein. Die SP hatte in der Diskussion im März Weitsicht bewiesen. Sie warnte davor, dass der Druck des Gymnasiums auf die Sekundarstufe I und die Primarschule verlagert würde. Dies werde jetzt offensichtlich: die gymnasiale Ausbildung solle auf Kosten der Sekundarstufe I und der Primarschule gehen. Diese beiden sollen sich den gymnasialen Bedürfnissen anpassen.
Nur ein Fünftel der gesamten Schüler gehen in das Gymnasium, aber die restlichen vier Fünftel sollen sich danach richten.
Das Bildungsgesetz werde in absehbarer Zeit debattiert. Die Bildungsdiskussion soll ganzheitlich geführt werden. Das sei nur in diesem Rahmen möglich. Das neue Bildungsgesetz werde nebst den inhaltlichen Rahmen auch strukturelle Rahmen setzen. Zu diskutieren seien zum Beispiel die ganzen organisatorischen Umgestaltungen, teilautonome Schulen, pädagogische Weiterentwicklung der Schulen von besonders begabten Schülerinnen und Schülern, Integration von schwach Begabten und Koordination auf der gesamtschweizerischen Ebene.
Der Landrat ist der Meinung, dass die Gymnasiasten keinen "Denkmalschutz" nötig hätten. Sie müssten nicht separat behandelt werden. Der Vorstoss beschränke klar die Diskussion, die in absehbarer Zeit geführt werde. Darum bittet Christoph Rudin den Vorstoss dieser Zweitauflage der Gymnasialzeitvorlage abzulehnen.
Andrea von Bidder teilt mit, dass die SVP/EVP-Fraktion mehrheitlich mit der Motionärin einig gehe und bereit, sei, den in ein Postulat umgewandelte Vorstoss zu überweisen. Wenn schon ein neues Bildungsgesetz ausgearbeitet werden soll, dann möchten viele der Fraktion die Einteilung in die Stufen nochmals frisch diskutieren.
In Erinnerung an die Blockierung in der langen Debatte rund um die Maturitätsinitiative ist ein Teil der EVP gegen die Überweisung. Die Landrätin warnt davor, der Versuchung des Vorstosses allenfalls zuzustimmen und dabei durch eine kürzere Schulzeit auf eine Reduktion der Kosten hinzuwirken. Alle internationalen Studien belegen, dass Europa und die USA überdurchschnittliche Bildungs- und Forschungsinvestitionen planen. Sie ruft nochmals den Vergleich der OECD in Erinnerung, der aufzeigt, dass sämtlich westliche Industriestaaten ihre Ausbildungszeiten verlängern. Der gute Ruf, den die Baselbieter Gymnasien an verschiedenen Universitäten hat, soll nicht durch eine Verkürzung der Gymnasialzeit aufs Spiel gesetzt werden.
Roland Meury moniert das Bildungskonzept, welches laute: "6 Jahre plus 8 Jahre plus vier Jahre gleich 18 Jahre" und von vielen Kantonen angewendet wird. Hinter diesem Konzept würden sich folgende Bildungsziele verstecken: Die Bildungslandschaft soll vorrangig für die Bedürfnisse der zwanzig Prozent Kundinnen und Kunden ausgerichtet sein, die ab 22 Jahren in der Wirtschaft Kaderstellen übernehmen sollen. Diese Haltung sei legitim, aber sie entspreche nicht der Haltung der Grünen Fraktion. Die Fraktion will nicht wie vor einem halben Jahr über die Zeitgefässe diskutieren.
Zuerst soll über die Bildungsinhalte und Lernformen diskutiert werden. Die Grünen möchten Bildungsinhalte, mit welchen die Innovation und die Leistungsbereitschaft gefördert wird. Weiter soll im Inhalt die Fähigkeit, die zu selbstverantwortlichem Handeln im Staat und in der Wirtschaft führt, gefördert werden. Dazu brauche es ebenfalls Sozialkompetenz und vor allem auch Zeit, diese Fähigkeiten zu entwickeln. Es sollen Lernformen angewendet werden, die das Selbstvertrauen in die eigenen Fähgigkeiten stärken. Diese Lernformen sollen auch die andere Hälfte des Intelligenzpotentials des Kantons besser nutzen. Roland Meury spricht hier vom weiblichen Teil der Bevölkerung. Er möchte Lernformen, die Kompetenzen zu einer erfolgreichen Lebensführung auf allen gesellschaftlichen und intellektuellen Niveaus erarbeiten.
Es bestehe in der Richtung des Vorstosses kein Handlungsbedarf. Zuerst kommen die Bildungsziele, die Bildungsbedürfnisse von der Wirtschaft und der Gesellschaft, Bildungsinhalte, Bildungslernformen und ganz am Schluss der Zeitrahmen. Die Grünen möchten zuerst über die Ziele und Inhalte diskutieren und mitentscheiden und das Kapitel "6 Jahre plus 8 Jahre plus vier Jahre gleich 18 Jahre" vorerst ad acta legen. Die Grünen lehnen zur Zeit alle Vorstösse, die in diese Richtung gehen, ab. Allenfalls der Vorstoss der FDP Fraktion, 98/112, wo es um Fort- und Weiterbildung geht, unterstützen die Grünen.
Uwe Klein erinnert, dass im März der klare Entscheid gefällt wurde, die dreieinhalb Jahre Gymnasialzeit beizubehalten. Der Beschluss ist im Zusammenhang mit der Initiative die damals gelaufen ist, gefasst worden. Uwe Klein ist es damals so vorgekommen, dass das was funktioniert beibehalten werden soll, wenn dem Landrat nichts Besseres einfällt.
Es ist offensichtlich, dass die heutige Lösung der dreieinhalb Jahre Gymnasialschulzeit unbefriedigend ist und in der schweizerischen Schullandschaft quer steht und ein Unikum darstellt. Eine staatlich verordnete Zwangspause von neun Monaten zwischen Matura und dem Beginn eines Studiums sei ein Unsinn. Das passt auch nicht, wenn von der früheren Einschulung gesprochen werde. Auf der eine Seite länger in das Gymnasium zu gehen und auf der anderen früher zu Schule zu gehen, sei ein Widerspruch.
Es soll ernstlich geprüft und berichtet werden, ob die Gesamtschuljahre nicht auf zwölf Jahre verkürzt werden sollen. Darum will die CVP diese Motion als Postulat überweisen. Wenn schon ein Bildungsgesetz gemacht werde, solle das Problem gelöst werden.
Peter Brunner äussert, dass die Mehrheit der SD-Fraktion sich daran halten möchte, den politischen Kompromiss, der im Frühjahr geschlossen wurde, zu halten und nicht ein halbes Jahr später wieder in Frage zu stellen. Darum lehnt eine Mehrheit der SD den Vorstoss ab.
Eva Chappuis wundert sich darüber, dass die "Zwangspause" wieder zum Thema Nummer eins wird. Sie war der Überzeugung, dass dieses Thema abgehandelt worden ist. Im Verzeichnis der schweizerischen Universitäten, welches allen Maturandinnen und Maturanden zur Verfügung gestellt wird, steht, wann und wo jedes Studium angefangen werden kann. Wer in Richtung ETH will, der hat keine Möglichkeit, sein Studium im Frühjahr zu beginnen. Für fast alle anderen sind Lösungen vorhanden. Es kann nicht die Rede sein, dass die Jugendlichen gezwungen werden, neun Monate auf der faulen Haut zu liegen.
Dass das Baselbiet mit seinen zwölfeinhalb Jahren isoliert dasteht findet die Landrätin nicht weiter schlimm. Das Tessin hält an seinen dreizehn Jahren fest, hat im schweizerischen Schnitt sehr junge Maturandinnen und Maturanden und zeichnet sich mit einer guten Qualität aus.
Claudia Roche Engler möchte die Gelegenheit nutzen, um ihrer Empörung Luft machen. Dass nach einer solch kurzen Zeit mit einem Vorstoss die Diskussion nochmals beginnt, findet die Landrätin gegenüber den Initianten nicht fair. Die zwölfeinhalb Jahre seien nichts Exotisches - in der Schweiz habe vieles eine eigene Lösung.
Barbara Fünfschilling weist darauf hin, dass es an jeder Universität Jahreskurse gibt und diese im Herbst beginnen. Natürlich könne man irgenwo "eintrudeln" , aber das funktioniere in der Praxis nicht. Darum ist die Zwangspause vorhanden.
Wenn die Diskussion nochmals aufgenommen wird, bedeutet das laut der Landrätin nicht, dass die Fraktion nicht an den Inhalten interessiert ist. In der Kommission ist schon diskutiert worden, ob zuerst der Inhalt oder das Gefäss diskutiert werden sollte. Ein kleineres Gefäss bedeutet jeodoch nicht, dass die Qualität damit abgebaut werden soll.
Roland Meury ist der Meinung, dass parallel über Inhalte und Zeitrahmen diskutiert werden soll. Wenn der Zeitrahmen gestrafft wird, gibt es unweigerlich einen Verteilungskampf. Am Schluss wird in jeder Stufe über Inhalte diskutiert. Wenn dieser Vorstoss eine Wirkung erzielt, dann schärft dies den Verteilungskampf und das ist nicht zum Wohl aller Kinder.
://: Der Vorstoss wird als Postulat mit 37 zu 35 Stimmen überwiesen.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
15 98/111
Motion von FDP-Fraktion vom 28. Mai 1998: Für die Ermöglichung eines tieferen Maturitätsalters im neuen Bildungsgesetz
Landratspräsident Claude Janiak erklärt, dass die Regierung die Motion als Postulat entgegennimmt. Regierungsrat Peter Schmid begründet dies.
RR Peter Schmid äussert sich, dass die Regierung bereit ist, im Rahmen der neuen Bildungsgesetzgebung für die freiwillige Einschulung im Alter von sechs Jahren einzutreten. Das frühere Einschulungsalter hätte nicht nur für Maturandinnen und Maturanden eine Bedeutung, sondern wäre ebenfalls für alle anderen Ausbildungszweige sinnvoll. Es würde eine Angleichung zwischen der Romandie und dem Tessin und einem Teil der Deutschschweiz bringen. Die Regierung möchte ausdrücklich auf ein organisatorisches Problem aufmerksam machen. Die Schulorganisation und die Schulbauten wären hoffnungslos überfordert, wenn das mit einem Paukenschlag ermöglicht würde und ein ganzer Jahrgang ein Jahr früher eintreten würde. Ein solcher Schritt hätte bedeutende Konsequenzen auf die Anzahl Lehrerinnen und Lehrer und auf die Schulräume. Die einmalige Umstellung führt dazu, dass während einer Schulkarriere, das heisst während zwölfeinhalb Jahren ein Überhang vorhanden wäre. Darum werden gegenwärtig Modelle geprüft, wie eine schrittweise Einführung möglich sein könnte. Die Regierung geht davon aus, dass wenn das mit dem neuen Bildungsgesetz freiwillig möglich ist, dass sich die Frage ohnehin für einen sanften Einstieg lösen müsste. Es könnte sein, dass die Freiwilligkeit im Jahre 2001 drei Monate oder ein halbes Jahr vorverlegt würde und je nachdem, wieviele Schülerinnen und Schüler sich anmelden würden, könnte eine schrittweise Anpassung vollzogen werden.
Sicher sollen nicht mehr Schritte gemacht werden., als nötig sind.
Die Regierung schaut die Möglichkeit der freiwilligen früheren Einschulung als sinnvoll an. Der Landrat hat auf ein Besuchsobligatorium des Kindergartens verzichtet. Darum ist die Ansicht grundsätzlich machbar, dass auch ohne Kindergarten direkt in die Primarschule eingetreten werden kann oder beispielsweise auch nach einem Jahr Kindergarten. In dieser Beziehung wären die bisherigen Beschlüsse schlüssig. Die Regierung beantragt die Überweisung der Motion als Postulat.
Beatrice Geier findet es interessant, wie die Bildungsfragen plötzlich wieder ins Zentrum rutschen. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass die Bildung die Chance für die Zukunft sein wird. Die Bildungsfragen sind zu lange als unwichtig angeschaut worden. Langsam merkt man, dass Bildung und Wissen die Wettbewerbsvorteile von Morgen sind. Auch in der Schweiz kann man sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen, sondern man muss sich im Bereich der Bildung dem internationalen Wettbewerb stellen.
Heute orientiert sich die Bildung am lebenslangen Lernen. Es ist viel in Bewegung im schweizerischen Bildungswesen und dieser Schwung wird auch im Baselbiet gespürt. Im neuen Bildungsgesetz hat der Kanton die einmalige Chance etwas zu verändern. Wenn alles beim alten gelassen werden soll, dann ist der Kanton sehr gut mit dem alten Bildungsgesetz versorgt. Aber es soll etwas verändert werden und darum muss der Mut vorhanden sein, die Sachen anzupacken.
Die Motion 98/111 ist offen. Wichtig ist der FDP-Fraktion, dass der Kanton Möglichkeiten anbietet, die individuell genutzt werden können oder eben auch nicht.
Die FDP-Fraktion ist bereit, die Motion 98/111 ebenfalls als Postulat zu überweisen.
Claudia Roche äussert sich über die beiden Vorstösse 98/111 und 98/168. Die SP-Fraktion kann den beiden Vorstössen nur als Postulate zustimmen. Die SP Baselland hat sich vor gut einem Jahr für die bestehende Regelung ausgesprochen, allerdings ausdrücklich mit der Möglichkeit zur vorzeitigen Einschulung oder Zurückstellung. Der Entwicklungsstand eines Vorschulkindes weist Unterschiede von mehreren Jahren zu anderen Kindern auf. Darum tritt die SP für flexible Lösungen ein. Was heute für ein siebenjähriges Schulkind vielleicht zu spät ist, ist mit der anderen Regelung möglicherweise zu früh. Darum muss vom Jahrgangsdenken Abschied genommen werden. Der Massstab bei einer Änderung des Schulgesetzes in diese Richtung ist allerdings in erster Linie nicht die 18jährige Maturandin, eher liegt der Grund in der entwicklungsgerechten Schulung und damit auch der effizienten Schulung der Kinder. Die Fraktion kann daher dem Vorstoss als Postulat zustimmen.
Für Andrea von Bidder ist es ein klarer Unterschied, ob von einer "kann"- oder einer "muss"-Regelung die Rede ist. Die EVP/SVP-Fraktion kann diesen Vorstoss als Postulat klar überweisen.
Roland Meury lehnt den Vorstoss nicht inhaltlich ab, er ist von der individuellen Entwicklung der Kinder überzeugt und unterstützt eine freiwillige Einschulung mit sechs. Aus Protest lehnt der Landrat dieses Postulat jedoch ab. Die Forderung ist nicht nur eine flexible Einschulung, sondern auch die Ermöglichung mit 18 Jahren die Matur zu machen. Auch gegen das habe er nichts einzuwenden. Aber im Text stehe, dass es anzustreben sei, dass ein Grossteil die Matur mit 18 Jahren absolviert. Letztlich gehe das ganze Schulkonzept zu Lasten der Schwächeren.
://: Der Vorstoss wird als Postulat mit grosser Mehrheit überwiesen.
Für das Protokoll:
Colette Schneider, Landeskanzlei
Fortsetzung des Protokolls vom 17. Dezember 1998